Weniger Antibiotika-Einsatz in der Kälberhaltung dank gedecktem Aussenbereich

ShortId
24.3607
Id
20243607
Updated
12.09.2024 11:55
Language
de
Title
Weniger Antibiotika-Einsatz in der Kälberhaltung dank gedecktem Aussenbereich
AdditionalIndexing
55;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das vom Bund finanzierte Projekt "Freiluftkalb" hat gezeigt, dass dank der im Projekt ergriffenen Massnahmen der Antibiotikaeinsatz bei Kälbern um bis zu 80&nbsp;% reduziert werden kann. Weiter hat sich die Kälbersterblichkeit um bis zu 50 % reduziert.</p><p>Eine zentrale Massnahme im Projekt ist der überdeckte Aussenbereich. Dieser überdeckte Aussenbereich ermöglicht es den Kälbern, sich im Freien aufzuhalten, ohne direkt der Witterung ausgesetzt zu sein. Dies ist insbesondere in Bezug auf Atemwegserkrankungen eine hohe Bedeutung. Die aktuellen Regelungen für das Programm RAUS erlaubt nur eine teilweise Überdachung des Auslaufs, was jedoch in Bezug auf den Witterungsschutz der Jungtiere nicht ausreicht.</p><p>Landwirtinnen und Landwirte, die im Sinne der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) ihren Antibiotika Einsatz effektiv reduzieren wollen, sind daher gezwungen, auf die Beiträge gemäss RAUS Programm zu verzichten. Es ist stossen, dass, obwohl dieser Zielkonflikt seit Langem bekannt ist, immer noch keine entsprechenden Anpassungen vorgenommen wurden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Antibiotikaeinsatz (AB-Einsatz) ist bei Mastkälbern sehr viel höher als bei Aufzucht- und Mutterkuhkälbern. Zu den Risikofaktoren für die Erkrankung der Tiere in der Kälbermast gehören in erster Linie das frühe Verstellen der Kälber vom Geburtsbetrieb, Stress während des Transportes vom Geburts- zum Mastbetrieb und ein erhöhter Keimdruck durch das Zusammenführen von Tieren unterschiedlicher Herkunftsbetriebe. Um das damit verbundene hohe Risiko von finanziellen Verlusten zu reduzieren, werden den Kälbern beim Einstallen standardmässig Antibiotika verabreicht. Im Projekt "Freiluftkalb" wurde untersucht, mit welchen Massnahmen der AB-Einsatz in der Kälbermast reduziert werden kann. Als wirksam hat sich ein Bündel von drei Massnahmen erwiesen: 1. zugekaufte Kälber werden direkt, d.h. ohne Tiere verschiedener Geburtsbetriebe zusammenzuführen, von umliegenden Geburtsbetrieben zum Mastbetrieb transportiert, anstatt sie in Lastwagen von Kälberhändlern oder auf Kälbermärkten zusammen zu führen;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. jedes Kalb wird gegen virale Lungenentzündungserreger geimpft und absolviert eine mindestens dreiwöchige Quarantäne in einem Einzeliglu; und 3. die Kälber werden anschliessend in Gruppen von bis maximal 10 Tieren bis zum Erreichen des Schlachtgewichts in Grossraumiglus im Freien mit vollständiger Überdachung gemästet.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Projekt "Freiluftkalb" wurde die positive Wirkung dieses Massnahmenbündels auf die Reduktion des AB-Einsatzes aufgezeigt. Die vollständige Überdachung ist zwar Teil des Massnahmenbündels für die Reduktion des AB-Einsatzes. Die vollständige Überdachung des Kälberauslaufs würde jedoch als Einzelmassnahme nicht dieselben Ergebnisse hinsichtlich AB-Reduktion erzielen. Die generelle Aufhebung der heutigen RAUS-Anforderung einer teilweise ungedeckten Fläche für Tiere der Kategorie Rinder bis zum Alter von 160 Tagen ist daher nicht zielführend. Die Aufhebung würde das Anforderungsniveau des Tierwohlbeitrages generell senken, ohne dabei zu berücksichtigen, ob die Betriebe weitere Massnahmen des Freiluftkalb-Projektes für eine bedeutende Reduktion des AB-Einsatzes umsetzen. Sie ignoriert zudem sämtliche Betriebe, welche die RAUS-Anforderungen bei den Kälbern bisher erfolgreich umsetzen. Ausserdem wäre die Kernanforderung des RAUS-Programms, nämlich der regelmässige Zugang zu einem Bereich unter freiem Himmel, nicht mehr erfüllt. Konsequenterweise müsste bei einer Reduktion der Anforderungen auch die Beitragshöhe reduziert werden. Zudem würde die Überweisung des Vorstosses zu einer weiteren Steigerung der Komplexität und zur weiteren Differenzierung von bestehenden Bestimmungen führen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motionen 24.3032 und 24.3083 dargelegt hat, ist er bestrebt, bis zur Agrarpolitik 2030+ (AP30+) grösstmögliche Stabilität im Direktzahlungssystem sicherzustellen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat anerkennt aber den Handlungsbedarf in der Kälberhaltung. Dieser sollte jedoch gezielt und ohne Schwächung der gesamten Tierwohlanforderungen angegangen werden. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat daher vor, im Zweitrat folgenden Abänderungsantrag zu stellen: "Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Verordnungsanpassungen vorzunehmen, damit Betriebe bei der Umsetzung der Massnahmen zur Reduktion des AB-Einsatzes im RAUS-Programm finanziell nicht benachteiligt werden".</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 75 der Direktzahlungsverordnung, so anzupassen, dass Tiere der Kategorie Rinder bis zum alter von 160 Tage auch bei einem gedeckten Aussenbereich weiter RAUS Beitragsberechtigt sind.</p>
