Ein "Supported Re-Entry"-Programm zur erfolgreichen Wiedereingliederung von Personen, die ins Arbeitsleben zurückkehren

ShortId
24.3639
Id
20243639
Updated
24.08.2024 21:25
Language
de
Title
Ein "Supported Re-Entry"-Programm zur erfolgreichen Wiedereingliederung von Personen, die ins Arbeitsleben zurückkehren
AdditionalIndexing
44;28;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit mehreren Jahren leiden die Wirtschaft und die Unternehmen in der Schweiz unter einem Fachkräftemangel. Häufig ist die Rede davon, dass Personen, die sich aus familiären Gründen aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben, zurückgeholt werden sollen. Besonders im Visier stehen die Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, sei es aus freien Stücken, um sich um ihre Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, sei es aus Notwendigkeit, wenn sie aufgrund einer Entlassung oder nicht vorhandener oder unzureichender Rahmenbedingungen, die eine Vereinbarkeit ermöglichen würden, ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen. Um wie viele Personen es sich genau handelt, ist nicht bekannt. Das Büro BASS schätzte aber 2018, dass zwischen 11 und 15 Prozent der Frauen, die vor einer Mutterschaft gearbeitet hatten, ihre Arbeit unfreiwillig nicht wieder aufgenommen haben. Das sind zwischen 9 000 und 12 000 Frauen. Hinzu kommt ein Teil der vom BFS gemeldeten 175 000 Personen, die (mehr oder weniger) freiwillig aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden (Arbeitslosigkeit und Pensionierungen mitberücksichtigt).</p><p>Das Programm "Supported Employment" (Unterstützte Beschäftigung) ist ein Pilotversuch der Arbeitslosenversicherung zur Unterstützung von Personen über 50 Jahren, die Schwierigkeiten bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt haben. Seine Wirksamkeit wurde durch Forschungsergebnisse belegt. Es enthält einige Eigenheiten, die für Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer von Interesse sind. Ein neues Programm "Supported Re-Entry" muss gestartet werden. Wie das erste Programm soll es kostenlos (oder gegen einen symbolischen finanziellen Beitrag) eine langfristige Begleitung (in Form eines Job-Coachings) anbieten und allenfalls eine Entschädigung für Arbeitgeber vorsehen, die in die Wiedereingliederung von Rückkehrerinnen und Rückkehrern investieren. Ein solches Programm entspricht den Zielen der Strategie Öffentliche Arbeitsvermittlung 2030, die von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung für die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung festgelegt wurden.</p>
  • <p>Der Pilotversuch «Supported Employment» ist Teil des Massnahmenpakets des Bundes zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und zielt darauf ab, Personen über 50 Jahre, die kurz vor der Aussteuerung stehen, nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Grundgedanke ist «first place, then train», d.h. zuerst wird eine Stelle gesucht, dann folgt eine gezielte Unterstützung am Arbeitsplatz. Der Pilotversuch dauert bis Ende 2025. Eine externe Evaluation soll darlegen, wie die involvierten Akteurinnen und Akteure die Wirkung des Pilotversuchs wahrnehmen und welchen Effekt eine Teilnahme auf die Integration in den Arbeitsmarkt hat. Dazu sind zusätzliche Daten und eine langfristige Beobachtung notwendig. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Schlussevaluation wird frühestens Ende 2025 eine Entscheidung über die Umsetzung von Supported Employment in der Arbeitslosenversicherung getroffen werden. Im Fall einer Einführung würde auch bestimmt, welchen Zielgruppen das Angebot in Zukunft offenstehen soll.</p><p>Bereits heute stehen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) nach einem kürzeren Unterbruch der Erwerbstätigkeit in allen Kantonen eine Palette an Massnahmen bereit, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.&nbsp;So können versicherte Stellensuchende, falls arbeitsmarktlich indiziert, zum Beispiel Job Coaching Programme, Weiterbildungskurse oder, sofern die Vermittlung erschwert ist, Einarbeitungszuschüsse in Anspruch nehmen. Für versicherte Stellensuchende, die sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben, bestehen gewisse Erleichterungen, indem die Rahmenfristen um zwei Jahre verlängert werden können (Art. 9b Abs. 1 und Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes [AVIG; SR 837.0]). Dauert der Erwerbsunterbruch länger, so dass die Anspruchsvoraussetzungen des AVIG nicht erfüllt sind, können sie dennoch die Beratungs- und Vermittlungsdienste der RAV in Anspruch nehmen sowie während längstens 260 Tagen an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen.</p><p>In Anbetracht der bestehenden Instrumente und des noch bevorstehenden Einführungsentscheids zum Pilotversuch «Supported Employment» sieht der Bundesrat keinen Bedarf für die Schaffung eines neuen «Supported Re-Entry» Programms.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach dem Vorbild des Projekts "Supported Employment" für Über-50-Jährige über das SECO ein Programm zu lancieren und zu finanzieren für Personen, die nach einer mehrjährigen Auszeit ins Berufsleben zurückkehren wollen. Das Programm soll kostenlos oder niedrigschwellig sein, besondere Bedürfnisse berücksichtigen und eine mehrmonatige Begleitung (Coaching) vorsehen.</p>
