Agilität und internationale Zusammenarbeit in der Umsetzung von Russland-Sanktionen gegen bereits sanktionierte Individuen und Unternehmen

ShortId
24.3768
Id
20243768
Updated
29.08.2024 08:14
Language
de
Title
Agilität und internationale Zusammenarbeit in der Umsetzung von Russland-Sanktionen gegen bereits sanktionierte Individuen und Unternehmen
AdditionalIndexing
08;09;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.&nbsp;Infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat der Bundesrat am 28.&nbsp;Februar&nbsp;2022 beschlossen, sich den Sanktionen der EU gegen Russland anzuschliessen und so deren Wirkung zu verstärken. Zu finden sind diese Massnahmen in der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR&nbsp;946.231.176.72).</p><p>Für mit Finanzsanktionen belegte natürliche und juristische Personen gilt zusätzlich ein Einreiseverbot in die und ein Durchreiseverbot durch die Schweiz. Die von Drittstaaten wie etwa dem Vereinigten Königreich beschlossenen Sanktionsmassnahmen entsprechen häufig denjenigen der EU und damit auch denjenigen der Schweiz. Im Falle von Unterschieden haben die von Drittstaaten erlassenen Sanktionen in der Schweiz keine Rechtswirkung. Die Schweiz steht bei der Umsetzung der Massnahmen im internationalen Vergleich sehr gut da. Sie ist nach wie vor entschlossen, die gute Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern konstruktiv und von gemeinsamen Werten und Zielen geleitet fortzuführen.</p><p>2.&nbsp;Die von der Schweiz sanktionierten natürlichen und juristischen Personen unterliegen einer Sperrung von Geldern sowie dem Verbot, ihnen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund können sie in der Schweiz keine Geschäftstätigkeiten ausüben. Das SECO überwacht als für die Sanktionen zuständige Behörde den Vollzug der geltenden rechtlichen Bestimmungen.</p><p>3.&nbsp;Im Hinblick auf eine wirksame Umsetzung der Sanktionen arbeiten die Schweizer Behörden bereits jetzt eng mit anderen Partnerländern zusammen, die ebenfalls Zwangsmassnahmen gegen Russland ergriffen haben, so etwa das Vereinigte Königreich. Diese Zusammenarbeit erfolgt sowohl im Rahmen eines regelmässigen informellen Informationsaustauschs auf technischer Ebene als auch durch formelle Gespräche mit Partnerländern, unter anderem in Form eines Sanktionsdialogs. Die für die Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zuständigen Schweizer Behörden setzen diese enge Zusammenarbeit fort, um alle von der Schweiz verabschiedeten Sanktionsmassnahmen möglichst wirksam durchzusetzen.</p>
  • <p>In seiner Stellungnahme auf Postulat&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233959">23.3959</a> und Antwort auf&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20247061">24.7061</a> hebt der Bundesrat hervor, dass die strikte und wirksame Um- und Durchsetzung der Russland-Sanktionen eine Priorität darstellt.&nbsp;<br>Weiter würden auch Verstösse gegen das EmbG vom SECO verfolgt und sanktioniert, wobei systematisch Instrumente wie etwa die Auskunftspflicht oder die Möglichkeiten der Rechtshilfe zwischen schweizerischen und ausländischen Behörden ausgeschöpft werden sollen. Vergleiche auch die Stellungnahme zur Interpellation&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233529">23.3529</a>).</p><p>Das SECO wurde in der Vergangenheit gemäss übereinstimmenden Berichten von ausländischen (z.B. britischen) Behörden vorgängig über solche Sanktionen informiert.&nbsp;<br>Dies betrifft u.a. den weiteren Verbleib sanktionierter ausländischer Unternehmer in der Schweiz, welche den lokalen Wirtschaftsstandort für ihre Machenschaften missbrauchen und das Ansehen der Schweiz dadurch gefährden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Ist dem Bundesrat der Aufenthalt bereits sanktionierter Individuen &amp; Organisationen in der Schweiz bekannt und wie bewertet er diesen Umstand im Hinblick auf die Reputation der Schweiz gegenüber ihren westlichen Partnern?</li><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Geschäftstätigkeit bereits sanktionierter Individuen und Unternehmen in der Schweiz?</li><li>Wird der Bundesrat eine engere Zusammenarbeit des SECO mit ausländischen Behörden zukünftig stärker fördern?&nbsp;<br>Falls ja, auf welche Weise? Falls nein, wieso nicht?&nbsp;</li></ol>
