Verwaltungskosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

ShortId
24.3623
Id
20243623
Updated
27.09.2024 13:44
Language
de
Title
Verwaltungskosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
AdditionalIndexing
2841;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1. </span><span style="font-family:Arial">Obschon die Verwaltungskosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zwischen 2012 und 2022 um rund einen Viertel gestiegen sind, machten sie in dieser Zeitspanne konstant jeweils rund 5% der verdienten OKP-Prämien aus. In jüngeren Jahren machten die Verwaltungskosten 4,6% (2019), 4,9% (2020), 5,3% (2021), 5,2% (2022) und 4,9% (2023) der verdienten OKP-Prämien aus. Der Anstieg in den letzten Jahren ist insbesondere auf Investitionen in IT-Systeme zurückzuführen. Hohe Verwaltungskosten in einzelnen Jahren lassen nicht per se auf eine ineffiziente Organisation schliessen. So können z.B. Kosten für Leistungen mit einer ausgebauten Leistungsprüfung und Rechnungskontrolle gesenkt werden, was sich in höheren Verwaltungskosten niederschlägt. Ebenfalls gab es im genannten Zeitraum eine Zunahme der Leistungsfälle und der versicherten Personen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2.</span><span style="font-family:Arial"> Die aufgeführten Unterschiede bei den Verwaltungskosten sind neben dem jeweiligen Digitalisierungsstand auch auf andere Faktoren wie die Organisation des Versicherers, die Risikostruktur und die Grösse des Versichertenbestands zurückzuführen. Der genannte Versicherer verfügte über einen äusserst kleinen Bestand von weniger als 500 Versicherten, was zu hohen Verwaltungskosten pro Person führte. Dieser hat seinen Bestand mittlerweile auf einen anderen Versicherer übertragen und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbehörde hat ihm die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung entzogen. Die Versicherer sind verpflichtet, ihre Verwaltungskosten auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken. Die Organisationsfreiheit gewährt den Versicherern einen gewissen Ermessensspielraum. Das BAG prüft, ob die Höhe der für die Zwecke der OKP aufgewendeten Mittel (Verwaltungskosten) gerechtfertigt ist. Das BAG greift als Aufsichtsbehörde nur dann in die Betriebsautonomie eines Krankenversicherers ein, wenn die Verwaltungskosten offensichtlich unangemessen sind (vgl. BGE 135 V 39 E. 7). Der Bundesrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, da die Marktmechanismen bereits dazu führen, dass ineffiziente Strukturen nicht aufrechterhalten werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3.</span><span style="font-family:Arial"> Die durchschnittlichen Verwaltungskosten der Suva belaufen sich in der Berufsunfallversicherung (BUV) auf 11,6% (2019 bis 2022) resp. 11,5% (2023) und in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) auf 12,7% (2019), 12,5% (2020, 2021), 12,6% (2022) und 12,3% (2023). Bei den Privatversicherern lagen die durchschnittlichen Verwaltungskostenzuschläge in der BUV bei 25,1% (2019), 24,8% (2020), 25% (2021) und 24,3% (2022). In der NBUV lagen sie bei 21,1% (2019), 20,5% (2020 und 2021) sowie 20,1% (2022). Der Grund für die höheren Sätze bei den Privatversicherern ist, dass auf das im Allgemeinen tiefere Nettoprämienniveau ein höherer Zuschlag erhoben werden muss, um die Verwaltungskosten zu finanzieren. Die Suva führt im Auftrag des Bundes die Militärversicherung durch. Im Jahre 2023 beliefen sich die Gesamtausgaben gemäss der Statistik der Militärversicherung auf CHF 170,8 Millionen, davon CHF 20,4 Millionen Verwaltungskosten, was einen Anteil von 11,9% ausmacht. Die Anteile haben sich in den Jahren zuvor lediglich minim verändert (2019: 11,7%, 2020: 11,3%, 2021: 11,5%, 2022: 12%). Im Bereich der Invalidenversicherung (IV) machten die Verwaltungskosten 5,8% (2019), 5,5% (2020), 5,6% (2021), 5,8% (2022) und 6% (2023) der IV-Gesamtausgaben aus. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">4.</span><span style="font-family:Arial"> Das Bundesgesetz vom 26. September 2014 betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">832.12) und die dazugehörige Verordnung sind seit dem 1.