Ziele für die Wiederverwendung von Glas einführen, um die Verpackungswirtschaft anzukurbeln

ShortId
24.3686
Id
20243686
Updated
25.09.2024 08:27
Language
de
Title
Ziele für die Wiederverwendung von Glas einführen, um die Verpackungswirtschaft anzukurbeln
AdditionalIndexing
15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Glasbehälter wiederzuverwenden, anstatt sie zu recyceln, reduziert die Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Land- und Ernährungswirtschaft, wie mehrere Studien belegen (</span><a href="https://zerowasteeurope.eu/library/executive-summary-reusable-vs-single-use-packaging/"><span style="background-color:transparent;color:#1155cc;"><u>Reduktion der Treibhausgasemissionen um ca. 85&nbsp;% im Vergleich zum einmaligen Gebrauch von Glasbehältern</u></span></a><span style="background-color:transparent;color:#000000;">). Zahlreiche Nachbarländer haben sich Ziele zur Wiederverwendung gesetzt, um die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln. Das EU-Parlament hat im April 2024 eine neue Verordnung über Abfälle und Verpackungsabfälle verabschiedet, die auch Ziele für das Recycling von Verpackungsabfällen vorsieht (Art. 29). So sollen bis 2030 10 Prozent der Verpackungen für nichtalkoholische und bestimmte alkoholische Getränke wiederverwendet werden.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Mit der Schliessung der letzten Glasfabrik der Schweiz in Saint-Prex (Vetropack) kann das Recycling von Glas auf Schweizer Boden nicht mehr gewährleistet werden. Künftig wird also fast das gesamte gesammelte Altglas zum Recycling exportiert. Neue Glasflaschen hingegen werden alle importiert werden. Dies wird grenzüberschreitende Transportströme mit sich bringen, welche die Umwelt belasten.&nbsp;</span></p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Gemäss Artikel 30 des Umweltschutzgesetzes (USG) lautet der erste Grundsatz hinsichtlich der Vermeidung und Entsorgung von Abfällen wie folgt: «Die Erzeugung von Abfällen soll soweit möglich vermieden werden.» Gemäss dem zweiten Grundsatz sollen erzeugte Abfälle soweit möglich verwertet werden. Der dritte Grundsatz besagt, dass Abfälle umweltverträglich und, soweit es möglich und sinnvoll ist, im Inland entsorgt werden sollen. Zudem sieht der neue Artikel 30d vor, dass Abfälle künftig der Wiederverwendung zugeführt oder stofflich verwertet werden müssen.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Die Einführung von Mindestzielen für die Wiederverwendung von Glasverpackungen wird die Entwicklung neuer Wirtschaftszweige fördern und gleichzeitig zur Umsetzung der Revision des USG beitragen, die das Parlament im März 2024 verabschiedet hat. Die Erreichung der Ziele kann schrittweise erfolgen, und mit Fristen, die den Getränkeherstellern, der Industrie und dem Handel die nötige Vorlaufzeit gewährt. Dabei kann der Bundesrat für die verschiedenen Akteure der Wertschöpfungskette unterschiedliche Fristen vorsehen, wie dies beispielsweise auch Österreich tut.</span></p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ob der Einsatz von Mehrwegverpackungen aus ökologischer Sicht sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, wie viele Nutzungszyklen erreicht werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Parlament hat in der Frühjahressession 2024 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschafts stärken» eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">814.01) verabschiedet. Gemäss dieser könnte der Bundesrat – unter Berücksichtigung der Regelungen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz – </span><a name="_Hlk172277820"><span style="font-family:Arial">künftig Vorgaben an das Inverkehrbringen von Produkten und Verpackungen festlegen, auch für Mehrwegverpackungen aus Glas. </span></a><span style="font-family:Arial">Dabei wären die von der Wirtschaft bereits ergriffenen Massnahmen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Bestimmungen im USG laufen. Verschiedene Verordnungsanpassungen werden derzeit geprüft. Neue Aufträge in diesem Themenbereich sind aus Sicht des Bundesrates zurzeit nicht notwendig.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Der Bundesrat wird beauftragt, Ziele zur Wiederverwendung von Glas einzuführen, insbesondere mit einer Änderung der Verordnung über Getränkeverpackungen, um in der Glasindustrie eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren.</span></p>
  • Ziele für die Wiederverwendung von Glas einführen, um die Verpackungswirtschaft anzukurbeln
