Bundesasylzentren. Nach welchem Plan sollen die sicherheitsrelevanten, sozialen und infrastrukturellen Herausforderungen angepackt werden?
- ShortId
-
23.4488
- Id
-
20234488
- Updated
-
26.03.2024 21:06
- Language
-
de
- Title
-
Bundesasylzentren. Nach welchem Plan sollen die sicherheitsrelevanten, sozialen und infrastrukturellen Herausforderungen angepackt werden?
- AdditionalIndexing
-
2811;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Um die Sicherheit in und um die Bundesasylzentren (BAZ) dauerhaft zu gewährleisten, finden regelmässig Sitzungen der ständigen Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundes-, sowie der Kantons- und Gemeindebehörden statt. Die Bildung einer solchen Gruppe wird von der Standortgemeinde beschlossen. Diese wählt auch den Vorstand, dem in der Regel folgende Personen angehören: die Leiterin oder der Leiter des Zentrums, die für die Sicherheit, die Betreuung und den Schulunterricht verantwortlichen Personen, Vertreterinnen und Vertreter der Kantonspolizei, die Kantonsärztin oder der Kantonsarzt, die zuständigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie Personen aus der Zivilgesellschaft. Die Häufigkeit der Sitzungen wird von den Partnern je nach Bedarf bestimmt. Die Partner von Bund, Kantonen und Gemeinden ziehen regelmässig gemeinsam Bilanz über die bestehenden Massnahmen und erörtern einen möglichen Anpassungsbedarf oder die Einführung neuer Massnahmen, um einen geordneten Betrieb des Zentrums zu gewährleisten. Alle Massnahmen müssen den gesetzlichen Grundlagen und den Verantwortlichkeiten der einzelnen Behörden entsprechen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die soziale, medizinische und integrative Betreuung in den Zentren wurde seit dem Herbst 2022 personell verstärkt, um eine regelmässigere Präsenz der Betreuungspersonen im Zentrum sicherzustellen. Zudem werden Partnerschaften mit Organisationen gebildet, die Unterstützung im psychoedukativen und psychosozialen Bereich bieten, beispielsweise mit dem Schweizerischen Roten Kreuz.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Die interkantonale Solidarität im Asylbereich ist heute bereits so geregelt: einerseits durch die Kompensation der besonderen Leistungen, welche die Standortkantone eines BAZ erbringen, und andererseits durch den Verteilschlüssel gemäss der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1; SR 142.311). Zum Ausgleich der höheren Belastung werden den Standortkantonen weniger Asylsuchende im erweiterten Asylverfahren zugewiesen. Zudem stellt der bevölkerungsproportionale Verteilschlüssel eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden auf dem Gebiet der Schweiz sicher.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Für das Jahr 2024 erwartet das SEM rund 30'000 Asylgesuche. Der prognostizierte durchschnittliche Jahresbedarf für 2024 beläuft sich auf 10’500</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Unterkunftsplätze. In der ersten Jahreshälfte 2024 geht das SEM von einem Bedarf unter 8’000</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Plätzen aus, der in der zweiten Jahreshälfte auf rund 12'000 Unterbringungsplätze anwachsen dürfte. Mit Hilfe der Armee und den von den Kantonen zur Verfügung gestellten Zivilschutzanlagen kann das SEM im Jahr 2024 rund 10’500</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Unterbringungsplätze betreiben. Um alle Asylsuchenden im Herbst 2024 unterbringen zu können, braucht das SEM aber zusätzliche Unterbringungsplätze. Gemäss der gemeinsamen Notfallplanung Asyl von Bund, Kantonen, Städte- und Gemeindeverbänden ist das SEM gehalten, 9'000 Plätze zur Verfügung zu stellen. Der Bund und die Konferenz der kantonales Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) tauschen sich im Sinne einer optimalen Planung regelmässig zu Unterbringungsfragen aus.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Die Grösse der BAZ ist das Ergebnis der Analysen der Arbeitsgruppe, die für die Neustrukturierung des Asylbereichs eingesetzt wurde. Diese trägt zur Beschleunigung der Asylverfahren und zur Wirtschaftlichkeit des neuen Asylsystems bei, da alle Akteure «unter einem Dach» vereint sind. Bund, Kantone und Gemeinden haben in der gemeinsamen Erklärung vom 28. März 2014 festgelegt, dass BAZ ohne Verfahrensfunktion als Richtwert über mindestens 250 Plätze und BAZ mit Verfahrensfunktion als Richtwert über mindestens 350 Plätze verfügen müssen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Zur Aktualisierung der Vereinbarung über den Betrieb und die Belegung des BAZ Boudry werden derzeit noch verschiedene Gespräche geführt. In der aktualisierten Fassung ist ein Artikel vorgesehen, der die Kapazität von 480 Plätzen in normalen Zeiten festlegt. In einem weiteren Artikel soll eine Notfallkapazität festgelegt werden, die den Brandschutzvorschriften entspricht. </span></p></div>
