Modernisierung Beznau

ShortId
24.3644
Id
20243644
Updated
27.09.2024 14:50
Language
de
Title
Modernisierung Beznau
AdditionalIndexing
66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><span style="background-color:white;color:black;">Die Axpo hat kürzlich angekündigt, eine Laufzeitverlängerung für Beznau zu prüfen. Dies geschieht in einem Kontext, in dem über neue Subventionen für Atomstrom gesprochen wird, ungeachtet der seit Jahren bestehenden Intransparenz und Sicherheitsdefizite im AKW Beznau (Spannungsrisskorrosion). Diese Defizite zu beheben würde de facto einem Neubau gleichkommen und wäre sehr teuer.&nbsp;</span></p><p><span style="background-color:white;color:black;">Die «Vulkan-Files» haben zudem gezeigt, dass alte Kernkraftwerke, wie Mühleberg, Ziele von Cyberattacken sein können. Es ist daher essenziell, dass umfassende Massnahmen zur Gewährleistung der Cybersicherheit der Schweizer Kernkraftwerke getroffen werden.</span></p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 1:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk (KKW) muss alle zehn Jahre eine umfassende sogenannte Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) durchführen (Art. 34 Kernenergieverordnung, [SR 732.11; KEV]). Das Eidgenössische Nuklearinspektorat (ENSI) beurteilt die PSÜ und verlangt gegebenenfalls Nachrüstungen, sowie weitere Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit. Bei einer Betriebsdauer von mehr als 40 Jahren beinhaltet die PSÜ auch einen Langzeitbetriebsnachweis (Art. 34a KEV). </span><a name="_Hlk171084276"><span style="font-family:Arial">Die Schweizer Gesetzgebung definiert klare Kriterien, wann ein KKW ausser Betrieb genommen und nachgerüstet werden muss (Art. 44 KEV und die Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken [SR 732.114.5]). Diese Kriterien umfassen auch Alterungserscheinungen. </span></a><span style="font-family:Arial">Namentlich versprödet der Reaktordruckbehälter mit steigender Betriebsdauer und in Art. 4 der Ausserbetriebnahmeverordnung wird die Grenze der akzeptablen Versprödung festgehalten. Das ENSI ist in seiner Stellungnahme vom November 2021 zur PSÜ 2017 des Kernkraftwerks Beznau (KKB) zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für einen sicheren Langzeitbetrieb des KKB bis 60 Betriebsjahre bei Erfüllung der in der Stellungnahme aufgeführten Forderungen gegeben sind (u.a. Nachrüstungen).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 2:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Am 28. März 2024 hat die Axpo bekannt gegeben, dass sie den Betrieb des KKB über 60 Jahre hinaus prüft. Die Ergebnisse dieser Abklärungen liegen den Behörden noch nicht vor. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von geplanten spezifischen Massnahmen, um einen allenfalls verlängerten Betrieb des KKB zu ermöglichen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 3:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Schranken für mögliche Nachrüstungen sind weniger technischer, sondern vor allem wirtschaftlicher und rechtlicher Natur. Das Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) verbietet die grundlegende Erneuerung eines KKW zur massgeblichen Verlängerung seiner Betriebsdauer, insbesondere durch den Ersatz des Reaktordruckbehälters (Art. 65 Abs. 1 Bst. b in Verbindung mit Art. 106 KEG).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 4:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das ENSI hat einen gesetzlichen Informationsauftrag und informiert die Öffentlichkeit proaktiv, transparent und zeitnah über den Zustand der Kernanlagen sowie über besondere Ereignisse. Beispielsweise publiziert es die Stellungnahmen zu den PSÜ. </span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Informationstätigkeit des ENSI sind jedoch insoweit Grenzen gesetzt, als entgegenstehende Interessen zu beachten sind. Namentlich sind das der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und von Personendaten, sowie von sabotagerelevanter Information.