Register Palliative Care

ShortId
23.4506
Id
20234506
Updated
26.03.2024 20:58
Language
de
Title
Register Palliative Care
AdditionalIndexing
2841;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Finanzierung der Palliativversorgung – sowohl für chronisch kranke Menschen wie für Menschen am Lebensende – ist heute ungenügend. Mit der Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative care» wurde der Bundesrat 2021 beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet ist. Dies unter Berücksichtigung der allgemeinen und spezialisierten Angebote der Palliative Care in allen Versorgungsbereichen; ambulant und stationär sowie an den Schnittstellen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Allerdings zeigen die derzeit beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) laufenden Umsetzungsarbeiten weitere Lücken in der Palliativversorgung auf. Aktuell fehlen Daten, welche den heutigen und zukünftigen Palliative-Care-Bedarf konkretisieren und festmachen. Eine vom BAG-beauftragte Bedarfsschätzung von Interface (März 2023) schätzt die Anzahl Personen, die Bedarf an Palliativ-Versorgung in verschiedenen Strukturen haben, zwischen 104'000 bis 715'000 Personen. Eine Person kann über den gesamten Krankheitsverlauf Bedarf an verschiedenen Versorgungsstrukturen haben. &nbsp;</p><p>Bereits heute wissen wir, dass der Bedarf an Palliative Care bis 2050 zunehmen wird. Insbesondere durch die demografische Entwicklung, die eine Zunahme an Palliativversorgung von 25 bis 30% prognostiziert.&nbsp;<br>Ein Register würde dazu dienen eine aussagekräftigen Datenbasis zu sichern.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bund setzt sich – gemeinsam mit den Kantonen und palliative.ch – seit über 15 Jahren dafür ein, die Palliative Care in der Schweiz zu stärken und konnte damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass alle Menschen in der Schweiz Zugang zu Palliative Care erhalten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung grundsätzlich in die verfassungsmässige Kompetenz der Kantone und nicht des Bundes fällt. Wie im Bericht des Bundesrates vom 18. September 2020 in Erfüllung des Postulates 18.3384 der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» ausgeführt, ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Datenlage zu Palliative Care in verschiedenen Bereichen weiterhin lückenhaft ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat geprüft, ob ein nationales Monitoring im Bereich Palliative Care aufgebaut werden kann. Da jedoch die gesetzlichen Grundlagen für die zusätzlich notwendigen Datenerhebungen wie auch die Ressourcen für den Aufbau und die nachhaltige Bewirtschaftung nicht gegeben sind, wurde dieser Ansatz nicht mehr weiterverfolgt. Mit dem Programm des Bundesrates zur Förderung der Digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) soll insbesondere die Standardisierung der medizinischen Daten gefördert werden. Der Bundesrat hat am 22. November 2023 die Botschaft zum Verpflichtungskredit für ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen für die Jahre 2025–2034 dem Parlament zur Beratung überwiesen. Die Botschaft begründet einen Verpflichtungskredit zur Erfüllung bestehender Bundesaufgaben, stellt aber keine Grundlage dar, um neue Bundesaufgaben zu rechtfertigen. Der Aufbau eines durch den Bund geführten Registers zu Palliative Care ist aus den genannten Gründen nicht vorgesehen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit regelmässigen Befragungen der Kantone sowie der Bevölkerung soll die Entwicklung der Palliative Care in der Schweiz sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung in Bezug auf die Gesundheitsversorgung am Lebensende aber weiterhin periodisch erhoben werden. Zudem stellt das BAG Studiengrundlagen zu verschiedenen Themen der Palliative Care zur Verfügung, wie die von der Interpellantin erwähnte Bedarfserhebung.</span></p></div>
  • <p>1. Welche Strategie verfolgt der Bund, um die Datenbasis der Palliative Care und damit die Versorgungsplanung zu verbessern?</p><p>2. Schafft das neue Programm DigiSanté, welches zu mehr digitaler Transformation im Gesundheitswesen und dadurch zu mehr Qualität führen sollte, die nötigen Voraussetzungen für die Schaffung eines nationalen Registers Palliative Care?&nbsp;</p><p>3. Führt ein nationales Register zu den heute fehlenden, aber wichtigen Daten von Palliativpatientinnen und -patienten: von der Diagnose über die einzelnen Behandlungsschritte, der Betreuung in den diversen Versorgungsbereichen, hin zu Rückfällen, Komplikationen und Todesfällen?&nbsp;</p>
  • Register Palliative Care
