Gesundheitskompetenz stärken und Krankheitskosten senken durch die Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe

ShortId
24.3654
Id
20243654
Updated
26.09.2024 13:40
Language
de
Title
Gesundheitskompetenz stärken und Krankheitskosten senken durch die Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Eine umfassende Studie der Hochschule Luzern und der Universität Lausanne aus dem &nbsp;Jahr 2017 zeigt auf, dass Selbsthilfe sich in der individuellen wie auch auf der der gesellschaftlichen Ebene positiv auswirkt. Zusätzlich weist eine im Herbst 2022 durch das Bundesamt für Gesundheit BAG durchgeführte Literaturstudie darauf hin, dass die der Förderung der Selbstmanagementkompetenz und damit auch der Selbsthilfe eine mögliche Entlastung des Sozial- und Gesundheitswesens bietet und zu möglichen Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen führen kann.&nbsp;</p><p>Trotz wissenschaftlich erwiesener Tatsachen und steigender Nachfrage, insbesondere im Gesundheitsbereich, fehlt noch immer eine gesetzliche Verankerung der Selbsthilfe in der Schweiz, wie sie in Deutschland und in Österreich bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt wurde.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die gemeinschaftliche Selbsthilfe hat eine wichtige Bedeutung in der Begleitung von Menschen mit langandauernden Erkrankungen. Der Austausch unter Betroffenen ermöglicht es, die Selbstmanagement-Kompetenzen zu stärken und somit einen verbesserten Umgang mit der Krankheitsbewältigung zu finden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1. und 4.</span><span style="font-family:Arial"> Die systematische Integration der Selbsthilfe in die Beratung und Behandlung leistet einen relevanten Beitrag zur Prävention und trägt zu einer ganzheitlichen, personen- und ressourcenorientierten Behandlung bei. Die Gesundheitsversorgung und damit die rechtliche und strukturelle Einbindung von Selbsthilfeangeboten liegen in der Kompetenz der Kantone. Diese fördern beispielsweise die Arbeiten von Selbsthilfezentren, welche die verschiedenen lokalen Selbsthilfegruppen (zum Beispiel für Angehörige von Demenzerkrankten) koordinieren. Die Kompetenzen des Bundes im Präventionsbereich sind beschränkt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die nationale Dienst- und Koordinationsstelle Selbsthilfe Schweiz ist jedoch eine Partnerin des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Prävention nicht übertragbarer Krankheiten 2017-2024 (www.bag.admin.ch &gt; Strategie &amp; Politik &gt; Nationale Gesundheitsstrategien &gt; Nichtübertragbare Krankheiten) und der Nationalen Strategie Sucht (www.bag.admin.ch &gt; Strategie &amp; Politik &gt; Nationale Gesundheitsstrategien &gt; Sucht). Eine darin enthaltene Massnahme betrifft die Implementierung und nachhaltige Finanzierung von Angeboten der Selbstmanagementförderung (inkl. Selbsthilfe). Gemeinsam mit Stakeholdern werden die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um Angebote der Selbstmanagementförderung und damit auch der Ansatz der gemeinschaftlichen Selbsthilfe niederschwellig für Menschen mit langandauernden Erkrankungen und deren Angehörigen zugänglich zu machen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Förderungsmechanismen der Selbsthilfeangebote in Deutschland und Österreich sind dem Bundesrat bekannt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in der Schweiz jedoch anders: Wie erwähnt, verfügt der Bund nicht über umfassende Kompetenzen im Bereich der Gesundheit, weshalb auf nationaler Ebene keine explizite gesetzliche Grundlage für eine umfassende Förderung der Selbsthilfe besteht. Durch den Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) wird die Selbsthilfe jedoch mit einem jährlichen Betrag von rund 650 000 CHF für Leistungen zugunsten von Personen mit IV-Massnahmen gefördert. Die Kantone schliessen zudem Leistungsverträge mit Selbsthilfe Schweiz und den regionalen Selbsthilfezentren ab.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat sieht keinen spezifischen Handlungsbedarf auf Bundesebene in Bezug auf die strukturelle und organisatorische Basis der Selbsthilfe. Die Kompetenzen in diesem Bereich sind klar und liegen grundsätzlich bei den Kantonen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2.