Transparenz beim Produzentenanteil am Verkaufspreis von landwirtschaftlichen Produkten fördern

ShortId
24.3706
Id
20243706
Updated
22.08.2024 07:46
Language
de
Title
Transparenz beim Produzentenanteil am Verkaufspreis von landwirtschaftlichen Produkten fördern
AdditionalIndexing
55;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p><span style="color:black;">Die Preisgestaltung im Detailhandel ist undurchsichtig. Bei den heute praktizierten Preisfestsetzungsmethoden spiegelt der Preis immer weniger die tatsächlichen Produktionskosten wider. Generell ist der Anteil der Landwirtschaft in den letzten dreissig Jahren von durchschnittlich fast der Hälfte des Produktpreises auf rund 30% gesunken; bei einzelnen Produkten wie z.B. bei Brot beträgt er nur noch 7%. Entsprechend haben während dieser Zeit die Handels- und Verarbeitungsmargen zugenommen. Grundsätzlich variieren die Produzentenanteile je nach Produktkategorien und Verarbeitungsgrad stark.</span></p><p><span style="color:black;">Gleichzeitig haben sich die Marktstrukturen im Schweizer Lebensmittelmarkt verändert. Die beiden Grossverteiler Migros und Coop dominieren die Märkte mit Marktanteilen von rund 80%. Gemäss Studien von Faire Märkte Schweiz sind konkrete Indizien vorhanden, dass durch diese Marktmacht bei den Schweizer Bauern der Druck auf die Preise zunimmt. Das Aufzeigen der landwirtschaftlichen Produzentenanteile am Verkaufspreis verbessert diesbezüglich die Transparenz wesentlich. Transparenz entlang der Wertschöpfungskette dient als optimale Grundlage für Preisverhandlungen, weil die Schweizer Produzenten in der heutigen Marktstruktur in ihrer Verhandlungsposition gegenüber ihren Abnehmern benachteiligt sind.</span></p><p><span style="color:black;">Für die Konsumentinnen und Konsumenten ist es zunehmend wichtig, dass sie Gewähr haben, dass die landwirtschaftlichen Produzenten fair entschädigt werden und können sich so vor dem Kaufentscheid ein Bild machen, wie viel vom Endverkaufspreis letztlich bei den Schweizer Bäuerinnen und Bauern ankommt.&nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">Gestützt auf Art. 27 des LwG sowie die Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich ist das Bundesamt für Landwirtschaft verpflichtet, Transparenz in der Preisbildung mittels Information an die Öffentlichkeit zu schaffen. Das BLW schafft somit die Voraussetzung, dass von Produzentenseite her zuverlässige Produzentenpreise vorhanden sind. Datentechnisch ist es somit möglich, die in der Motion geforderte Transparenz zu erfüllen und den Produzentenanteil am Verkaufspreis der Konsumentenschaft beim Kaufentscheid für Schweizer Lebensmittel zugänglich machen.</span></p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung einer hohen Markttransparenz in den Schweizer Wertschöpfungsketten für Agrarprodukte bewusst. Dazu gehören Preise auf allen Stufen. Basierend auf Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) und der Verordnung vom 7.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Dezember 1998 über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31) trifft der Bundesrat bereits heute Massnahmen, welche die Transparenz erhöhen. So werden Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, unterstellt. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages optimiert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sein Monitoring laufend. Es publiziert bereits heute Marktdaten in den Bereichen Früchte und Gemüse, Milch, Fleisch, Eier, Brot und Getreide, Ölsaaten sowie Futtermittel, aufgeschlüsselt nach konventionell und bio auf Produzenten- und Konsumentenebene. Der Bundesrat zeigt sich offen, eine Ausweitung der aktuellen Praxis zur Erhöhung der Preistransparenz zu prüfen, wenn die gegebenen Marktstrukturen ein solches Vorgehen rechtfertigen. Diese Thematik wird im Rahmen der aktuell laufenden Erarbeitung der Berichterstattung zu den beiden Postulaten 22.4252 «Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt» sowie 21.3831 «Preistransparenz bei Agrarprodukten im Detailhandel» analysiert und dargestellt. Über allfällige weiterführende Massnahmen soll nach dem Vorliegen dieser Analysen entschieden werden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit bei Lebensmitteln für die Konsumentinnen und Konsumenten ersichtlich ist, welcher Anteil des Preises an die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte geht.</p>
  • Transparenz beim Produzentenanteil am Verkaufspreis von landwirtschaftlichen Produkten fördern
