Medien und künstliche Intelligenz

ShortId
24.3616
Id
20243616
Updated
09.09.2024 19:05
Language
de
Title
Medien und künstliche Intelligenz
AdditionalIndexing
34;04;28;1236
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Angesichts der rasanten Fortschritte im KI-Bereich ist der Schutz geistigen Eigentums generell essenziell, um Innovationen zu sichern und den fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Zentral ist dabei das Gleichgewicht zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums an Werken und dem Zugang zu hochqualitativen Daten für die Nutzung und das Training von KI-Anwendungen. Dies gilt auch für den Medienbereich. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 1: Ob die Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen mit dem geltenden Rechtsrahmen gewährleistet werden können, steht und fällt mit der Frage, ob beim Training von KI-Anwendungen mit journalistischen Inhalten die Nutzung dieser Daten vom Urheberrecht erfasst ist. Hierüber besteht derzeit weder auf internationaler noch auf nationaler Ebene Einigkeit. Der Bundesrat ist sich aber der Problematik bewusst und beobachtet die Entwicklungen aufmerksam, um bei Bedarf gesetzgeberisch tätig zu werden. Im Gesetzgebungsprozess zur Einführung eines Leistungsschutzes für Medien wurden deshalb den Vernehmlassungsadressaten auch vier Fragen grundsätzlicher Natur zur Anwendung von KI gestellt. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich gegen die Regulierung der urheberrechtlichen Aspekte von KI zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus. Damit wird KI bei der Einführung eines Leistungsschutzes für Medien vorerst ausgeklammert, aber nicht generell ausgeschlossen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 2: Der Bundesrat ist sich des Web Scrapings zum Abgriff von Daten auf Webseiten bewusst. Auch hier dürfte ein gesetzgeberisches Tätigwerden zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht sein. Zum einen gibt es nebst Bezahlschranken auch technische Massnahmen, die dabei helfen, Scraping zu erkennen und einzudämmen. Damit sollten Medienschaffende sicherstellen können, dass nur echte Benutzerinnen und Benutzer auf ihre Inhalte zugreifen. Zum anderen dürfte die Umgehung einer Bezahlschranke in der Regel als unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem nach Art. 143</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">bis</span><span style="font-family:Arial"> des Strafgesetzbuchs (SR, 311.0) gewertet werden und damit bereits heute unter Strafe gestellt sein. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass vor einem allfälligen gesetzgeberischen Prozess die Wirksamkeit dieser beiden Vorgehensweisen in der Praxis getestet werden sollten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 3: </span><a name="_Hlk172712522"><span style="font-family:Arial">In der Auslegeordnung möglicher Regulierungsansätze zum Einsatz von KI beabsichtigt der Bundesrat, verschiedene Rechtsgebiete und Sektoren zu untersuchen. Es ist vorgesehen, dass die Bereiche Medien und Urheberrecht im Zusammenhang mit KI in den Bericht einfliessen. Der Bericht wird jedoch keine Detailanalysen leisten können. Gestützt auf diese Arbeiten wird der Bundesrat beurteilen, ob in den genannten Rechtsgebieten allenfalls Lücken im Hinblick auf den Einsatz von KI bestehen und entscheiden, ob und wenn ja welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf besteht und wie diesem Rechnung getragen werden soll. </span></a></p></div>
  • <p>Freie und kritische Medien spielen in einem demokratischen Rechtsstaat eine zentrale Rolle und sind wichtig für den nationalen Zusammenhalt. Der Medienkonsum verändert sich aktuell stark: KI-Anwendungen der generativen Künstlichen Intelligenz bedienen sich journalistischer Inhalte und geben diese in gewünschter Form wieder (z.B. in KI-Chatbots). Angesichts dieser Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ul><li><p>Können die Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen in Zeiten künstlicher Intelligenz mit dem geltenden Rechtsrahmen gewährleistet werden?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Bezahlschranken teilweise nicht ausreichen, um Inhalte und damit das Geschäftsmodell der Medienschaffenden zu schützen, da diese durch künstliche Intelligenz umgangen werden?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></li><li>Beabsichtigt der Bundesrat - und wenn ja wie - im Bericht zu einer möglichen KI-Regulierung in der Schweiz auf allfällig notwendige Gesetzesanpassungen oder der Durchsetzung geltender Rechte einzugehen, um das Geschäftsmodell des Journalismus in der Schweiz aufrechtzuerhalten?</li></ul>
