Islamfreundliche, linkslastige, antiwestliche und antisemitische Unterwanderung der Schweizer Universitäten. Wegschauen und gleichzeitig Milliarden öffentlicher Geldern zahlen?

ShortId
24.3618
Id
20243618
Updated
27.09.2024 13:39
Language
de
Title
Islamfreundliche, linkslastige, antiwestliche und antisemitische Unterwanderung der Schweizer Universitäten. Wegschauen und gleichzeitig Milliarden öffentlicher Geldern zahlen?
AdditionalIndexing
32;04;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat ist über die Demonstrationen und Besetzungen an den verschiedenen Hochschulen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt informiert. Es liegt in der Zuständigkeit der Hochschulen in ihrer Funktion als autonome öffentlich-rechtliche Anstalten, das Ausmass der Proteste zu beurteilen und angemessen darauf zu reagieren, wenn nötig mit der Unterstützung ihrer Trägerschaften und der kantonalen Sicherheitskräfte. Dazu gehört auch die Beurteilung der Verhaltensweisen ihrer Studierenden und des Personals. In diesem Kontext müssen verschiedene Aspekte wie die Sicherheit, die Prävention von Straftaten und die Freiheit von Lehre und Forschung berücksichtigt werden. Der Bundesrat nimmt Kenntnis davon, dass die Hochschulleitungen bei Verletzungen der Treuepflicht seitens des Hochschulpersonals eingeschritten sind und die Verantwortlichen sanktioniert haben (vgl. Medienmitteilung der Universität Bern vom 1.&nbsp;Februar 2024 zu den Vorkommnissen am Institut für Studien zum Nahen Osten und zu muslimischen Gesellschaften). Wo notwendig haben die Hochschulleitungen im Zusammenhang mit Besetzungen auch Räumungen beantragt (vgl. Medienmitteilung der ETHZ vom 8.&nbsp;Mai 2024 und der Universität Basel vom 24.&nbsp;Mai 2024).</p><p>3./4. Für die Beurteilung von Verstössen gegen die Treuepflicht und die wissenschaftliche Integrität seitens des Hochschulpersonals sind in erster Linie die Hochschulleitungen zuständig. Zu den Grenzen der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit der Treuepflicht inner- und ausserhalb der Lehr- und Forschungstätigkeit haben Hochschulen Regeln verabschiedet (vgl. z.B. Weisungen zu Kommunikation und Meinungsäusserungen der Universität Bern vom 4.&nbsp;Juni 2024). Die Schweizer Hochschulen stehen ein für die Freiheit von Forschung und Lehre. Dazu gehören ein offener wissenschaftlicher Diskurs und ein respektvoller Meinungsaustausch.</p><p>Gegenüber externen Einflussnahmen haben die Hochschulen im Rahmen der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt klargemacht, dass sie keine Instrumentalisierung ihrer Institutionen und Einschüchterung von Hochschulangehörigen dulden (vgl. z.B. Medienmitteilung der Universität Freiburg, 14.&nbsp;Juni 2024 und Position von swissuniversities vom 7.&nbsp;Mai 2024 zur aktuellen Situation an Hochschulen im Zusammenhang mit dem Konflikt Hamas-Israel).</p><p>5. Der Bundesrat macht die beitragsrechtliche Anerkennung der kantonalen Universitäten und Fachhochschulen gemäss Artikel&nbsp;45 Absatz&nbsp;1 Hochschulförderungs- und ‑koordinations­gesetz (HFKG; SR&nbsp;414.20) vom Vorliegen öffentlich-rechtlicher Bildungsdienstleistungen (kantonaler Leistungsauftrag), der institutionellen Akkreditierung, welche die Qualitätsprozesse der Hochschule prüft, und der Einbettung in die schweizerische Hochschullandschaft abhängig. Weitere Kriterien erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.</p><p>&nbsp;Der Bund beteiligt sich bei den kantonalen Universitäten mit 20&nbsp;%, bei den Fachhochschulen mit 30% am Gesamtbetrag der Referenzkosten. Der ETH-Bereich wird gemäss ETH-Gesetz (SR 414.110) hauptsächlich durch den Bund finanziert und mittels strategischer Ziele des Bundesrates, welche auch personalpolitische Themen beinhalten, gesteuert.</p>
  • <p>Die Besetzungen von Schweizer Universitäten durch sogenannte pro-palästinensische Studierendenkollektive setzen sich fort. Heute ist erneut die Universität Bern an der Reihe. &nbsp;Nicht selten sind die Demonstrationen antisemitistisch gefärbt: «Vom Fluss bis zum Meer» ist eine antisemitische Parole, die zur Zerstörung des Staates Israel aufruft.&nbsp;</p><p>Oft handelt es sich nicht um eine friedliche Besetzung; Ziel ist nicht eine freie Diskussion, vielmehr geht es um Zensur und Intoleranz. An der Universität Lausanne wurde gar eine Liste erstellt, mit der Dozentinnen und Dozenten sowie Doktorandinnen und Doktoranden, die sich der Zusammenarbeit mit israelischen Universitäten «schuldig» gemacht haben, an den Pranger gestellt wurden: eine Entwicklung mit eindeutig faschistischer Prägung.