Marktgerechte Löhne beim Bund. Privatwirtschaft nicht mit ungleichen Spiessen konkurrenzieren

ShortId
24.3780
Id
20243780
Updated
27.09.2024 10:05
Language
de
Title
Marktgerechte Löhne beim Bund. Privatwirtschaft nicht mit ungleichen Spiessen konkurrenzieren
AdditionalIndexing
44;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Lohnentwicklung in der Schweiz bestehen zwischen dem Bund auf der einen Seite und Kantonen, Gemeinden und Privatwirtschaft auf der anderen Seite grosse Unterschiede. Die Inflation lag 2023 bei 2.1%. Im Vergleich dazu stiegen die Löhne in der Privatwirtschaft im selben Jahr durchschnittlich nur um 1.7%, während Staatsangestellte im selben Jahr eine überdurchschnittliche Lohnsteigerung von 3.6% verzeichneten. Als einzige Berufsgruppe ist ihr Lohn real sogar höher als im Jahr 2020. Dabei ist der Lohn beim Bund im Durchschnitt bereits 11.6% höher als bei einer Person mit gleicher Qualifikation in der Privatwirtschaft laut einer Studie des IWPs.&nbsp;&nbsp;</p><p>Es ist schon im Grundsatz nicht wünschenswert, dass die Bundesverwaltung die Privatwirtschaft mit höheren Löhnen konkurrenziert und ihr so kompetente Mitarbeitende entzieht. Angesichts des aktuellen Arbeits- und Fachkräftemangels ist das noch problematischer. Da die Löhne der Staatsangestellten aus Steuermitteln finanziert werden, ist es aus Gründen der Fairness und Angemessenheit geboten, dass die Löhne der Bundesverwaltung nicht stärker steigen als jene in der Privatwirtschaft. Dies würde nicht nur die Akzeptanz der öffentlichen Verwaltung in der Bevölkerung stärken, sondern auch zu signifikanten Einsparungen im Bundeshaushalt führen.&nbsp;</p><p>Bei einem Bundespersonalhaushalt von ca. 6 Mrd. Franken würde eine übermässige Lohnsteigerung von 1.9% (3.6%-1.7%) wie im Beispieljahr 2023, bereits im Folgejahr ein Einsparungspotenzial von über 100 Mio. Franken ergeben. Da diese Steigerungen kumulativ wirken («Zinseszinseffekt»), könnten die Einsparungen in einigen Jahren bereits mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr betragen.&nbsp;</p><p>Es soll dabei geprüft werden, dass die Lohnanpassungen der Bundesverwaltung zeitlich verzögert um ein Jahr erfolgt, entsprechend der Verfügbarkeit von Daten zur Lohnentwicklung im Privatsektor.&nbsp;</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es entspricht der gängigen Praxis, dass Marktdaten bei der Festsetzung der Löhne des Bundespersonals berücksichtigt werden. Der Einbezug der Marktdaten erfolgt auf systemischer Ebene – beispielsweise bei der Festsetzung der Anfangslöhne für Absolventinnen und Absolventen von Berufslehren oder Ausbildungen auf Tertiärstufe – und auch bei der konkreten Anstellung. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die jährlichen generellen Lohnmassnahmen für das Bundespersonal (Teuerungsausgleich, Reallohnerhöhungen) werden zwischen dem Bundesrat und den Personalverbänden ausgehandelt. Dabei fliesst neben der Teuerungsentwicklung sowie der finanziellen und wirtschaftlichen Lage des Bundes auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt ein. Als Orientierungsgrösse für die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt dienen neben den allgemeinen Wirtschaftsdaten insbesondere die zwei anerkannten Lohnumfragen der UBS AG und der Cepec AG, welche Auskunft über die beabsichtigten Lohnerhöhungen in der Wirtschaft geben. Um die Ergebnisse dieser Umfragen abzuwarten, finden die Lohnverhandlungen jeweils erst gegen Ende Jahr statt. Die jeweiligen Erwägungen bei der Festsetzung der Lohnmassnahmen und Vergleiche mit den Lohnmassnahmen der Gesamtwirtschaft sind in der Zusatzdokumentation Personal des Eidgenössischen Personalamtes ausgewiesen; sie sind Teil der Berichterstattung an die Aufsichtskommissionen der eidgenössischen Räte. