Folgen der Erhöhung des Mindestalters von 16 auf 18 Jahre für die Leitung von J+S-Programmen

ShortId
24.3764
Id
20243764
Updated
27.09.2024 14:09
Language
de
Title
Folgen der Erhöhung des Mindestalters von 16 auf 18 Jahre für die Leitung von J+S-Programmen
AdditionalIndexing
28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Überarbeitung der SpoFöV für 2025/26 hat das BASPO mehrere Verordnungsrevisionen durchgeführt, von denen 2bereits abgeschlossen sind. In der letzten Revision wurde das Mindestalter für die Leitung von J+S-Programmen von 16 auf 18 Jahre angehoben (mit einer Übergangsfrist). Somit wird die Leitung von Lagern erst ab 18 Jahren und nach Absolvierung des entsprechenden Ausbildungskurses unterstützt/ subventioniert. Für Jugendliche ab 16 Jahren wurde die neue Rolle des „J+S-Assistenzleitenden“ eingeführt.&nbsp;</p><p>Gleichzeitig wurde immer eine geringe Subventionierung der Einsätze von J+S-Assistenzleitenden (16- bis 18-Jährige) in Lagern und Trainings in Aussicht gestellt. Entgegen den Erwartungen der betroffenen Verbände wird dies nun für eine kostenneutrale Umsetzung nicht realisiert.</p><p>Der Einsatz von 16- und 17-jährigen Jugendlichen in Sport- und Jugendvereinen ist essenziell für die Zukunft des Schweizer Sports und unserer Gesellschaft. Die Jugendlichen profitieren von der Förderung und erwerben wichtige Lebenskompetenzen. Dieses ehrenamtliche Engagement verdient gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung. Das Anheben des Mindestalters für Leiterkurse resp. Lagerleitung z.B. bei Pfadfindern auf 18 Jahre könnte zudem erheblichen Schwierigkeiten für die Struktur und das Funktionieren der Organisation führen, da die aktive Zeit als Pfadfinder für viele genau in diesem Alter endet und den Pool an verfügbaren und erfahrenen Leitenden deutlich reduziert.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Einige Sportverbände sowie eine Mehrheit der Kantone verfügen bereits über Ausbildungsprogramme für Jugendliche, in welchen diese zu Assistenzleiterinnen und Assistenzleitern im Anleiten von Sport ausgebildet werden. Die Erfahrung zeigt, dass diese Programme effektiv sind und sich positiv auf die Drop-out-Raten auswirken. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Im Kontext des J+S-Programms ist dieser Titel angemessen. Durch die frühe Einbindung in den Trainingsbetrieb, die Begleitung durch erfahrene Leiterinnen und Leiter und die stufenweise Übertragung von Aufgaben und Verantwortung gelingt die Anbindung an die (Sport)-Organisation in zweckvollen Teilschritten. Die Hauptverantwortung verbleibt bei den J+S-Leiterinnen und -Leitern.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3.-5.; 7. und 8. Ob und gegebenenfalls in welcher Form Ausbildung und Einsätze von J+S- Assistenzleiterinnen und Leitern gefördert werden sollen, wird derzeit geprüft. Die rechtliche Basis für eine Subventionierung wäre im Sportfördergesetz vorgängig zu schaffen. Aktuell kann sich der Bundesrat nicht zu Umsetzung und möglichen Kosten äussern. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Die J+S-Lagerleitenden tragen rechtlich die Verantwortung für die Sicherheit und Gesund-heit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Der Bundesrat hat deshalb das Min-destalter für das Leiten eines J+S-Lagers oder eines J+S-Kurses 2022 mit einer Revision der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV; SR 415.01) generell auf 18 Jahre festgelegt. Nach Abklärungen des Bundesamts für Sport BASPO leiten aktuell höchstens in Ausnahmefällen Minderjährige J+S-Lager. Die Anpassung dürfte sich deshalb kaum auf die Faktoren Motivation, Engagement und Drop-Out auswirken und somit keine strukturellen Probleme in Organisationen auslösen, zumal der Bundesrat eine Übergangsfrist für die Umsetzung vorgesehen hat.</span></p></div>
  • <ol><li>Inwiefern trägt die Integration von 16/17-Jährigen als Assistenzleitende in Vereinen/Verbänden zur Senkung der "Drop-out-Rate" bei?</li><li>Spiegelt der Titel „J+S-Assistenzleiter“ Bedeutung und Funktion dieser Rolle in angemessener Weise wider?</li><li>Welche spezifischen Anreize sind geplant, um das Engagement von 16/17-Jährigen zu fördern und unterstützen?</li><li>Welche Kosten sind bei der möglichen Subventionierung von Einsätzen der J+S-Assistenzleitenden zu erwarten?</li><li>Wie wird die Qualität der Ausbildung für die Rolle des J+S-Assistenzleitenden sichergestellt?</li><li>Welche (negativen) Auswirkungen hat die Erhöhung des Leiter-Alters (von 16 auf 18) auf Motivation, Engagement sowie"Drop-out"?</li><li>Gibt es geplante Maßnahmen, um die Übergänge zwischen den Altersstufen/Rollen innerhalb der J+S-Programme zu erleichtern?</li><li>Wie wird der Erfolg der neuen Regelungen evaluiert und Feedback-Mechanismen von Betroffenen und Verbänden implementiert?</li></ol>