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Glasbehälter wiederzuverwenden, anstatt sie zu recyceln, reduziert die Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Land- und Ernährungswirtschaft, wie mehrere Studien belegen (</span><a href="https://zerowasteeurope.eu/library/executive-summary-reusable-vs-single-use-packaging/"><span style="background-color:transparent;color:#1155cc;"><u>Reduktion der Treibhausgasemissionen um ca. 85&nbsp;% im Vergleich zum einmaligen Gebrauch von Glasbehältern</u></span></a><span style="background-color:transparent;color:#000000;">). Zahlreiche Nachbarländer haben sich Ziele zur Wiederverwendung gesetzt, um die Kreislaufwirtschaft anzukurbeln. Das EU-Parlament hat im April 2024 eine neue Verordnung über Abfälle und Verpackungsabfälle verabschiedet, die auch Ziele für das Recycling von Verpackungsabfällen vorsieht (Art. 29). So sollen bis 2030 10 Prozent der Verpackungen für nichtalkoholische und bestimmte alkoholische Getränke wiederverwendet werden.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Mit der Schliessung der letzten Glasfabrik der Schweiz in Saint-Prex (Vetropack) kann das Recycling von Glas auf Schweizer Boden nicht mehr gewährleistet werden. Künftig wird also fast das gesamte gesammelte Altglas zum Recycling exportiert. Neue Glasflaschen hingegen werden alle importiert werden. Dies wird grenzüberschreitende Transportströme mit sich bringen, welche die Umwelt belasten.&nbsp;</span></p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Gemäss Artikel 30 des Umweltschutzgesetzes (USG) lautet der erste Grundsatz hinsichtlich der Vermeidung und Entsorgung von Abfällen wie folgt: «Die Erzeugung von Abfällen soll soweit möglich vermieden werden.» Gemäss dem zweiten Grundsatz sollen erzeugte Abfälle soweit möglich verwertet werden. Der dritte Grundsatz besagt, dass Abfälle umweltverträglich und, soweit es möglich und sinnvoll ist, im Inland entsorgt werden sollen. Zudem sieht der neue Artikel 30d vor, dass Abfälle künftig der Wiederverwendung zugeführt oder stofflich verwertet werden müssen.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Die Einführung von Mindestzielen für die Wiederverwendung von Glasverpackungen wird die Entwicklung neuer Wirtschaftszweige fördern und gleichzeitig zur Umsetzung der Revision des USG beitragen, die das Parlament im März 2024 verabschiedet hat. Die Erreichung der Ziele kann schrittweise erfolgen, und mit Fristen, die den Getränkeherstellern, der Industrie und dem Handel die nötige Vorlaufzeit gewährt. Dabei kann der Bundesrat für die verschiedenen Akteure der Wertschöpfungskette unterschiedliche Fristen vorsehen, wie dies beispielsweise auch Österreich tut.</span></p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Ob der Einsatz von Mehrwegverpackungen aus ökologischer Sicht sinnvoll ist, hängt unter anderem davon ab, wie viele Nutzungszyklen erreicht werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Parlament hat in der Frühjahressession 2024 im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschafts stärken» eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG, SR</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">814.01) verabschiedet. Gemäss dieser könnte der Bundesrat – unter Berücksichtigung der Regelungen der wichtigsten Handelspartner der Schweiz – </span><a name="_Hlk172277820"><span style="font-family:Arial">künftig Vorgaben an das Inverkehrbringen von Produkten und Verpackungen festlegen, auch für Mehrwegverpackungen aus Glas. </span></a><span style="font-family:Arial">Dabei wären die von der Wirtschaft bereits ergriffenen Massnahmen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen zu berücksichtigen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Bestimmungen im USG laufen. Verschiedene Verordnungsanpassungen werden derzeit geprüft. Neue Aufträge in diesem Themenbereich sind aus Sicht des Bundesrates zurzeit nicht notwendig.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p><span style="background-color:transparent;color:#000000;">Der Bundesrat wird beauftragt, Ziele zur Wiederverwendung von Glas einzuführen, insbesondere mit einer Änderung der Verordnung über Getränkeverpackungen, um in der Glasindustrie eine Kreislaufwirtschaft zu etablieren.</span></p>
    • Ziele für die Wiederverwendung von Glas einführen, um die Verpackungswirtschaft anzukurbeln

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