Biodiversitätskonferenz COP15. Umsetzung des Target 18 unter Einbezug der Kantone

ShortId
23.4512
Id
20234512
Updated
20.12.2024 11:42
Language
de
Title
Biodiversitätskonferenz COP15. Umsetzung des Target 18 unter Einbezug der Kantone
AdditionalIndexing
08;52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1) Der Bund hat in dieser Frage keine Aufsichtspflicht über die Kantone. Er verfügt entsprechend auch nicht über umfassende Informationen über die kantonalen Aktivitäten in diesem Bereich. Dem Bund sind aber Aktivitäten in mehreren Kantonen bekannt. So haben neben dem Kanton Zürich auch die Parlamente der Kantone Neuenburg, Basel-Stadt und Luzern den jeweiligen Regierungsrat beauftragt, Analysen zur Thematik durchzuführen. Ein ähnlicher Vorstoss wurde auch im Kanton Jura eingereicht. In den Kantonen Genf, Waadt und Freiburg sind Arbeiten im Rahmen der kantonalen Strategien vorgesehen. In den Kantonen Bern, Aargau und Zug hat der Regierungsrat im Rahmen der Beantwortung von Vorstössen eine Würdigung der Thematik vorgenommen; im Kanton Aargau wurde ein Vorstoss im Anschluss zurückgezogen. In den Kantonen Thurgau, Wallis und Basel-Landschaft hat das Parlament Vorstösse zur Thematik abgelehnt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2) und 3) Die Bundesverwaltung steht mit den Kantonen bezüglich der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und damit auch bezüglich der Umsetzung der Biodiversitätskonvention in Kontakt. Dies geschieht insbesondere über die zuständigen kantonalen Konferenzen. Darüber hinaus steht die Bundesverwaltung den Kantonen für einen Erfahrungsaustausch jederzeit zur Verfügung. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4) Die Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Gefässe hat sich bewährt. Dem Aufwand, neue Strukturen zu schaffen, würde kein entsprechender Mehrwert gegenüber stehen. Aktuell ist auch keine interdepartementale Arbeitsgruppe zum Thema der Biodiversitätsauswirkungen von Subventionen geplant.</span></p></div>
  • <p>Die Schweiz hat sich im Rahmen der Biodiversitätskonvention verpflichtet, biodiversitätsschädigende Subventionen bis 2020 zu beseitigen, abzubauen oder umzugestalten. Im Rahmen von Target 18 der CBD-COP15 hat sich die Schweiz im letzten Dezember abermals verpflichtet, bis 2025 Subventionen und Anreize, die für die biologische Vielfalt schädlich sind, auf verhältnismässige, korrekte, gerechte, effektive und angemessene Weise zu ermitteln und bis 2030 abzuschaffen oder zu reformieren.</p><p>Nach der Veröffentlichung des Berichts «Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz» (WSL/SCNAT 2020) wurden nicht nur die Bundesverwaltung, sondern auch einige Kantone aktiv. So wurde beispielsweise im Februar 2023 im Zürcher Kantonsparlament ein Auftrag an den Regierungsrat erteilt, die biodiversitätsschädigenden kantonalen Subventionen zu identifizieren, monetär zu quantifizieren und darzulegen, welche Zielkonflikte mit anderen politischen Zielsetzungen auftreten bzw. wie diese Subventionen reduziert, abgeschafft oder umgestaltet werden können.</p><p>Der Zürcher Regierungsrat soll innerhalb von zwei Jahren einen Bericht dazu ausarbeiten. Weitere Kantone tun es ihm gleich.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1.&nbsp;Welche Kantone erstellen aktuell eine Analyse zu den kantonalen biodiversitätsschädigenden Anreizen und &nbsp;Subventionen?</p><p>2.&nbsp;Wie kann der Bundesrat sie dabei unterstützen und begleiten? Was macht er konkret dafür?</p><p>3.&nbsp;Werden die interkantonalen Gremien zur Umsetzung von Target 18 beigezogen?</p><p>4.&nbsp;Zur Baukultur gibt es auf nationaler Ebene eine interdepartementale Arbeitsgruppe – plant der Bundesrat ebenfalls eine interdepartementale Arbeitsgruppe zu den Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?</p>
