Wo steht der Bund beim "Solar-Express"?

ShortId
23.4510
Id
20234510
Updated
26.03.2024 20:56
Language
de
Title
Wo steht der Bund beim "Solar-Express"?
AdditionalIndexing
66;2846;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu 1) Der Bundesrat hat bereits vor der Inkraftsetzung von Art. 45b Energiegesetz (SR&nbsp;730.0) Massnahmen getroffen, um die Sonnenenergie auf den dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich zu nutzen. So hat er am 3. Juli 2019 im Rahmen des Klimapakets Bundesverwaltung die Bau- und Liegenschaftsorgane (BLO) des Bundes (Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), armasuisse Immobilien, ETH-Rat) sowie das ASTRA beauftragt, einen Aufbauplan zu definieren, um alle geeigneten Flächen der gesamten Bundesverwaltung für die Produktion von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Am 2. September 2020 hat er die entsprechenden Umsetzungskonzepte Gebäudesanierungen, Strom- und Wärmeproduktion sowie Ladestationen (<a href="http://www.bbl.admin.ch"><span style="color:#0000ff;"><u>www.bbl.admin.ch</u></span></a> &gt; Nachhaltigkeit &gt; Klimapaket Bundesverwaltung) zur Kenntnis genommen und zur Umsetzung beauftragt.</p><p>Am 26. Oktober 2022 hat er zudem den Bericht «Energieautonomie der Immobilien des Bundes» (<a href="http://www.admin.ch"><span style="color:#0000ff;"><u>www.admin.ch</u></span></a> &gt; Dokumentation &gt; Medienmitteilungen &gt; Medienmitteilungen des Bundesrats) in Erfüllung der Motionen 19.3750 Français «Energieautonomie der Immobilien des Bundes» und 19.3784 Jauslin «Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik-Offensive» verabschiedet. Diese Massnahmen beschleunigen den Ausbau der Photovoltaik auf Bundesinfrastrukturen massiv. Die Jahresleistung wurde von 2018 bis 2022 um mehr als 70 Prozent gesteigert und soll gemäss den aktuellen Planungen bis 2030 fast verachtfacht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 2) und 3) Die Bundesverwaltung nimmt im Energie- und Klimabereich eine Vorbildrolle ein. Die BLO und das ASTRA analysieren und bearbeiten die umweltrelevanten Aspekte laufend, integrieren diese in die strategischen Grundlagen und setzen sie schrittweise um. Der Ausbau der Stromproduktion wird auf den geeigneten Flächen aktiv forciert. Die Stromproduktion wird bei Neubauten, Gesamtsanierungen oder Betriebsoptimierungen immer berücksichtigt. Die Gebäude- und Infrastrukturflächen (Dächer, Fassaden, Lärmschutzwände, usw.) sind unter Berücksichtigung von sämtlichen Nachhaltigkeitsaspekten (Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt) zu nutzen.</p><p>Um der Vorbildfunktion des Bundes unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und den Ausbau zu forcieren, wurden die Sub-Bilanzgruppe Bund sowie der Herkunftsnachweis Photovoltaik Bund (HKN-PV-Bund) eingeführt. Mit der gemeinsamen Sub-Bilanzgruppe Bund wird unter den BLO und dem ASTRA die Abnahme der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PVA) ermöglicht. Damit wird die an einem Standort überschüssig produzierte Energie innerhalb der Bundesverwaltung genutzt, und der Bund steht nicht im Wettbewerb mit privaten Anbietern (z.B. Energieversorgungsunternehmen). So bleibt der produzierte Strom für den Bund erhalten und die geeigneten Flächen können maximal mit PVA ausgestattet werden.</p><p>Der HKN-PV-Bund wird von den BLO und dem ASTRA bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Anlage verwendet. Er weist aktuell einen Wert von 8 Rp/kWh auf. Umformuliert bedeutet es, dass beim Bau einer PVA der selbst produzierte Strom bis zu 8 Rp./kWh teurer als der extern bezogene sein darf. Der HKN-PV-Bund wurde eingeführt, da aufgrund von Art. 3 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (SR&nbsp;616.1) die BLO und das ASTRA keine Fördergelder für den Bau von PVA erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 4) Zusammenstellung des Umsetzungsstands pro zuständiger Organisationseinheit zum Ausbau PVA per 2018 und 2022 sowie Ziel bis 2030:</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td>Organisationseinheit</td><td colspan="2">IST-Wert (gemessen)</td><td>Ausbauziel</td></tr><tr><td>&nbsp;</td><td>2018</td><td>2022</td><td>2030</td></tr><tr><td>&nbsp;</td><td>[GWh/a]</td><td>[GWh/a]</td><td>[GWh/a]</td></tr><tr><td>BBL</td><td>0,9</td><td>1,5</td><td>4,9</td></tr><tr><td>armasuisse Immobilien</td><td>5,2</td><td>8,0</td><td>25,0</td></tr><tr><td>ETH-Rat</td><td>3,0</td><td>4,6</td><td>5,7</td></tr><tr><td>ASTRA</td><td>0,0</td><td>1,6</td><td>35,0</td></tr><tr><td><strong>Total</strong></td><td><strong>9,1</strong></td><td><strong>15,7</strong></td><td><strong>70,6</strong></td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p><p>Der Umsetzungsstand wird jährlich im Rahmen des Nachhaltigkeits- oder Geschäftsberichtes der BLO und des ASTRA sowie im Jahresbericht der Initiative Vorbild Energie und Klima dargelegt.</p>