  • Folgen der Erhöhung des Mindestalters von 16 auf 18 Jahre für die Leitung von J+S-Programmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Überarbeitung der SpoFöV für 2025/26 hat das BASPO mehrere Verordnungsrevisionen durchgeführt, von denen 2bereits abgeschlossen sind. In der letzten Revision wurde das Mindestalter für die Leitung von J+S-Programmen von 16 auf 18 Jahre angehoben (mit einer Übergangsfrist). Somit wird die Leitung von Lagern erst ab 18 Jahren und nach Absolvierung des entsprechenden Ausbildungskurses unterstützt/ subventioniert. Für Jugendliche ab 16 Jahren wurde die neue Rolle des „J+S-Assistenzleitenden“ eingeführt.&nbsp;</p><p>Gleichzeitig wurde immer eine geringe Subventionierung der Einsätze von J+S-Assistenzleitenden (16- bis 18-Jährige) in Lagern und Trainings in Aussicht gestellt. Entgegen den Erwartungen der betroffenen Verbände wird dies nun für eine kostenneutrale Umsetzung nicht realisiert.</p><p>Der Einsatz von 16- und 17-jährigen Jugendlichen in Sport- und Jugendvereinen ist essenziell für die Zukunft des Schweizer Sports und unserer Gesellschaft. Die Jugendlichen profitieren von der Förderung und erwerben wichtige Lebenskompetenzen. Dieses ehrenamtliche Engagement verdient gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung. Das Anheben des Mindestalters für Leiterkurse resp. Lagerleitung z.B. bei Pfadfindern auf 18 Jahre könnte zudem erheblichen Schwierigkeiten für die Struktur und das Funktionieren der Organisation führen, da die aktive Zeit als Pfadfinder für viele genau in diesem Alter endet und den Pool an verfügbaren und erfahrenen Leitenden deutlich reduziert.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1. Einige Sportverbände sowie eine Mehrheit der Kantone verfügen bereits über Ausbildungsprogramme für Jugendliche, in welchen diese zu Assistenzleiterinnen und Assistenzleitern im Anleiten von Sport ausgebildet werden. Die Erfahrung zeigt, dass diese Programme effektiv sind und sich positiv auf die Drop-out-Raten auswirken. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Im Kontext des J+S-Programms ist dieser Titel angemessen. Durch die frühe Einbindung in den Trainingsbetrieb, die Begleitung durch erfahrene Leiterinnen und Leiter und die stufenweise Übertragung von Aufgaben und Verantwortung gelingt die Anbindung an die (Sport)-Organisation in zweckvollen Teilschritten. Die Hauptverantwortung verbleibt bei den J+S-Leiterinnen und -Leitern.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3.-5.; 7. und 8. Ob und gegebenenfalls in welcher Form Ausbildung und Einsätze von J+S- Assistenzleiterinnen und Leitern gefördert werden sollen, wird derzeit geprüft. Die rechtliche Basis für eine Subventionierung wäre im Sportfördergesetz vorgängig zu schaffen. Aktuell kann sich der Bundesrat nicht zu Umsetzung und möglichen Kosten äussern. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Die J+S-Lagerleitenden tragen rechtlich die Verantwortung für die Sicherheit und Gesund-heit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Der Bundesrat hat deshalb das Min-destalter für das Leiten eines J+S-Lagers oder eines J+S-Kurses 2022 mit einer Revision der Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöV; SR 415.01) generell auf 18 Jahre festgelegt. Nach Abklärungen des Bundesamts für Sport BASPO leiten aktuell höchstens in Ausnahmefällen Minderjährige J+S-Lager. Die Anpassung dürfte sich deshalb kaum auf die Faktoren Motivation, Engagement und Drop-Out auswirken und somit keine strukturellen Probleme in Organisationen auslösen, zumal der Bundesrat eine Übergangsfrist für die Umsetzung vorgesehen hat.</span></p></div>
    • <ol><li>Inwiefern trägt die Integration von 16/17-Jährigen als Assistenzleitende in Vereinen/Verbänden zur Senkung der "Drop-out-Rate" bei?</li><li>Spiegelt der Titel „J+S-Assistenzleiter“ Bedeutung und Funktion dieser Rolle in angemessener Weise wider?</li><li>Welche spezifischen Anreize sind geplant, um das Engagement von 16/17-Jährigen zu fördern und unterstützen?</li><li>Welche Kosten sind bei der möglichen Subventionierung von Einsätzen der J+S-Assistenzleitenden zu erwarten?</li><li>Wie wird die Qualität der Ausbildung für die Rolle des J+S-Assistenzleitenden sichergestellt?</li><li>Welche (negativen) Auswirkungen hat die Erhöhung des Leiter-Alters (von 16 auf 18) auf Motivation, Engagement sowie"Drop-out"?</li><li>Gibt es geplante Maßnahmen, um die Übergänge zwischen den Altersstufen/Rollen innerhalb der J+S-Programme zu erleichtern?</li><li>Wie wird der Erfolg der neuen Regelungen evaluiert und Feedback-Mechanismen von Betroffenen und Verbänden implementiert?</li></ol>
    • Folgen der Erhöhung des Mindestalters von 16 auf 18 Jahre für die Leitung von J+S-Programmen

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