  • Ein "Supported Re-Entry"-Programm zur erfolgreichen Wiedereingliederung von Personen, die ins Arbeitsleben zurückkehren
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit mehreren Jahren leiden die Wirtschaft und die Unternehmen in der Schweiz unter einem Fachkräftemangel. Häufig ist die Rede davon, dass Personen, die sich aus familiären Gründen aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben, zurückgeholt werden sollen. Besonders im Visier stehen die Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgeben, sei es aus freien Stücken, um sich um ihre Kinder oder pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, sei es aus Notwendigkeit, wenn sie aufgrund einer Entlassung oder nicht vorhandener oder unzureichender Rahmenbedingungen, die eine Vereinbarkeit ermöglichen würden, ihren Arbeitsplatz aufgeben müssen. Um wie viele Personen es sich genau handelt, ist nicht bekannt. Das Büro BASS schätzte aber 2018, dass zwischen 11 und 15 Prozent der Frauen, die vor einer Mutterschaft gearbeitet hatten, ihre Arbeit unfreiwillig nicht wieder aufgenommen haben. Das sind zwischen 9 000 und 12 000 Frauen. Hinzu kommt ein Teil der vom BFS gemeldeten 175 000 Personen, die (mehr oder weniger) freiwillig aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden (Arbeitslosigkeit und Pensionierungen mitberücksichtigt).</p><p>Das Programm "Supported Employment" (Unterstützte Beschäftigung) ist ein Pilotversuch der Arbeitslosenversicherung zur Unterstützung von Personen über 50 Jahren, die Schwierigkeiten bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt haben. Seine Wirksamkeit wurde durch Forschungsergebnisse belegt. Es enthält einige Eigenheiten, die für Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer von Interesse sind. Ein neues Programm "Supported Re-Entry" muss gestartet werden. Wie das erste Programm soll es kostenlos (oder gegen einen symbolischen finanziellen Beitrag) eine langfristige Begleitung (in Form eines Job-Coachings) anbieten und allenfalls eine Entschädigung für Arbeitgeber vorsehen, die in die Wiedereingliederung von Rückkehrerinnen und Rückkehrern investieren. Ein solches Programm entspricht den Zielen der Strategie Öffentliche Arbeitsvermittlung 2030, die von der Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung für die Aufsichtskommission der Arbeitslosenversicherung festgelegt wurden.</p>
    • <p>Der Pilotversuch «Supported Employment» ist Teil des Massnahmenpakets des Bundes zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials und zielt darauf ab, Personen über 50 Jahre, die kurz vor der Aussteuerung stehen, nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Grundgedanke ist «first place, then train», d.h. zuerst wird eine Stelle gesucht, dann folgt eine gezielte Unterstützung am Arbeitsplatz. Der Pilotversuch dauert bis Ende 2025. Eine externe Evaluation soll darlegen, wie die involvierten Akteurinnen und Akteure die Wirkung des Pilotversuchs wahrnehmen und welchen Effekt eine Teilnahme auf die Integration in den Arbeitsmarkt hat. Dazu sind zusätzliche Daten und eine langfristige Beobachtung notwendig. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Schlussevaluation wird frühestens Ende 2025 eine Entscheidung über die Umsetzung von Supported Employment in der Arbeitslosenversicherung getroffen werden. Im Fall einer Einführung würde auch bestimmt, welchen Zielgruppen das Angebot in Zukunft offenstehen soll.</p><p>Bereits heute stehen im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) nach einem kürzeren Unterbruch der Erwerbstätigkeit in allen Kantonen eine Palette an Massnahmen bereit, um den Wiedereinstieg zu erleichtern.&nbsp;So können versicherte Stellensuchende, falls arbeitsmarktlich indiziert, zum Beispiel Job Coaching Programme, Weiterbildungskurse oder, sofern die Vermittlung erschwert ist, Einarbeitungszuschüsse in Anspruch nehmen. Für versicherte Stellensuchende, die sich der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben, bestehen gewisse Erleichterungen, indem die Rahmenfristen um zwei Jahre verlängert werden können (Art. 9b Abs. 1 und Abs. 2 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes [AVIG; SR 837.0]). Dauert der Erwerbsunterbruch länger, so dass die Anspruchsvoraussetzungen des AVIG nicht erfüllt sind, können sie dennoch die Beratungs- und Vermittlungsdienste der RAV in Anspruch nehmen sowie während längstens 260 Tagen an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen.</p><p>In Anbetracht der bestehenden Instrumente und des noch bevorstehenden Einführungsentscheids zum Pilotversuch «Supported Employment» sieht der Bundesrat keinen Bedarf für die Schaffung eines neuen «Supported Re-Entry» Programms.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, nach dem Vorbild des Projekts "Supported Employment" für Über-50-Jährige über das SECO ein Programm zu lancieren und zu finanzieren für Personen, die nach einer mehrjährigen Auszeit ins Berufsleben zurückkehren wollen. Das Programm soll kostenlos oder niedrigschwellig sein, besondere Bedürfnisse berücksichtigen und eine mehrmonatige Begleitung (Coaching) vorsehen.</p>
    • Ein "Supported Re-Entry"-Programm zur erfolgreichen Wiedereingliederung von Personen, die ins Arbeitsleben zurückkehren

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