Klare Effizienzkriterien für Spitaltarife sofort umsetzen
- ShortId
-
23.4532
- Id
-
20234532
- Updated
-
05.03.2024 15:02
- Language
-
de
- Title
-
Klare Effizienzkriterien für Spitaltarife sofort umsetzen
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Preisüberwacher hat wiederholt die eklatanten Preisunterschiede bei Standardleistungen in Spitälern kritisiert. Gemäss seinen Berechnungen liessen sich rund eine halbe Milliarde Franken in den Spitälern einsparen. In einem Bericht der SonntagsZeitung vom 4.6.2023 nannte er deutliche Beispiele. Für eine Blinddarmentfernung verrechnet die Clinica Santa Chiara in Locarno 6’090 Franken. Der gleiche Eingriff kostet im Inselspital Bern 7’810 Franken, 1’720 Franken oder 28 Prozent mehr. Grosse Preisunterschiede kann es auch innerhalb des gleichen Kantons geben. Für ein künstliches Kniegelenk werden in der Berner Oberländer Klinik Hohmad 16’200 Franken fällig, 1’639 Franken weniger als im benachbarten Regionalspital Thun-Simmental-Saanenland und 4’058 Franken weniger als im Berner Inselspital. Solche Diskrepanzen sind schwer zu erklären, zumal nun seit über zehn Jahren ein einheitliches Tarifsystem (SwissDRG) existiert, das die Komplexität der Fälle berücksichtigt. Vielmehr sollen die Spitäler im Rahmen eines vernünftigen Wettbewerbs verstärkt zusammenarbeiten und dadurch wirtschaftlicher werden. Ebenfalls sollen mittelfristig Routineeingriffe primär dort erfolgen, wo sie effizient und routiniert durchgeführt werden. Das steigert die Qualität der Leistungen zugunsten der Patientinnen und Patienten und fördert die Kosteneffizienz. Der einfachste und zudem bereits aufgegleiste Weg ist die rasche Umsetzung der bereits im Jahr 2020 angestossenen Anpassung der KVV. Hier ist das geplante Kriterium, wonach sich die Spitaltarife am 25. Perzentil der effizientesten Spitäler orientieren müssen, der geeigneteste Weg. Gestützt wird die Haltung auch von den Krankenversicherern, die die Praxis der Tarifverhandlungen bestens kennen. </p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die heute verwendeten uneinheitlichen Methoden zur Ermittlung der stationären Spitaltarife – insbesondere die ungleiche Effizienzbeurteilung – schwächen auch aus Sicht des Bundesrates den mit der Revision der Spitalfinanzierung im Jahre 2009 angestrebten, schweizweiten Wettbewerb unter den Spitälern. Den zuständigen Akteuren ist es in dieser Zeit nicht gelungen, schweizweit die gesetzlich beabsichtigten Wettbewerbsbedingungen als Ersatz für die fehlenden Marktmechanismen zu schaffen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem im Rahmen seiner Rechtsprechung aufgrund der uneinheitlichen Tarifermittlung eine Regulierungsaufforderung an den Bund erlassen. Die Konkretisierung der gesetzlichen Vorgabe, wonach sich die Entschädigung an den Spitälern, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen, orientieren, ist demnach dringend angezeigt. Diesbezüglich teilt der Bundesrat das Anliegen des Motionärs.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ein entsprechender Vorschlag des Bundesrates wurde zu Beginn des Jahres 2020 in die Vernehmlassung gegeben. In zahlreichen, im Anschluss an die Vernehmlassung durchgeführten Treffen mit den betroffenen Akteuren, werden mögliche Anpassungen an der Vorlage diskutiert. Bei der Festlegung eines schweizweiten Vorgehens im Bereich der Tarifermittlung sind dabei neben dem Anreiz zur Steigerung der Effizienz und Kosteneinsparungen auch die unterschiedlichen Situationen der Spitäler in der Versorgungskette sowie die notwendige Qualität der Behandlungen zu berücksichtigen. Um eine ausgewogene Lösung zu finden, sieht es der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht als zielführend an, mit einem definitiven Effizienzmassstab die anstehenden Gespräche mit den Akteuren vorwegzunehmen. Ziel des Bundesrates bleibt es indessen, auf Verordnungsebene rasch eine schweizweite Lösung zu finden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit sich die Spitaltarife am effizientesten Viertel der Spitäler orientieren müssen. Die dafür vorgesehene Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) ist umgehend umzusetzen. Dabei kann im Rahmen des Systems auch der unterschiedlichen Rolle der verschiedenen Spitäler mit geeigneten, nicht verzerrenden Massnahmen Rechnung getragen werden.</p>
