In der amerikanischen Armee wurde die Covid-Impfpflicht aufgehoben. Weshalb nicht in unserer Armee?

ShortId
23.4479
Id
20234479
Updated
26.03.2024 21:10
Language
de
Title
In der amerikanischen Armee wurde die Covid-Impfpflicht aufgehoben. Weshalb nicht in unserer Armee?
AdditionalIndexing
09;34;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Infolge eines Entscheids des Kongresses hat die amerikanische Armee die Covid-19-Impfpflicht aufgehoben, die zuvor für ihr Personal galt.Sie hat zudem damit begonnen, diejenigen Militärs zu kontaktieren, die infolge einer Verweigerung der Impfung entlassen worden sind. Dies mit dem Ziel, sie wieder einzugliedern.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Frage könnte für die Einsätze unserer Spezialkräfte von Belang sein, die aus diesem Grund entlassen worden sind (drei beim Armeeaufklärungsdetachement 10 und zwei beim Militärpolizei Spezialdetachement) oder ihre Einheit verlassen haben.Bei ihnen handelt es sich nämlich um Personal, das aufgrund einer jahrelangen Ausbildung hochqualifiziert und deshalb kurzfristig nur schwierig zu ersetzen ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Es wäre somit nur schwer zu verstehen, dass die Schweizer Armee aus Gründen, die noch geklärt werden müssen, an einer Verpflichtung festhält, welche die Amerikaner selbst aufgehoben haben.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Sicherstellung der permanenten Einsatzbereitschaft bzw. der Einsatzfähigkeit vor Ort ist für weltweit einsetzbares militärisches Personal zwingend. Dies wird unter anderem durch prophylaktische Massnahmen wie Impfungen sichergestellt. Gleichzeitig reduziert sich damit das individuelle sowie kollektive Erkrankungsrisiko an Covid-19 oder ähnlich übertragbaren Krankheiten. Deshalb hält der Bundesrat basierend auf den vom Bundesgericht 2023 bestätigten Grundsätzen bezüglich Impfpflicht an der aktuellen Praxis fest.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Eine Impfpflicht bezüglich Covid-19 besteht bei militärischem Personal, das auch kurzfristig in Ländern eingesetzt werden können muss, in denen Impfauflagen für die Durch- oder Einreise bezüglich Covid-19 vorliegen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. / 3. Eine Covid-19 - Infektion kann die Einsatzbereitschaft massiv und über längere Zeit einschränken. Die Impfung bietet einen Schutz gegen schwere Verläufe von Covid-19 -Erkrankungen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit der Impfung wird zudem sichergestellt, dass vertraglich weltweit einsetzbares militärisches Personal jederzeit und rasch eingesetzt werden kann. Dies ist insbesondere bei zeitkritischen Einsätzen im Ausland (z.B. Evakuationen) zwingend. </span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:18pt; margin-bottom:0pt; line-height:13pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Es ist nicht am Bundesrat, Einsätze und Auflagen anderer Streitkräfte zu beurteilen oder diesbezügliche Aussagen zu machen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. An der aktuellen Praxis wird festgehalten: Die Einsatzbereitschaft für vertraglich weltweit einsetzbares militärisches Personal muss jederzeit gegeben sein, weshalb die Auflagen durch Gesundheitsvorschriften der entsprechenden Länder einzuhalten sind und die Empfehlungen gemäss Schweizer Impfplan angewendet werden sollen. Werden weitere gesundheitliche Risiken in Einsatzgebieten bekannt, gegen die mit Impfungen ein guter Schutz für die Gesundheit und den Erhalt der Einsatzbereitschaft erreichbar ist, so können weitere Impfauflagen angeordnet werden. </span></p></div>
  • <p>1. Welche Teile des Personals unserer Armee unterstehen noch immer der Pflicht, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Wie lässt sich diese Pflicht heute noch rechtfertigen?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Insbesondere welche Art von Auslandeinsatz könnte noch immer verboten sein für Personal, das eine solche Spritze verweigert, und was ist die Grundlage für dieses Verbot?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Sind amerikanische Soldatinnen und Soldaten, die keine Impfung gegen Covid-19 vorgenommen haben, in Ländern im Einsatz, in denen unsere Armee ihrem Personal noch immer diese Pflicht auferlegt?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Ist nun nicht der Moment gekommen, dieses Verbot bei unserer Armee unverzüglich aufzuheben?</p>