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Januar 2016 in Kraft. Eine im Jahr 2022 durch eine externe Stelle durchgeführte Evaluation (bag.admin.ch &gt; Das BAG &gt; Publikationen &gt; Evaluationsberichte &gt; Kranken- und Unfallversicherung &gt; 2022) kommt zum Schluss, dass mit dem Inkrafttreten des KVAG die finanzielle Stabilität und die Transparenz in der sozialen Krankenversicherung gestärkt wurden und die Auswirkungen des Gesetzes auf die Verwaltungskosten der Versicherer insgesamt moderat sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">5. </span><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen das Programm DigiSanté lanciert. Mit einer durchgängigen Standardisierung aller Prozesse durch die involvierten Akteure, hat die Digitalisierung das Potential, den administrativen Aufwand weiter zu senken. Dies wird bei den Akteuren wahrscheinlich Anfangsinvestitionen bedingen, mittelfristig aber die Prozesseffizienz steigern und damit den Verwaltungsaufwand senken. Eines der vier Massnahmenpakete betrifft die Digitalisierung der Behördenleistungen, wovon auch die Akteure im Gesundheitswesen profitieren werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">6.</span><span style="font-family:Arial"> Der Bundesrat achtet im Rahmen seiner Zuständigkeit darauf, Einsparpotentiale im Bereich der Informationstechnologie bestmöglich auszuschöpfen. Die Krankenversicherer sind privatrechtlich organisiert und stehen untereinander im Wettbewerb und haben deshalb Anreize, die jeweils für sich und ihre Kunden vorteilhafteste Lösung umzusetzen. Der Bundesrat sieht aktuell keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich weiterer Vorgaben im Bereich der Verwaltungskosten.</span></p></div>
  • <p>Die Krankenversicherer verbuchten im Jahr 2022 Total-Verwaltungskosten im Betrag von 1,7 Milliarden Franken. Belief sich der Verwaltungsaufwand pro Versicherte Person im Jahr 2012 auf 152 Franken, stieg dieser bis ins Jahr 2017 auf 171 Franken und betrug im Jahr 2022 194 Franken&nbsp;– trotz Digitalisierung und Automatisierung. Zwischen 2012 und 2022 sind die Verwaltungskosten pro versicherte Person demnach um 27.6% angestiegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Was sind die Faktoren bei den Kostensteigerungen der einzelnen Jahre, dass die Verwaltungskosten – trotz Digitalisierung und Automatisierung – zwischen 2012 und 2022 pro Kopf um 27.6% gestiegen sind, und somit stetig linear wie die Gesamtgesundheitskosten ohne nachweisbare Effizienzsteigerung wachsen?</li><li>Gemäss einer Auswertung von Comparis gibt es erhebliche Unterschiede bei den Verwaltungskosten der verschiedenen Krankenversicherungen: Die effizienteste Krankenversicherung verbuchte für das Jahr 2022 Verwaltungskosten von 105.3 Franken pro Versicherte Person (2.6%). Bei der ineffizientesten Kranversicherung betrugen die Kosten 949.35 Franken pro versicherte Person. Wie lassen sich die deutlichen Unterschiede begründen und erkennt der Bundesrat Handlungsbedarf, damit Effizienz innerhalb des Systems belohnt werden kann.</li><li>Welchen Anteil der Ausgaben machen die Verwaltungskosten bei anderen Sozialversicherungen in der Schweiz aus, namentlich der SUVA, der privaten Unfallversicherungen, der Invaliden- sowie Militärversicherung? Und wie haben sich diese Anteile in den vergangenen Jahren verändert?</li><li>Wie hat sich die Einführung des&nbsp;Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) auf die Verwaltungskosten ausgewirkt? Sieht der Bundesrat mögliche administrative Entlastungen für die Krankenversicherer, um die Verwaltungskosten weiter zu senken?</li><li>Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass im Zuge der vollen Digitalisierung im Gesundheitswesen die Verwaltungskosten weiter gesenkt werden können und ist er bereit Massnahmen zu ergreifen, um dem Kostenwachstum der Verwaltungskosten entgegenzuwirken?</li><li>Erkennt der Bundesrat gesetzgeberisches Potenzial, um den administrativen Aufwand zu minimieren oder Zielvorgaben des pro Kopf Kostenwachstums der Verwaltungskosten zu machen, damit der zu beobachtete Kostenanstieg gedämpft oder die Kosten in diesem Bereich gesenkt werden können?&nbsp;</li></ul>
  • Verwaltungskosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1. </span><span style="font-family:Arial">Obschon die Verwaltungskosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zwischen 2012 und 2022 um rund einen Viertel gestiegen sind, machten sie in dieser Zeitspanne konstant jeweils rund 5% der verdienten OKP-Prämien aus. In jüngeren Jahren machten die Verwaltungskosten 4,6% (2019), 4,9% (2020), 5,3% (2021), 5,2% (2022) und 4,9% (2023) der verdienten OKP-Prämien aus. Der Anstieg in den letzten Jahren ist insbesondere auf Investitionen in IT-Systeme zurückzuführen. Hohe Verwaltungskosten in einzelnen Jahren lassen nicht per se auf eine ineffiziente Organisation schliessen. So können z.B. Kosten für Leistungen mit einer ausgebauten Leistungsprüfung und Rechnungskontrolle gesenkt werden, was sich in höheren Verwaltungskosten niederschlägt. Ebenfalls gab es im genannten Zeitraum eine Zunahme der Leistungsfälle und der versicherten Personen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2.</span><span style="font-family:Arial"> Die aufgeführten Unterschiede bei den Verwaltungskosten sind neben dem jeweiligen Digitalisierungsstand auch auf andere Faktoren wie die Organisation des Versicherers, die Risikostruktur und die Grösse des Versichertenbestands zurückzuführen. Der genannte Versicherer verfügte über einen äusserst kleinen Bestand von weniger als 500 Versicherten, was zu hohen Verwaltungskosten pro Person führte. Dieser hat seinen Bestand mittlerweile auf einen anderen Versicherer übertragen und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbehörde hat ihm die Bewilligung zur Durchführung der sozialen Krankenversicherung entzogen. Die Versicherer sind verpflichtet, ihre Verwaltungskosten auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass zu beschränken. Die Organisationsfreiheit gewährt den Versicherern einen gewissen Ermessensspielraum. Das BAG prüft, ob die Höhe der für die Zwecke der OKP aufgewendeten Mittel (Verwaltungskosten) gerechtfertigt ist. Das BAG greift als Aufsichtsbehörde nur dann in die Betriebsautonomie eines Krankenversicherers ein, wenn die Verwaltungskosten offensichtlich unangemessen sind (vgl. BGE 135 V 39 E. 7). Der Bundesrat sieht derzeit keinen Handlungsbedarf, da die Marktmechanismen bereits dazu führen, dass ineffiziente Strukturen nicht aufrechterhalten werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3.</span><span style="font-family:Arial"> Die durchschnittlichen Verwaltungskosten der Suva belaufen sich in der Berufsunfallversicherung (BUV) auf 11,6% (2019 bis 2022) resp. 11,5% (2023) und in der Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) auf 12,7% (2019), 12,5% (2020, 2021), 12,6% (2022) und 12,3% (2023). Bei den Privatversicherern lagen die durchschnittlichen Verwaltungskostenzuschläge in der BUV bei 25,1% (2019), 24,8% (2020), 25% (2021) und 24,3% (2022). In der NBUV lagen sie bei 21,1% (2019), 20,5% (2020 und 2021) sowie 20,1% (2022). Der Grund für die höheren Sätze bei den Privatversicherern ist, dass auf das im Allgemeinen tiefere Nettoprämienniveau ein höherer Zuschlag erhoben werden muss, um die Verwaltungskosten zu finanzieren. Die Suva führt im Auftrag des Bundes die Militärversicherung durch. Im Jahre 2023 beliefen sich die Gesamtausgaben gemäss der Statistik der Militärversicherung auf CHF 170,8 Millionen, davon CHF 20,4 Millionen Verwaltungskosten, was einen Anteil von 11,9% ausmacht. Die Anteile haben sich in den Jahren zuvor lediglich minim verändert (2019: 11,7%, 2020: 11,3%, 2021: 11,5%, 2022: 12%). Im Bereich der Invalidenversicherung (IV) machten die Verwaltungskosten 5,8% (2019), 5,5% (2020), 5,6% (2021), 5,8% (2022) und 6% (2023) der IV-Gesamtausgaben aus. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">4.</span><span style="font-family:Arial"> Das Bundesgesetz vom 26. September 2014 betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">832.12) und die dazugehörige Verordnung sind seit dem 1.