Geschlechtsumwandlung. Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- ShortId
-
23.4476
- Id
-
20234476
- Updated
-
20.03.2024 11:49
- Language
-
de
- Title
-
Geschlechtsumwandlung. Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- AdditionalIndexing
-
2841;28;36
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahr 2022 haben sich in der Schweiz knapp 500 Personen einer geschlechtsumwandelnden Operation unterzogen, 68% davon waren Frauen und Mädchen. 54% der Operationen zur Umbenennung von weiblich zu männlich betrafen Personen zwischen 15 und 24 Jahren. Die Zahlen sind in den letzten Jahren regelrecht explodiert. Bei Mädchen und jungen Frauen verdreifachte sich die Zahl ggü. 2018. Zudem wurden zwischen 2018 und 2021 zehn Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren die Brüste irreversibel amputiert.</p><p> </p><p>Aufgrund zahlreicher Medienberichte muss davon ausgegangen werden, dass bei den meisten Eingriffen keine medizinische Indikation zugrunde lag, sondern dass ausschliesslich der so genannt affirmative Ansatz angewendet wurde: die jungen Menschen erklären ihren Wunsch nach Geschlechtsänderung und diesem wird ohne explizite medizinische und psychologische Abklärung entsprochen. Solche Eingriffe sind aber kritisch zu hinterfragen. Durch diese Eingriffe entstehen erhebliche medizinische Risiken und Konsequenzen. Zudem stellt sich die Frage, ob genügend Schutzmassnahmen für Kinder und Jugendliche vorgesehen werden in einem Bereich, wo Entscheidungen von erherblicher Tragweite sind, und diese später nicht mehr rückgängig gemacht werden können.</p><p> </p><p>Diese fragwürdigen Praktiken basieren auf Empfehlungen der World Association of Transgender Health Professionals. Sie sind aber sehr einseitig und werden immer mehr in Frage gestellt. So haben die zunehmende Anerkennung der Risiken medizinischer Behandlungen seit 2020 zu einer Neubetrachtung geführt. Die zuständigen medizinischen Instanzen in Finnland (2020), Schweden (2022), England (2022), Norwegen (2023) und Dänemark (2023) haben die Bedingungen für den Zugang zu Hormonbehandlungen oder chirurgischen Eingriffen bei Minderjährigen und/ oder jungen Erwachsenen erheblich eingeschränkt.</p><p> </p><p>In der Schweiz hat die SAMW (Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften) bislang keine Richtlinien herausgegeben.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Wie schon in der Antwort auf die Interpellation 21.4506 Roduit «Exponentieller Anstieg bei der medizinischen Behandlung junger Transmenschen. Wird die Schweiz die umstrittenen Praktiken regulieren?» ausgeführt, hat sich in den letzten Jahren in der Gesellschaft eine Akzeptanz für die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten entwickelt. Angesichts dieser Entwicklung suchen immer mehr Menschen mit Geschlechtsdysphorie eine Behandlung. Welche Art von Behandlung angezeigt ist – psychologisch, medikamentös und/oder chirurgisch – ist je nach Patient bzw. Patientin unterschiedlich. Bei der Wahl der passenden Behandlung gilt die Sorgfaltspflicht. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich an die Regeln der ärztlichen Kunst zu halten, Nutzen und Risiken einer Therapieform sorgfältig gegeneinander abzuwägen, stets im Interesse des Patienten oder der Patientin zu handeln und dessen oder deren Wohl ins Zentrum zu stellen. Bei minderjährigen Personen muss zudem die Urteilsfähigkeit sorgfältig geprüft werden. Die Behandlung erfolgt dabei meist in einem interdisziplinären Team, welches die Situation von Fall zu Fall aus medizinischer, psychologischer und medizin-ethischer Sicht beurteilt. Dabei können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei der medizinischen Beurteilung auf internationale Richtlinien und Empfehlungen zurückgreifen (z.B. Richtlinien der World Professional Association for Transgender Health WPATH, siehe </span><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline;">www.wpath.org</span><span style="font-family:Arial;">, oder die entsprechenden Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, siehe </span><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline;">www.awmf.org</span><span style="font-family:Arial;">). </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore;"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Für die Beurteilung der medizin-ethischen Aspekte – insbesondere bei der Behandlung von Minderjährigen – gibt es aktuell keine Richtlinien. Die Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) legt die Themen, zu denen sie Richtlinien erarbeitet, grundsätzlich selber fest, wobei sie die thematische Dringlichkeit und Relevanz sowie den Bedarf seitens der medizinischen Fachorganisationen berücksichtigt. Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, die Unabhängigkeit der SAMW bei der Wahl der Themen der medizinisch-ethischen Richtlinien zu wahren. Das zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird jedoch im Rahmen der Leistungsvereinbarung für die nächste Leistungsperiode 2025 – 2028 die SAMW – unter anderem mit Verweis auf das Anliegen der vorliegenden Motion - auf die Wichtigkeit der Berücksichtigung in den Brennpunkt der gesellschaftlichen Debatte gelangender Themen hinweisen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, <span style="color:rgb(0,0,0);">dafür zu sorgen, dass die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften Richtlinien für die Diagnose und Behandlung von sexueller Inkongruenz und Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen (bis 25 Jahre) erarbeitet. Dabei soll die SAMW das Vorsorgeprinzip und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Angehörige sowie Organisationen von Betroffenen sollen einbezogen werden.</span></p>
