Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland
- ShortId
-
23.4490
- Id
-
20234490
- Updated
-
26.03.2024 21:07
- Language
-
de
- Title
-
Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland
- AdditionalIndexing
-
2811;08;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Immer mehr (insbesondere europäische) Staaten sowie die EU arbeiten an Reformen zu Asylverfahren, die näher bei den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden vorgenommen werden, sei es an der EU-Aussengrenze oder in Drittstaaten. Ebenso laufen Überlegungen, wie abgewiesene Asylsuchende, die nicht in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt werden können, in sichere Drittstaaten überbracht werden können.</p><p> </p><p>Diese Entwicklungen sind von Interesse, da sie neue Wege aufzeigen könnten, um die Asylverfahren für alle Beteiligten (die Schutzsuchenden, die Behörden und die Bevölkerung der Aufnahmeländer) effizienter zu gestalten und den Umgang mit abgewiesenen Asylsuchenden zu verbessern.</p><p> </p><p>Mit dem vorliegenden Postulat soll auch die Schweiz eine Auslegeordnung von geographisch alternativen Ansätzen zur Durchführung von Asylverfahren einerseits und zum Vollzug von Wegweisungen andererseits vornehmen.</p><p> </p><p>Der Bericht soll folgende Elemente enthalten:</p><p> </p><ol><li>Asylverfahren im Ausland: Eine Analyse der Rahmenbedingungen, Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteilen von Asylverfahren im Ausland (vgl. z.B. die Pläne der EU an den Aussengrenzen, der Asylzusammenarbeit Italiens mit Albanien sowie ähnlichen Überlegungen Deutschlands, UKs und anderer europäischer Ländern oder auch weiterer Staaten).</li><li>Wegweisungsvollzug in Drittstaaten: Eine Analyse der Rahmenbedingungen, Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteilen des Wegweisungsvollzugs in Drittstaaten (vgl. z.B. das mit der Mo. Müller <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233176">23.3176</a> betreffend Eritrea konkret geforderte Pilotprojekt).<br> </li></ol><p>Besonderes Augenmerk gilt dabei der Gewährleistung der materiellen und prozeduralen schweizerischen (bzw. europäischen) Asylstandards auch im Ausland und der europäischen Koordination.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat zuletzt 2017 in Erfüllung des Postulats 15.3242 Pfister Gerhard «Neukonzeption von Schengen/Dublin, europäische Koordination und "burden sharing"» einen Bericht zur Thematik vorgelegt, der im Wesentlichen zum Schluss kommt, dass eine Externalisierung der Verfahren aus rechtlichen, aber auch aus praktischen Gründen, nicht umsetzbar sei. Seither hat das Parlament die Haltung des Bundesrats mehrfach gestützt (u.a. Ablehnung der Motionen 21.3785 Quadri, 21.3992 Fraktion SVP, 23.3950 Chiesa und zuletzt 23.3176 Müller Damian). Da die Thematik aber in verschiedenen Ländern intensiv diskutiert wird, ist</span><a name="_Hlk155700768"><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces"> </span><span style="font-family:Arial">der Bundesrat der Ansicht, dass es angezeigt ist, im Rahmen einer aktuellen Auslegeordnung die jüngeren Bestrebungen und Diskussionen auf europäischer Ebene darzulegen und die Vereinbarkeit mit schweizerischem Recht und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu prüfen.</span></a></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht eine Auslegeordnung zu Asylverfahren und Wegweisungsvollzug im Ausland (insbesondere in Drittstaaten) zu machen. Die Analyse soll stets mit Blick auf die Gewährleistung der schweizerischen Standards erfolgen.</p><p> </p><p> </p>
- Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland
- State
-
Überwiesen an den Bundesrat
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Immer mehr (insbesondere europäische) Staaten sowie die EU arbeiten an Reformen zu Asylverfahren, die näher bei den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden vorgenommen werden, sei es an der EU-Aussengrenze oder in Drittstaaten. Ebenso laufen Überlegungen, wie abgewiesene Asylsuchende, die nicht in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt werden können, in sichere Drittstaaten überbracht werden können.</p><p> </p><p>Diese Entwicklungen sind von Interesse, da sie neue Wege aufzeigen könnten, um die Asylverfahren für alle Beteiligten (die Schutzsuchenden, die Behörden und die Bevölkerung der Aufnahmeländer) effizienter zu gestalten und den Umgang mit abgewiesenen Asylsuchenden zu verbessern.</p><p> </p><p>Mit dem vorliegenden Postulat soll auch die Schweiz eine Auslegeordnung von geographisch alternativen Ansätzen zur Durchführung von Asylverfahren einerseits und zum Vollzug von Wegweisungen andererseits vornehmen.</p><p> </p><p>Der Bericht soll folgende Elemente enthalten:</p><p> </p><ol><li>Asylverfahren im Ausland: Eine Analyse der Rahmenbedingungen, Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteilen von Asylverfahren im Ausland (vgl. z.B. die Pläne der EU an den Aussengrenzen, der Asylzusammenarbeit Italiens mit Albanien sowie ähnlichen Überlegungen Deutschlands, UKs und anderer europäischer Ländern oder auch weiterer Staaten).</li><li>Wegweisungsvollzug in Drittstaaten: Eine Analyse der Rahmenbedingungen, Möglichkeiten sowie Vor- und Nachteilen des Wegweisungsvollzugs in Drittstaaten (vgl. z.B. das mit der Mo. Müller <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233176">23.3176</a> betreffend Eritrea konkret geforderte Pilotprojekt).<br> </li></ol><p>Besonderes Augenmerk gilt dabei der Gewährleistung der materiellen und prozeduralen schweizerischen (bzw. europäischen) Asylstandards auch im Ausland und der europäischen Koordination.</p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat zuletzt 2017 in Erfüllung des Postulats 15.3242 Pfister Gerhard «Neukonzeption von Schengen/Dublin, europäische Koordination und "burden sharing"» einen Bericht zur Thematik vorgelegt, der im Wesentlichen zum Schluss kommt, dass eine Externalisierung der Verfahren aus rechtlichen, aber auch aus praktischen Gründen, nicht umsetzbar sei. Seither hat das Parlament die Haltung des Bundesrats mehrfach gestützt (u.a. Ablehnung der Motionen 21.3785 Quadri, 21.3992 Fraktion SVP, 23.3950 Chiesa und zuletzt 23.3176 Müller Damian). Da die Thematik aber in verschiedenen Ländern intensiv diskutiert wird, ist</span><a name="_Hlk155700768"><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces"> </span><span style="font-family:Arial">der Bundesrat der Ansicht, dass es angezeigt ist, im Rahmen einer aktuellen Auslegeordnung die jüngeren Bestrebungen und Diskussionen auf europäischer Ebene darzulegen und die Vereinbarkeit mit schweizerischem Recht und den internationalen Verpflichtungen der Schweiz zu prüfen.</span></a></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht eine Auslegeordnung zu Asylverfahren und Wegweisungsvollzug im Ausland (insbesondere in Drittstaaten) zu machen. Die Analyse soll stets mit Blick auf die Gewährleistung der schweizerischen Standards erfolgen.</p><p> </p><p> </p>
- Auslegeordnung zu Asylverfahren und zum Wegweisungsvollzug im Ausland
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