Fast keine vorübergehende Besuche von Erdbebenopfern bei Familienangehörigen in der Schweiz ermöglicht - warum?
- ShortId
-
23.7139
- Id
-
20237139
- Updated
-
11.09.2023 15:10
- Language
-
de
- Title
-
Fast keine vorübergehende Besuche von Erdbebenopfern bei Familienangehörigen in der Schweiz ermöglicht - warum?
- AdditionalIndexing
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52;2811;04
- 1
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- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
-
- <p>Visumsgesuche von Erdbebenopfern, deren Haus oder Wohnung zerstört worden ist und die vorübergehend bei engen Verwandten in der Schweiz Unterkommen können, werden vorübergehend prioritär behandelt. Das EJPD und das EDA haben Mitarbeitende ins Generalkonsulat in Istanbul entsandt, damit die Visagesuche möglichst schnell bearbeitet werden können. Auch sind die Prozesse bereits vereinfacht worden. Bei der vorübergehenden Einreise von Erdbebenopfern kommen die betroffenen Personen selbst oder deren Gastgeber für Kosten auf, die mit der Reise oder dem Aufenthalt verbunden sind. Dafür ist eine Bestätigung zu erbringen, dass hinreichende finanzielle Mittel vorhanden sind. In vielen Fällen konnten die Visumsvoraussetzungen bereits grundsätzlich positiv beurteilt werden. Für eine Visumsausstellung fehlt nur noch die Bestätigung der Verwandten in der Schweiz, dass sie diese Personen aufnehmen und für sie aufkommen. Ein Vergleich mit schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine ist nicht statthaft. Ukrainerinnen und Ukrainer können grundsätzlich visumsbefreit in den Schengen-Raum einreisen. Zudem ist die Prüfung eines Verfahrens einer in der Schweiz anwesenden Person um einen Schutzstatus nicht mit einem Visumsverfahren einer Person zu vergleichen, die sich noch im Ausland aufhält.</p>
- <p>Kurz nach den verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien hat Bundesrätin Baume-Schneider vorübergehende Besuche von Erdbebenopfern bei Familienangehörigen in der Schweiz zugesichert. Auch die APK-N intervenierte, worauf der Bundesrat eine vorübergehende Visumserteilung in Aussicht gestellt hat. Trotzdem ist heute die Visumserteilung klein.</p><p>- Wie gedenkt der Bundesrat seine Versprechen einzuhalten?</p><p>- Weshalb lassen sich Prozesse nicht massiv kürzen, wie dies bei den Flüchtlingen aus der Ukraine der Fall war?</p>
- Fast keine vorübergehende Besuche von Erdbebenopfern bei Familienangehörigen in der Schweiz ermöglicht - warum?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Visumsgesuche von Erdbebenopfern, deren Haus oder Wohnung zerstört worden ist und die vorübergehend bei engen Verwandten in der Schweiz Unterkommen können, werden vorübergehend prioritär behandelt. Das EJPD und das EDA haben Mitarbeitende ins Generalkonsulat in Istanbul entsandt, damit die Visagesuche möglichst schnell bearbeitet werden können. Auch sind die Prozesse bereits vereinfacht worden. Bei der vorübergehenden Einreise von Erdbebenopfern kommen die betroffenen Personen selbst oder deren Gastgeber für Kosten auf, die mit der Reise oder dem Aufenthalt verbunden sind. Dafür ist eine Bestätigung zu erbringen, dass hinreichende finanzielle Mittel vorhanden sind. In vielen Fällen konnten die Visumsvoraussetzungen bereits grundsätzlich positiv beurteilt werden. Für eine Visumsausstellung fehlt nur noch die Bestätigung der Verwandten in der Schweiz, dass sie diese Personen aufnehmen und für sie aufkommen. Ein Vergleich mit schutzbedürftigen Personen aus der Ukraine ist nicht statthaft. Ukrainerinnen und Ukrainer können grundsätzlich visumsbefreit in den Schengen-Raum einreisen. Zudem ist die Prüfung eines Verfahrens einer in der Schweiz anwesenden Person um einen Schutzstatus nicht mit einem Visumsverfahren einer Person zu vergleichen, die sich noch im Ausland aufhält.</p>
- <p>Kurz nach den verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien hat Bundesrätin Baume-Schneider vorübergehende Besuche von Erdbebenopfern bei Familienangehörigen in der Schweiz zugesichert. Auch die APK-N intervenierte, worauf der Bundesrat eine vorübergehende Visumserteilung in Aussicht gestellt hat. Trotzdem ist heute die Visumserteilung klein.</p><p>- Wie gedenkt der Bundesrat seine Versprechen einzuhalten?</p><p>- Weshalb lassen sich Prozesse nicht massiv kürzen, wie dies bei den Flüchtlingen aus der Ukraine der Fall war?</p>
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