Stand bei den Umsetzungsvorschlägen von Firmen im Bürokratiemonitor 2022

ShortId
24.3713
Id
20243713
Updated
27.09.2024 13:56
Language
de
Title
Stand bei den Umsetzungsvorschlägen von Firmen im Bürokratiemonitor 2022
AdditionalIndexing
15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bürokratieabbau soll nicht nur toter Buchstabe sein. Deshalb sollen die Ergebnisse des Bürokratiemonitors auch möglichst zeitnah und gezielt umgesetzt werden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Betreffend Mehrwertsteuer hat die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) in den letzten Jahren insbesondere die Digitalisierung von Abläufen im Verhältnis zu den Steuerpflichtigen vorangetrieben. Mit der Einführung von </span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">MWST-Abrechnung easy</span><span style="font-family:Arial"> wurde den steuerpflichtigen Personen ein vereinfachter Zugang zum elektronischen Deklarationsprozess zur Verfügung gestellt. Die Einführung des ePortals führte nochmals zu einer Vereinfachung von administrativen Abläufen bei der Mehrwertsteuer. Die MWST-Abrechnung easy ist auch über EasyGov zugänglich.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Einführung eines «Cockpits mit self services» wird zur Zeit geprüft. Ein solches Cockpit soll administrative Abläufe weiter vereinfachen. So soll es den mehrwertsteuerpflichtigen Personen beispielsweise möglich sein, selbst einen Kontoauszug zu generieren und herunterzuladen, statt ihn bei der ESTV anfordern zu müssen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Auf Gesetzesstufe sowie in der MWST-Praxis wurden punktuelle Änderungen vorgenommen, die den Vollzug der Mehrwertsteuer erleichtern. Zu erwähnen ist etwa das Abstellen auf den TARMED für die Prüfung einer von der Steuer ausgenommenen Heilbehandlung oder die Möglichkeit, unter gewissen Bedingungen die Mehrwertsteuer jährlich deklarieren zu können (voraussichtliche Inkraftsetzung per 1. Januar 2025).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bei der Quellensteuer besteht seit der Einführung des einheitlichen Lohnmeldeverfahrens (ELM) die Möglichkeit mittels zertifizierter Lohnsoftware die notwendigen Daten direkt der zuständigen Steuerbehörde zu übermitteln.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Heute übermitteln jährlich rund 65 000 Unternehmen deren Quellensteuerdeklarationen elektronisch via ELM. Pro Monat werden damit für ca. 750 000 Personen Quellensteuerabrechnungen vorgenommen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Den Leistungserbringern (vor allem Versicherungen) von Ersatzeinkünften (exkl. ALV), die nicht über kantonale Portale abrechnen können, wird seit 1. Januar 2023 von der ESTV ein schweizweit einheitliches Formular für die Abrechnung der Quellensteuer zur Verfügung gestellt, was den Aufwand für Versicherer und Steuerbehörden deutlich reduziert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Bereich der Bauverfahren ist der Handlungsspielraum des Bundes gering, da es sich dabei im Wesentlichen um eine kantonale Angelegenheit handelt. Im Jahr 2017 hat der Bund den Bericht «Musterstruktur für ein kantonales Baugesetz» vorgelegt, um den Kantonen Hinweise für eine strukturelle und inhaltliche Harmonisierung des Baurechts zu geben. Aktuell ist zudem im Parlament eine Vorlage zur Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Baubewilligungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien hängig (23.051). Entsprechend den begrenzten Kompetenzen des Bundes im Bereich des Planungs- und Bauwesens beschränkt sich diese Vorlage auf Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien von nationalem Interesse.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit dem im Herbst 2023 vom Parlament verabschiedeten Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) steht ein neues Instrument zur Verfügung, um die Regulierungskosten der Unternehmen zu senken und die Digitalisierung von Behördenleistungen zu fördern. Dabei sollen unter anderem auch bestehende Regulierungen mittels Bereichsstudien auf ihr Entlastungspotenzial überprüft werden. Zudem soll mit einem Monitoring die Entwicklung der Regulierungsbelastung für Unternehmen überwacht werden. Dieses Monitoring soll auf einfach verfügbaren Indikatoren sowie Informationen aufbauen und voraussichtlich den Bürokratiemonitor des SECO integrieren.</span></p></div>
  • <p>Der Bürokratiemonitor 2022 (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/75735.pdf) hält auf S. 7 fest: "Die Unternehmen wünschen sich insbesondere in den drei am häufigsten genannten Bereichen (Mehrwertsteuer, Quellensteuer und Bauvorhaben) Abläufe zu vereinfachen und zu standardisieren."&nbsp;</p><p>Kann der Bundesrat aufzeigen, was er bisher getan hat, um diese Vorschläge umzusetzen?&nbsp;</p><p>Und was er in Zukunft noch zu tun gedenkt, um diesen Wünschen nachzukommen?&nbsp;</p><p>Und wie er diese Umsetzungen messen will?</p>