- <p><span style="color:black;">In Anbetracht der wiederkehrenden Ereignisse und der anhaltend schlechten Situation rund um das Bundesasylzentrum in Boudry bitten wir den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</span></p><ol><li><span style="color:black;">Welche Form der Koordination zwischen Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden wird der Bundesrat in Zukunft fördern, um die Sicherheit und die Lebensqualität in und um die Bundesasylzentren dauerhaft zu gewährleisten?</span></li><li><span style="color:black;">Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die soziale, medizinische und integrative Betreuung in den Zentren weiter zu verstärken?</span></li><li><span style="color:black;">Wie will der Bundesrat den Grundsatz der interkantonalen Solidarität durchsetzen und eine Asylpolitik konsequent fördern, die zu einer besseren Verteilung der Asylsuchenden auf dem Gebiet der Schweiz führt?</span></li><li><span style="color:black;">Was die Infrastrukturen angeht, gab der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 23.3140 an, er sei in der Lage, mit Hilfe der Armee die Aufrechterhaltung der Notinfrastrukturen bis Ende 2023 zu gewährleisten. Kann der Bundesrat darlegen, wie er die Aufnahme von Asylsuchenden im Jahr 2024 plant, falls die Migrationsströme und der Druck auf die Zentren zunehmen sollten?</span></li><li><span style="color:black;">Wird sich der Bundesrat in diesem Sinne für eine Infrastrukturpolitik einsetzen, die, anstatt eine Handvoll übergrosser und überlasteter Zentren aufrechtzuerhalten, kleinere Zentren in ausreichender Zahl bevorzugt, um diesen Lebensräumen eine menschliche Grösse zu verleihen und ihre Akzeptanz bei der lokalen Bevölkerung zu erhöhen?</span></li><li><span style="color:black;">Kann er uns mitteilen, wie weit die Aktualisierung der Vereinbarung zwischen den Parteien gediehen ist und welche Standards für die maximale Kapazität in normalen und aussergewöhnlichen Situationen im kommenden Jahr gelten werden?</span></li></ol><p> </p>
- Bundesasylzentren. Nach welchem Plan sollen die sicherheitsrelevanten, sozialen und infrastrukturellen Herausforderungen angepackt werden?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Um die Sicherheit in und um die Bundesasylzentren (BAZ) dauerhaft zu gewährleisten, finden regelmässig Sitzungen der ständigen Begleitgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundes-, sowie der Kantons- und Gemeindebehörden statt. Die Bildung einer solchen Gruppe wird von der Standortgemeinde beschlossen. Diese wählt auch den Vorstand, dem in der Regel folgende Personen angehören: die Leiterin oder der Leiter des Zentrums, die für die Sicherheit, die Betreuung und den Schulunterricht verantwortlichen Personen, Vertreterinnen und Vertreter der Kantonspolizei, die Kantonsärztin oder der Kantonsarzt, die zuständigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie Personen aus der Zivilgesellschaft. Die Häufigkeit der Sitzungen wird von den Partnern je nach Bedarf bestimmt. Die Partner von Bund, Kantonen und Gemeinden ziehen regelmässig gemeinsam Bilanz über die bestehenden Massnahmen und erörtern einen möglichen Anpassungsbedarf oder die Einführung neuer Massnahmen, um einen geordneten Betrieb des Zentrums zu gewährleisten. Alle Massnahmen müssen den gesetzlichen Grundlagen und den Verantwortlichkeiten der einzelnen Behörden entsprechen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die soziale, medizinische und integrative Betreuung in den Zentren wurde seit dem Herbst 2022 personell verstärkt, um eine regelmässigere Präsenz der Betreuungspersonen im Zentrum sicherzustellen. Zudem werden Partnerschaften mit Organisationen gebildet, die Unterstützung im psychoedukativen und psychosozialen Bereich bieten, beispielsweise mit dem Schweizerischen Roten Kreuz.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Die interkantonale Solidarität im Asylbereich ist heute bereits so geregelt: einerseits durch die Kompensation der besonderen Leistungen, welche die Standortkantone eines BAZ erbringen, und andererseits durch den Verteilschlüssel gemäss der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen (AsylV 1; SR 142.311). Zum Ausgleich der höheren Belastung werden den Standortkantonen weniger Asylsuchende im erweiterten Asylverfahren zugewiesen. Zudem stellt der bevölkerungsproportionale Verteilschlüssel eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden auf dem Gebiet der Schweiz sicher.