  • Agilität und internationale Zusammenarbeit in der Umsetzung von Russland-Sanktionen gegen bereits sanktionierte Individuen und Unternehmen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.&nbsp;Infolge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine hat der Bundesrat am 28.&nbsp;Februar&nbsp;2022 beschlossen, sich den Sanktionen der EU gegen Russland anzuschliessen und so deren Wirkung zu verstärken. Zu finden sind diese Massnahmen in der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR&nbsp;946.231.176.72).</p><p>Für mit Finanzsanktionen belegte natürliche und juristische Personen gilt zusätzlich ein Einreiseverbot in die und ein Durchreiseverbot durch die Schweiz. Die von Drittstaaten wie etwa dem Vereinigten Königreich beschlossenen Sanktionsmassnahmen entsprechen häufig denjenigen der EU und damit auch denjenigen der Schweiz. Im Falle von Unterschieden haben die von Drittstaaten erlassenen Sanktionen in der Schweiz keine Rechtswirkung. Die Schweiz steht bei der Umsetzung der Massnahmen im internationalen Vergleich sehr gut da. Sie ist nach wie vor entschlossen, die gute Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern konstruktiv und von gemeinsamen Werten und Zielen geleitet fortzuführen.</p><p>2.&nbsp;Die von der Schweiz sanktionierten natürlichen und juristischen Personen unterliegen einer Sperrung von Geldern sowie dem Verbot, ihnen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund können sie in der Schweiz keine Geschäftstätigkeiten ausüben. Das SECO überwacht als für die Sanktionen zuständige Behörde den Vollzug der geltenden rechtlichen Bestimmungen.</p><p>3.&nbsp;Im Hinblick auf eine wirksame Umsetzung der Sanktionen arbeiten die Schweizer Behörden bereits jetzt eng mit anderen Partnerländern zusammen, die ebenfalls Zwangsmassnahmen gegen Russland ergriffen haben, so etwa das Vereinigte Königreich. Diese Zusammenarbeit erfolgt sowohl im Rahmen eines regelmässigen informellen Informationsaustauschs auf technischer Ebene als auch durch formelle Gespräche mit Partnerländern, unter anderem in Form eines Sanktionsdialogs. Die für die Umsetzung der vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zuständigen Schweizer Behörden setzen diese enge Zusammenarbeit fort, um alle von der Schweiz verabschiedeten Sanktionsmassnahmen möglichst wirksam durchzusetzen.</p>
    • <p>In seiner Stellungnahme auf Postulat&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233959">23.3959</a> und Antwort auf&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20247061">24.7061</a> hebt der Bundesrat hervor, dass die strikte und wirksame Um- und Durchsetzung der Russland-Sanktionen eine Priorität darstellt.&nbsp;<br>Weiter würden auch Verstösse gegen das EmbG vom SECO verfolgt und sanktioniert, wobei systematisch Instrumente wie etwa die Auskunftspflicht oder die Möglichkeiten der Rechtshilfe zwischen schweizerischen und ausländischen Behörden ausgeschöpft werden sollen. Vergleiche auch die Stellungnahme zur Interpellation&nbsp;<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233529">23.3529</a>).</p><p>Das SECO wurde in der Vergangenheit gemäss übereinstimmenden Berichten von ausländischen (z.B. britischen) Behörden vorgängig über solche Sanktionen informiert.&nbsp;<br>Dies betrifft u.a. den weiteren Verbleib sanktionierter ausländischer Unternehmer in der Schweiz, welche den lokalen Wirtschaftsstandort für ihre Machenschaften missbrauchen und das Ansehen der Schweiz dadurch gefährden.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Ist dem Bundesrat der Aufenthalt bereits sanktionierter Individuen &amp; Organisationen in der Schweiz bekannt und wie bewertet er diesen Umstand im Hinblick auf die Reputation der Schweiz gegenüber ihren westlichen Partnern?</li><li>Wie rechtfertigt der Bundesrat die Geschäftstätigkeit bereits sanktionierter Individuen und Unternehmen in der Schweiz?</li><li>Wird der Bundesrat eine engere Zusammenarbeit des SECO mit ausländischen Behörden zukünftig stärker fördern?&nbsp;<br>Falls ja, auf welche Weise? Falls nein, wieso nicht?&nbsp;</li></ol>
    • Agilität und internationale Zusammenarbeit in der Umsetzung von Russland-Sanktionen gegen bereits sanktionierte Individuen und Unternehmen

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