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Januar 2016 in Kraft. Eine im Jahr 2022 durch eine externe Stelle durchgeführte Evaluation (bag.admin.ch &gt; Das BAG &gt; Publikationen &gt; Evaluationsberichte &gt; Kranken- und Unfallversicherung &gt; 2022) kommt zum Schluss, dass mit dem Inkrafttreten des KVAG die finanzielle Stabilität und die Transparenz in der sozialen Krankenversicherung gestärkt wurden und die Auswirkungen des Gesetzes auf die Verwaltungskosten der Versicherer insgesamt moderat sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">5. </span><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen das Programm DigiSanté lanciert. Mit einer durchgängigen Standardisierung aller Prozesse durch die involvierten Akteure, hat die Digitalisierung das Potential, den administrativen Aufwand weiter zu senken. Dies wird bei den Akteuren wahrscheinlich Anfangsinvestitionen bedingen, mittelfristig aber die Prozesseffizienz steigern und damit den Verwaltungsaufwand senken. Eines der vier Massnahmenpakete betrifft die Digitalisierung der Behördenleistungen, wovon auch die Akteure im Gesundheitswesen profitieren werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">6.</span><span style="font-family:Arial"> Der Bundesrat achtet im Rahmen seiner Zuständigkeit darauf, Einsparpotentiale im Bereich der Informationstechnologie bestmöglich auszuschöpfen. Die Krankenversicherer sind privatrechtlich organisiert und stehen untereinander im Wettbewerb und haben deshalb Anreize, die jeweils für sich und ihre Kunden vorteilhafteste Lösung umzusetzen. Der Bundesrat sieht aktuell keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf hinsichtlich weiterer Vorgaben im Bereich der Verwaltungskosten.</span></p></div>
    • <p>Die Krankenversicherer verbuchten im Jahr 2022 Total-Verwaltungskosten im Betrag von 1,7 Milliarden Franken. Belief sich der Verwaltungsaufwand pro Versicherte Person im Jahr 2012 auf 152 Franken, stieg dieser bis ins Jahr 2017 auf 171 Franken und betrug im Jahr 2022 194 Franken&nbsp;– trotz Digitalisierung und Automatisierung. Zwischen 2012 und 2022 sind die Verwaltungskosten pro versicherte Person demnach um 27.6% angestiegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Was sind die Faktoren bei den Kostensteigerungen der einzelnen Jahre, dass die Verwaltungskosten – trotz Digitalisierung und Automatisierung – zwischen 2012 und 2022 pro Kopf um 27.6% gestiegen sind, und somit stetig linear wie die Gesamtgesundheitskosten ohne nachweisbare Effizienzsteigerung wachsen?</li><li>Gemäss einer Auswertung von Comparis gibt es erhebliche Unterschiede bei den Verwaltungskosten der verschiedenen Krankenversicherungen: Die effizienteste Krankenversicherung verbuchte für das Jahr 2022 Verwaltungskosten von 105.3 Franken pro Versicherte Person (2.6%). Bei der ineffizientesten Kranversicherung betrugen die Kosten 949.35 Franken pro versicherte Person. Wie lassen sich die deutlichen Unterschiede begründen und erkennt der Bundesrat Handlungsbedarf, damit Effizienz innerhalb des Systems belohnt werden kann.</li><li>Welchen Anteil der Ausgaben machen die Verwaltungskosten bei anderen Sozialversicherungen in der Schweiz aus, namentlich der SUVA, der privaten Unfallversicherungen, der Invaliden- sowie Militärversicherung? Und wie haben sich diese Anteile in den vergangenen Jahren verändert?</li><li>Wie hat sich die Einführung des&nbsp;Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) auf die Verwaltungskosten ausgewirkt? Sieht der Bundesrat mögliche administrative Entlastungen für die Krankenversicherer, um die Verwaltungskosten weiter zu senken?</li><li>Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass im Zuge der vollen Digitalisierung im Gesundheitswesen die Verwaltungskosten weiter gesenkt werden können und ist er bereit Massnahmen zu ergreifen, um dem Kostenwachstum der Verwaltungskosten entgegenzuwirken?</li><li>Erkennt der Bundesrat gesetzgeberisches Potenzial, um den administrativen Aufwand zu minimieren oder Zielvorgaben des pro Kopf Kostenwachstums der Verwaltungskosten zu machen, damit der zu beobachtete Kostenanstieg gedämpft oder die Kosten in diesem Bereich gesenkt werden können?&nbsp;</li></ul>
    • Verwaltungskosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

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