  • Weniger Antibiotika-Einsatz in der Kälberhaltung dank gedecktem Aussenbereich
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das vom Bund finanzierte Projekt "Freiluftkalb" hat gezeigt, dass dank der im Projekt ergriffenen Massnahmen der Antibiotikaeinsatz bei Kälbern um bis zu 80&nbsp;% reduziert werden kann. Weiter hat sich die Kälbersterblichkeit um bis zu 50 % reduziert.</p><p>Eine zentrale Massnahme im Projekt ist der überdeckte Aussenbereich. Dieser überdeckte Aussenbereich ermöglicht es den Kälbern, sich im Freien aufzuhalten, ohne direkt der Witterung ausgesetzt zu sein. Dies ist insbesondere in Bezug auf Atemwegserkrankungen eine hohe Bedeutung. Die aktuellen Regelungen für das Programm RAUS erlaubt nur eine teilweise Überdachung des Auslaufs, was jedoch in Bezug auf den Witterungsschutz der Jungtiere nicht ausreicht.</p><p>Landwirtinnen und Landwirte, die im Sinne der Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR) ihren Antibiotika Einsatz effektiv reduzieren wollen, sind daher gezwungen, auf die Beiträge gemäss RAUS Programm zu verzichten. Es ist stossen, dass, obwohl dieser Zielkonflikt seit Langem bekannt ist, immer noch keine entsprechenden Anpassungen vorgenommen wurden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Antibiotikaeinsatz (AB-Einsatz) ist bei Mastkälbern sehr viel höher als bei Aufzucht- und Mutterkuhkälbern. Zu den Risikofaktoren für die Erkrankung der Tiere in der Kälbermast gehören in erster Linie das frühe Verstellen der Kälber vom Geburtsbetrieb, Stress während des Transportes vom Geburts- zum Mastbetrieb und ein erhöhter Keimdruck durch das Zusammenführen von Tieren unterschiedlicher Herkunftsbetriebe. Um das damit verbundene hohe Risiko von finanziellen Verlusten zu reduzieren, werden den Kälbern beim Einstallen standardmässig Antibiotika verabreicht. Im Projekt "Freiluftkalb" wurde untersucht, mit welchen Massnahmen der AB-Einsatz in der Kälbermast reduziert werden kann. Als wirksam hat sich ein Bündel von drei Massnahmen erwiesen: 1. zugekaufte Kälber werden direkt, d.h. ohne Tiere verschiedener Geburtsbetriebe zusammenzuführen, von umliegenden Geburtsbetrieben zum Mastbetrieb transportiert, anstatt sie in Lastwagen von Kälberhändlern oder auf Kälbermärkten zusammen zu führen;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. jedes Kalb wird gegen virale Lungenentzündungserreger geimpft und absolviert eine mindestens dreiwöchige Quarantäne in einem Einzeliglu; und 3. die Kälber werden anschliessend in Gruppen von bis maximal 10 Tieren bis zum Erreichen des Schlachtgewichts in Grossraumiglus im Freien mit vollständiger Überdachung gemästet.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Projekt "Freiluftkalb" wurde die positive Wirkung dieses Massnahmenbündels auf die Reduktion des AB-Einsatzes aufgezeigt. Die vollständige Überdachung ist zwar Teil des Massnahmenbündels für die Reduktion des AB-Einsatzes. Die vollständige Überdachung des Kälberauslaufs würde jedoch als Einzelmassnahme nicht dieselben Ergebnisse hinsichtlich AB-Reduktion erzielen. Die generelle Aufhebung der heutigen RAUS-Anforderung einer teilweise ungedeckten Fläche für Tiere der Kategorie Rinder bis zum Alter von 160 Tagen ist daher nicht zielführend. Die Aufhebung würde das Anforderungsniveau des Tierwohlbeitrages generell senken, ohne dabei zu berücksichtigen, ob die Betriebe weitere Massnahmen des Freiluftkalb-Projektes für eine bedeutende Reduktion des AB-Einsatzes umsetzen. Sie ignoriert zudem sämtliche Betriebe, welche die RAUS-Anforderungen bei den Kälbern bisher erfolgreich umsetzen. Ausserdem wäre die Kernanforderung des RAUS-Programms, nämlich der regelmässige Zugang zu einem Bereich unter freiem Himmel, nicht mehr erfüllt. Konsequenterweise müsste bei einer Reduktion der Anforderungen auch die Beitragshöhe reduziert werden. Zudem würde die Überweisung des Vorstosses zu einer weiteren Steigerung der Komplexität und zur weiteren Differenzierung von bestehenden Bestimmungen führen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motionen 24.3032 und 24.3083 dargelegt hat, ist er bestrebt, bis zur Agrarpolitik 2030+ (AP30+) grösstmögliche Stabilität im Direktzahlungssystem sicherzustellen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat anerkennt aber den Handlungsbedarf in der Kälberhaltung. Dieser sollte jedoch gezielt und ohne Schwächung der gesamten Tierwohlanforderungen angegangen werden. Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat daher vor, im Zweitrat folgenden Abänderungsantrag zu stellen: "Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Verordnungsanpassungen vorzunehmen, damit Betriebe bei der Umsetzung der Massnahmen zur Reduktion des AB-Einsatzes im RAUS-Programm finanziell nicht benachteiligt werden".</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 75 der Direktzahlungsverordnung, so anzupassen, dass Tiere der Kategorie Rinder bis zum alter von 160 Tage auch bei einem gedeckten Aussenbereich weiter RAUS Beitragsberechtigt sind.</p>
    • Weniger Antibiotika-Einsatz in der Kälberhaltung dank gedecktem Aussenbereich

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