Zusammenarbeit statt Diktat der Post. Stärkung der Mitsprache der Gemeinden im Postgesetz

ShortId
24.3684
Id
20243684
Updated
25.09.2024 07:55
Language
de
Title
Zusammenarbeit statt Diktat der Post. Stärkung der Mitsprache der Gemeinden im Postgesetz
AdditionalIndexing
34;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Post und der Bundesrat sind der Ansicht, dass die Schliessung von Poststellen und deren teilweiser Ersatz durch Postagenturen (z.B. in Detailhandelsgeschäften oder Bäckereien) auch für die Bevölkerung in den betroffenen Regionen von Vorteil ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Während die Post den Schliessungsprozess einzelner Poststellen in der Vergangenheit bereits tausendfach vollzogen hat, durchlaufen die meisten Gemeinden diesen Prozess nur einmal. Es gibt zahlreiche Berichte von Gemeinden, die sich von der Post überfahren fühlten und die Gespräche als wenig partnerschaftlich und konstruktiv erlebt haben. Das soll sich ändern.</p><p>&nbsp;</p><p>Der einfachste Weg, um zu beweisen, dass diese "Umwandlungen", wie die Post sie nennt, für die Gemeinden von Vorteil sind, ist, den Gemeinden ein Mitspracherecht einzuräumen. Damit wird die Post zusätzlich motiviert, sich ernsthaft mit den Bedürfnissen der Gemeinden und der Bevölkerung auseinanderzusetzen und optimale Lösungen zu finden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Laut geltendem Gesetz muss die Post vor der Schliessung oder Verlegung eines bedienten Zugangspunktes die Behörden der betroffenen Gemeinden anhören und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, können die Behörden der betroffenen Gemeinden die Eidgenössische Postkommission (PostCom) anrufen, die ein Schlichtungsverfahren durchführt. Die Post entscheidet danach abschliessend unter Berücksichtigung der Empfehlung der PostCom über die Schliessung oder Verlegung der Poststelle. Vor einer Schliessung oder Umwandlung führt die Post ausserdem in der jeweiligen Gemeinde eine Informationsveranstaltung durch, an der sich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu der geplanten Umstrukturierung äussern und ihre Bedenken einbringen können.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Post muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Um ihren Auftrag effizient zu erfüllen, muss sie auf verändertes Kundenverhalten angemessen reagieren und das Poststellennetz unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben anpassen können. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat weiterhin das im Postgesetz (PG; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">783.0) vorgesehene Vorgehen bei einer geplanten Schliessung oder Verlegung einer Poststelle als zweckmässig.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Hinzu kommt, dass die Standesinitiative 17.314 des Kantons Jura «Verbesserung des Poststellennetzes und Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter» vom 4. Juli 2017 Anliegen enthält, die in die gleiche Richtung wie die vorliegende Motion gehen. Die Initiative wurde in der Frühlingssession 2018 der behandelnden Kommission zur Ausarbeitung einer Vorlage zugewiesen. Aus Sicht des Bundesrats ist das Anliegen damit bereits adressiert.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Das Postgesetz ist so zu ändern, dass die Gemeinden und Kantone bei der Schliessung von Poststellen nicht mehr nur ein Anhörungsrecht, sondern ein erweitertes Mitwirkungsrecht erhalten und einer Schliessung zustimmen müssen.</p>
  • Zusammenarbeit statt Diktat der Post. Stärkung der Mitsprache der Gemeinden im Postgesetz
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Post und der Bundesrat sind der Ansicht, dass die Schliessung von Poststellen und deren teilweiser Ersatz durch Postagenturen (z.B. in Detailhandelsgeschäften oder Bäckereien) auch für die Bevölkerung in den betroffenen Regionen von Vorteil ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Während die Post den Schliessungsprozess einzelner Poststellen in der Vergangenheit bereits tausendfach vollzogen hat, durchlaufen die meisten Gemeinden diesen Prozess nur einmal. Es gibt zahlreiche Berichte von Gemeinden, die sich von der Post überfahren fühlten und die Gespräche als wenig partnerschaftlich und konstruktiv erlebt haben. Das soll sich ändern.</p><p>&nbsp;</p><p>Der einfachste Weg, um zu beweisen, dass diese "Umwandlungen", wie die Post sie nennt, für die Gemeinden von Vorteil sind, ist, den Gemeinden ein Mitspracherecht einzuräumen. Damit wird die Post zusätzlich motiviert, sich ernsthaft mit den Bedürfnissen der Gemeinden und der Bevölkerung auseinanderzusetzen und optimale Lösungen zu finden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Laut geltendem Gesetz muss die Post vor der Schliessung oder Verlegung eines bedienten Zugangspunktes die Behörden der betroffenen Gemeinden anhören und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, können die Behörden der betroffenen Gemeinden die Eidgenössische Postkommission (PostCom) anrufen, die ein Schlichtungsverfahren durchführt. Die Post entscheidet danach abschliessend unter Berücksichtigung der Empfehlung der PostCom über die Schliessung oder Verlegung der Poststelle. Vor einer Schliessung oder Umwandlung führt die Post ausserdem in der jeweiligen Gemeinde eine Informationsveranstaltung durch, an der sich die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde zu der geplanten Umstrukturierung äussern und ihre Bedenken einbringen können.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Post muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Um ihren Auftrag effizient zu erfüllen, muss sie auf verändertes Kundenverhalten angemessen reagieren und das Poststellennetz unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben anpassen können. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat weiterhin das im Postgesetz (PG; SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">783.0) vorgesehene Vorgehen bei einer geplanten Schliessung oder Verlegung einer Poststelle als zweckmässig.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Hinzu kommt, dass die Standesinitiative 17.314 des Kantons Jura «Verbesserung des Poststellennetzes und Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter» vom 4. Juli 2017 Anliegen enthält, die in die gleiche Richtung wie die vorliegende Motion gehen. Die Initiative wurde in der Frühlingssession 2018 der behandelnden Kommission zur Ausarbeitung einer Vorlage zugewiesen. Aus Sicht des Bundesrats ist das Anliegen damit bereits adressiert.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Das Postgesetz ist so zu ändern, dass die Gemeinden und Kantone bei der Schliessung von Poststellen nicht mehr nur ein Anhörungsrecht, sondern ein erweitertes Mitwirkungsrecht erhalten und einer Schliessung zustimmen müssen.</p>
    • Zusammenarbeit statt Diktat der Post. Stärkung der Mitsprache der Gemeinden im Postgesetz

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