Ungeschützter Sex von HIV-positiven Personen. Grobfahrlässiges und gesundheitsgefährdendes Verhalten zulasten der Prämienzahler unterbinden
- ShortId
-
23.4471
- Id
-
20234471
- Updated
-
26.03.2024 20:50
- Language
-
de
- Title
-
Ungeschützter Sex von HIV-positiven Personen. Grobfahrlässiges und gesundheitsgefährdendes Verhalten zulasten der Prämienzahler unterbinden
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Der Bundesrat rechnet für die Leistungspflicht der HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) mit jährlichen Gesamtkosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von rund CHF 6 – 8 Mio., dies für die notwendigen Arzneimittel, Analysen und Konsultationen. Im Vergleich dazu fallen für die Behandlung aller HIV-Infektionen in der Schweiz jährlich schätzungsweise CHF 315 Mio. an Kosten zulasten der OKP an. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 23.7799 Rechsteiner Thomas «Sex auf Kosten der Krankenkasse, wie weit treiben wir es noch?» ausgeführt hat, ist die Vergütung der HIV-PrEP durch die OKP kosteneffizient: nach 5 – 10 Jahren kann mit Kosteneinsparungen gerechnet werden, weil die Behandlungskosten für HIV-Infektionen nicht anfallen. Aktuell sind noch keine Arzneimittel für die HIV-PrEP in der Spezalitätenliste aufgeführt, weshalb keine abschliessende Aussage zu den Kostenfolgen gemacht werden kann. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. und. 3. Zum Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen wie HIV wird nach wie vor die Verwendung von Kondomen empfohlen. Die Vergütung der HIV-PrEP durch die OKP trägt direkt und kosteneffizient zur Erreichung des Zieles bei, HIV-Übertragungen in der Schweiz bis im Jahr 2030 zu stoppen. Sie ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil des nationalen Programms «Stopp HIV, Hepatitis B-, Hepatitis C-Virus und sexuell übertragene Infektionen (NAPS)», das am 29. November 2023 vom Bundesrat verabschiedet wurde. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss Artikel 26 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) übernimmt die OKP Kosten für vorsorgliche Massnahme zugunsten von Versicherten, die in erhöhtem Masse gefährdet sind. Die vorsorglichen Massnahmen müssen von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden und werden nur dann von der OKP übernommen, wenn sie in der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV; SR 832.112.31) aufgeführt sind. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Unter gewissen, stark eingeschränkten Voraussetzungen kann die HIV-PrEP für Menschen, die für sexuelle Dienstleistungen bezahlen, erwogen werden, da diese im Sinne von Artikel 26 KVG in erhöhtem Masse gefährdet sind. Wie in der Antwort des Bundesrats auf die Frage 23.7799 Rechsteiner Thomas «Sex auf Kosten der Krankenkasse, wie weit treiben wir es noch?» erwähnt, ist die Leistungspflicht der OKP auf die Verschreibung der HIV-PrEP durch Ärztinnen und Ärzte eingeschränkt, die am Programm SwissPrEPared teilnehmen (Art. 12b Bst. i KLV). Im Rahmen dieses Programms kann eine Verschreibung nur nach einem ausführlichen Beratungsgespräch zu geeigneten Schutzmassnahmen stattfinden. Das Resultat dieses Gesprächs kann auch sein, von der HIV-PrEP abzusehen. Zudem ist die Leistungspflicht an die Auflage der Evaluation geknüpft und vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. und 5. Eine HIV-Infektion hat gravierende gesundheitliche und finanzielle Konsequenzen für die Betroffenen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das vorhin genannte NAPS verabschiedet. Es verfolgt u.a. das Ziel, dass es bis 2030 zu keinen neuen Übertragungen von HIV in der Schweiz mehr kommt. Die HIV-PrEP schützt wirksam gegen eine HIV-Infektion und ist daher ein wichtiger Teil des NAPS. Die HIV-PrEP ist zudem kosteffizient und wird in den meisten Ländern Europas vergütet. Es besteht daher kein Anlass, auf den Entscheid zur Leistungspflicht der HIV-PrEP zu Lasten der OKP zurückzukommen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Es sind aktuell mehrere Arzneimittel mit einer Swissmedic-Zulassung für die HIV-Therapie und die HIV-PrEP verfügbar. Vergütet werden diese Arzneimittel aktuell nur für die HIV-Therapie. Für die Erweiterung der Limitierung zur Vergütung von HIV-PrEP müssen alle Zulassungsinhaberinnen beim BAG ein Gesuch einreichen. Im Rahmen dieses Verfahrens prüft das BAG neben der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit auch die Wirtschaftlichkeit.