Unterschiedliche Rechtsauffassung der GPDel und des Bundesrates zur Datenbeschaffung des NDB

ShortId
23.7152
Id
20237152
Updated
11.09.2023 15:09
Language
de
Title
Unterschiedliche Rechtsauffassung der GPDel und des Bundesrates zur Datenbeschaffung des NDB
AdditionalIndexing
1236;09;04;421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat die Ausführungen zu den Informationssystemen und zum Datenschutz des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) im Jahresbericht 2022 der Geschäftsprüfungsdelegation zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat geht davon aus, dass der NDB keine Parlamentarierinnen und Parlamentarier in seinen nachrichtendienstlichen Systemen personenbezogen erfasst, ohne dass ein klarer Bezug zu terroristischen, verbotenen nachrichtendienstlichen oder gewalttätig-extremistischen Tätigkeiten besteht. Ein solcher Bezug könnte aber auch gegeben sein, wenn eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier zum Beispiel als mögliches Opfer eines gewaltextremistischen Anschlags erwähnt ist.</p>
  • <p>Die GPDel schreibt in ihrem neusten Jahresbericht, dass sie die rechtliche Auffassung in der Antwort der Vorsteherin VBS auf 22.7490 und 22.7491 zur Arbeit des NDB nicht teilt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb hier, die Haltung des Bundesrates zu präzisieren:</p><p>Hält er es für rechtlich korrekt, dass in nachrichtendienstlichen Datenbanken Parlamentarier:innen erfasst werden, ohne dass die politischen Aktivitäten Terrorismus, gewalttätigen Extremismus oder Spionage unterstützen?</p>
  • Unterschiedliche Rechtsauffassung der GPDel und des Bundesrates zur Datenbeschaffung des NDB
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat die Ausführungen zu den Informationssystemen und zum Datenschutz des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) im Jahresbericht 2022 der Geschäftsprüfungsdelegation zur Kenntnis genommen. Der Bundesrat geht davon aus, dass der NDB keine Parlamentarierinnen und Parlamentarier in seinen nachrichtendienstlichen Systemen personenbezogen erfasst, ohne dass ein klarer Bezug zu terroristischen, verbotenen nachrichtendienstlichen oder gewalttätig-extremistischen Tätigkeiten besteht. Ein solcher Bezug könnte aber auch gegeben sein, wenn eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier zum Beispiel als mögliches Opfer eines gewaltextremistischen Anschlags erwähnt ist.</p>
    • <p>Die GPDel schreibt in ihrem neusten Jahresbericht, dass sie die rechtliche Auffassung in der Antwort der Vorsteherin VBS auf 22.7490 und 22.7491 zur Arbeit des NDB nicht teilt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat deshalb hier, die Haltung des Bundesrates zu präzisieren:</p><p>Hält er es für rechtlich korrekt, dass in nachrichtendienstlichen Datenbanken Parlamentarier:innen erfasst werden, ohne dass die politischen Aktivitäten Terrorismus, gewalttätigen Extremismus oder Spionage unterstützen?</p>
    • Unterschiedliche Rechtsauffassung der GPDel und des Bundesrates zur Datenbeschaffung des NDB

Back to List