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dieses Vorgehen hat sich nach Auffassung des Bundesrates bewährt und führt insgesamt zu angemessenen Lohnentscheiden. Denn gemäss Lohnindex des BFS, welcher auch vom Motionär zitiert wird, sind die Löhne der Gesamtwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich kumuliert um 7,0 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum gewährte der Bundesrat generelle Lohnmassnahmen von kumuliert 6,2 Prozent (2,5 Prozentpunkte davon entfallen auf den Teuerungsausgleich 2023). </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gleichwohl sollen die Marktorientierung künftig durch den Einsatz von sogenannten Lohnkurven weiter gestärkt und der mit der aktuellen Lohnentwicklung verbundene Automatismus aufgehoben werden. Es ist geplant, die bereits 2023 im Grundsatz vom Bundesrat verabschiedete Optimierung am Lohnsystem auf Anfang 2026 umzusetzen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Forderungen der Motion grundsätzlich bereits im aktuellen System erfüllt sind. Mit der skizzierten Anpassung am Lohnsystem kann ihnen jedoch noch besser entsprochen werden, weshalb der Bundesrat sich für die Annahme der Motion ausspricht.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die Löhne in der Bundesverwaltung marktgerechter erfolgen. Dazu sind insbesondere folgende Massnahmen zu ergreifen:&nbsp;</p><ol><li>Bei der Festlegung der Löhne muss neben Qualifikation und Erfahrung einer Person ihrem Marktlohn (Opportunitätslohn) bei einer Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber besser Rechnung getragen werden;&nbsp;</li><li>Die Löhne in der Bundesverwaltung sollen nicht stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne der gesamtschweizerischen Privatwirtschaft.&nbsp;</li></ol>
  • Marktgerechte Löhne beim Bund. Privatwirtschaft nicht mit ungleichen Spiessen konkurrenzieren
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Lohnentwicklung in der Schweiz bestehen zwischen dem Bund auf der einen Seite und Kantonen, Gemeinden und Privatwirtschaft auf der anderen Seite grosse Unterschiede. Die Inflation lag 2023 bei 2.1%. Im Vergleich dazu stiegen die Löhne in der Privatwirtschaft im selben Jahr durchschnittlich nur um 1.7%, während Staatsangestellte im selben Jahr eine überdurchschnittliche Lohnsteigerung von 3.6% verzeichneten. Als einzige Berufsgruppe ist ihr Lohn real sogar höher als im Jahr 2020. Dabei ist der Lohn beim Bund im Durchschnitt bereits 11.6% höher als bei einer Person mit gleicher Qualifikation in der Privatwirtschaft laut einer Studie des IWPs.&nbsp;&nbsp;</p><p>Es ist schon im Grundsatz nicht wünschenswert, dass die Bundesverwaltung die Privatwirtschaft mit höheren Löhnen konkurrenziert und ihr so kompetente Mitarbeitende entzieht. Angesichts des aktuellen Arbeits- und Fachkräftemangels ist das noch problematischer. Da die Löhne der Staatsangestellten aus Steuermitteln finanziert werden, ist es aus Gründen der Fairness und Angemessenheit geboten, dass die Löhne der Bundesverwaltung nicht stärker steigen als jene in der Privatwirtschaft. Dies würde nicht nur die Akzeptanz der öffentlichen Verwaltung in der Bevölkerung stärken, sondern auch zu signifikanten Einsparungen im Bundeshaushalt führen.&nbsp;</p><p>Bei einem Bundespersonalhaushalt von ca. 6 Mrd. Franken würde eine übermässige Lohnsteigerung von 1.9% (3.6%-1.7%) wie im Beispieljahr 2023, bereits im Folgejahr ein Einsparungspotenzial von über 100 Mio. Franken ergeben. Da diese Steigerungen kumulativ wirken («Zinseszinseffekt»), könnten die Einsparungen in einigen Jahren bereits mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr betragen.