Ein neuer Status für ukrainische Staatsangehörige

ShortId
24.3603
Id
20243603
Updated
25.09.2024 08:18
Language
de
Title
Ein neuer Status für ukrainische Staatsangehörige
AdditionalIndexing
2811;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Februar 2022 griff Russland unter der Führung von Wladimir Putin die Ukraine an, was einen Verstoss gegen das Gewaltverbot darstellt. Der Krieg forderte zahlreiche Tote und Verletzte sowohl in der ukrainischen Armee als auch unter der Zivilbevölkerung. Dieser Angriff zwang Millionen von Zivilistinnen und Zivilisten zur Flucht aus dem Land. Mehr als 65 000 ukrainische Staatsangehörige befinden sich in der Schweiz; die meisten von ihnen sind Frauen und Kinder. Ukrainische Staatsangehörige erhalten den Schutzstatus S, der Schutzbedürftigen (Art. 66-79a AsylG) gewährt wird und bis zum 5. März 2025 gültig ist. Nach diesem Datum kann der Bundesrat den Schutzstatus S noch ein letztes Mal um zwei Jahre bis März 2027 verlängern. Angesichts der Situation an der Front, wo der Krieg ins Stocken geraten ist, erscheint eine Beendigung des Schutzstatus S auf Anfang 2025 sehr unwahrscheinlich.</p><p>&nbsp;</p><p>Derzeit sind 20 Prozent der in der Schweiz befindlichen ukrainischen Staatsangehörigen erwerbstätig. In gewissen Kantonen liegt die Erwerbsquote eher bei 10 Prozent, insbesondere in der Westschweiz. Der Bundesrat hat sich das Ziel gesetzt, die Arbeitsmarktintegration der ukrainischen Staatsangehörigen zu fördern und die Erwerbsquote auf 40 Prozent zu erhöhen. Der Personalmangel in zahlreichen Bereichen – insbesondere im Gesundheitswesen, im Hotel- und Gastgewerbe oder bei Berufen, die zum ökologischen Wandel beitragen – verdeutlicht die Dringlichkeit des Handelns. Die Beendigung der Gültigkeit des Schutzstatus S im März 2025 würde die Einstellung von ukrainischem Personal behindern. Mehrere Arbeitgebende ziehen es vor, Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung einzustellen (siehe auch pa. Iv. 24.412).</p><p>&nbsp;</p><p>Die Mehrheit der ukrainischen Staatsangehörigen ist gut ausgebildet und qualifiziert, und die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer verfügen über gute Englischkenntnisse. Mit gewissen Anpassungen wie der Anerkennung von Diplomen und Französischkursen sind die Aussichten für die Arbeitsmarktintegration vielversprechend. Zudem hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement 2023 entschieden, dass ukrainische Lehrlinge ihre Lehre in der Schweiz im Sinne des ihnen gewährten Schutzes abschliessen können.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Integration der ukrainischen Staatsangehörigen in den Schweizer Arbeitsmarkt ist angezeigt, dies auch mit Blick auf die Koordination dieses Prozesses mit den EU-Ländern.</p><p>&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Gegensatz zur temporary protection der Europäischen Union ist der Schutzstatus S in der Schweiz zeitlich nicht befristet. Er gilt solange, bis der Bundesrat ihn aufhebt. Der Bundesrat informierte in der Vergangenheit jeweils im Herbst, ob eine Aufhebung der Schutzgewährung absehbar ist, um den Betroffenen und auch Arbeitgebenden möglichst grosse Planungssicherheit zu geben. Hat der Bundesrat den vorübergehenden Schutz nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben, so erhalten Schutzbedürftige eine Aufenthaltsbewilligung (B). Diese ist aber auch an die Schutzgewährung gebunden (Art. 74 Abs. 2 Asylgesetz AsylG, SR 142.31).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zum Verhältnis von ausländerrechtlichem und asylrechtlichem Verfahren (Art. 14 AsylG) verweist der Bundesrat auf die Antwort zur Interpellation Tschopp vom 5. März 2024 (24.3079 «Ein neuer Status soll ukrainischen Staatsangehörigen die berufliche Integration erleichtern») und auf die Stellungnahme zur Motion Gredig vom 17. April 2024 (24.3456 «Schutzstatus S. Erwerbsanreize und Perspektiven schaffen»). Der Bundesrat hat am 8. Mai 2024 diverse Massnahmen zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S zur Kenntnis genommen und weitere Massnahmen im Rahmen des geltenden Gesetzes beschlossen bzw. Prüfaufträge erteilt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bevor grundlegende Anpassungen an der Schutzgewährung vorgenommen werden, möchte der Bundesrat die Ergebnisse des Berichts zum Folgemandat der Evaluationsgruppe Status S von Altregierungs- und -Nationalrat Urs Hoffmann abwarten und den entsprechenden Handlungsbedarf analysieren sowie die Ergebnisse zum Prüfauftrag vom 8. Mai 2024 betreffend weitere Massnahmen zur Erhöhung der Erwerbsquote abwarten.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für einen Erlass vorzulegen oder entsprechende Massnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an ukrainische Staatsangehörige zu ermöglichen und deren Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.</p>