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">7. und 8. Die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) und die Eidgenössiche Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) sind beratende ausserparlamentarische Kommissionen, die der Verwaltung ihr Expertenwissen zur Verfügung stellen. Eine angemessene Vertretung der Leistungserbringer ist daher sachgerecht. Anlässlich der Gesamterneuerungswahlen, die der Bundesrat am 22. November 2023 für die Amtsperiode 2024 – 2027 vorgenommen hat, sind die Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen überprüft worden. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hält zudem in ihrem Bericht vom 15. November 2022 fest, dass die ausserparlamentarischen Kommissionen ihre Leistungen fachlich fundiert und breit abgestützt erbringen. Der Bundesrat sieht entsprechend keinen Handlungsbedarf.</span></p></div>
- <p>Ich bitte den Bundesrat (BR) folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Was kostet es die Krankenversicherung pro Jahr, wenn eine Person am Programm HIV SwissPrEPared teilnimmt? (Kosten für Medikamente, Untersuchungen, Laboranalysen etc.)? </p><p>2. Wie kommt der BR dazu, tendenziell gesundheitsgefährdendes Verhalten von Freiern gegenüber sich selbst und gegenüber Sexworkern mit Krankenkassengeldern zu subventionieren? </p><p>3. Ist der BR nicht auch der Meinung, dass er damit falsches Verhalten gegenüber den Sexworkern beiden Geschlechts, die sich meistens aus Notlagen heraus und unter Zwang prostituieren, geradezu fördert bzw. legitimiert? 4. Findet der BR nicht auch, dass die Allgemeinheit mit Kassengeldern dort einspringen sollte, wo das finanzielle Risiko dem Einzelnen nicht zugemutet werden kann? Wenn ja: Findet er nicht auch, dass dieser Grundsatz im hier geschilderten Fall verletzt wird? Wenn nein, warum nicht? </p><p>5. Ist der BR bereit, seinen Entscheid in Sachen Kassenpflichtigkeit von PrEP zu überdenken? </p><p>6. Falls nein: Ist der BR wenigstens bereit sicherzustellen, dass nur kostengünstige Generika eingesetzt werden dürfen? </p><p>7. Was sagt der BR zum Vorwurf, dass die Kostenträger in den ausserparlamentarischen Kommission unter-, die Leistungsbringer übervertreten sind? </p><p>8. Ist der BR bereit, die Zusammensetzung von ELGK, EAK, EAMGK künftig ausgewogener zu gestalten?</p>
- Ungeschützter Sex von HIV-positiven Personen. Grobfahrlässiges und gesundheitsgefährdendes Verhalten zulasten der Prämienzahler unterbinden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Der Bundesrat rechnet für die Leistungspflicht der HIV-Präexpositionsprophylaxe (HIV-PrEP) mit jährlichen Gesamtkosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von rund CHF 6 – 8 Mio., dies für die notwendigen Arzneimittel, Analysen und Konsultationen. Im Vergleich dazu fallen für die Behandlung aller HIV-Infektionen in der Schweiz jährlich schätzungsweise CHF 315 Mio. an Kosten zulasten der OKP an. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 23.7799 Rechsteiner Thomas «Sex auf Kosten der Krankenkasse, wie weit treiben wir es noch?» ausgeführt hat, ist die Vergütung der HIV-PrEP durch die OKP kosteneffizient: nach 5 – 10 Jahren kann mit Kosteneinsparungen gerechnet werden, weil die Behandlungskosten für HIV-Infektionen nicht anfallen. Aktuell sind noch keine Arzneimittel für die HIV-PrEP in der Spezalitätenliste aufgeführt, weshalb keine abschliessende Aussage zu den Kostenfolgen gemacht werden kann. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. und. 3. Zum Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen wie HIV wird nach wie vor die Verwendung von Kondomen empfohlen. Die Vergütung der HIV-PrEP durch die OKP trägt direkt und kosteneffizient zur Erreichung des Zieles bei, HIV-Übertragungen in der Schweiz bis im Jahr 2030 zu stoppen. Sie ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil des nationalen Programms «Stopp HIV, Hepatitis B-, Hepatitis C-Virus und sexuell übertragene Infektionen (NAPS)», das am 29. November 2023 vom Bundesrat verabschiedet wurde. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gemäss Artikel 26 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) übernimmt die OKP Kosten für vorsorgliche Massnahme zugunsten von Versicherten, die in erhöhtem Masse gefährdet sind. Die vorsorglichen Massnahmen müssen von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden und werden nur dann von der OKP übernommen, wenn sie in der Verordnung des EDI über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV; SR 832.112.31) aufgeführt sind. