Investitionskredite Landwirtschaft. In Rentabilität und Einkommensverbesserung statt in die Verschuldung "investieren"

ShortId
24.3773
Id
20243773
Updated
27.09.2024 15:07
Language
de
Title
Investitionskredite Landwirtschaft. In Rentabilität und Einkommensverbesserung statt in die Verschuldung "investieren"
AdditionalIndexing
55;24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Investitionen in langfristiges Anlagevermögen sind zur Finanzierung einer nachhaltigen Betriebsentwicklung aber auch zur Aufrechterhaltung einer zeitgemässen Produktionstechnik, zur Verbesserung des Tierwohls oder zur Arbeitsentlastung notwendig. Dies zeigt, dass Investitionen nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen getätigt werden, sondern dass eine Investition auch aus arbeitswirtschaftlichen Gründen, aus Gründen des Tierwohls oder auch zwecks Sicherung der längerfristigen Weiterführung des Betriebes sinnvoll sind.</span></li></ol><p style="margin-top:0pt; margin-left:18pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:17.85pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Deshalb unterstützen Bund und Kantone solche langfristigen Investitionen in landwirtschaftliche Strukturverbesserungen mit Investitionskrediten (IK). Diese sind zinslos und entlasten die Bauernfamilien vom Zinsrisiko und den Zinszahlungen. Wenn die erforderlichen Investitionen über Bankdarlehen finanziert würden, wäre die Zinsbelastung entsprechend höher und die Wirtschaftlichkeit der getätigten Investitionen (noch) tiefer. Dies umso mehr, da eine Evaluation der EFK (2015) gezeigt hat, dass der IK bei weniger als einem Zentel der Fälle die Art und Weise der Investition beeinflusst hat. Die im Vergleich zu Bankdarlehen hohen Rückzahlungsraten bei IK wirken zudem einer Überschuldung der Betriebe entgegen. Dies deshalb, weil alternative Bankdarlehen deutlich längere oder gar keine Rückzahlungsfristen kennen, womit die Gefahr einer schleichenden Überschuldung deutlich höher wäre als mit der heutigen IK-Regelung. Im Rahmen der Umsetzung der Agrarpolitik 2022 (AP22+) hat der Bundesrat vorgeschlagen, auf 2025 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für einzelbetriebliche Massnahmen in der Strukturverbesserungsverordnung (SVV; SR 913.1) einzuführen. Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende Oktober 2024 über das Verordnungspaket 2024 entscheiden. </span></p><ol start="2" type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.35pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Das Bundesamt für Landwirtschaft hat von dieser Bachelorarbeit der HAFL Kenntnis.</span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Gesetzgeber hat bereits vor der Publikation der Bachelorarbeit der HAFL mit der Verabschiedung der Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) wirksame Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) (BBl 2023 1527) vorgenommen. Zu den ab 2025 in Kraft tretenden Anpassungen gehört unter anderem die unter Punkt 1 erwähnte Einführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Vergabe von Investitionskrediten. Aufgrund dieser geplanten Anpassung und unter Berücksichtigung der unter Punkt 1 gemachten Ausführungen sieht der Bundesrat aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf.</span></li></ol></div>
  • <p>Der am 1. März 2024 veröffentlichte Bericht des Bundesrats zu den Einkommen der Bauernfamilien (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/86421.pdf) &nbsp;zeigt, dass die Arbeitsverdienste in der Landwirtschaft auf vielen Betrieben sehr tief sind (im Mittel 16.30 pro Stunde). Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sind zudem europaweit am stärksten verschuldet (pro Hektare LN). Seit langem unterstützt der Bund landwirtschaftliche Strukturverbesserungen mit Investitionskrediten. Die Kreditvergabe wird in den Kantonen vorgenommen und von den Agrarkreditkassen unterschiedlich gehandhabt. Es reicht oftmals, wenn die Kredite für landwirtschaftliche Bauten «tragbar» sind – also rückzahlbar sind, selbst wenn dafür das externe Einkommen der Bäuerin nötig ist. Und sich die Rentabilität des Betriebs durch den Kredit keineswegs verbessert, sondern im Gegenteil: Sich die Einkommenssituation (Stundenlohn jeder Arbeitskraft auf dem Betrieb) sogar verschlechtert. Es ist offensichtlich, dass klare Bundesvorgaben fehlen, welche für die Vergabe der Unterstützungsmassnahmen klare Kriterien zu Gunsten einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit vorsehen.</p><p>Fragen:&nbsp;<br>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass mit Investitionskrediten in die Unrentabilität, Unwirtschaftlichkeit &nbsp;und Verarmung der Bauernbetriebe «investiert»?</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis der HAFL-Arbeit "Betriebsvoranschläge und deren Tragbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsberechnung" vom 11. August 2023 https://www.bfh.ch/dam/jcr:e4d66fde-8bc7-40de-9bfb-3bac98ee206f/Betschon_Gregor_BScThesis_230922.pdf?</p><p>- Welche Schlussfolgerungen zieht er daraus und welche Anpassungen&nbsp;gedenkt er vorzunehmen?</p>
