Krankenkassenprämien-Moratorium

ShortId
23.4480
Id
20234480
Updated
22.02.2024 09:06
Language
de
Title
Krankenkassenprämien-Moratorium
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Krankenversicherungsprämien sind im Laufe der Jahre für viele Familien zu einer untragbaren Belastung geworden. Im Durchschnitt erreicht die Belastung 14 Prozent des verfügbaren Einkommens. Sie kann je nach Haushaltskonstellation über 20 Prozent betragen. Jede weitere Erhöhung der Prämien trifft diese Personen hart.</p><p>Die Prämienexplosion ist angesichts der üppigen Reserven, die über die letzten Jahre von den Krankenkassen angehäuft wurden, unverständlich. Zu Beginn des Jahres 2023 beliefen sich diese Reserven auf 8,5 Milliarden Franken. 2022 war dieser Betrag höher. Er sank, weil die Kassen Verluste auf Kapitalanlagen in Höhe von 1,8 Milliarden Franken verzeichneten.</p><p>Die Solvenzquote der Krankenversicherer liegt bei 130 Prozent. Dennoch stehen die Versicherten vor einer massiven Erhöhung der Krankenversicherungsprämien (8,4%), in einem Umfeld, in dem inflationsbedingt gleichzeitig die Konsumentenpreise und die Mieten steigen.</p><p>Die Situation erfordert strukturelle Massnahmen, wie die Einführung eines sozialen Finanzierungssystems und eine demokratische Kontrolle dieser Sozialversicherung. Dazu ist eine staatliche Krankenkasse zu errichten.&nbsp;</p><p>Die "Prämienverbilligungsinitiative" ist ein wichtiger Schritt, um die Haushalte der unteren und mittleren Einkommensschichten zu entlasten.&nbsp;</p><p>In der Zwischenzeit braucht es eine kurzfristige Massnahme, um zu vermeiden, dass der Bevölkerung mit weiteren starken Prämienerhöhungen ab 2024 weitere Opfer abverlangt werden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird nach dem Bedarfsdeckungsverfahren finanziert. Nach Artikel</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">16 Absätze</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">3 und 4 Buchstabe b des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) und Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung über die soziale Krankenversicherung (KVAV; SR 832.121) genehmigt das Bundesamt für Gesundheit ausschliesslich Prämien eines Versicherers, welche die für das Geschäftsjahr geschätzten Ausgaben decken. Aufgrund des medizinischen und technologischen Fortschritts und insbesondere der demografischen Entwicklung nehmen die Kosten von Jahr zu Jahr zu. Würde jegliche Prämienerhöhung verboten, wären die Prämien nicht mehr kostendeckend. Dies ginge zu Lasten der Reserven. Das könnte die Existenz der Krankenversicherer gefährden, weil eine ausreichende Solvenz der Krankenversicherer bald nicht mehr gewährleistet wäre. Die Krankenversicherer müssten ihre erlittenen Verluste zudem durch künftige, massive Prämienaufschläge ausgleichen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat erachtet die reine Verlagerung von Prämienaufschlägen in die Zukunft als keinen lösungsorientierten Ansatz, der weiterverfolgt werden sollte. Auch wurden Vorstösse mit ähnlichen Anliegen vom Parlament jeweils nicht weiterverfolgt (vgl. die Motionen Lukas Reimann 20.3434, 19.4585 und 17.3928 sowie die Motion der sozialdemokratischen Fraktion 19.3989). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der indirekte Gegenvorschlag zur «Prämien-Entlastungs-Initiative» der Sozialdemokratischen-Partei (21.063) eine gezielte Entlastung für wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise in Aussicht stellt, indem die Kantone Mindestbeiträge für die Prämienverbilligung festlegen müssen. Weiter verfolgt der Bundesrat einen kostenbezogenen Ansatz. So überwies er dem Parlament ein erstes Paket von Kostendämpfungsmassnahmen (19.046), dessen Massnahmen bereits in Kraft getreten sind. Ein zweites Paket von Kostendämpfungsmassnahmen (22.062) wird zurzeit noch vom Parlament beraten. Schliesslich schlug der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative» der Mitte-Partei (21.067) die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen in der OKP vor. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich ein Krankenkassenprämien-Moratorium zu verhängen. Das Moratorium soll bis zur Umsetzung der eidgenössischen Volksinitiative "Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienverbilligungsinitiative)" gelten, falls diese in der Volksabstimmung angenommen werden sollte.</p>