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Unter gewissen, stark eingeschränkten Voraussetzungen kann die HIV-PrEP für Menschen, die für sexuelle Dienstleistungen bezahlen, erwogen werden, da diese im Sinne von Artikel 26 KVG in erhöhtem Masse gefährdet sind. Wie in der Antwort des Bundesrats auf die Frage 23.7799 Rechsteiner Thomas «Sex auf Kosten der Krankenkasse, wie weit treiben wir es noch?» erwähnt, ist die Leistungspflicht der OKP auf die Verschreibung der HIV-PrEP durch Ärztinnen und Ärzte eingeschränkt, die am Programm SwissPrEPared teilnehmen (Art. 12b Bst. i KLV). Im Rahmen dieses Programms kann eine Verschreibung nur nach einem ausführlichen Beratungsgespräch zu geeigneten Schutzmassnahmen stattfinden. Das Resultat dieses Gesprächs kann auch sein, von der HIV-PrEP abzusehen. Zudem ist die Leistungspflicht an die Auflage der Evaluation geknüpft und vorerst bis zum 31. Dezember 2026 befristet.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. und 5. Eine HIV-Infektion hat gravierende gesundheitliche und finanzielle Konsequenzen für die Betroffenen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat das vorhin genannte NAPS verabschiedet. Es verfolgt u.a. das Ziel, dass es bis 2030 zu keinen neuen Übertragungen von HIV in der Schweiz mehr kommt. Die HIV-PrEP schützt wirksam gegen eine HIV-Infektion und ist daher ein wichtiger Teil des NAPS. Die HIV-PrEP ist zudem kosteffizient und wird in den meisten Ländern Europas vergütet. Es besteht daher kein Anlass, auf den Entscheid zur Leistungspflicht der HIV-PrEP zu Lasten der OKP zurückzukommen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Es sind aktuell mehrere Arzneimittel mit einer Swissmedic-Zulassung für die HIV-Therapie und die HIV-PrEP verfügbar. Vergütet werden diese Arzneimittel aktuell nur für die HIV-Therapie. Für die Erweiterung der Limitierung zur Vergütung von HIV-PrEP müssen alle Zulassungsinhaberinnen beim BAG ein Gesuch einreichen. Im Rahmen dieses Verfahrens prüft das BAG neben der Wirksamkeit und Zweckmässigkeit auch die Wirtschaftlichkeit.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">7. und 8. Die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK) die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) und die Eidgenössiche Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) sind beratende ausserparlamentarische Kommissionen, die der Verwaltung ihr Expertenwissen zur Verfügung stellen. Eine angemessene Vertretung der Leistungserbringer ist daher sachgerecht. Anlässlich der Gesamterneuerungswahlen, die der Bundesrat am 22. November 2023 für die Amtsperiode 2024 – 2027 vorgenommen hat, sind die Notwendigkeit, Aufgaben und Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen überprüft worden. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hält zudem in ihrem Bericht vom 15. November 2022 fest, dass die ausserparlamentarischen Kommissionen ihre Leistungen fachlich fundiert und breit abgestützt erbringen. Der Bundesrat sieht entsprechend keinen Handlungsbedarf.</span></p></div>
- <p>Ich bitte den Bundesrat (BR) folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Was kostet es die Krankenversicherung pro Jahr, wenn eine Person am Programm HIV SwissPrEPared teilnimmt? (Kosten für Medikamente, Untersuchungen, Laboranalysen etc.)? </p><p>2. Wie kommt der BR dazu, tendenziell gesundheitsgefährdendes Verhalten von Freiern gegenüber sich selbst und gegenüber Sexworkern mit Krankenkassengeldern zu subventionieren? </p><p>3. Ist der BR nicht auch der Meinung, dass er damit falsches Verhalten gegenüber den Sexworkern beiden Geschlechts, die sich meistens aus Notlagen heraus und unter Zwang prostituieren, geradezu fördert bzw. legitimiert? 4. Findet der BR nicht auch, dass die Allgemeinheit mit Kassengeldern dort einspringen sollte, wo das finanzielle Risiko dem Einzelnen nicht zugemutet werden kann? Wenn ja: Findet er nicht auch, dass dieser Grundsatz im hier geschilderten Fall verletzt wird? Wenn nein, warum nicht? </p><p>5. Ist der BR bereit, seinen Entscheid in Sachen Kassenpflichtigkeit von PrEP zu überdenken? </p><p>6. Falls nein: Ist der BR wenigstens bereit sicherzustellen, dass nur kostengünstige Generika eingesetzt werden dürfen? </p><p>7. Was sagt der BR zum Vorwurf, dass die Kostenträger in den ausserparlamentarischen Kommission unter-, die Leistungsbringer übervertreten sind? </p><p>8. Ist der BR bereit, die Zusammensetzung von ELGK, EAK, EAMGK künftig ausgewogener zu gestalten?</p>
- Ungeschützter Sex von HIV-positiven Personen. Grobfahrlässiges und gesundheitsgefährdendes Verhalten zulasten der Prämienzahler unterbinden
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