Gefährliche Hunderassen. Einheitliche Regelung in den Kantonen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verhinderung von Vorfällen

ShortId
24.3727
Id
20243727
Updated
26.09.2024 15:17
Language
de
Title
Gefährliche Hunderassen. Einheitliche Regelung in den Kantonen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verhinderung von Vorfällen
AdditionalIndexing
52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz ist kantonal geregelt, welche Hunderassen erlaubt sind. Dies führt zu einem beträchtlichen Chaos: Im Wallis ist der Bullterrier verboten, im Tessin braucht es eine Bewilligung. Im Kanton Zug ist für diese Rasse keine Bewilligung erforderlich. Im Tessin braucht es eine, wie auch für den American Pitbull und den Fila Brasileiro. Im Wallis ist die Hunderasse verboten, von der 2023 ein Tier im Kanton Zug ein Kind gebissen hat. Auf der schwarzen Liste des Kantons Wallis stehen neben dem Bullterrier zwölf weitere Rassen, darunter der Pitbull Terrier, der Staffordshire Terrier, der Rottweiler, der Spanische Mastiff, der Neapolitanische Mastiff und der Tosa. Vor Kurzem hat die Walliser Regierung den American Bully hinzugefügt. Im Kanton Genf sind 15 Rassen verboten, darunter der Boerboel, der Bullmastiff, der Thai Ridgeback, nicht aber der Bullterrier. Im Kanton Zürich stehen indessen neben dem Bullterrier auch der American Pitbull und der Basicdog auf der Liste der verbotenen Hunde.</p><p>&nbsp;</p><p>Dies zeigt, dass Rassen, die in einem Kanton als gefährlich gelten, in einem anderen Kanton für den Gesetzgeber nicht gefährlich sind. Deshalb braucht es eine einheitliche Regelung für Listenhunde, also für Hunderassen, die im ganzen Land als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden. Dies auch deshalb, weil Hunde mit ihrer Besitzerin oder ihrem Besitzer oft von einem Kanton in einen anderen reisen, manchmal sogar an Orte, an denen es schwierig ist, zu wissen, in welchem Kanton man sich befindet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der föderalistische Gedanke prägt die rechtliche Struktur der Schweiz. Dennoch müssen gemeinsame Regeln gefunden werden, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, aber auch um die Hundehalterinnen und -halter zu unterstützen, die sich nur schwer zurechtfinden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Parlament hat es 2010 im Rahmen der Beratung zur Parlamentarischen Initiative (05.453) Kohler «Verbot von Pitbulls in der Schweiz» abgelehnt, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, damit der Bund Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden erlassen kann. Die Zuständigkeit dafür liegt daher bei den Kantonen. Diese haben bereits entsprechende Regelungen erlassen. Eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen ist durch die Kantone selbst möglich. Der Bundesrat sieht keinen Anlass für Änderungen an der bestehenden Kompetenzzuordnung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Motion ist auch aus fachlichen Gründen abzulehnen. Die Rassenzugehörigkeit eines Hundes ist kein ausreichend determinierendes Kriterium für dessen Gefährlichkeit. Rassenlisten erachtet der Bundesrat daher als wenig geeignet, um die Sicherheit zu verbessern bzw. Unfälle zu verhindern. Dass in den Kantonen verschiedene «gefährliche» Hunderassen einem Verbot oder einer Bewilligungspflicht unterstellt sind, unterstreicht dies.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Massgebend für die Vermeidung von Unfällen mit Hunden sind vielmehr die Aufzucht und Erziehung der Hunde, ihre Sozialisierung sowie der Umgang des Menschen mit ihnen. Aus Sicht des Bundesrates ist daher insbesondere eine fundierte Ausbildung der Hundehaltenden zentraler als Rassenlisten oder Rassenverbote. Das Parlament hat 2016 mit der Überweisung der Motion (16.3227) Noser «Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse» den Bundesrat beauftragt, das schweizweit geltende Obligatorium für den Erwerb eines Sachkundenachweises für die Hundehaltung aufzuheben. Der Bundesrat hat dieses Obligatorium per 1. Januar 2017 aufgehoben. Auch hier liegt es in der kantonalen Kompetenz, Kurse für Hundehaltende vorzusehen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten oder Massnahmen zu treffen, um landesweit einheitlich zu regeln, welche Hunderassen verboten oder bewilligungspflichtig sind; dadurch sollen die Sicherheit erhöht und durch gefährliche Hunde verursachte Vorfälle verhindert werden.</p>