</p><p>Beunruhigend ist zudem, dass auch Vertreterinnen und Vertreter des Lehrköpers die erwähnten Demonstrationen unterstützen. Zur Erinnerung: Am Tag nach dem Angriff der Hamas am 7.&nbsp;Oktober verherrlichte ein Dozent des Instituts für Studien zum Nahen Osten und zu muslimischen Gesellschaften der Universität Bern das Massaker in den sozialen Medien. Der Dozent wurde entlassen und das Institut geschlossen.</p><p>Die Unterstützung der Pro-Palästina-Besetzungen durch Vertreterinnen und Vertreter des Lehrköpers deutet darauf hin, dass es – insbesondere innerhalb der geisteswissenschaftlichen Fakultäten – eine starke islamfreundliche, linkslastige, antiwestliche und möglicherweise sogar antisemitische ideologische Unterwanderung gibt. Diese Unterwanderung ist in keiner Weise vereinbar mit der Neutralität und der Unparteilichkeit, die man bei den universitären Einrichtungen voraussetzen darf, und darf angesichts der Unterstützung der Hochschulbildung mit öffentlichen Geldern in Milliardenhöhe nicht hingenommen werden.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Unterstützung der Pro-Palästina-Besetzungen durch Vertreterinnen und Vertreter des Lehrköpers der Schweizer Universitäten?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat das Erstellen von Listen, mit denen Dozentinnen und Dozenten sowie Doktorandinnen und Doktoranden, die sich der Zusammenarbeit mit israelischen Universitäten «schuldig» gemacht haben, an den Pranger gestellt werden?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat einzugreifen, um die politische und ideologische Neutralität der Schweizer Universitäten wiederherzustellen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko einer islamfreundlichen, linkslastigen und antisemitischen ideologischen Unterwanderung insbesondere der geisteswissenschaftlichen Fakultäten wie im Fall des Instituts für Studien zum Nahen Osten und zu muslimischen Gesellschaften der Universität Bern? Verfügt der Bundesrat über konkrete Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass es sich um einen Einzelfall handelt?</li><li>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Finanzierung in Milliardenhöhe mit Geldern der öffentlichen Hand an konkrete Garantien für die politische und ideologische Neutralität der Universitäten geknüpft werden sollte?</li></ul><p>&nbsp;</p>
  • Islamfreundliche, linkslastige, antiwestliche und antisemitische Unterwanderung der Schweizer Universitäten. Wegschauen und gleichzeitig Milliarden öffentlicher Geldern zahlen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat ist über die Demonstrationen und Besetzungen an den verschiedenen Hochschulen im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt informiert. Es liegt in der Zuständigkeit der Hochschulen in ihrer Funktion als autonome öffentlich-rechtliche Anstalten, das Ausmass der Proteste zu beurteilen und angemessen darauf zu reagieren, wenn nötig mit der Unterstützung ihrer Trägerschaften und der kantonalen Sicherheitskräfte. Dazu gehört auch die Beurteilung der Verhaltensweisen ihrer Studierenden und des Personals. In diesem Kontext müssen verschiedene Aspekte wie die Sicherheit, die Prävention von Straftaten und die Freiheit von Lehre und Forschung berücksichtigt werden. Der Bundesrat nimmt Kenntnis davon, dass die Hochschulleitungen bei Verletzungen der Treuepflicht seitens des Hochschulpersonals eingeschritten sind und die Verantwortlichen sanktioniert haben (vgl. Medienmitteilung der Universität Bern vom 1.&nbsp;Februar 2024 zu den Vorkommnissen am Institut für Studien zum Nahen Osten und zu muslimischen Gesellschaften). Wo notwendig haben die Hochschulleitungen im Zusammenhang mit Besetzungen auch Räumungen beantragt (vgl. Medienmitteilung der ETHZ vom 8.&nbsp;Mai 2024 und der Universität Basel vom 24.&nbsp;Mai 2024).</p><p>3./4. Für die Beurteilung von Verstössen gegen die Treuepflicht und die wissenschaftliche Integrität seitens des Hochschulpersonals sind in erster Linie die Hochschulleitungen zuständig. Zu den Grenzen der Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit der Treuepflicht inner- und ausserhalb der Lehr- und Forschungstätigkeit haben Hochschulen Regeln verabschiedet (vgl. z.B. Weisungen zu Kommunikation und Meinungsäusserungen der Universität Bern vom 4.&nbsp;Juni 2024). Die Schweizer Hochschulen stehen ein für die Freiheit von Forschung und Lehre. Dazu gehören ein offener wissenschaftlicher Diskurs und ein respektvoller Meinungsaustausch.</p><p>Gegenüber externen Einflussnahmen haben die Hochschulen im Rahmen der Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt klargemacht, dass sie keine Instrumentalisierung ihrer Institutionen und Einschüchterung von Hochschulangehörigen dulden (vgl. z.B. Medienmitteilung der Universität Freiburg, 14.