  • Biodiversitätskonferenz COP15. Umsetzung des Target 18 unter Einbezug der Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1) Der Bund hat in dieser Frage keine Aufsichtspflicht über die Kantone. Er verfügt entsprechend auch nicht über umfassende Informationen über die kantonalen Aktivitäten in diesem Bereich. Dem Bund sind aber Aktivitäten in mehreren Kantonen bekannt. So haben neben dem Kanton Zürich auch die Parlamente der Kantone Neuenburg, Basel-Stadt und Luzern den jeweiligen Regierungsrat beauftragt, Analysen zur Thematik durchzuführen. Ein ähnlicher Vorstoss wurde auch im Kanton Jura eingereicht. In den Kantonen Genf, Waadt und Freiburg sind Arbeiten im Rahmen der kantonalen Strategien vorgesehen. In den Kantonen Bern, Aargau und Zug hat der Regierungsrat im Rahmen der Beantwortung von Vorstössen eine Würdigung der Thematik vorgenommen; im Kanton Aargau wurde ein Vorstoss im Anschluss zurückgezogen. In den Kantonen Thurgau, Wallis und Basel-Landschaft hat das Parlament Vorstösse zur Thematik abgelehnt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2) und 3) Die Bundesverwaltung steht mit den Kantonen bezüglich der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und damit auch bezüglich der Umsetzung der Biodiversitätskonvention in Kontakt. Dies geschieht insbesondere über die zuständigen kantonalen Konferenzen. Darüber hinaus steht die Bundesverwaltung den Kantonen für einen Erfahrungsaustausch jederzeit zur Verfügung. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">4) Die Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Gefässe hat sich bewährt. Dem Aufwand, neue Strukturen zu schaffen, würde kein entsprechender Mehrwert gegenüber stehen. Aktuell ist auch keine interdepartementale Arbeitsgruppe zum Thema der Biodiversitätsauswirkungen von Subventionen geplant.</span></p></div>
    • <p>Die Schweiz hat sich im Rahmen der Biodiversitätskonvention verpflichtet, biodiversitätsschädigende Subventionen bis 2020 zu beseitigen, abzubauen oder umzugestalten. Im Rahmen von Target 18 der CBD-COP15 hat sich die Schweiz im letzten Dezember abermals verpflichtet, bis 2025 Subventionen und Anreize, die für die biologische Vielfalt schädlich sind, auf verhältnismässige, korrekte, gerechte, effektive und angemessene Weise zu ermitteln und bis 2030 abzuschaffen oder zu reformieren.</p><p>Nach der Veröffentlichung des Berichts «Biodiversitätsschädigende Subventionen in der Schweiz» (WSL/SCNAT 2020) wurden nicht nur die Bundesverwaltung, sondern auch einige Kantone aktiv. So wurde beispielsweise im Februar 2023 im Zürcher Kantonsparlament ein Auftrag an den Regierungsrat erteilt, die biodiversitätsschädigenden kantonalen Subventionen zu identifizieren, monetär zu quantifizieren und darzulegen, welche Zielkonflikte mit anderen politischen Zielsetzungen auftreten bzw. wie diese Subventionen reduziert, abgeschafft oder umgestaltet werden können.</p><p>Der Zürcher Regierungsrat soll innerhalb von zwei Jahren einen Bericht dazu ausarbeiten. Weitere Kantone tun es ihm gleich.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1.&nbsp;Welche Kantone erstellen aktuell eine Analyse zu den kantonalen biodiversitätsschädigenden Anreizen und &nbsp;Subventionen?</p><p>2.&nbsp;Wie kann der Bundesrat sie dabei unterstützen und begleiten? Was macht er konkret dafür?</p><p>3.&nbsp;Werden die interkantonalen Gremien zur Umsetzung von Target 18 beigezogen?</p><p>4.&nbsp;Zur Baukultur gibt es auf nationaler Ebene eine interdepartementale Arbeitsgruppe – plant der Bundesrat ebenfalls eine interdepartementale Arbeitsgruppe zu den Subventionen mit biodiversitätsschädigender Wirkung? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?</p>
    • Biodiversitätskonferenz COP15. Umsetzung des Target 18 unter Einbezug der Kantone

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