- Klare Effizienzkriterien für Spitaltarife sofort umsetzen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Preisüberwacher hat wiederholt die eklatanten Preisunterschiede bei Standardleistungen in Spitälern kritisiert. Gemäss seinen Berechnungen liessen sich rund eine halbe Milliarde Franken in den Spitälern einsparen. In einem Bericht der SonntagsZeitung vom 4.6.2023 nannte er deutliche Beispiele. Für eine Blinddarmentfernung verrechnet die Clinica Santa Chiara in Locarno 6’090 Franken. Der gleiche Eingriff kostet im Inselspital Bern 7’810 Franken, 1’720 Franken oder 28 Prozent mehr. Grosse Preisunterschiede kann es auch innerhalb des gleichen Kantons geben. Für ein künstliches Kniegelenk werden in der Berner Oberländer Klinik Hohmad 16’200 Franken fällig, 1’639 Franken weniger als im benachbarten Regionalspital Thun-Simmental-Saanenland und 4’058 Franken weniger als im Berner Inselspital. Solche Diskrepanzen sind schwer zu erklären, zumal nun seit über zehn Jahren ein einheitliches Tarifsystem (SwissDRG) existiert, das die Komplexität der Fälle berücksichtigt. Vielmehr sollen die Spitäler im Rahmen eines vernünftigen Wettbewerbs verstärkt zusammenarbeiten und dadurch wirtschaftlicher werden. Ebenfalls sollen mittelfristig Routineeingriffe primär dort erfolgen, wo sie effizient und routiniert durchgeführt werden. Das steigert die Qualität der Leistungen zugunsten der Patientinnen und Patienten und fördert die Kosteneffizienz. Der einfachste und zudem bereits aufgegleiste Weg ist die rasche Umsetzung der bereits im Jahr 2020 angestossenen Anpassung der KVV. Hier ist das geplante Kriterium, wonach sich die Spitaltarife am 25. Perzentil der effizientesten Spitäler orientieren müssen, der geeigneteste Weg. Gestützt wird die Haltung auch von den Krankenversicherern, die die Praxis der Tarifverhandlungen bestens kennen. </p>
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die heute verwendeten uneinheitlichen Methoden zur Ermittlung der stationären Spitaltarife – insbesondere die ungleiche Effizienzbeurteilung – schwächen auch aus Sicht des Bundesrates den mit der Revision der Spitalfinanzierung im Jahre 2009 angestrebten, schweizweiten Wettbewerb unter den Spitälern. Den zuständigen Akteuren ist es in dieser Zeit nicht gelungen, schweizweit die gesetzlich beabsichtigten Wettbewerbsbedingungen als Ersatz für die fehlenden Marktmechanismen zu schaffen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem im Rahmen seiner Rechtsprechung aufgrund der uneinheitlichen Tarifermittlung eine Regulierungsaufforderung an den Bund erlassen. Die Konkretisierung der gesetzlichen Vorgabe, wonach sich die Entschädigung an den Spitälern, welche die tarifierte obligatorisch versicherte Leistung in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen, orientieren, ist demnach dringend angezeigt. Diesbezüglich teilt der Bundesrat das Anliegen des Motionärs.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ein entsprechender Vorschlag des Bundesrates wurde zu Beginn des Jahres 2020 in die Vernehmlassung gegeben. In zahlreichen, im Anschluss an die Vernehmlassung durchgeführten Treffen mit den betroffenen Akteuren, werden mögliche Anpassungen an der Vorlage diskutiert. Bei der Festlegung eines schweizweiten Vorgehens im Bereich der Tarifermittlung sind dabei neben dem Anreiz zur Steigerung der Effizienz und Kosteneinsparungen auch die unterschiedlichen Situationen der Spitäler in der Versorgungskette sowie die notwendige Qualität der Behandlungen zu berücksichtigen. Um eine ausgewogene Lösung zu finden, sieht es der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt daher nicht als zielführend an, mit einem definitiven Effizienzmassstab die anstehenden Gespräche mit den Akteuren vorwegzunehmen. Ziel des Bundesrates bleibt es indessen, auf Verordnungsebene rasch eine schweizweite Lösung zu finden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit sich die Spitaltarife am effizientesten Viertel der Spitäler orientieren müssen. Die dafür vorgesehene Anpassung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) ist umgehend umzusetzen. Dabei kann im Rahmen des Systems auch der unterschiedlichen Rolle der verschiedenen Spitäler mit geeigneten, nicht verzerrenden Massnahmen Rechnung getragen werden.</p>
- Klare Effizienzkriterien für Spitaltarife sofort umsetzen
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