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 5:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Einige neue Leichtwasserreaktoren der Generation III implementieren beispielweise einen erhöhten funktionalen Redundanzgrad oder sie machen erweiterten Gebrauch von passiven Prinzipien für die Beherrschung von Störfällen. Die Kernkraftwerke in der Schweiz gehören alle der Generation II an. Das Alter eines KKW ist jedoch nicht allein entscheidend für dessen Sicherheit. Dank umfangreicher Nachrüstungen weisen alle Schweizer KKW ein auch im internationalen Vergleich gutes Sicherheitsniveau auf. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 6:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die «Vulkan-Files» beschreiben Aktivitäten und die Entwicklung von Computerprogrammen einer Firma mit Sitz in Russland, mit deren Hilfe u. a. staatliche Hacker Cyberangriffe vorbereiten können. Die in den «Vulkan-Files» erwähnten Angaben zum KKW Mühleberg hatten keinen Bezug zur Realität und dienten als Modelldaten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Bewilligungsinhaber haben in den KKW wesentliche Schutzmassnahmen zur Vermeidung, Detektion und Abwehr von Cyberrisiken getroffen. Das ENSI beaufsichtigt auch die IT-Sicherheit der KKW. Die Anforderungen an programmierbare sicherheits- und sicherungsrelevante Systeme (hierzu gehört auch die Leit- und Steuertechnik) sind in einer ENSI-Richtlinie über die IT-Sicherheit konkretisiert. In der kürzlich durchgeführten «International Physical Protection Advisory Service (IPPAS)» -Mission der internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) wurde u.a. die hohe technische Kompetenz des ENSI positiv gewürdigt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 7:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat sich den Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland angeschlossen. Für diverse Bestimmungen sind aber Ausnahmemöglichkeiten im Nuklearbereich vorgesehen. Zum Beispiel können für die Einrichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von zivilen nuklearen Einrichtungen gewisse Importe aus Russland bewilligt werden. Würde die EU diese Möglichkeiten einschränken oder den Import von russischem Uran verbieten, würde der Bundesrat eine solche Massnahme sorgfältig prüfen. </span></p></div>
  • <ol><li><span style="color:black;">Die Axpo hat angekündigt den weiteren Langzeitbetrieb von Beznau zu untersuchen. Werden die «Altersbeschwerden» der Reaktoren zu gross, muss die Einrichtung ausser Betrieb genommen werden, so will es das Gesetz. Gibt es bestimmte Grenzen ab wann «Altersbeschwerden» als zu gross eingestuft werden?</span></li><li><span style="color:black;">Welche spezifischen Massnahmen zur Modernisierung und Sicherheit sind jetzt schon geplant, um den verlängerten Betrieb von Beznau zu gewährleisten?</span></li><li><span style="color:black;">Gibt es bezüglich Nachrüstungen Technologien oder Konzepte, die aufgrund des Alters des Kraftwerks nicht umgesetzt werden können?</span></li><li><span style="color:black;">Wie kann in Zukunft mehr Transparenz über den technischen Zustand von Beznau geschaffen werden, damit zum Beispiel keine Zweifel bestehen über Sicherheitsnachweise oder wie bestimmte Berechnungen erfolgen und diese auch von Externen überprüft werden können?</span></li><li><span style="color:black;">Wie unterscheiden sich die Sicherheits- und Konstruktionsstandards des alten Reaktors Beznau von denen moderner Kernreaktoren, und welche spezifischen Risiken ergeben sich aus dem veralteten Design?</span></li><li><span style="color:black;">Wie die «Vulkan-Files» im letzten Jahr enthüllten, war das KKW Mühlenberg auch ein mögliches Ziel von russischen Cyberattacken. Wie lässt sich die Cybersicherheit der alten Schweizer Kernkraftwerke gewährleisten? Ist die neue Leit- und Steuertechnik geschützt?</span></li><li><span style="color:black;">Die Schweiz ist Gastgeber der Ukraine-Friedenskonferenz. Seit einiger Zeit haben die europäischen Staaten weitreichende Sanktionen gegen russische Energielieferungen eingeführt. Ausgenommen davon sind allerdings Uran-Lieferungen auch in die Schweiz. Unter anderem ist bekannt, dass die Axpo in Beznau Uran aus Russland verwendet. Sollte die Schweiz zur Unterstützung der Ukraine anregen, die Sanktionen auf russische Uran-Lieferungen auszuweiten?</span></li></ol>