  • Investitionskredite Landwirtschaft. In Rentabilität und Einkommensverbesserung statt in die Verschuldung "investieren"
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Investitionen in langfristiges Anlagevermögen sind zur Finanzierung einer nachhaltigen Betriebsentwicklung aber auch zur Aufrechterhaltung einer zeitgemässen Produktionstechnik, zur Verbesserung des Tierwohls oder zur Arbeitsentlastung notwendig. Dies zeigt, dass Investitionen nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen getätigt werden, sondern dass eine Investition auch aus arbeitswirtschaftlichen Gründen, aus Gründen des Tierwohls oder auch zwecks Sicherung der längerfristigen Weiterführung des Betriebes sinnvoll sind.</span></li></ol><p style="margin-top:0pt; margin-left:18pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-left:17.85pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Deshalb unterstützen Bund und Kantone solche langfristigen Investitionen in landwirtschaftliche Strukturverbesserungen mit Investitionskrediten (IK). Diese sind zinslos und entlasten die Bauernfamilien vom Zinsrisiko und den Zinszahlungen. Wenn die erforderlichen Investitionen über Bankdarlehen finanziert würden, wäre die Zinsbelastung entsprechend höher und die Wirtschaftlichkeit der getätigten Investitionen (noch) tiefer. Dies umso mehr, da eine Evaluation der EFK (2015) gezeigt hat, dass der IK bei weniger als einem Zentel der Fälle die Art und Weise der Investition beeinflusst hat. Die im Vergleich zu Bankdarlehen hohen Rückzahlungsraten bei IK wirken zudem einer Überschuldung der Betriebe entgegen. Dies deshalb, weil alternative Bankdarlehen deutlich längere oder gar keine Rückzahlungsfristen kennen, womit die Gefahr einer schleichenden Überschuldung deutlich höher wäre als mit der heutigen IK-Regelung. Im Rahmen der Umsetzung der Agrarpolitik 2022 (AP22+) hat der Bundesrat vorgeschlagen, auf 2025 eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für einzelbetriebliche Massnahmen in der Strukturverbesserungsverordnung (SVV; SR 913.1) einzuführen. Der Bundesrat wird voraussichtlich Ende Oktober 2024 über das Verordnungspaket 2024 entscheiden. </span></p><ol start="2" type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.35pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Das Bundesamt für Landwirtschaft hat von dieser Bachelorarbeit der HAFL Kenntnis.</span></li><li style="margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Der Gesetzgeber hat bereits vor der Publikation der Bachelorarbeit der HAFL mit der Verabschiedung der Agrarpolitik nach 2022 (AP22+) wirksame Anpassungen im Landwirtschaftsgesetz (LwG; SR 910.1) (BBl 2023 1527) vorgenommen. Zu den ab 2025 in Kraft tretenden Anpassungen gehört unter anderem die unter Punkt 1 erwähnte Einführung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Vergabe von Investitionskrediten. Aufgrund dieser geplanten Anpassung und unter Berücksichtigung der unter Punkt 1 gemachten Ausführungen sieht der Bundesrat aktuell keinen weiteren Handlungsbedarf.</span></li></ol></div>
    • <p>Der am 1. März 2024 veröffentlichte Bericht des Bundesrats zu den Einkommen der Bauernfamilien (https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/86421.pdf) &nbsp;zeigt, dass die Arbeitsverdienste in der Landwirtschaft auf vielen Betrieben sehr tief sind (im Mittel 16.30 pro Stunde). Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sind zudem europaweit am stärksten verschuldet (pro Hektare LN). Seit langem unterstützt der Bund landwirtschaftliche Strukturverbesserungen mit Investitionskrediten. Die Kreditvergabe wird in den Kantonen vorgenommen und von den Agrarkreditkassen unterschiedlich gehandhabt. Es reicht oftmals, wenn die Kredite für landwirtschaftliche Bauten «tragbar» sind – also rückzahlbar sind, selbst wenn dafür das externe Einkommen der Bäuerin nötig ist. Und sich die Rentabilität des Betriebs durch den Kredit keineswegs verbessert, sondern im Gegenteil: Sich die Einkommenssituation (Stundenlohn jeder Arbeitskraft auf dem Betrieb) sogar verschlechtert. Es ist offensichtlich, dass klare Bundesvorgaben fehlen, welche für die Vergabe der Unterstützungsmassnahmen klare Kriterien zu Gunsten einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit vorsehen.</p><p>Fragen:&nbsp;<br>- Ist sich der Bundesrat bewusst, dass mit Investitionskrediten in die Unrentabilität, Unwirtschaftlichkeit &nbsp;und Verarmung der Bauernbetriebe «investiert»?</p><p>- Hat der Bundesrat Kenntnis der HAFL-Arbeit "Betriebsvoranschläge und deren Tragbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsberechnung" vom 11. August 2023 https://www.bfh.ch/dam/jcr:e4d66fde-8bc7-40de-9bfb-3bac98ee206f/Betschon_Gregor_BScThesis_230922.pdf?</p><p>- Welche Schlussfolgerungen zieht er daraus und welche Anpassungen&nbsp;gedenkt er vorzunehmen?</p>
    • Investitionskredite Landwirtschaft. In Rentabilität und Einkommensverbesserung statt in die Verschuldung "investieren"

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