Wurden die im BAFU-Bericht "Wirkung des Aktionsplans Biodiversität AP SBS" (2023) veröffentlichten Ergebnisse absichtlich geschönt?

ShortId
24.3771
Id
20243771
Updated
27.09.2024 15:06
Language
de
Title
Wurden die im BAFU-Bericht "Wirkung des Aktionsplans Biodiversität AP SBS" (2023) veröffentlichten Ergebnisse absichtlich geschönt?
AdditionalIndexing
52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Fragen 1 bis 6: Zu einzelnen Medienberichten nimmt der Bundesrat keine Stellung. Er hält jedoch fest, dass allen Entscheiden des Bundesrates ein verwaltungsinterner Prozess vorausgeht, bei dem die Unterlagen für die Bundesratssitzung unter den verschiedenen Verwaltungseinheiten so weit wie möglich konsolidiert und bereinigt werden. Dazu gehört insbesondere die Ämterkonsultation (Art. 4 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, SR 172.010.1). Diese Verfahren dienen dazu, dass die unterschiedlichen Verwaltungseinheiten, welche verschiedene Themen abdecken, ihre Anliegen vor einem jeweiligen Bundesratsentscheid einbringen können. In diesem Rahmen ist es üblich, dass Anpassungen an den Dokumenten vorgenommen werden. Das Ziel besteht darin, dass sich der Bundesrat bei seiner Entscheidfindung auf grundsätzliche Aspekte konzentrieren kann.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hält sich jeweils an die Fakten – so auch im von der Interpellation erwähnten Bericht. Die Einschätzung der involvierten Verwaltungseinheiten zu den Fakten und deren Interpretation können im Zuge der Erarbeitung eines Berichts aber unterschiedlich ausfallen. Dies kann dazu führen, dass die Aussagen in einem Bericht unterschiedlich gewichtet werden oder dass andere Akzente gesetzt werden, was zu den erwähnten verwaltungsinternen Prozessen gehört. </span></p></div>
  • <p>Am 6. Mai 2024 enthüllte das Magazin Republik, dass der Bericht "Wirkung des Aktionsplans Biodiversität AP SBS" (2023) des BAFU so lange umgeschrieben wurde, bis die Massnahmen gegen den Verlust der Biodiversität wirksamer erschienen, als sie tatsächlich sind (<a href="https://www.republik.ch/2024/05/06/roestis-beschoenigungsbehoerde">https://www.republik.ch/2024/05/06/roestis-beschoenigungsbehoerde</a>). So sollen zentrale Aussagen des Berichts des BAFU, insbesondere zur Landwirtschaft und zur Wasserkraft, umformuliert oder gestrichen worden sein.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Stimmen die Behauptungen des Magazins Republik ganz oder in Teilen mit der Realität überein?</li><li>Wenn nein, welche Aussagen entsprechen nicht der Realität?</li><li>Wenn ja, wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass in einem Bericht wissenschaftliche Erkenntnisse durch falsche Behauptungen ersetzt oder bestimmte wissenschaftliche Ergebnisse absichtlich weggelassen werden?</li><li>Wer (welche Verwaltungseinheit) hat veranlasst, bestimmte Passagen aus diesem BAFU-Bericht zu entfernen oder umzuschreiben?</li><li>Einen Bericht zur Beschönigung wissenschaftlicher Ergebnisse umzuschreiben, Ergebnisse wegzulassen oder nicht genehme Ergebnisse nicht zu berücksichtigen, setzt das Vertrauen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Bundesrat und Verwaltung aufs Spiel. Teilt der Bundesrat diese Ansicht?</li><li>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFU demotivierend ist, wenn von ihnen verlangt wird, "unbequeme" Ergebnisse in einem Bericht zu beschönigen?</li></ol>
  • Wurden die im BAFU-Bericht "Wirkung des Aktionsplans Biodiversität AP SBS" (2023) veröffentlichten Ergebnisse absichtlich geschönt?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Fragen 1 bis 6: Zu einzelnen Medienberichten nimmt der Bundesrat keine Stellung. Er hält jedoch fest, dass allen Entscheiden des Bundesrates ein verwaltungsinterner Prozess vorausgeht, bei dem die Unterlagen für die Bundesratssitzung unter den verschiedenen Verwaltungseinheiten so weit wie möglich konsolidiert und bereinigt werden. Dazu gehört insbesondere die Ämterkonsultation (Art. 4 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, SR 172.010.1). Diese Verfahren dienen dazu, dass die unterschiedlichen Verwaltungseinheiten, welche verschiedene Themen abdecken, ihre Anliegen vor einem jeweiligen Bundesratsentscheid einbringen können. In diesem Rahmen ist es üblich, dass Anpassungen an den Dokumenten vorgenommen werden. Das Ziel besteht darin, dass sich der Bundesrat bei seiner Entscheidfindung auf grundsätzliche Aspekte konzentrieren kann.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat hält sich jeweils an die Fakten – so auch im von der Interpellation erwähnten Bericht. Die Einschätzung der involvierten Verwaltungseinheiten zu den Fakten und deren Interpretation können im Zuge der Erarbeitung eines Berichts aber unterschiedlich ausfallen. Dies kann dazu führen, dass die Aussagen in einem Bericht unterschiedlich gewichtet werden oder dass andere Akzente gesetzt werden, was zu den erwähnten verwaltungsinternen Prozessen gehört. </span></p></div>
    • <p>Am 6. Mai 2024 enthüllte das Magazin Republik, dass der Bericht "Wirkung des Aktionsplans Biodiversität AP SBS" (2023) des BAFU so lange umgeschrieben wurde, bis die Massnahmen gegen den Verlust der Biodiversität wirksamer erschienen, als sie tatsächlich sind (<a href="https://www.republik.ch/2024/05/06/roestis-beschoenigungsbehoerde">https://www.republik.ch/2024/05/06/roestis-beschoenigungsbehoerde</a>). So sollen zentrale Aussagen des Berichts des BAFU, insbesondere zur Landwirtschaft und zur Wasserkraft, umformuliert oder gestrichen worden sein.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Stimmen die Behauptungen des Magazins Republik ganz oder in Teilen mit der Realität überein?</li><li>Wenn nein, welche Aussagen entsprechen nicht der Realität?</li><li>Wenn ja, wie rechtfertigt der Bundesrat die Tatsache, dass in einem Bericht wissenschaftliche Erkenntnisse durch falsche Behauptungen ersetzt oder bestimmte wissenschaftliche Ergebnisse absichtlich weggelassen werden?</li><li>Wer (welche Verwaltungseinheit) hat veranlasst, bestimmte Passagen aus diesem BAFU-Bericht zu entfernen oder umzuschreiben?</li><li>Einen Bericht zur Beschönigung wissenschaftlicher Ergebnisse umzuschreiben, Ergebnisse wegzulassen oder nicht genehme Ergebnisse nicht zu berücksichtigen, setzt das Vertrauen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern sowie Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Bundesrat und Verwaltung aufs Spiel. Teilt der Bundesrat diese Ansicht?</li><li>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAFU demotivierend ist, wenn von ihnen verlangt wird, "unbequeme" Ergebnisse in einem Bericht zu beschönigen?</li></ol>
    • Wurden die im BAFU-Bericht "Wirkung des Aktionsplans Biodiversität AP SBS" (2023) veröffentlichten Ergebnisse absichtlich geschönt?

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