  • Modernisierung Beznau
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="background-color:white;color:black;">Die Axpo hat kürzlich angekündigt, eine Laufzeitverlängerung für Beznau zu prüfen. Dies geschieht in einem Kontext, in dem über neue Subventionen für Atomstrom gesprochen wird, ungeachtet der seit Jahren bestehenden Intransparenz und Sicherheitsdefizite im AKW Beznau (Spannungsrisskorrosion). Diese Defizite zu beheben würde de facto einem Neubau gleichkommen und wäre sehr teuer.&nbsp;</span></p><p><span style="background-color:white;color:black;">Die «Vulkan-Files» haben zudem gezeigt, dass alte Kernkraftwerke, wie Mühleberg, Ziele von Cyberattacken sein können. Es ist daher essenziell, dass umfassende Massnahmen zur Gewährleistung der Cybersicherheit der Schweizer Kernkraftwerke getroffen werden.</span></p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 1:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk (KKW) muss alle zehn Jahre eine umfassende sogenannte Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) durchführen (Art. 34 Kernenergieverordnung, [SR 732.11; KEV]). Das Eidgenössische Nuklearinspektorat (ENSI) beurteilt die PSÜ und verlangt gegebenenfalls Nachrüstungen, sowie weitere Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit. Bei einer Betriebsdauer von mehr als 40 Jahren beinhaltet die PSÜ auch einen Langzeitbetriebsnachweis (Art. 34a KEV). </span><a name="_Hlk171084276"><span style="font-family:Arial">Die Schweizer Gesetzgebung definiert klare Kriterien, wann ein KKW ausser Betrieb genommen und nachgerüstet werden muss (Art. 44 KEV und die Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken [SR 732.114.5]). Diese Kriterien umfassen auch Alterungserscheinungen. </span></a><span style="font-family:Arial">Namentlich versprödet der Reaktordruckbehälter mit steigender Betriebsdauer und in Art. 4 der Ausserbetriebnahmeverordnung wird die Grenze der akzeptablen Versprödung festgehalten. Das ENSI ist in seiner Stellungnahme vom November 2021 zur PSÜ 2017 des Kernkraftwerks Beznau (KKB) zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für einen sicheren Langzeitbetrieb des KKB bis 60 Betriebsjahre bei Erfüllung der in der Stellungnahme aufgeführten Forderungen gegeben sind (u.a. Nachrüstungen).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 2:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Am 28. März 2024 hat die Axpo bekannt gegeben, dass sie den Betrieb des KKB über 60 Jahre hinaus prüft. Die Ergebnisse dieser Abklärungen liegen den Behörden noch nicht vor. Der Bundesrat hat keine Kenntnis von geplanten spezifischen Massnahmen, um einen allenfalls verlängerten Betrieb des KKB zu ermöglichen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 3:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Schranken für mögliche Nachrüstungen sind weniger technischer, sondern vor allem wirtschaftlicher und rechtlicher Natur. Das Kernenergiegesetz (KEG; SR 732.1) verbietet die grundlegende Erneuerung eines KKW zur massgeblichen Verlängerung seiner Betriebsdauer, insbesondere durch den Ersatz des Reaktordruckbehälters (Art. 65 Abs. 1 Bst. b in Verbindung mit Art. 106 KEG).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 4:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das ENSI hat einen gesetzlichen Informationsauftrag und informiert die Öffentlichkeit proaktiv, transparent und zeitnah über den Zustand der Kernanlagen sowie über besondere Ereignisse. Beispielsweise publiziert es die Stellungnahmen zu den PSÜ. </span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Informationstätigkeit des ENSI sind jedoch insoweit Grenzen gesetzt, als entgegenstehende Interessen zu beachten sind. Namentlich sind das der Schutz von Geschäftsgeheimnissen und von Personendaten, sowie von sabotagerelevanter Information.