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4. Für das Jahr 2024 erwartet das SEM rund 30'000 Asylgesuche. Der prognostizierte durchschnittliche Jahresbedarf für 2024 beläuft sich auf 10’500</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Unterkunftsplätze. In der ersten Jahreshälfte 2024 geht das SEM von einem Bedarf unter 8’000</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Plätzen aus, der in der zweiten Jahreshälfte auf rund 12'000 Unterbringungsplätze anwachsen dürfte. Mit Hilfe der Armee und den von den Kantonen zur Verfügung gestellten Zivilschutzanlagen kann das SEM im Jahr 2024 rund 10’500</span><span style="font-family:Arial"> </span><span style="font-family:Arial">Unterbringungsplätze betreiben. Um alle Asylsuchenden im Herbst 2024 unterbringen zu können, braucht das SEM aber zusätzliche Unterbringungsplätze. Gemäss der gemeinsamen Notfallplanung Asyl von Bund, Kantonen, Städte- und Gemeindeverbänden ist das SEM gehalten, 9'000 Plätze zur Verfügung zu stellen. Der Bund und die Konferenz der kantonales Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) tauschen sich im Sinne einer optimalen Planung regelmässig zu Unterbringungsfragen aus.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">5. Die Grösse der BAZ ist das Ergebnis der Analysen der Arbeitsgruppe, die für die Neustrukturierung des Asylbereichs eingesetzt wurde. Diese trägt zur Beschleunigung der Asylverfahren und zur Wirtschaftlichkeit des neuen Asylsystems bei, da alle Akteure «unter einem Dach» vereint sind. Bund, Kantone und Gemeinden haben in der gemeinsamen Erklärung vom 28. März 2014 festgelegt, dass BAZ ohne Verfahrensfunktion als Richtwert über mindestens 250 Plätze und BAZ mit Verfahrensfunktion als Richtwert über mindestens 350 Plätze verfügen müssen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Zur Aktualisierung der Vereinbarung über den Betrieb und die Belegung des BAZ Boudry werden derzeit noch verschiedene Gespräche geführt. In der aktualisierten Fassung ist ein Artikel vorgesehen, der die Kapazität von 480 Plätzen in normalen Zeiten festlegt. In einem weiteren Artikel soll eine Notfallkapazität festgelegt werden, die den Brandschutzvorschriften entspricht. </span></p></div>
- <p><span style="color:black;">In Anbetracht der wiederkehrenden Ereignisse und der anhaltend schlechten Situation rund um das Bundesasylzentrum in Boudry bitten wir den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</span></p><ol><li><span style="color:black;">Welche Form der Koordination zwischen Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden wird der Bundesrat in Zukunft fördern, um die Sicherheit und die Lebensqualität in und um die Bundesasylzentren dauerhaft zu gewährleisten?</span></li><li><span style="color:black;">Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um die soziale, medizinische und integrative Betreuung in den Zentren weiter zu verstärken?</span></li><li><span style="color:black;">Wie will der Bundesrat den Grundsatz der interkantonalen Solidarität durchsetzen und eine Asylpolitik konsequent fördern, die zu einer besseren Verteilung der Asylsuchenden auf dem Gebiet der Schweiz führt?</span></li><li><span style="color:black;">Was die Infrastrukturen angeht, gab der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 23.3140 an, er sei in der Lage, mit Hilfe der Armee die Aufrechterhaltung der Notinfrastrukturen bis Ende 2023 zu gewährleisten. Kann der Bundesrat darlegen, wie er die Aufnahme von Asylsuchenden im Jahr 2024 plant, falls die Migrationsströme und der Druck auf die Zentren zunehmen sollten?</span></li><li><span style="color:black;">Wird sich der Bundesrat in diesem Sinne für eine Infrastrukturpolitik einsetzen, die, anstatt eine Handvoll übergrosser und überlasteter Zentren aufrechtzuerhalten, kleinere Zentren in ausreichender Zahl bevorzugt, um diesen Lebensräumen eine menschliche Grösse zu verleihen und ihre Akzeptanz bei der lokalen Bevölkerung zu erhöhen?</span></li><li><span style="color:black;">Kann er uns mitteilen, wie weit die Aktualisierung der Vereinbarung zwischen den Parteien gediehen ist und welche Standards für die maximale Kapazität in normalen und aussergewöhnlichen Situationen im kommenden Jahr gelten werden?</span></li></ol><p> </p>
- Bundesasylzentren. Nach welchem Plan sollen die sicherheitsrelevanten, sozialen und infrastrukturellen Herausforderungen angepackt werden?
Back to List