Ziegen 1200 Tage pausenlos melken - vereinbar mit Tierschutzbestimmungen?

ShortId
23.7131
Id
20237131
Updated
11.09.2023 15:05
Language
de
Title
Ziegen 1200 Tage pausenlos melken - vereinbar mit Tierschutzbestimmungen?
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung zum schonenden Umgang mit Tieren eingehalten werden (Art. 3 -5 Tierschutzverordnung), ist die Praxis einer längeren Milchleistung der Ziege mit den Tierschutzbestimmungen kompatibel. Dass Ziegen länger als 700 Tage gemolken werden, ist in der Schweiz dennoch selten. Die in der Frage beschriebene Praxis, Tiere so zu halten, dass Jahreszeiteinflüsse ausgeschaltet werden, wird in der Schweiz nicht betrieben. Dies stünde im Widerspruch zur Tierschutzgesetzgebung, die für angebundene Tiere sowohl während der Vegetationsperiode wie auch während der Winterfütterungsperiode Auslauf fordert (Art. 55 Abs. 1 TSchV). Zudem ist für Räume, in welchen sich die Tiere überwiegend aufhalten, eine Beleuchtung durch Tageslicht erforderlich (Art. 33 Abs. 2 TSchV).</p>
  • <p>In Frankreich schon länger praktiziert, in Deutschland seit kurzem, scheint diese Praxis inzwischen auch in der Schweiz angekommen zu sein: Ziegen, die dauerhaft gemolken werden - während bis zu 1200 Tagen ohne Unterbruch. Offenbar würde dies die Milchleistung verbessern. Da Ziegen saisonal brünstig werden, muss man dauergemolkene Tiere so halten, dass die Jahreszeiteneinflüsse ausgeschaltet werden.</p><p>Ist eine solche Praxis mit den schweizerischen Tierschutzbestimmungen kompatibel?</p>
  • Ziegen 1200 Tage pausenlos melken - vereinbar mit Tierschutzbestimmungen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unter der Voraussetzung, dass die Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung zum schonenden Umgang mit Tieren eingehalten werden (Art. 3 -5 Tierschutzverordnung), ist die Praxis einer längeren Milchleistung der Ziege mit den Tierschutzbestimmungen kompatibel. Dass Ziegen länger als 700 Tage gemolken werden, ist in der Schweiz dennoch selten. Die in der Frage beschriebene Praxis, Tiere so zu halten, dass Jahreszeiteinflüsse ausgeschaltet werden, wird in der Schweiz nicht betrieben. Dies stünde im Widerspruch zur Tierschutzgesetzgebung, die für angebundene Tiere sowohl während der Vegetationsperiode wie auch während der Winterfütterungsperiode Auslauf fordert (Art. 55 Abs. 1 TSchV). Zudem ist für Räume, in welchen sich die Tiere überwiegend aufhalten, eine Beleuchtung durch Tageslicht erforderlich (Art. 33 Abs. 2 TSchV).</p>
    • <p>In Frankreich schon länger praktiziert, in Deutschland seit kurzem, scheint diese Praxis inzwischen auch in der Schweiz angekommen zu sein: Ziegen, die dauerhaft gemolken werden - während bis zu 1200 Tagen ohne Unterbruch. Offenbar würde dies die Milchleistung verbessern. Da Ziegen saisonal brünstig werden, muss man dauergemolkene Tiere so halten, dass die Jahreszeiteneinflüsse ausgeschaltet werden.</p><p>Ist eine solche Praxis mit den schweizerischen Tierschutzbestimmungen kompatibel?</p>
    • Ziegen 1200 Tage pausenlos melken - vereinbar mit Tierschutzbestimmungen?

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