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Finanzierung der Palliativversorgung – sowohl für chronisch kranke Menschen wie für Menschen am Lebensende – ist heute ungenügend. Mit der Motion 20.4264 «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative care» wurde der Bundesrat 2021 beauftragt, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit eine bedarfsgerechte Behandlung und Betreuung aller Menschen am Lebensende schweizweit gewährleistet ist. Dies unter Berücksichtigung der allgemeinen und spezialisierten Angebote der Palliative Care in allen Versorgungsbereichen; ambulant und stationär sowie an den Schnittstellen.&nbsp;&nbsp;</p><p>Allerdings zeigen die derzeit beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) laufenden Umsetzungsarbeiten weitere Lücken in der Palliativversorgung auf. Aktuell fehlen Daten, welche den heutigen und zukünftigen Palliative-Care-Bedarf konkretisieren und festmachen. Eine vom BAG-beauftragte Bedarfsschätzung von Interface (März 2023) schätzt die Anzahl Personen, die Bedarf an Palliativ-Versorgung in verschiedenen Strukturen haben, zwischen 104'000 bis 715'000 Personen. Eine Person kann über den gesamten Krankheitsverlauf Bedarf an verschiedenen Versorgungsstrukturen haben. &nbsp;</p><p>Bereits heute wissen wir, dass der Bedarf an Palliative Care bis 2050 zunehmen wird. Insbesondere durch die demografische Entwicklung, die eine Zunahme an Palliativversorgung von 25 bis 30% prognostiziert.&nbsp;<br>Ein Register würde dazu dienen eine aussagekräftigen Datenbasis zu sichern.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bund setzt sich – gemeinsam mit den Kantonen und palliative.ch – seit über 15 Jahren dafür ein, die Palliative Care in der Schweiz zu stärken und konnte damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass alle Menschen in der Schweiz Zugang zu Palliative Care erhalten. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung grundsätzlich in die verfassungsmässige Kompetenz der Kantone und nicht des Bundes fällt. Wie im Bericht des Bundesrates vom 18. September 2020 in Erfüllung des Postulates 18.3384 der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates «Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende» ausgeführt, ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Datenlage zu Palliative Care in verschiedenen Bereichen weiterhin lückenhaft ist.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat geprüft, ob ein nationales Monitoring im Bereich Palliative Care aufgebaut werden kann. Da jedoch die gesetzlichen Grundlagen für die zusätzlich notwendigen Datenerhebungen wie auch die Ressourcen für den Aufbau und die nachhaltige Bewirtschaftung nicht gegeben sind, wurde dieser Ansatz nicht mehr weiterverfolgt. Mit dem Programm des Bundesrates zur Förderung der Digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) soll insbesondere die Standardisierung der medizinischen Daten gefördert werden. Der Bundesrat hat am 22. November 2023 die Botschaft zum Verpflichtungskredit für ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen für die Jahre 2025–2034 dem Parlament zur Beratung überwiesen. Die Botschaft begründet einen Verpflichtungskredit zur Erfüllung bestehender Bundesaufgaben, stellt aber keine Grundlage dar, um neue Bundesaufgaben zu rechtfertigen. Der Aufbau eines durch den Bund geführten Registers zu Palliative Care ist aus den genannten Gründen nicht vorgesehen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit regelmässigen Befragungen der Kantone sowie der Bevölkerung soll die Entwicklung der Palliative Care in der Schweiz sowie die Bedürfnisse der Bevölkerung in Bezug auf die Gesundheitsversorgung am Lebensende aber weiterhin periodisch erhoben werden. Zudem stellt das BAG Studiengrundlagen zu verschiedenen Themen der Palliative Care zur Verfügung, wie die von der Interpellantin erwähnte Bedarfserhebung.</span></p></div>
    • <p>1. Welche Strategie verfolgt der Bund, um die Datenbasis der Palliative Care und damit die Versorgungsplanung zu verbessern?</p><p>2. Schafft das neue Programm DigiSanté, welches zu mehr digitaler Transformation im Gesundheitswesen und dadurch zu mehr Qualität führen sollte, die nötigen Voraussetzungen für die Schaffung eines nationalen Registers Palliative Care?&nbsp;</p><p>3. Führt ein nationales Register zu den heute fehlenden, aber wichtigen Daten von Palliativpatientinnen und -patienten: von der Diagnose über die einzelnen Behandlungsschritte, der Betreuung in den diversen Versorgungsbereichen, hin zu Rückfällen, Komplikationen und Todesfällen?&nbsp;</p>
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