  • <p><span style="color:black;">Im Herbst 2022 verabschiedete das Parlament Änderungen des Energiegesetzes (dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter). Sie enthalten neben den Regelungen zu den beschleunigten Verfahren zum Bau von alpinen Solaranlagen und der Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie bei Neubauten auch eine Bestimmung zur Nutzung der Sonnenergie bei Infrastrukturen des Bundes. Gemäss Art. 45b ist die Sonnenergie auf den dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich zu nutzen und geeignete Flächen sind bis 2030 solaraktiv auszurüsten.</span></p><p><span style="color:black;">Nach heutigem Kenntnisstand sind aktuell rund 56 alpine Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Planung. Bei den alpinen Solaranlagen ist also eine grosse Dynamik vorhanden. Weniger im Fokus stehen die anderen Massnahmen des Solarexpress. Es interessiert, wie der Bund seine Vorbildfunktion wahrnimmt und zum raschen Zubau der erneuerbaren Energien beiträgt.</span></p><p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</span></p><ol><li><span style="color:black;">Welches ist der Stand der Umsetzung von Art. 45b des Energiegesetzes?</span></li><li><span style="color:black;">Wie hat der Bundesrat die Rahmenbedingungen und Einzelheiten geregelt?</span></li><li><span style="color:black;">Welche Massnhamen sind geplant bei der Nutzung der Sonnnenergie bei den Infrastrukturen des Bundes? Welche Ämter sind involviert und wer ist federführend?</span></li><li><span style="color:black;">Mit welchen Zubauzielen von Sonnenergie rechnet der Bundesrat bei der Nutzung seiner Infrastrukturen?</span></li></ol>
  • Wo steht der Bund beim "Solar-Express"?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu 1) Der Bundesrat hat bereits vor der Inkraftsetzung von Art. 45b Energiegesetz (SR&nbsp;730.0) Massnahmen getroffen, um die Sonnenenergie auf den dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich zu nutzen. So hat er am 3. Juli 2019 im Rahmen des Klimapakets Bundesverwaltung die Bau- und Liegenschaftsorgane (BLO) des Bundes (Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), armasuisse Immobilien, ETH-Rat) sowie das ASTRA beauftragt, einen Aufbauplan zu definieren, um alle geeigneten Flächen der gesamten Bundesverwaltung für die Produktion von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien zu nutzen. Am 2. September 2020 hat er die entsprechenden Umsetzungskonzepte Gebäudesanierungen, Strom- und Wärmeproduktion sowie Ladestationen (<a href="http://www.bbl.admin.ch"><span style="color:#0000ff;"><u>www.bbl.admin.ch</u></span></a> &gt; Nachhaltigkeit &gt; Klimapaket Bundesverwaltung) zur Kenntnis genommen und zur Umsetzung beauftragt.</p><p>Am 26. Oktober 2022 hat er zudem den Bericht «Energieautonomie der Immobilien des Bundes» (<a href="http://www.admin.ch"><span style="color:#0000ff;"><u>www.admin.ch</u></span></a> &gt; Dokumentation &gt; Medienmitteilungen &gt; Medienmitteilungen des Bundesrats) in Erfüllung der Motionen 19.3750 Français «Energieautonomie der Immobilien des Bundes» und 19.3784 Jauslin «Energieautonomie der Immobilien des Bundes. Fotovoltaik-Offensive» verabschiedet. Diese Massnahmen beschleunigen den Ausbau der Photovoltaik auf Bundesinfrastrukturen massiv. Die Jahresleistung wurde von 2018 bis 2022 um mehr als 70 Prozent gesteigert und soll gemäss den aktuellen Planungen bis 2030 fast verachtfacht werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 2) und 3) Die Bundesverwaltung nimmt im Energie- und Klimabereich eine Vorbildrolle ein. Die BLO und das ASTRA analysieren und bearbeiten die umweltrelevanten Aspekte laufend, integrieren diese in die strategischen Grundlagen und setzen sie schrittweise um. Der Ausbau der Stromproduktion wird auf den geeigneten Flächen aktiv forciert. Die Stromproduktion wird bei Neubauten, Gesamtsanierungen oder Betriebsoptimierungen immer berücksichtigt. Die Gebäude- und Infrastrukturflächen (Dächer, Fassaden, Lärmschutzwände, usw.) sind unter Berücksichtigung von sämtlichen Nachhaltigkeitsaspekten (Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt) zu nutzen.