  • Medien und künstliche Intelligenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Angesichts der rasanten Fortschritte im KI-Bereich ist der Schutz geistigen Eigentums generell essenziell, um Innovationen zu sichern und den fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Zentral ist dabei das Gleichgewicht zwischen dem Schutz des geistigen Eigentums an Werken und dem Zugang zu hochqualitativen Daten für die Nutzung und das Training von KI-Anwendungen. Dies gilt auch für den Medienbereich. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 1: Ob die Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen mit dem geltenden Rechtsrahmen gewährleistet werden können, steht und fällt mit der Frage, ob beim Training von KI-Anwendungen mit journalistischen Inhalten die Nutzung dieser Daten vom Urheberrecht erfasst ist. Hierüber besteht derzeit weder auf internationaler noch auf nationaler Ebene Einigkeit. Der Bundesrat ist sich aber der Problematik bewusst und beobachtet die Entwicklungen aufmerksam, um bei Bedarf gesetzgeberisch tätig zu werden. Im Gesetzgebungsprozess zur Einführung eines Leistungsschutzes für Medien wurden deshalb den Vernehmlassungsadressaten auch vier Fragen grundsätzlicher Natur zur Anwendung von KI gestellt. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich gegen die Regulierung der urheberrechtlichen Aspekte von KI zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus. Damit wird KI bei der Einführung eines Leistungsschutzes für Medien vorerst ausgeklammert, aber nicht generell ausgeschlossen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 2: Der Bundesrat ist sich des Web Scrapings zum Abgriff von Daten auf Webseiten bewusst. Auch hier dürfte ein gesetzgeberisches Tätigwerden zum gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht sein. Zum einen gibt es nebst Bezahlschranken auch technische Massnahmen, die dabei helfen, Scraping zu erkennen und einzudämmen. Damit sollten Medienschaffende sicherstellen können, dass nur echte Benutzerinnen und Benutzer auf ihre Inhalte zugreifen. Zum anderen dürfte die Umgehung einer Bezahlschranke in der Regel als unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem nach Art. 143</span><span style="line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super">bis</span><span style="font-family:Arial"> des Strafgesetzbuchs (SR, 311.0) gewertet werden und damit bereits heute unter Strafe gestellt sein. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass vor einem allfälligen gesetzgeberischen Prozess die Wirksamkeit dieser beiden Vorgehensweisen in der Praxis getestet werden sollten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zu Frage 3: </span><a name="_Hlk172712522"><span style="font-family:Arial">In der Auslegeordnung möglicher Regulierungsansätze zum Einsatz von KI beabsichtigt der Bundesrat, verschiedene Rechtsgebiete und Sektoren zu untersuchen. Es ist vorgesehen, dass die Bereiche Medien und Urheberrecht im Zusammenhang mit KI in den Bericht einfliessen. Der Bericht wird jedoch keine Detailanalysen leisten können. Gestützt auf diese Arbeiten wird der Bundesrat beurteilen, ob in den genannten Rechtsgebieten allenfalls Lücken im Hinblick auf den Einsatz von KI bestehen und entscheiden, ob und wenn ja welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf besteht und wie diesem Rechnung getragen werden soll. </span></a></p></div>
    • <p>Freie und kritische Medien spielen in einem demokratischen Rechtsstaat eine zentrale Rolle und sind wichtig für den nationalen Zusammenhalt. Der Medienkonsum verändert sich aktuell stark: KI-Anwendungen der generativen Künstlichen Intelligenz bedienen sich journalistischer Inhalte und geben diese in gewünschter Form wieder (z.B. in KI-Chatbots). Angesichts dieser Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ul><li><p>Können die Eigentumsrechte von Medienschaffenden und Verlagen in Zeiten künstlicher Intelligenz mit dem geltenden Rechtsrahmen gewährleistet werden?</p><p>&nbsp;</p></li><li><p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass Bezahlschranken teilweise nicht ausreichen, um Inhalte und damit das Geschäftsmodell der Medienschaffenden zu schützen, da diese durch künstliche Intelligenz umgangen werden?&nbsp;</p><p>&nbsp;</p></li><li>Beabsichtigt der Bundesrat - und wenn ja wie - im Bericht zu einer möglichen KI-Regulierung in der Schweiz auf allfällig notwendige Gesetzesanpassungen oder der Durchsetzung geltender Rechte einzugehen, um das Geschäftsmodell des Journalismus in der Schweiz aufrechtzuerhalten?</li></ul>
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