  • Krankenkassenprämien-Moratorium
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Krankenversicherungsprämien sind im Laufe der Jahre für viele Familien zu einer untragbaren Belastung geworden. Im Durchschnitt erreicht die Belastung 14 Prozent des verfügbaren Einkommens. Sie kann je nach Haushaltskonstellation über 20 Prozent betragen. Jede weitere Erhöhung der Prämien trifft diese Personen hart.</p><p>Die Prämienexplosion ist angesichts der üppigen Reserven, die über die letzten Jahre von den Krankenkassen angehäuft wurden, unverständlich. Zu Beginn des Jahres 2023 beliefen sich diese Reserven auf 8,5 Milliarden Franken. 2022 war dieser Betrag höher. Er sank, weil die Kassen Verluste auf Kapitalanlagen in Höhe von 1,8 Milliarden Franken verzeichneten.</p><p>Die Solvenzquote der Krankenversicherer liegt bei 130 Prozent. Dennoch stehen die Versicherten vor einer massiven Erhöhung der Krankenversicherungsprämien (8,4%), in einem Umfeld, in dem inflationsbedingt gleichzeitig die Konsumentenpreise und die Mieten steigen.</p><p>Die Situation erfordert strukturelle Massnahmen, wie die Einführung eines sozialen Finanzierungssystems und eine demokratische Kontrolle dieser Sozialversicherung. Dazu ist eine staatliche Krankenkasse zu errichten.&nbsp;</p><p>Die "Prämienverbilligungsinitiative" ist ein wichtiger Schritt, um die Haushalte der unteren und mittleren Einkommensschichten zu entlasten.&nbsp;</p><p>In der Zwischenzeit braucht es eine kurzfristige Massnahme, um zu vermeiden, dass der Bevölkerung mit weiteren starken Prämienerhöhungen ab 2024 weitere Opfer abverlangt werden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird nach dem Bedarfsdeckungsverfahren finanziert. Nach Artikel</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">16 Absätze</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">3 und 4 Buchstabe b des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) und Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung über die soziale Krankenversicherung (KVAV; SR 832.121) genehmigt das Bundesamt für Gesundheit ausschliesslich Prämien eines Versicherers, welche die für das Geschäftsjahr geschätzten Ausgaben decken. Aufgrund des medizinischen und technologischen Fortschritts und insbesondere der demografischen Entwicklung nehmen die Kosten von Jahr zu Jahr zu. Würde jegliche Prämienerhöhung verboten, wären die Prämien nicht mehr kostendeckend. Dies ginge zu Lasten der Reserven. Das könnte die Existenz der Krankenversicherer gefährden, weil eine ausreichende Solvenz der Krankenversicherer bald nicht mehr gewährleistet wäre. Die Krankenversicherer müssten ihre erlittenen Verluste zudem durch künftige, massive Prämienaufschläge ausgleichen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat erachtet die reine Verlagerung von Prämienaufschlägen in die Zukunft als keinen lösungsorientierten Ansatz, der weiterverfolgt werden sollte. Auch wurden Vorstösse mit ähnlichen Anliegen vom Parlament jeweils nicht weiterverfolgt (vgl. die Motionen Lukas Reimann 20.3434, 19.4585 und 17.3928 sowie die Motion der sozialdemokratischen Fraktion 19.3989). Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der indirekte Gegenvorschlag zur «Prämien-Entlastungs-Initiative» der Sozialdemokratischen-Partei (21.063) eine gezielte Entlastung für wirtschaftlich schwächere Bevölkerungskreise in Aussicht stellt, indem die Kantone Mindestbeiträge für die Prämienverbilligung festlegen müssen. Weiter verfolgt der Bundesrat einen kostenbezogenen Ansatz. So überwies er dem Parlament ein erstes Paket von Kostendämpfungsmassnahmen (19.046), dessen Massnahmen bereits in Kraft getreten sind. Ein zweites Paket von Kostendämpfungsmassnahmen (22.062) wird zurzeit noch vom Parlament beraten. Schliesslich schlug der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur «Kostenbremse-Initiative» der Mitte-Partei (21.067) die Einführung von Kosten- und Qualitätszielen in der OKP vor. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich ein Krankenkassenprämien-Moratorium zu verhängen. Das Moratorium soll bis zur Umsetzung der eidgenössischen Volksinitiative "Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienverbilligungsinitiative)" gelten, falls diese in der Volksabstimmung angenommen werden sollte.</p>
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