  • Ein neuer Status für ukrainische Staatsangehörige
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Februar 2022 griff Russland unter der Führung von Wladimir Putin die Ukraine an, was einen Verstoss gegen das Gewaltverbot darstellt. Der Krieg forderte zahlreiche Tote und Verletzte sowohl in der ukrainischen Armee als auch unter der Zivilbevölkerung. Dieser Angriff zwang Millionen von Zivilistinnen und Zivilisten zur Flucht aus dem Land. Mehr als 65 000 ukrainische Staatsangehörige befinden sich in der Schweiz; die meisten von ihnen sind Frauen und Kinder. Ukrainische Staatsangehörige erhalten den Schutzstatus S, der Schutzbedürftigen (Art. 66-79a AsylG) gewährt wird und bis zum 5. März 2025 gültig ist. Nach diesem Datum kann der Bundesrat den Schutzstatus S noch ein letztes Mal um zwei Jahre bis März 2027 verlängern. Angesichts der Situation an der Front, wo der Krieg ins Stocken geraten ist, erscheint eine Beendigung des Schutzstatus S auf Anfang 2025 sehr unwahrscheinlich.</p><p>&nbsp;</p><p>Derzeit sind 20 Prozent der in der Schweiz befindlichen ukrainischen Staatsangehörigen erwerbstätig. In gewissen Kantonen liegt die Erwerbsquote eher bei 10 Prozent, insbesondere in der Westschweiz. Der Bundesrat hat sich das Ziel gesetzt, die Arbeitsmarktintegration der ukrainischen Staatsangehörigen zu fördern und die Erwerbsquote auf 40 Prozent zu erhöhen. Der Personalmangel in zahlreichen Bereichen – insbesondere im Gesundheitswesen, im Hotel- und Gastgewerbe oder bei Berufen, die zum ökologischen Wandel beitragen – verdeutlicht die Dringlichkeit des Handelns. Die Beendigung der Gültigkeit des Schutzstatus S im März 2025 würde die Einstellung von ukrainischem Personal behindern. Mehrere Arbeitgebende ziehen es vor, Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung einzustellen (siehe auch pa. Iv. 24.412).</p><p>&nbsp;</p><p>Die Mehrheit der ukrainischen Staatsangehörigen ist gut ausgebildet und qualifiziert, und die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer verfügen über gute Englischkenntnisse. Mit gewissen Anpassungen wie der Anerkennung von Diplomen und Französischkursen sind die Aussichten für die Arbeitsmarktintegration vielversprechend. Zudem hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement 2023 entschieden, dass ukrainische Lehrlinge ihre Lehre in der Schweiz im Sinne des ihnen gewährten Schutzes abschliessen können.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Integration der ukrainischen Staatsangehörigen in den Schweizer Arbeitsmarkt ist angezeigt, dies auch mit Blick auf die Koordination dieses Prozesses mit den EU-Ländern.</p><p>&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Gegensatz zur temporary protection der Europäischen Union ist der Schutzstatus S in der Schweiz zeitlich nicht befristet. Er gilt solange, bis der Bundesrat ihn aufhebt. Der Bundesrat informierte in der Vergangenheit jeweils im Herbst, ob eine Aufhebung der Schutzgewährung absehbar ist, um den Betroffenen und auch Arbeitgebenden möglichst grosse Planungssicherheit zu geben. Hat der Bundesrat den vorübergehenden Schutz nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben, so erhalten Schutzbedürftige eine Aufenthaltsbewilligung (B). Diese ist aber auch an die Schutzgewährung gebunden (Art. 74 Abs. 2 Asylgesetz AsylG, SR 142.31).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zum Verhältnis von ausländerrechtlichem und asylrechtlichem Verfahren (Art. 14 AsylG) verweist der Bundesrat auf die Antwort zur Interpellation Tschopp vom 5. März 2024 (24.3079 «Ein neuer Status soll ukrainischen Staatsangehörigen die berufliche Integration erleichtern») und auf die Stellungnahme zur Motion Gredig vom 17. April 2024 (24.3456 «Schutzstatus S. Erwerbsanreize und Perspektiven schaffen»). Der Bundesrat hat am 8. Mai 2024 diverse Massnahmen zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S zur Kenntnis genommen und weitere Massnahmen im Rahmen des geltenden Gesetzes beschlossen bzw. Prüfaufträge erteilt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bevor grundlegende Anpassungen an der Schutzgewährung vorgenommen werden, möchte der Bundesrat die Ergebnisse des Berichts zum Folgemandat der Evaluationsgruppe Status S von Altregierungs- und -Nationalrat Urs Hoffmann abwarten und den entsprechenden Handlungsbedarf analysieren sowie die Ergebnisse zum Prüfauftrag vom 8. Mai 2024 betreffend weitere Massnahmen zur Erhöhung der Erwerbsquote abwarten.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf für einen Erlass vorzulegen oder entsprechende Massnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an ukrainische Staatsangehörige zu ermöglichen und deren Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.</p>
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