&nbsp;</p><p>Es soll dabei geprüft werden, dass die Lohnanpassungen der Bundesverwaltung zeitlich verzögert um ein Jahr erfolgt, entsprechend der Verfügbarkeit von Daten zur Lohnentwicklung im Privatsektor.&nbsp;</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Es entspricht der gängigen Praxis, dass Marktdaten bei der Festsetzung der Löhne des Bundespersonals berücksichtigt werden. Der Einbezug der Marktdaten erfolgt auf systemischer Ebene – beispielsweise bei der Festsetzung der Anfangslöhne für Absolventinnen und Absolventen von Berufslehren oder Ausbildungen auf Tertiärstufe – und auch bei der konkreten Anstellung. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die jährlichen generellen Lohnmassnahmen für das Bundespersonal (Teuerungsausgleich, Reallohnerhöhungen) werden zwischen dem Bundesrat und den Personalverbänden ausgehandelt. Dabei fliesst neben der Teuerungsentwicklung sowie der finanziellen und wirtschaftlichen Lage des Bundes auch die Lage auf dem Arbeitsmarkt ein. Als Orientierungsgrösse für die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt dienen neben den allgemeinen Wirtschaftsdaten insbesondere die zwei anerkannten Lohnumfragen der UBS AG und der Cepec AG, welche Auskunft über die beabsichtigten Lohnerhöhungen in der Wirtschaft geben. Um die Ergebnisse dieser Umfragen abzuwarten, finden die Lohnverhandlungen jeweils erst gegen Ende Jahr statt. Die jeweiligen Erwägungen bei der Festsetzung der Lohnmassnahmen und Vergleiche mit den Lohnmassnahmen der Gesamtwirtschaft sind in der Zusatzdokumentation Personal des Eidgenössischen Personalamtes ausgewiesen; sie sind Teil der Berichterstattung an die Aufsichtskommissionen der eidgenössischen Räte. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Dieses Vorgehen hat sich nach Auffassung des Bundesrates bewährt und führt insgesamt zu angemessenen Lohnentscheiden. Denn gemäss Lohnindex des BFS, welcher auch vom Motionär zitiert wird, sind die Löhne der Gesamtwirtschaft in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich kumuliert um 7,0 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraum gewährte der Bundesrat generelle Lohnmassnahmen von kumuliert 6,2 Prozent (2,5 Prozentpunkte davon entfallen auf den Teuerungsausgleich 2023). </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gleichwohl sollen die Marktorientierung künftig durch den Einsatz von sogenannten Lohnkurven weiter gestärkt und der mit der aktuellen Lohnentwicklung verbundene Automatismus aufgehoben werden. Es ist geplant, die bereits 2023 im Grundsatz vom Bundesrat verabschiedete Optimierung am Lohnsystem auf Anfang 2026 umzusetzen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Forderungen der Motion grundsätzlich bereits im aktuellen System erfüllt sind. Mit der skizzierten Anpassung am Lohnsystem kann ihnen jedoch noch besser entsprochen werden, weshalb der Bundesrat sich für die Annahme der Motion ausspricht.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass die Löhne in der Bundesverwaltung marktgerechter erfolgen. Dazu sind insbesondere folgende Massnahmen zu ergreifen:&nbsp;</p><ol><li>Bei der Festlegung der Löhne muss neben Qualifikation und Erfahrung einer Person ihrem Marktlohn (Opportunitätslohn) bei einer Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber besser Rechnung getragen werden;&nbsp;</li><li>Die Löhne in der Bundesverwaltung sollen nicht stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne der gesamtschweizerischen Privatwirtschaft.&nbsp;</li></ol>
    • Marktgerechte Löhne beim Bund. Privatwirtschaft nicht mit ungleichen Spiessen konkurrenzieren

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