Lärmradargeräte. Gesetzliche Grundlagen schaffen

ShortId
24.3696
Id
20243696
Updated
10.09.2024 13:04
Language
de
Title
Lärmradargeräte. Gesetzliche Grundlagen schaffen
AdditionalIndexing
48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Motion 20.4339 «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» wurde der Bundesrat im 2020 beauftragt darzulegen, wie der Bund die Vollzugstätigkeit unterstützen kann, «insb. durch die Entwicklung und den Einsatz von Lärmblitzern, und welche rechtlichen Grundlagen für die Entwicklung und den Einsatz von Lärmblitzern notwendig sind». Die Resultate zeigen, dass Lärmblitzer die nötigen technischen Anforderungen erfüllen und deren Einsatz sinnvoll ist.&nbsp;</p><p>Das vom BAFU im 2023 durchgeführte Pilotprojekt in Genf verlief positiv und bestätigte die technische Machbarkeit. Der Lärmradar konnte unnötige Lärmspitzen identifizieren und die Nummernschilder der zu lauten Fahrzeuge erfassen. Der Untersuchungsbericht der Empa «Herleitung eines Schwellenwerts für besonders laute Fahrzeuge» vom 28.2.2022 kommt zum Schluss, dass Lärmblitzer auch aus gesundheitlicher Sicht sinnvoll sind. Der im Bericht vorgeschlagene Schwellenwert von 82 dB für Personenwagen und Motorräder sieht eine genügende Sicherheitsmarge vor, sodass wirklich nur die lautesten Fahrzeuge erfasst würden.&nbsp;</p><p>Laute Fahrzeuge sind verantwortlich für die besonders gesundheitsschädlichen Lärmspitzen. Meist werden diese von Fahrzeugen verursacht, deren Motoren absichtlich durch aggressives Beschleunigen zum Aufheulen gebracht werden oder durch illegale Ausrüstungen (Auto-Posing). Der Empa-Bericht zeigt, dass die Lärmbelästigung ohne diese Lärmspitzen deutlich sinkt. Lärmradare wären deshalb eine sehr wirksame Lärmschutzmassnahme, ohne dass Einschränkungen gemacht werden müssen. Das Pilotprojekt zeigte, dass mit einem Schwellenwert von 82 dB die lautesten Fahrzeuge erfasst würden und diese nur 0.7% des gesamten Verkehrs ausmachen.</p><p>Lärmblitzer würden die Vollzugsarbeit der Polizei wesentlich erleichtern. Mehrere Kantone und Polizeiverbände haben deshalb in ihren Stellungnahmen zum Massnahmenpaket Motorenlärm die Einführung solcher Geräte gefordert.&nbsp;</p><p>In mehreren Ländern sind solche Geräte bereits im Einsatz oder kurz vor der Einführung (z.B. Frankreich, UK, Taiwan). Seit der Einführung von Lärmblitzern in Taipei nahmen die Beschwerden wegen Lärmbelästigung um 35% ab.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit der Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204339" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">20.4339</span></a><span style="font-family:Arial"> «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» wurde der Bundesrat beauftragt, darzulegen, mit welchen Instrumenten der Bund die Vollzugstätigkeit der Kantone unterstützen kann und welche rechtlichen Grundlagen notwendig sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das BAFU hat 2023 in Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf ein Pilotprojekt mit einem sogenannten «Lärmblitzer» durchgeführt. Ein zweites Pilotprojekt läuft momentan mit dem Kanton Basel-Landschaft. Die Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur Einführung von «Lärmblitzern» ist mit Herausforderungen verbunden. </span><a name="_Hlk173154289"><span style="font-family:Arial">Dazu gehören beispielsweise die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Lärmgrenzwerte je nach Fahrzeugkategorie oder das Fehlen einer Lärm-Anzeige </span></a><span style="font-family:Arial">im Fahrzeug, welche notwendig ist zur Erkennung der Überschreitung eines Grenzwertes. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Rahmen der angenommenen Motion 20.4339 wurden verschiedene Massnahmen zur Reduktion von Motorenlärm mit und ohne Rechtsetzung geprüft. Der Bundesrat wird nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse das weitere Vorgehen, inkl. möglicher Anpassungen rechtlicher Grundlagen, festlegen. Diesen Entscheid wird er voraussichtlich noch in diesem Jahr fällen. Ein weiterer Auftrag in dieser Sache ist nicht notwendig. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Lärmradargeräten («Lärmblitzern») zu schaffen. Fahrzeuge, die übermässigen Lärm verursachen, sollen mit Lärmradargeräten erfasst und die Fahrzeuglenkenden gebüsst werden können.</p>