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p><span style="color:black;">Die Preisgestaltung im Detailhandel ist undurchsichtig. Bei den heute praktizierten Preisfestsetzungsmethoden spiegelt der Preis immer weniger die tatsächlichen Produktionskosten wider. Generell ist der Anteil der Landwirtschaft in den letzten dreissig Jahren von durchschnittlich fast der Hälfte des Produktpreises auf rund 30% gesunken; bei einzelnen Produkten wie z.B. bei Brot beträgt er nur noch 7%. Entsprechend haben während dieser Zeit die Handels- und Verarbeitungsmargen zugenommen. Grundsätzlich variieren die Produzentenanteile je nach Produktkategorien und Verarbeitungsgrad stark.</span></p><p><span style="color:black;">Gleichzeitig haben sich die Marktstrukturen im Schweizer Lebensmittelmarkt verändert. Die beiden Grossverteiler Migros und Coop dominieren die Märkte mit Marktanteilen von rund 80%. Gemäss Studien von Faire Märkte Schweiz sind konkrete Indizien vorhanden, dass durch diese Marktmacht bei den Schweizer Bauern der Druck auf die Preise zunimmt. Das Aufzeigen der landwirtschaftlichen Produzentenanteile am Verkaufspreis verbessert diesbezüglich die Transparenz wesentlich. Transparenz entlang der Wertschöpfungskette dient als optimale Grundlage für Preisverhandlungen, weil die Schweizer Produzenten in der heutigen Marktstruktur in ihrer Verhandlungsposition gegenüber ihren Abnehmern benachteiligt sind.</span></p><p><span style="color:black;">Für die Konsumentinnen und Konsumenten ist es zunehmend wichtig, dass sie Gewähr haben, dass die landwirtschaftlichen Produzenten fair entschädigt werden und können sich so vor dem Kaufentscheid ein Bild machen, wie viel vom Endverkaufspreis letztlich bei den Schweizer Bäuerinnen und Bauern ankommt.&nbsp;</span></p><p><span style="color:black;">Gestützt auf Art. 27 des LwG sowie die Verordnung über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich ist das Bundesamt für Landwirtschaft verpflichtet, Transparenz in der Preisbildung mittels Information an die Öffentlichkeit zu schaffen. Das BLW schafft somit die Voraussetzung, dass von Produzentenseite her zuverlässige Produzentenpreise vorhanden sind. Datentechnisch ist es somit möglich, die in der Motion geforderte Transparenz zu erfüllen und den Produzentenanteil am Verkaufspreis der Konsumentenschaft beim Kaufentscheid für Schweizer Lebensmittel zugänglich machen.</span></p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist sich der grossen Bedeutung einer hohen Markttransparenz in den Schweizer Wertschöpfungsketten für Agrarprodukte bewusst. Dazu gehören Preise auf allen Stufen. Basierend auf Artikel 27 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) und der Verordnung vom 7.</span><span style="font-family:Arial">&#xa0;</span><span style="font-family:Arial">Dezember 1998 über die Marktbeobachtung im Landwirtschaftsbereich (SR 942.31) trifft der Bundesrat bereits heute Massnahmen, welche die Transparenz erhöhen. So werden Warenpreise, die durch agrarpolitische Massnahmen des Bundes beeinflusst werden, einer Marktbeobachtung auf verschiedenen Stufen, von der Produktion bis zum Verbrauch, unterstellt. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages optimiert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sein Monitoring laufend. Es publiziert bereits heute Marktdaten in den Bereichen Früchte und Gemüse, Milch, Fleisch, Eier, Brot und Getreide, Ölsaaten sowie Futtermittel, aufgeschlüsselt nach konventionell und bio auf Produzenten- und Konsumentenebene. Der Bundesrat zeigt sich offen, eine Ausweitung der aktuellen Praxis zur Erhöhung der Preistransparenz zu prüfen, wenn die gegebenen Marktstrukturen ein solches Vorgehen rechtfertigen. Diese Thematik wird im Rahmen der aktuell laufenden Erarbeitung der Berichterstattung zu den beiden Postulaten 22.4252 «Wettbewerbssituation im Lebensmittelmarkt» sowie 21.3831 «Preistransparenz bei Agrarprodukten im Detailhandel» analysiert und dargestellt. Über allfällige weiterführende Massnahmen soll nach dem Vorliegen dieser Analysen entschieden werden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, damit bei Lebensmitteln für die Konsumentinnen und Konsumenten ersichtlich ist, welcher Anteil des Preises an die Schweizer Landwirtinnen und Landwirte geht.</p>
    • Transparenz beim Produzentenanteil am Verkaufspreis von landwirtschaftlichen Produkten fördern

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