Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen

ShortId
24.3608
Id
20243608
Updated
27.09.2024 10:08
Language
de
Title
Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem Inkrafttreten des KVG 1996 sind die Bruttokosten zulasten der OKP um mehr als das Dreifache gestiegen. Begründet wird dies mit der Alterung der Bevölkerung, dem medizinisch-technischen Fortschritt, den bestehenden Fehlanreizen insbesondere im ambulanten Bereich sowie die zunehmende Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen durch die Versicherten. Im Zuge der stark steigenden Kosten hat ein Expertengremium insgesamt 38 Massnahmen entwickelt und abgestuft nach Priorität zur Umsetzung empfohlen. Die bisherigen kostendämpfenden Massnahmen hatten vor allem die Leistungserbringer, die Kantone und die Versicherer im Fokus, dass sie einen entsprechenden Beitrag leisten müssen. Massnahmen, welche die Eigenverantwortung der Versicherten im Fokus haben - wie namentlich die Stärkung der Gesundheitskompetenz oder die Anpassung der ordentlichen Franchise, waren bisher kaum ein Thema. Kommt hinzu, dass mit dem indirekten Gegenvorschlag zur abgelehnten Prämienentlastungs-Initiative die Kantone bedeutend mehr Prämienverbilligungen ausschütten müssen und einen breiteren Kreis an Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlastet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Seit Einführung des KVG hat der Bundesrat die ordentliche Franchise mehrmals erhöht. Das letzte Mal ist allerdings schon 20 Jahre her. Sie betrug 1996 150 Franken und wurde 1998 auf 230 Franken erhöht. 2004 fand die letzte Erhöhung auf 300 Franken statt. Eine Erhöhung der Mindestfranchise ist daher angezeigt und dabei periodisch anzupassen. Die Erhöhung der Franchise und der Anpassungsmechanismus sollen moderat ausfallen, damit über mehere Jahre die gleichen Franchisen gewählt werden können. Die Stabilität des Prämiensystems ist damit gewährleistet. Die Prämien würden mit einer Franchisen-Erhöhung etwas sinken und eine zukünftige Prämienerhöhung dämpfen. Die Franchisen der Kinder unterliegen dem vorgeschlagenen Anpassungsmechanismus nicht.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Kompetenz zur Festlegung der Franchise liegt beim Bundesrat. Die Bestimmungen sind in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) zu finden. Für eine regelmässige Anpassung im Sinne eines Mechanismus ist hingegen eine Änderung im KVG notwendig.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Kostenbeteiligung die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass die ordentliche Franchise besser die aktuelle Kostensituation in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abbildet.</p>
  • Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Inkrafttreten des KVG 1996 sind die Bruttokosten zulasten der OKP um mehr als das Dreifache gestiegen. Begründet wird dies mit der Alterung der Bevölkerung, dem medizinisch-technischen Fortschritt, den bestehenden Fehlanreizen insbesondere im ambulanten Bereich sowie die zunehmende Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen durch die Versicherten. Im Zuge der stark steigenden Kosten hat ein Expertengremium insgesamt 38 Massnahmen entwickelt und abgestuft nach Priorität zur Umsetzung empfohlen. Die bisherigen kostendämpfenden Massnahmen hatten vor allem die Leistungserbringer, die Kantone und die Versicherer im Fokus, dass sie einen entsprechenden Beitrag leisten müssen. Massnahmen, welche die Eigenverantwortung der Versicherten im Fokus haben - wie namentlich die Stärkung der Gesundheitskompetenz oder die Anpassung der ordentlichen Franchise, waren bisher kaum ein Thema. Kommt hinzu, dass mit dem indirekten Gegenvorschlag zur abgelehnten Prämienentlastungs-Initiative die Kantone bedeutend mehr Prämienverbilligungen ausschütten müssen und einen breiteren Kreis an Prämienzahlerinnen und Prämienzahler entlastet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Seit Einführung des KVG hat der Bundesrat die ordentliche Franchise mehrmals erhöht. Das letzte Mal ist allerdings schon 20 Jahre her. Sie betrug 1996 150 Franken und wurde 1998 auf 230 Franken erhöht. 2004 fand die letzte Erhöhung auf 300 Franken statt. Eine Erhöhung der Mindestfranchise ist daher angezeigt und dabei periodisch anzupassen. Die Erhöhung der Franchise und der Anpassungsmechanismus sollen moderat ausfallen, damit über mehere Jahre die gleichen Franchisen gewählt werden können. Die Stabilität des Prämiensystems ist damit gewährleistet. Die Prämien würden mit einer Franchisen-Erhöhung etwas sinken und eine zukünftige Prämienerhöhung dämpfen. Die Franchisen der Kinder unterliegen dem vorgeschlagenen Anpassungsmechanismus nicht.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Kompetenz zur Festlegung der Franchise liegt beim Bundesrat. Die Bestimmungen sind in der Krankenversicherungsverordnung (KVV) zu finden. Für eine regelmässige Anpassung im Sinne eines Mechanismus ist hingegen eine Änderung im KVG notwendig.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Kostenbeteiligung die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu ändern, dass die ordentliche Franchise besser die aktuelle Kostensituation in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abbildet.</p>
    • Mindestfranchise den realen Gegebenheiten anpassen

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