Berücksichtigung des Kinder- und Jugendschutzes bei der bevorstehenden Plattformregulierung

ShortId
23.4502
Id
20234502
Updated
26.03.2024 20:59
Language
de
Title
Berücksichtigung des Kinder- und Jugendschutzes bei der bevorstehenden Plattformregulierung
AdditionalIndexing
2841;28;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Oktober zeigte ein SRF-Beitrag wie Kriegsbilder via Social Media (sm) ungefiltert auf Handys von Kindern und Jugendlichen (KuJ) landen. Ein neuer Bericht von Amnesty International zeigt zudem auf, dass TikTok Inhalte über Depressionen, Selbstverletzung oder Suizid anzeigt. Eine Unicef-Studie aus dem Jahr 2022 zeigt zudem auf, dass ein Drittel der 14- bis 19-Jährigen in der Schweiz von psychischen Problemen betroffen ist. Der Zukunftsrat U24 hat kürzlich Handlungsempfehlungen zur psychischen Gesundheit verabschiedet. Die Jugendlichen fordern eine gesetzliche Regulierung von sm zum Schutz von Minderjährigen, z.B. die Sicherstellung von altersgerechtem Content und Verifizierung der User durch KI oder Gesichtserkennung.</p><p><strong>Die Schweizer Bevölkerung soll nun künftig auch gegenüber grossen Kommunikationsplattformen mehr Rechte erhalten und Transparenz einfordern können.&nbsp;</strong>Nutzende haben gegenüber den Plattformen ganz grundsätzlich eine zu schwache Stellung. <strong>Bis April 24 soll eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung der Kommunikationsplattformen ausgearbeitet werden.&nbsp;</strong>Im April 23 wurde dazu eine Stossrichtung kommuniziert: Die Nutzenden sollen Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen oder Drohungen auf einfache Weise melden können. Die Plattformen müssen die Meldungen prüfen und über das Ergebnis informieren. Welche Rolle und Verantwortung dabei den KuJ zugeschrieben wird, ist unklar. Der Bundesrat hat nicht darüber kommuniziert, ob und wie er in der Gesetzesvorlage explizit den Schutz von KuJ anpacken möchte.<br>Die EU hat mit dem «Digital Services Act» bereits eine Regulierung von Plattformdiensten verabschiedet. Seither müssen Tech-Plattformen Sorgfaltspflichten nachkommen und die Transparenz über die Funktionsweise sowie einen umfassenden Schutz von KuJ sicherstellen.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline">Zu den Fragen 1 und 2</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat Kenntnis darüber, dass es Studien gibt, die einen Zusammenhang zwischen dem Wohlbefinden und der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einerseits und der häufigen Nutzung sozialer Netzwerke andererseits festgestellt haben. Dem Bundesrat ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren, die von Plattformen ausgehen, ein grosses Anliegen. Er hat daher bereits im Jahr 2020 dem Parlament ein neues Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) unterbreitet. Das Parlament ist dem Vorschlag in den wesentlichen Punkten gefolgt und hat das JSFVG im September 2022 verabschiedet (BBl 2022 2406). Neu sollen Plattformen für Videos und Videospiele (z.B. YouTube, Twitch) verpflichtet werden, geeignete Massnahmen zu treffen, um Minderjährige vor schädlichen Inhalten (namentlich Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohliche Szenen) zu schützen. Das JSFVG sieht mindestens den Betrieb eines Alterskontrollsystems sowie eines Meldesystems für kinder- und jugendgefährdende Inhalte vor. Das Gesetz wird voraussichtlich innerhalb der nächsten zwölf Monate in Kraft treten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Demgegenüber soll die Vorlage zur Regulierung grosser Kommunikationsplattformen (z.B. TikTok, Facebook, X) die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz stärken und von den Plattformen mehr Transparenz verlangen. Von der vorgesehenen Stärkung der Nutzerrechte gegenüber Plattformen und der Erhöhung der Transparenz können auch Kinder und Jugendliche profitieren. Das UVEK, das mit der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage beauftragt ist, wird diese voraussichtlich noch in diesem Jahr dem Bundesrat vorlegen. </span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline">Zu den Fragen 3 und 4</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Bericht «Intermediäre und Kommunikationsplattformen» vom 17. November 2021 hat das BAKOM unter anderem Hassrede, Falschinformation und Intransparenz als problematische Bereiche identifiziert. Hierfür wurden zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse z.B. auch zu Online-Hassrede im Kontext von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Zudem hat das BAKOM seit 2020 mehrere Forschungsprojekte zu digitaler Desinformation und Hassrede unterstützt und veröffentlicht. Zum Vorentwurf über die Regulierung grosser Kommunikationsplattformen wird es eine öffentliche Vernehmlassung geben.</span></p></div>
  • <ul><li>Wie sieht der Bundesrat den Zusammenhang zwischen der Zunahme psychischer Probleme von Kindern und Jugendlichen und den Gefahren, die von Plattformen ausgehen?&nbsp;</li><li>Kann und will der Bundesrat einen besseren Schutz vor Desinformation und Inhalten sicherstellen, die sich negativ auf die psychische Gesundheit vor allem bei Kindern u. Jugendlichen auswirken können?</li><li>Wie und aufgrund welcher wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Beizug welcher Fachpersonen möchte er das tun?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass das Fachwissen aus dem Bereich der Psychologie in die Ausarbeitung der Vorlage einfliesst?</li></ul>