  • Stand bei den Umsetzungsvorschlägen von Firmen im Bürokratiemonitor 2022
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bürokratieabbau soll nicht nur toter Buchstabe sein. Deshalb sollen die Ergebnisse des Bürokratiemonitors auch möglichst zeitnah und gezielt umgesetzt werden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Betreffend Mehrwertsteuer hat die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) in den letzten Jahren insbesondere die Digitalisierung von Abläufen im Verhältnis zu den Steuerpflichtigen vorangetrieben. Mit der Einführung von </span><span style="font-family:Arial; font-style:italic">MWST-Abrechnung easy</span><span style="font-family:Arial"> wurde den steuerpflichtigen Personen ein vereinfachter Zugang zum elektronischen Deklarationsprozess zur Verfügung gestellt. Die Einführung des ePortals führte nochmals zu einer Vereinfachung von administrativen Abläufen bei der Mehrwertsteuer. Die MWST-Abrechnung easy ist auch über EasyGov zugänglich.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Einführung eines «Cockpits mit self services» wird zur Zeit geprüft. Ein solches Cockpit soll administrative Abläufe weiter vereinfachen. So soll es den mehrwertsteuerpflichtigen Personen beispielsweise möglich sein, selbst einen Kontoauszug zu generieren und herunterzuladen, statt ihn bei der ESTV anfordern zu müssen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Auf Gesetzesstufe sowie in der MWST-Praxis wurden punktuelle Änderungen vorgenommen, die den Vollzug der Mehrwertsteuer erleichtern. Zu erwähnen ist etwa das Abstellen auf den TARMED für die Prüfung einer von der Steuer ausgenommenen Heilbehandlung oder die Möglichkeit, unter gewissen Bedingungen die Mehrwertsteuer jährlich deklarieren zu können (voraussichtliche Inkraftsetzung per 1. Januar 2025).</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Bei der Quellensteuer besteht seit der Einführung des einheitlichen Lohnmeldeverfahrens (ELM) die Möglichkeit mittels zertifizierter Lohnsoftware die notwendigen Daten direkt der zuständigen Steuerbehörde zu übermitteln.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Heute übermitteln jährlich rund 65 000 Unternehmen deren Quellensteuerdeklarationen elektronisch via ELM. Pro Monat werden damit für ca. 750 000 Personen Quellensteuerabrechnungen vorgenommen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Den Leistungserbringern (vor allem Versicherungen) von Ersatzeinkünften (exkl. ALV), die nicht über kantonale Portale abrechnen können, wird seit 1. Januar 2023 von der ESTV ein schweizweit einheitliches Formular für die Abrechnung der Quellensteuer zur Verfügung gestellt, was den Aufwand für Versicherer und Steuerbehörden deutlich reduziert.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Im Bereich der Bauverfahren ist der Handlungsspielraum des Bundes gering, da es sich dabei im Wesentlichen um eine kantonale Angelegenheit handelt. Im Jahr 2017 hat der Bund den Bericht «Musterstruktur für ein kantonales Baugesetz» vorgelegt, um den Kantonen Hinweise für eine strukturelle und inhaltliche Harmonisierung des Baurechts zu geben. Aktuell ist zudem im Parlament eine Vorlage zur Vereinfachung und Beschleunigung der Planungs- und Baubewilligungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien hängig (23.051). Entsprechend den begrenzten Kompetenzen des Bundes im Bereich des Planungs- und Bauwesens beschränkt sich diese Vorlage auf Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien von nationalem Interesse.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Mit dem im Herbst 2023 vom Parlament verabschiedeten Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) steht ein neues Instrument zur Verfügung, um die Regulierungskosten der Unternehmen zu senken und die Digitalisierung von Behördenleistungen zu fördern. Dabei sollen unter anderem auch bestehende Regulierungen mittels Bereichsstudien auf ihr Entlastungspotenzial überprüft werden. Zudem soll mit einem Monitoring die Entwicklung der Regulierungsbelastung für Unternehmen überwacht werden. Dieses Monitoring soll auf einfach verfügbaren Indikatoren sowie Informationen aufbauen und voraussichtlich den Bürokratiemonitor des SECO integrieren.</span></p></div>
    • <p>Der Bürokratiemonitor 2022 (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/75735.pdf) hält auf S. 7 fest: "Die Unternehmen wünschen sich insbesondere in den drei am häufigsten genannten Bereichen (Mehrwertsteuer, Quellensteuer und Bauvorhaben) Abläufe zu vereinfachen und zu standardisieren."&nbsp;</p><p>Kann der Bundesrat aufzeigen, was er bisher getan hat, um diese Vorschläge umzusetzen?&nbsp;</p><p>Und was er in Zukunft noch zu tun gedenkt, um diesen Wünschen nachzukommen?&nbsp;</p><p>Und wie er diese Umsetzungen messen will?</p>
    • Stand bei den Umsetzungsvorschlägen von Firmen im Bürokratiemonitor 2022

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