  • In der amerikanischen Armee wurde die Covid-Impfpflicht aufgehoben. Weshalb nicht in unserer Armee?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Infolge eines Entscheids des Kongresses hat die amerikanische Armee die Covid-19-Impfpflicht aufgehoben, die zuvor für ihr Personal galt.Sie hat zudem damit begonnen, diejenigen Militärs zu kontaktieren, die infolge einer Verweigerung der Impfung entlassen worden sind. Dies mit dem Ziel, sie wieder einzugliedern.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Frage könnte für die Einsätze unserer Spezialkräfte von Belang sein, die aus diesem Grund entlassen worden sind (drei beim Armeeaufklärungsdetachement 10 und zwei beim Militärpolizei Spezialdetachement) oder ihre Einheit verlassen haben.Bei ihnen handelt es sich nämlich um Personal, das aufgrund einer jahrelangen Ausbildung hochqualifiziert und deshalb kurzfristig nur schwierig zu ersetzen ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Es wäre somit nur schwer zu verstehen, dass die Schweizer Armee aus Gründen, die noch geklärt werden müssen, an einer Verpflichtung festhält, welche die Amerikaner selbst aufgehoben haben.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Sicherstellung der permanenten Einsatzbereitschaft bzw. der Einsatzfähigkeit vor Ort ist für weltweit einsetzbares militärisches Personal zwingend. Dies wird unter anderem durch prophylaktische Massnahmen wie Impfungen sichergestellt. Gleichzeitig reduziert sich damit das individuelle sowie kollektive Erkrankungsrisiko an Covid-19 oder ähnlich übertragbaren Krankheiten. Deshalb hält der Bundesrat basierend auf den vom Bundesgericht 2023 bestätigten Grundsätzen bezüglich Impfpflicht an der aktuellen Praxis fest.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Eine Impfpflicht bezüglich Covid-19 besteht bei militärischem Personal, das auch kurzfristig in Ländern eingesetzt werden können muss, in denen Impfauflagen für die Durch- oder Einreise bezüglich Covid-19 vorliegen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. / 3. Eine Covid-19 - Infektion kann die Einsatzbereitschaft massiv und über längere Zeit einschränken. Die Impfung bietet einen Schutz gegen schwere Verläufe von Covid-19 -Erkrankungen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit der Impfung wird zudem sichergestellt, dass vertraglich weltweit einsetzbares militärisches Personal jederzeit und rasch eingesetzt werden kann. Dies ist insbesondere bei zeitkritischen Einsätzen im Ausland (z.B. Evakuationen) zwingend. </span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:18pt; margin-bottom:0pt; line-height:13pt; widows:0; orphans:0"><span style="font-family:Arial; font-size:11pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Es ist nicht am Bundesrat, Einsätze und Auflagen anderer Streitkräfte zu beurteilen oder diesbezügliche Aussagen zu machen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. An der aktuellen Praxis wird festgehalten: Die Einsatzbereitschaft für vertraglich weltweit einsetzbares militärisches Personal muss jederzeit gegeben sein, weshalb die Auflagen durch Gesundheitsvorschriften der entsprechenden Länder einzuhalten sind und die Empfehlungen gemäss Schweizer Impfplan angewendet werden sollen. Werden weitere gesundheitliche Risiken in Einsatzgebieten bekannt, gegen die mit Impfungen ein guter Schutz für die Gesundheit und den Erhalt der Einsatzbereitschaft erreichbar ist, so können weitere Impfauflagen angeordnet werden. </span></p></div>
    • <p>1. Welche Teile des Personals unserer Armee unterstehen noch immer der Pflicht, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Wie lässt sich diese Pflicht heute noch rechtfertigen?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Insbesondere welche Art von Auslandeinsatz könnte noch immer verboten sein für Personal, das eine solche Spritze verweigert, und was ist die Grundlage für dieses Verbot?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Sind amerikanische Soldatinnen und Soldaten, die keine Impfung gegen Covid-19 vorgenommen haben, in Ländern im Einsatz, in denen unsere Armee ihrem Personal noch immer diese Pflicht auferlegt?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Ist nun nicht der Moment gekommen, dieses Verbot bei unserer Armee unverzüglich aufzuheben?</p>
    • In der amerikanischen Armee wurde die Covid-Impfpflicht aufgehoben. Weshalb nicht in unserer Armee?

Back to List