</p><p>Um der Vorbildfunktion des Bundes unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden und den Ausbau zu forcieren, wurden die Sub-Bilanzgruppe Bund sowie der Herkunftsnachweis Photovoltaik Bund (HKN-PV-Bund) eingeführt. Mit der gemeinsamen Sub-Bilanzgruppe Bund wird unter den BLO und dem ASTRA die Abnahme der Stromproduktion aus Photovoltaikanlagen (PVA) ermöglicht. Damit wird die an einem Standort überschüssig produzierte Energie innerhalb der Bundesverwaltung genutzt, und der Bund steht nicht im Wettbewerb mit privaten Anbietern (z.B. Energieversorgungsunternehmen). So bleibt der produzierte Strom für den Bund erhalten und die geeigneten Flächen können maximal mit PVA ausgestattet werden.</p><p>Der HKN-PV-Bund wird von den BLO und dem ASTRA bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Anlage verwendet. Er weist aktuell einen Wert von 8 Rp/kWh auf. Umformuliert bedeutet es, dass beim Bau einer PVA der selbst produzierte Strom bis zu 8 Rp./kWh teurer als der extern bezogene sein darf. Der HKN-PV-Bund wurde eingeführt, da aufgrund von Art. 3 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen und Abgeltungen (SR&nbsp;616.1) die BLO und das ASTRA keine Fördergelder für den Bau von PVA erhalten.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 4) Zusammenstellung des Umsetzungsstands pro zuständiger Organisationseinheit zum Ausbau PVA per 2018 und 2022 sowie Ziel bis 2030:</p><figure class="table"><table><tbody><tr><td>Organisationseinheit</td><td colspan="2">IST-Wert (gemessen)</td><td>Ausbauziel</td></tr><tr><td>&nbsp;</td><td>2018</td><td>2022</td><td>2030</td></tr><tr><td>&nbsp;</td><td>[GWh/a]</td><td>[GWh/a]</td><td>[GWh/a]</td></tr><tr><td>BBL</td><td>0,9</td><td>1,5</td><td>4,9</td></tr><tr><td>armasuisse Immobilien</td><td>5,2</td><td>8,0</td><td>25,0</td></tr><tr><td>ETH-Rat</td><td>3,0</td><td>4,6</td><td>5,7</td></tr><tr><td>ASTRA</td><td>0,0</td><td>1,6</td><td>35,0</td></tr><tr><td><strong>Total</strong></td><td><strong>9,1</strong></td><td><strong>15,7</strong></td><td><strong>70,6</strong></td></tr></tbody></table></figure><p>&nbsp;</p><p>Der Umsetzungsstand wird jährlich im Rahmen des Nachhaltigkeits- oder Geschäftsberichtes der BLO und des ASTRA sowie im Jahresbericht der Initiative Vorbild Energie und Klima dargelegt.</p>
    • <p><span style="color:black;">Im Herbst 2022 verabschiedete das Parlament Änderungen des Energiegesetzes (dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter). Sie enthalten neben den Regelungen zu den beschleunigten Verfahren zum Bau von alpinen Solaranlagen und der Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie bei Neubauten auch eine Bestimmung zur Nutzung der Sonnenergie bei Infrastrukturen des Bundes. Gemäss Art. 45b ist die Sonnenergie auf den dafür geeigneten Infrastrukturoberflächen des Bundes bestmöglich zu nutzen und geeignete Flächen sind bis 2030 solaraktiv auszurüsten.</span></p><p><span style="color:black;">Nach heutigem Kenntnisstand sind aktuell rund 56 alpine Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Planung. Bei den alpinen Solaranlagen ist also eine grosse Dynamik vorhanden. Weniger im Fokus stehen die anderen Massnahmen des Solarexpress. Es interessiert, wie der Bund seine Vorbildfunktion wahrnimmt und zum raschen Zubau der erneuerbaren Energien beiträgt.</span></p><p><span style="color:black;">Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</span></p><ol><li><span style="color:black;">Welches ist der Stand der Umsetzung von Art. 45b des Energiegesetzes?</span></li><li><span style="color:black;">Wie hat der Bundesrat die Rahmenbedingungen und Einzelheiten geregelt?</span></li><li><span style="color:black;">Welche Massnhamen sind geplant bei der Nutzung der Sonnnenergie bei den Infrastrukturen des Bundes? Welche Ämter sind involviert und wer ist federführend?</span></li><li><span style="color:black;">Mit welchen Zubauzielen von Sonnenergie rechnet der Bundesrat bei der Nutzung seiner Infrastrukturen?</span></li></ol>
    • Wo steht der Bund beim "Solar-Express"?

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