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 5:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Einige neue Leichtwasserreaktoren der Generation III implementieren beispielweise einen erhöhten funktionalen Redundanzgrad oder sie machen erweiterten Gebrauch von passiven Prinzipien für die Beherrschung von Störfällen. Die Kernkraftwerke in der Schweiz gehören alle der Generation II an. Das Alter eines KKW ist jedoch nicht allein entscheidend für dessen Sicherheit. Dank umfangreicher Nachrüstungen weisen alle Schweizer KKW ein auch im internationalen Vergleich gutes Sicherheitsniveau auf. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 6:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die «Vulkan-Files» beschreiben Aktivitäten und die Entwicklung von Computerprogrammen einer Firma mit Sitz in Russland, mit deren Hilfe u. a. staatliche Hacker Cyberangriffe vorbereiten können. Die in den «Vulkan-Files» erwähnten Angaben zum KKW Mühleberg hatten keinen Bezug zur Realität und dienten als Modelldaten.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Bewilligungsinhaber haben in den KKW wesentliche Schutzmassnahmen zur Vermeidung, Detektion und Abwehr von Cyberrisiken getroffen. Das ENSI beaufsichtigt auch die IT-Sicherheit der KKW. Die Anforderungen an programmierbare sicherheits- und sicherungsrelevante Systeme (hierzu gehört auch die Leit- und Steuertechnik) sind in einer ENSI-Richtlinie über die IT-Sicherheit konkretisiert. In der kürzlich durchgeführten «International Physical Protection Advisory Service (IPPAS)» -Mission der internationale Atomenergie-Organisation (IAEA) wurde u.a. die hohe technische Kompetenz des ENSI positiv gewürdigt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Zur Frage 7:</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hat sich den Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland angeschlossen. Für diverse Bestimmungen sind aber Ausnahmemöglichkeiten im Nuklearbereich vorgesehen. Zum Beispiel können für die Einrichtung, den Betrieb und die Instandhaltung von zivilen nuklearen Einrichtungen gewisse Importe aus Russland bewilligt werden. Würde die EU diese Möglichkeiten einschränken oder den Import von russischem Uran verbieten, würde der Bundesrat eine solche Massnahme sorgfältig prüfen. </span></p></div>
    • <ol><li><span style="color:black;">Die Axpo hat angekündigt den weiteren Langzeitbetrieb von Beznau zu untersuchen. Werden die «Altersbeschwerden» der Reaktoren zu gross, muss die Einrichtung ausser Betrieb genommen werden, so will es das Gesetz. Gibt es bestimmte Grenzen ab wann «Altersbeschwerden» als zu gross eingestuft werden?</span></li><li><span style="color:black;">Welche spezifischen Massnahmen zur Modernisierung und Sicherheit sind jetzt schon geplant, um den verlängerten Betrieb von Beznau zu gewährleisten?</span></li><li><span style="color:black;">Gibt es bezüglich Nachrüstungen Technologien oder Konzepte, die aufgrund des Alters des Kraftwerks nicht umgesetzt werden können?</span></li><li><span style="color:black;">Wie kann in Zukunft mehr Transparenz über den technischen Zustand von Beznau geschaffen werden, damit zum Beispiel keine Zweifel bestehen über Sicherheitsnachweise oder wie bestimmte Berechnungen erfolgen und diese auch von Externen überprüft werden können?</span></li><li><span style="color:black;">Wie unterscheiden sich die Sicherheits- und Konstruktionsstandards des alten Reaktors Beznau von denen moderner Kernreaktoren, und welche spezifischen Risiken ergeben sich aus dem veralteten Design?</span></li><li><span style="color:black;">Wie die «Vulkan-Files» im letzten Jahr enthüllten, war das KKW Mühlenberg auch ein mögliches Ziel von russischen Cyberattacken. Wie lässt sich die Cybersicherheit der alten Schweizer Kernkraftwerke gewährleisten? Ist die neue Leit- und Steuertechnik geschützt?</span></li><li><span style="color:black;">Die Schweiz ist Gastgeber der Ukraine-Friedenskonferenz. Seit einiger Zeit haben die europäischen Staaten weitreichende Sanktionen gegen russische Energielieferungen eingeführt. Ausgenommen davon sind allerdings Uran-Lieferungen auch in die Schweiz. Unter anderem ist bekannt, dass die Axpo in Beznau Uran aus Russland verwendet. Sollte die Schweiz zur Unterstützung der Ukraine anregen, die Sanktionen auf russische Uran-Lieferungen auszuweiten?</span></li></ol>
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