  • Berücksichtigung des Kinder- und Jugendschutzes bei der bevorstehenden Plattformregulierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Oktober zeigte ein SRF-Beitrag wie Kriegsbilder via Social Media (sm) ungefiltert auf Handys von Kindern und Jugendlichen (KuJ) landen. Ein neuer Bericht von Amnesty International zeigt zudem auf, dass TikTok Inhalte über Depressionen, Selbstverletzung oder Suizid anzeigt. Eine Unicef-Studie aus dem Jahr 2022 zeigt zudem auf, dass ein Drittel der 14- bis 19-Jährigen in der Schweiz von psychischen Problemen betroffen ist. Der Zukunftsrat U24 hat kürzlich Handlungsempfehlungen zur psychischen Gesundheit verabschiedet. Die Jugendlichen fordern eine gesetzliche Regulierung von sm zum Schutz von Minderjährigen, z.B. die Sicherstellung von altersgerechtem Content und Verifizierung der User durch KI oder Gesichtserkennung.</p><p><strong>Die Schweizer Bevölkerung soll nun künftig auch gegenüber grossen Kommunikationsplattformen mehr Rechte erhalten und Transparenz einfordern können.&nbsp;</strong>Nutzende haben gegenüber den Plattformen ganz grundsätzlich eine zu schwache Stellung. <strong>Bis April 24 soll eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung der Kommunikationsplattformen ausgearbeitet werden.&nbsp;</strong>Im April 23 wurde dazu eine Stossrichtung kommuniziert: Die Nutzenden sollen Aufrufe zu Hass, Gewaltdarstellungen oder Drohungen auf einfache Weise melden können. Die Plattformen müssen die Meldungen prüfen und über das Ergebnis informieren. Welche Rolle und Verantwortung dabei den KuJ zugeschrieben wird, ist unklar. Der Bundesrat hat nicht darüber kommuniziert, ob und wie er in der Gesetzesvorlage explizit den Schutz von KuJ anpacken möchte.<br>Die EU hat mit dem «Digital Services Act» bereits eine Regulierung von Plattformdiensten verabschiedet. Seither müssen Tech-Plattformen Sorgfaltspflichten nachkommen und die Transparenz über die Funktionsweise sowie einen umfassenden Schutz von KuJ sicherstellen.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline">Zu den Fragen 1 und 2</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat Kenntnis darüber, dass es Studien gibt, die einen Zusammenhang zwischen dem Wohlbefinden und der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen einerseits und der häufigen Nutzung sozialer Netzwerke andererseits festgestellt haben. Dem Bundesrat ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren, die von Plattformen ausgehen, ein grosses Anliegen. Er hat daher bereits im Jahr 2020 dem Parlament ein neues Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) unterbreitet. Das Parlament ist dem Vorschlag in den wesentlichen Punkten gefolgt und hat das JSFVG im September 2022 verabschiedet (BBl 2022 2406). Neu sollen Plattformen für Videos und Videospiele (z.B. YouTube, Twitch) verpflichtet werden, geeignete Massnahmen zu treffen, um Minderjährige vor schädlichen Inhalten (namentlich Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohliche Szenen) zu schützen. Das JSFVG sieht mindestens den Betrieb eines Alterskontrollsystems sowie eines Meldesystems für kinder- und jugendgefährdende Inhalte vor. Das Gesetz wird voraussichtlich innerhalb der nächsten zwölf Monate in Kraft treten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Demgegenüber soll die Vorlage zur Regulierung grosser Kommunikationsplattformen (z.B. TikTok, Facebook, X) die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz stärken und von den Plattformen mehr Transparenz verlangen. Von der vorgesehenen Stärkung der Nutzerrechte gegenüber Plattformen und der Erhöhung der Transparenz können auch Kinder und Jugendliche profitieren. Das UVEK, das mit der Ausarbeitung der Vernehmlassungsvorlage beauftragt ist, wird diese voraussichtlich noch in diesem Jahr dem Bundesrat vorlegen. </span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline">Zu den Fragen 3 und 4</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Bericht «Intermediäre und Kommunikationsplattformen» vom 17. November 2021 hat das BAKOM unter anderem Hassrede, Falschinformation und Intransparenz als problematische Bereiche identifiziert. Hierfür wurden zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse z.B. auch zu Online-Hassrede im Kontext von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Zudem hat das BAKOM seit 2020 mehrere Forschungsprojekte zu digitaler Desinformation und Hassrede unterstützt und veröffentlicht. Zum Vorentwurf über die Regulierung grosser Kommunikationsplattformen wird es eine öffentliche Vernehmlassung geben.</span></p></div>
    • <ul><li>Wie sieht der Bundesrat den Zusammenhang zwischen der Zunahme psychischer Probleme von Kindern und Jugendlichen und den Gefahren, die von Plattformen ausgehen?&nbsp;</li><li>Kann und will der Bundesrat einen besseren Schutz vor Desinformation und Inhalten sicherstellen, die sich negativ auf die psychische Gesundheit vor allem bei Kindern u. Jugendlichen auswirken können?</li><li>Wie und aufgrund welcher wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Beizug welcher Fachpersonen möchte er das tun?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass das Fachwissen aus dem Bereich der Psychologie in die Ausarbeitung der Vorlage einfliesst?</li></ul>
    • Berücksichtigung des Kinder- und Jugendschutzes bei der bevorstehenden Plattformregulierung

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