  • Gefährliche Hunderassen. Einheitliche Regelung in den Kantonen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verhinderung von Vorfällen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz ist kantonal geregelt, welche Hunderassen erlaubt sind. Dies führt zu einem beträchtlichen Chaos: Im Wallis ist der Bullterrier verboten, im Tessin braucht es eine Bewilligung. Im Kanton Zug ist für diese Rasse keine Bewilligung erforderlich. Im Tessin braucht es eine, wie auch für den American Pitbull und den Fila Brasileiro. Im Wallis ist die Hunderasse verboten, von der 2023 ein Tier im Kanton Zug ein Kind gebissen hat. Auf der schwarzen Liste des Kantons Wallis stehen neben dem Bullterrier zwölf weitere Rassen, darunter der Pitbull Terrier, der Staffordshire Terrier, der Rottweiler, der Spanische Mastiff, der Neapolitanische Mastiff und der Tosa. Vor Kurzem hat die Walliser Regierung den American Bully hinzugefügt. Im Kanton Genf sind 15 Rassen verboten, darunter der Boerboel, der Bullmastiff, der Thai Ridgeback, nicht aber der Bullterrier. Im Kanton Zürich stehen indessen neben dem Bullterrier auch der American Pitbull und der Basicdog auf der Liste der verbotenen Hunde.</p><p>&nbsp;</p><p>Dies zeigt, dass Rassen, die in einem Kanton als gefährlich gelten, in einem anderen Kanton für den Gesetzgeber nicht gefährlich sind. Deshalb braucht es eine einheitliche Regelung für Listenhunde, also für Hunderassen, die im ganzen Land als gefährlich oder potenziell gefährlich eingestuft werden. Dies auch deshalb, weil Hunde mit ihrer Besitzerin oder ihrem Besitzer oft von einem Kanton in einen anderen reisen, manchmal sogar an Orte, an denen es schwierig ist, zu wissen, in welchem Kanton man sich befindet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der föderalistische Gedanke prägt die rechtliche Struktur der Schweiz. Dennoch müssen gemeinsame Regeln gefunden werden, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, aber auch um die Hundehalterinnen und -halter zu unterstützen, die sich nur schwer zurechtfinden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Parlament hat es 2010 im Rahmen der Beratung zur Parlamentarischen Initiative (05.453) Kohler «Verbot von Pitbulls in der Schweiz» abgelehnt, eine Verfassungsgrundlage zu schaffen, damit der Bund Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden erlassen kann. Die Zuständigkeit dafür liegt daher bei den Kantonen. Diese haben bereits entsprechende Regelungen erlassen. Eine Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen ist durch die Kantone selbst möglich. Der Bundesrat sieht keinen Anlass für Änderungen an der bestehenden Kompetenzzuordnung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Motion ist auch aus fachlichen Gründen abzulehnen. Die Rassenzugehörigkeit eines Hundes ist kein ausreichend determinierendes Kriterium für dessen Gefährlichkeit. Rassenlisten erachtet der Bundesrat daher als wenig geeignet, um die Sicherheit zu verbessern bzw. Unfälle zu verhindern. Dass in den Kantonen verschiedene «gefährliche» Hunderassen einem Verbot oder einer Bewilligungspflicht unterstellt sind, unterstreicht dies.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Massgebend für die Vermeidung von Unfällen mit Hunden sind vielmehr die Aufzucht und Erziehung der Hunde, ihre Sozialisierung sowie der Umgang des Menschen mit ihnen. Aus Sicht des Bundesrates ist daher insbesondere eine fundierte Ausbildung der Hundehaltenden zentraler als Rassenlisten oder Rassenverbote. Das Parlament hat 2016 mit der Überweisung der Motion (16.3227) Noser «Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse» den Bundesrat beauftragt, das schweizweit geltende Obligatorium für den Erwerb eines Sachkundenachweises für die Hundehaltung aufzuheben. Der Bundesrat hat dieses Obligatorium per 1. Januar 2017 aufgehoben. Auch hier liegt es in der kantonalen Kompetenz, Kurse für Hundehaltende vorzusehen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten oder Massnahmen zu treffen, um landesweit einheitlich zu regeln, welche Hunderassen verboten oder bewilligungspflichtig sind; dadurch sollen die Sicherheit erhöht und durch gefährliche Hunde verursachte Vorfälle verhindert werden.</p>
    • Gefährliche Hunderassen. Einheitliche Regelung in den Kantonen zur Erhöhung der Sicherheit und zur Verhinderung von Vorfällen

Back to List