</span><span style="font-family:Arial"> Bei der Umsetzung der Strategie zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung sowie der Ziele des Bundesrates für die Jahre 2022 – 2028 (www.bag.admin.ch &gt; Strategie &amp; Politik &gt; Nationale Gesundheitsstrategien &gt; Qualitätsstrategie Krankenversicherung), wird die nationale Dienst- und Koordinationsstelle Selbsthilfe Schweiz in zwei Projekten einbezogen: </span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:47pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Die Eidg. Qualitätskommission (EQK) hat für das Projekt «Selbsthilfefreundliche Spitäler» eine Finanzhilfe von CHF 540 000 direkt an Selbsthilfe Schweiz zugesichert. Die Laufzeit des Projekts beträgt drei Jahre. </span></li><li style="margin-left:47pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Zudem hat die EQK ein Mandat an die Berner Fachhochschule vergeben. Namentlich handelt es sich um eine Studie, die den Handlungsbedarf zur Förderung der Qualität im Gesundheitswesen aus Sicht der Patientenorganisationen abklären wird. Bei der Realisierung der Studie werden auch Selbsthilfeorganisationen einbezogen. </span></li></ul><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3.</span><span style="font-family:Arial"> Der Austausch zwischen den Bundesämtern hinsichtlich der Stärkung der Angebote der </span><a name="_Hlk174090632"><span style="font-family:Arial">nationalen Dienst- und Koordinationsstelle </span></a><span style="font-family:Arial">Selbsthilfe Schweiz findet einmal jährlich statt. Teilnehmende Ämter sind das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB).</span></p></div>
  • <p>Selbsthilfe Schweiz zählt in ihrer nationalen Datenbank aktuell rund 2'800 verschiedene Selbsthilfeangebote und ca. 200 Selbsthilfeorganisationen zu über 300 gesundheitlichen und sozialen Themen. Unabhängig davon gibt es noch unzählige andere, unabhängige Selbsthilfegruppen in anderen Organisationen und Verbänden sowie in verschiedenen &nbsp;Social Media Kanälen. Gemeinsam ergänzen und entlasten diese das medizinische Therapie- und Behandlungsangebot und fördern die Lebensqualität der Betroffenen durch mehr «Selbstmanagementkompetenz» und «Patientenzentriertheit». Sie tragen dadurch zur Kostendämpfung im Schweizer Gesundheitswesen in der Schweiz bei.&nbsp;<br>Die Mitglieder von gemeinschaftlichen Selbsthilfegruppen und deren Angehörige unter-stützen sich gegenseitig bei der Bewältigung ihres Alltags und im Umgang mit oft anspruchsvollen medizinischen und psychologischen Erkrankungen und Behandlungen. Trotz steigender Nachfrage nach Selbsthilfhilfeangeboten und deren zunehmend wichtigeren Bedeutung für das Schweizer Gesundheits- und Sozialwesen fehlen noch immer die notwendigen finanziellen und strukturellen Ressourcen für eine nachhaltige Sicherstellung und Optimierung des Angebots in der Schweiz, wie dies in Deutschland und Österreich bereits vor Jahren erfolgreich umgesetzt wurde.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie können die gemeinschaftliche Selbsthilfe und sonstige Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen rechtlich und strukturell noch besser verankert werden, damit sie einen noch grösseren Beitrag für die physische und psychische Gesundheit von Betroffenen und deren Angehörige sowie für das Schweizer Gesundheitswesen leisten können? Welche strukturelle, organisatorische und gesetzliche Basis wäre dafür aus Sicht des Bundesrates sinnvoll und hilfreich?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Selbsthilfeangebote einen höheren Stellenwert in den geplanten Massnahmen des Bundes für eine Qualitätssteigerung und für mehr Patientenzentriertheit im Schweizer Gesundheitswesen beitragen können?&nbsp;</li><li>Wie wird sichergestellt, dass die Expertise aller betroffenen Bundesämter wie z.B. das Bundesamt für Gesundheit BAG oder das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV und anderen relevanten Organisationen die Bekanntheit und das Angebot von Selbsthilfeangeboten in der Schweiz noch besser berücksichtigen und unterstützen?</li><li>Wie wird vorgegangen, dass eine nachhaltige Finanzierung der Selbsthilfeangebote und der Selbsthilfeorganisationen kantonal und national nachhaltig erhalten und weiter ausgebaut werden kann, damit mittel- und langfristig das Schweizer Gesundheitswesen entlastet, die Lebensqualität der Betroffenen gesteigert und schlussendlich auch Kosten gespart werden können? Sind die gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben sowie deren erfolgreiche Umsetzung für Selbsthilfeangebote in Deutschland und Österreich den Schweizer Behörden und Entscheidungsträgern genügend bekannt und vertraut?</li></ol>