- Geschlechtsumwandlung. Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Jahr 2022 haben sich in der Schweiz knapp 500 Personen einer geschlechtsumwandelnden Operation unterzogen, 68% davon waren Frauen und Mädchen. 54% der Operationen zur Umbenennung von weiblich zu männlich betrafen Personen zwischen 15 und 24 Jahren. Die Zahlen sind in den letzten Jahren regelrecht explodiert. Bei Mädchen und jungen Frauen verdreifachte sich die Zahl ggü. 2018. Zudem wurden zwischen 2018 und 2021 zehn Mädchen zwischen 10 und 14 Jahren die Brüste irreversibel amputiert.</p><p> </p><p>Aufgrund zahlreicher Medienberichte muss davon ausgegangen werden, dass bei den meisten Eingriffen keine medizinische Indikation zugrunde lag, sondern dass ausschliesslich der so genannt affirmative Ansatz angewendet wurde: die jungen Menschen erklären ihren Wunsch nach Geschlechtsänderung und diesem wird ohne explizite medizinische und psychologische Abklärung entsprochen. Solche Eingriffe sind aber kritisch zu hinterfragen. Durch diese Eingriffe entstehen erhebliche medizinische Risiken und Konsequenzen. Zudem stellt sich die Frage, ob genügend Schutzmassnahmen für Kinder und Jugendliche vorgesehen werden in einem Bereich, wo Entscheidungen von erherblicher Tragweite sind, und diese später nicht mehr rückgängig gemacht werden können.</p><p> </p><p>Diese fragwürdigen Praktiken basieren auf Empfehlungen der World Association of Transgender Health Professionals. Sie sind aber sehr einseitig und werden immer mehr in Frage gestellt. So haben die zunehmende Anerkennung der Risiken medizinischer Behandlungen seit 2020 zu einer Neubetrachtung geführt. Die zuständigen medizinischen Instanzen in Finnland (2020), Schweden (2022), England (2022), Norwegen (2023) und Dänemark (2023) haben die Bedingungen für den Zugang zu Hormonbehandlungen oder chirurgischen Eingriffen bei Minderjährigen und/ oder jungen Erwachsenen erheblich eingeschränkt.</p><p> </p><p>In der Schweiz hat die SAMW (Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften) bislang keine Richtlinien herausgegeben.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Wie schon in der Antwort auf die Interpellation 21.4506 Roduit «Exponentieller Anstieg bei der medizinischen Behandlung junger Transmenschen. Wird die Schweiz die umstrittenen Praktiken regulieren?» ausgeführt, hat sich in den letzten Jahren in der Gesellschaft eine Akzeptanz für die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten entwickelt. Angesichts dieser Entwicklung suchen immer mehr Menschen mit Geschlechtsdysphorie eine Behandlung. Welche Art von Behandlung angezeigt ist – psychologisch, medikamentös und/oder chirurgisch – ist je nach Patient bzw. Patientin unterschiedlich. Bei der Wahl der passenden Behandlung gilt die Sorgfaltspflicht. Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich an die Regeln der ärztlichen Kunst zu halten, Nutzen und Risiken einer Therapieform sorgfältig gegeneinander abzuwägen, stets im Interesse des Patienten oder der Patientin zu handeln und dessen oder deren Wohl ins Zentrum zu stellen. Bei minderjährigen Personen muss zudem die Urteilsfähigkeit sorgfältig geprüft werden. Die Behandlung erfolgt dabei meist in einem interdisziplinären Team, welches die Situation von Fall zu Fall aus medizinischer, psychologischer und medizin-ethischer Sicht beurteilt. Dabei können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte bei der medizinischen Beurteilung auf internationale Richtlinien und Empfehlungen zurückgreifen (z.B. Richtlinien der World Professional Association for Transgender Health WPATH, siehe </span><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline;">www.wpath.org</span><span style="font-family:Arial;">, oder die entsprechenden Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, siehe </span><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline;">www.awmf.org</span><span style="font-family:Arial;">). </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore;"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt;"><span style="font-family:Arial;">Für die Beurteilung der medizin-ethischen Aspekte – insbesondere bei der Behandlung von Minderjährigen – gibt es aktuell keine Richtlinien. Die Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) legt die Themen, zu denen sie Richtlinien erarbeitet, grundsätzlich selber fest, wobei sie die thematische Dringlichkeit und Relevanz sowie den Bedarf seitens der medizinischen Fachorganisationen berücksichtigt. Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, die Unabhängigkeit der SAMW bei der Wahl der Themen der medizinisch-ethischen Richtlinien zu wahren. Das zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird jedoch im Rahmen der Leistungsvereinbarung für die nächste Leistungsperiode 2025 – 2028 die SAMW – unter anderem mit Verweis auf das Anliegen der vorliegenden Motion - auf die Wichtigkeit der Berücksichtigung in den Brennpunkt der gesellschaftlichen Debatte gelangender Themen hinweisen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, <span style="color:rgb(0,0,0);">dafür zu sorgen, dass die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften Richtlinien für die Diagnose und Behandlung von sexueller Inkongruenz und Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen (bis 25 Jahre) erarbeitet. Dabei soll die SAMW das Vorsorgeprinzip und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Angehörige sowie Organisationen von Betroffenen sollen einbezogen werden.</span></p>
- Geschlechtsumwandlung. Anwendung des Vorsorgeprinzips zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
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