&nbsp;Juni 2024 und Position von swissuniversities vom 7.&nbsp;Mai 2024 zur aktuellen Situation an Hochschulen im Zusammenhang mit dem Konflikt Hamas-Israel).</p><p>5. Der Bundesrat macht die beitragsrechtliche Anerkennung der kantonalen Universitäten und Fachhochschulen gemäss Artikel&nbsp;45 Absatz&nbsp;1 Hochschulförderungs- und ‑koordinations­gesetz (HFKG; SR&nbsp;414.20) vom Vorliegen öffentlich-rechtlicher Bildungsdienstleistungen (kantonaler Leistungsauftrag), der institutionellen Akkreditierung, welche die Qualitätsprozesse der Hochschule prüft, und der Einbettung in die schweizerische Hochschullandschaft abhängig. Weitere Kriterien erachtet der Bundesrat als nicht notwendig.</p><p>&nbsp;Der Bund beteiligt sich bei den kantonalen Universitäten mit 20&nbsp;%, bei den Fachhochschulen mit 30% am Gesamtbetrag der Referenzkosten. Der ETH-Bereich wird gemäss ETH-Gesetz (SR 414.110) hauptsächlich durch den Bund finanziert und mittels strategischer Ziele des Bundesrates, welche auch personalpolitische Themen beinhalten, gesteuert.</p>
    • <p>Die Besetzungen von Schweizer Universitäten durch sogenannte pro-palästinensische Studierendenkollektive setzen sich fort. Heute ist erneut die Universität Bern an der Reihe. &nbsp;Nicht selten sind die Demonstrationen antisemitistisch gefärbt: «Vom Fluss bis zum Meer» ist eine antisemitische Parole, die zur Zerstörung des Staates Israel aufruft.&nbsp;</p><p>Oft handelt es sich nicht um eine friedliche Besetzung; Ziel ist nicht eine freie Diskussion, vielmehr geht es um Zensur und Intoleranz. An der Universität Lausanne wurde gar eine Liste erstellt, mit der Dozentinnen und Dozenten sowie Doktorandinnen und Doktoranden, die sich der Zusammenarbeit mit israelischen Universitäten «schuldig» gemacht haben, an den Pranger gestellt wurden: eine Entwicklung mit eindeutig faschistischer Prägung.</p><p>Beunruhigend ist zudem, dass auch Vertreterinnen und Vertreter des Lehrköpers die erwähnten Demonstrationen unterstützen. Zur Erinnerung: Am Tag nach dem Angriff der Hamas am 7.&nbsp;Oktober verherrlichte ein Dozent des Instituts für Studien zum Nahen Osten und zu muslimischen Gesellschaften der Universität Bern das Massaker in den sozialen Medien. Der Dozent wurde entlassen und das Institut geschlossen.</p><p>Die Unterstützung der Pro-Palästina-Besetzungen durch Vertreterinnen und Vertreter des Lehrköpers deutet darauf hin, dass es – insbesondere innerhalb der geisteswissenschaftlichen Fakultäten – eine starke islamfreundliche, linkslastige, antiwestliche und möglicherweise sogar antisemitische ideologische Unterwanderung gibt. Diese Unterwanderung ist in keiner Weise vereinbar mit der Neutralität und der Unparteilichkeit, die man bei den universitären Einrichtungen voraussetzen darf, und darf angesichts der Unterstützung der Hochschulbildung mit öffentlichen Geldern in Milliardenhöhe nicht hingenommen werden.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Unterstützung der Pro-Palästina-Besetzungen durch Vertreterinnen und Vertreter des Lehrköpers der Schweizer Universitäten?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat das Erstellen von Listen, mit denen Dozentinnen und Dozenten sowie Doktorandinnen und Doktoranden, die sich der Zusammenarbeit mit israelischen Universitäten «schuldig» gemacht haben, an den Pranger gestellt werden?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat einzugreifen, um die politische und ideologische Neutralität der Schweizer Universitäten wiederherzustellen?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat das Risiko einer islamfreundlichen, linkslastigen und antisemitischen ideologischen Unterwanderung insbesondere der geisteswissenschaftlichen Fakultäten wie im Fall des Instituts für Studien zum Nahen Osten und zu muslimischen Gesellschaften der Universität Bern? Verfügt der Bundesrat über konkrete Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass es sich um einen Einzelfall handelt?</li><li>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Finanzierung in Milliardenhöhe mit Geldern der öffentlichen Hand an konkrete Garantien für die politische und ideologische Neutralität der Universitäten geknüpft werden sollte?</li></ul><p>&nbsp;</p>
    • Islamfreundliche, linkslastige, antiwestliche und antisemitische Unterwanderung der Schweizer Universitäten. Wegschauen und gleichzeitig Milliarden öffentlicher Geldern zahlen?

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