  • Gesundheitskompetenz stärken und Krankheitskosten senken durch die Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine umfassende Studie der Hochschule Luzern und der Universität Lausanne aus dem &nbsp;Jahr 2017 zeigt auf, dass Selbsthilfe sich in der individuellen wie auch auf der der gesellschaftlichen Ebene positiv auswirkt. Zusätzlich weist eine im Herbst 2022 durch das Bundesamt für Gesundheit BAG durchgeführte Literaturstudie darauf hin, dass die der Förderung der Selbstmanagementkompetenz und damit auch der Selbsthilfe eine mögliche Entlastung des Sozial- und Gesundheitswesens bietet und zu möglichen Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen führen kann.&nbsp;</p><p>Trotz wissenschaftlich erwiesener Tatsachen und steigender Nachfrage, insbesondere im Gesundheitsbereich, fehlt noch immer eine gesetzliche Verankerung der Selbsthilfe in der Schweiz, wie sie in Deutschland und in Österreich bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt wurde.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die gemeinschaftliche Selbsthilfe hat eine wichtige Bedeutung in der Begleitung von Menschen mit langandauernden Erkrankungen. Der Austausch unter Betroffenen ermöglicht es, die Selbstmanagement-Kompetenzen zu stärken und somit einen verbesserten Umgang mit der Krankheitsbewältigung zu finden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">1. und 4.</span><span style="font-family:Arial"> Die systematische Integration der Selbsthilfe in die Beratung und Behandlung leistet einen relevanten Beitrag zur Prävention und trägt zu einer ganzheitlichen, personen- und ressourcenorientierten Behandlung bei. Die Gesundheitsversorgung und damit die rechtliche und strukturelle Einbindung von Selbsthilfeangeboten liegen in der Kompetenz der Kantone. Diese fördern beispielsweise die Arbeiten von Selbsthilfezentren, welche die verschiedenen lokalen Selbsthilfegruppen (zum Beispiel für Angehörige von Demenzerkrankten) koordinieren. Die Kompetenzen des Bundes im Präventionsbereich sind beschränkt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die nationale Dienst- und Koordinationsstelle Selbsthilfe Schweiz ist jedoch eine Partnerin des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie zur Prävention nicht übertragbarer Krankheiten 2017-2024 (www.bag.admin.ch &gt; Strategie &amp; Politik &gt; Nationale Gesundheitsstrategien &gt; Nichtübertragbare Krankheiten) und der Nationalen Strategie Sucht (www.bag.admin.ch &gt; Strategie &amp; Politik &gt; Nationale Gesundheitsstrategien &gt; Sucht). Eine darin enthaltene Massnahme betrifft die Implementierung und nachhaltige Finanzierung von Angeboten der Selbstmanagementförderung (inkl. Selbsthilfe). Gemeinsam mit Stakeholdern werden die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen, um Angebote der Selbstmanagementförderung und damit auch der Ansatz der gemeinschaftlichen Selbsthilfe niederschwellig für Menschen mit langandauernden Erkrankungen und deren Angehörigen zugänglich zu machen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Förderungsmechanismen der Selbsthilfeangebote in Deutschland und Österreich sind dem Bundesrat bekannt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in der Schweiz jedoch anders: Wie erwähnt, verfügt der Bund nicht über umfassende Kompetenzen im Bereich der Gesundheit, weshalb auf nationaler Ebene keine explizite gesetzliche Grundlage für eine umfassende Förderung der Selbsthilfe besteht. Durch den Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG; SR 831.20) wird die Selbsthilfe jedoch mit einem jährlichen Betrag von rund 650 000 CHF für Leistungen zugunsten von Personen mit IV-Massnahmen gefördert. Die Kantone schliessen zudem Leistungsverträge mit Selbsthilfe Schweiz und den regionalen Selbsthilfezentren ab.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat sieht keinen spezifischen Handlungsbedarf auf Bundesebene in Bezug auf die strukturelle und organisatorische Basis der Selbsthilfe. Die Kompetenzen in diesem Bereich sind klar und liegen grundsätzlich bei den Kantonen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">2.