  • Lärmradargeräte. Gesetzliche Grundlagen schaffen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Motion 20.4339 «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» wurde der Bundesrat im 2020 beauftragt darzulegen, wie der Bund die Vollzugstätigkeit unterstützen kann, «insb. durch die Entwicklung und den Einsatz von Lärmblitzern, und welche rechtlichen Grundlagen für die Entwicklung und den Einsatz von Lärmblitzern notwendig sind». Die Resultate zeigen, dass Lärmblitzer die nötigen technischen Anforderungen erfüllen und deren Einsatz sinnvoll ist.&nbsp;</p><p>Das vom BAFU im 2023 durchgeführte Pilotprojekt in Genf verlief positiv und bestätigte die technische Machbarkeit. Der Lärmradar konnte unnötige Lärmspitzen identifizieren und die Nummernschilder der zu lauten Fahrzeuge erfassen. Der Untersuchungsbericht der Empa «Herleitung eines Schwellenwerts für besonders laute Fahrzeuge» vom 28.2.2022 kommt zum Schluss, dass Lärmblitzer auch aus gesundheitlicher Sicht sinnvoll sind. Der im Bericht vorgeschlagene Schwellenwert von 82 dB für Personenwagen und Motorräder sieht eine genügende Sicherheitsmarge vor, sodass wirklich nur die lautesten Fahrzeuge erfasst würden.&nbsp;</p><p>Laute Fahrzeuge sind verantwortlich für die besonders gesundheitsschädlichen Lärmspitzen. Meist werden diese von Fahrzeugen verursacht, deren Motoren absichtlich durch aggressives Beschleunigen zum Aufheulen gebracht werden oder durch illegale Ausrüstungen (Auto-Posing). Der Empa-Bericht zeigt, dass die Lärmbelästigung ohne diese Lärmspitzen deutlich sinkt. Lärmradare wären deshalb eine sehr wirksame Lärmschutzmassnahme, ohne dass Einschränkungen gemacht werden müssen. Das Pilotprojekt zeigte, dass mit einem Schwellenwert von 82 dB die lautesten Fahrzeuge erfasst würden und diese nur 0.7% des gesamten Verkehrs ausmachen.</p><p>Lärmblitzer würden die Vollzugsarbeit der Polizei wesentlich erleichtern. Mehrere Kantone und Polizeiverbände haben deshalb in ihren Stellungnahmen zum Massnahmenpaket Motorenlärm die Einführung solcher Geräte gefordert.&nbsp;</p><p>In mehreren Ländern sind solche Geräte bereits im Einsatz oder kurz vor der Einführung (z.B. Frankreich, UK, Taiwan). Seit der Einführung von Lärmblitzern in Taipei nahmen die Beschwerden wegen Lärmbelästigung um 35% ab.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit der Motion </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204339" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">20.4339</span></a><span style="font-family:Arial"> «Übermässigen Motorenlärm wirksam reduzieren» wurde der Bundesrat beauftragt, darzulegen, mit welchen Instrumenten der Bund die Vollzugstätigkeit der Kantone unterstützen kann und welche rechtlichen Grundlagen notwendig sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das BAFU hat 2023 in Zusammenarbeit mit dem Kanton Genf ein Pilotprojekt mit einem sogenannten «Lärmblitzer» durchgeführt. Ein zweites Pilotprojekt läuft momentan mit dem Kanton Basel-Landschaft. Die Auswertungen sind noch nicht abgeschlossen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Schaffung von rechtlichen Grundlagen zur Einführung von «Lärmblitzern» ist mit Herausforderungen verbunden. </span><a name="_Hlk173154289"><span style="font-family:Arial">Dazu gehören beispielsweise die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Lärmgrenzwerte je nach Fahrzeugkategorie oder das Fehlen einer Lärm-Anzeige </span></a><span style="font-family:Arial">im Fahrzeug, welche notwendig ist zur Erkennung der Überschreitung eines Grenzwertes. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Rahmen der angenommenen Motion 20.4339 wurden verschiedene Massnahmen zur Reduktion von Motorenlärm mit und ohne Rechtsetzung geprüft. Der Bundesrat wird nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse das weitere Vorgehen, inkl. möglicher Anpassungen rechtlicher Grundlagen, festlegen. Diesen Entscheid wird er voraussichtlich noch in diesem Jahr fällen. Ein weiterer Auftrag in dieser Sache ist nicht notwendig. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Lärmradargeräten («Lärmblitzern») zu schaffen. Fahrzeuge, die übermässigen Lärm verursachen, sollen mit Lärmradargeräten erfasst und die Fahrzeuglenkenden gebüsst werden können.</p>
    • Lärmradargeräte. Gesetzliche Grundlagen schaffen

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