</span><span style="font-family:Arial"> Bei der Umsetzung der Strategie zur Qualitätsentwicklung in der Krankenversicherung sowie der Ziele des Bundesrates für die Jahre 2022 – 2028 (www.bag.admin.ch &gt; Strategie &amp; Politik &gt; Nationale Gesundheitsstrategien &gt; Qualitätsstrategie Krankenversicherung), wird die nationale Dienst- und Koordinationsstelle Selbsthilfe Schweiz in zwei Projekten einbezogen: </span></p><ul type="disc" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:47pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:6.4pt; font-family:serif; font-size:11pt; -aw-font-family:'Symbol'; -aw-font-weight:normal; -aw-number-format:''"><span style="font-family:Arial">Die Eidg. 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Bei der Realisierung der Studie werden auch Selbsthilfeorganisationen einbezogen. </span></li></ul><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; font-weight:bold">3.</span><span style="font-family:Arial"> Der Austausch zwischen den Bundesämtern hinsichtlich der Stärkung der Angebote der </span><a name="_Hlk174090632"><span style="font-family:Arial">nationalen Dienst- und Koordinationsstelle </span></a><span style="font-family:Arial">Selbsthilfe Schweiz findet einmal jährlich statt. Teilnehmende Ämter sind das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB).</span></p></div>
    • <p>Selbsthilfe Schweiz zählt in ihrer nationalen Datenbank aktuell rund 2'800 verschiedene Selbsthilfeangebote und ca. 200 Selbsthilfeorganisationen zu über 300 gesundheitlichen und sozialen Themen. Unabhängig davon gibt es noch unzählige andere, unabhängige Selbsthilfegruppen in anderen Organisationen und Verbänden sowie in verschiedenen &nbsp;Social Media Kanälen. Gemeinsam ergänzen und entlasten diese das medizinische Therapie- und Behandlungsangebot und fördern die Lebensqualität der Betroffenen durch mehr «Selbstmanagementkompetenz» und «Patientenzentriertheit». Sie tragen dadurch zur Kostendämpfung im Schweizer Gesundheitswesen in der Schweiz bei.&nbsp;<br>Die Mitglieder von gemeinschaftlichen Selbsthilfegruppen und deren Angehörige unter-stützen sich gegenseitig bei der Bewältigung ihres Alltags und im Umgang mit oft anspruchsvollen medizinischen und psychologischen Erkrankungen und Behandlungen. Trotz steigender Nachfrage nach Selbsthilfhilfeangeboten und deren zunehmend wichtigeren Bedeutung für das Schweizer Gesundheits- und Sozialwesen fehlen noch immer die notwendigen finanziellen und strukturellen Ressourcen für eine nachhaltige Sicherstellung und Optimierung des Angebots in der Schweiz, wie dies in Deutschland und Österreich bereits vor Jahren erfolgreich umgesetzt wurde.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie können die gemeinschaftliche Selbsthilfe und sonstige Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen rechtlich und strukturell noch besser verankert werden, damit sie einen noch grösseren Beitrag für die physische und psychische Gesundheit von Betroffenen und deren Angehörige sowie für das Schweizer Gesundheitswesen leisten können? Welche strukturelle, organisatorische und gesetzliche Basis wäre dafür aus Sicht des Bundesrates sinnvoll und hilfreich?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass Selbsthilfeangebote einen höheren Stellenwert in den geplanten Massnahmen des Bundes für eine Qualitätssteigerung und für mehr Patientenzentriertheit im Schweizer Gesundheitswesen beitragen können?&nbsp;</li><li>Wie wird sichergestellt, dass die Expertise aller betroffenen Bundesämter wie z.B. das Bundesamt für Gesundheit BAG oder das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV und anderen relevanten Organisationen die Bekanntheit und das Angebot von Selbsthilfeangeboten in der Schweiz noch besser berücksichtigen und unterstützen?</li><li>Wie wird vorgegangen, dass eine nachhaltige Finanzierung der Selbsthilfeangebote und der Selbsthilfeorganisationen kantonal und national nachhaltig erhalten und weiter ausgebaut werden kann, damit mittel- und langfristig das Schweizer Gesundheitswesen entlastet, die Lebensqualität der Betroffenen gesteigert und schlussendlich auch Kosten gespart werden können? Sind die gesetzlichen und organisatorischen Vorgaben sowie deren erfolgreiche Umsetzung für Selbsthilfeangebote in Deutschland und Österreich den Schweizer Behörden und Entscheidungsträgern genügend bekannt und vertraut?</li></ol>
    • Gesundheitskompetenz stärken und Krankheitskosten senken durch die Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe

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