Die ordentliche Einbürgerung sei mit Einführung des neuen Bürgerrechts restriktiver und selektiver geworden

ShortId
24.3783
Id
20243783
Updated
26.09.2024 15:56
Language
de
Title
Die ordentliche Einbürgerung sei mit Einführung des neuen Bürgerrechts restriktiver und selektiver geworden
AdditionalIndexing
04;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1., 4., 5. und 8. Der Bundesrat führt zurzeit in Erfüllung des Postulates 22.3397 «Der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen» zwei Studien durch. Ziel dieser Studien ist es einerseits, ein umfassendes Bild über die Einbürgerungssituation von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz zu erhalten und sich andererseits einen Überblick über den Erwerb der Staatsangehörigkeit in ausgewählten europäischen Staaten zu verschaffen. Bis zum Abschluss dieser Studien und der Verabschiedung des Postulatsberichts durch den Bundesrat sind derzeit keine weiteren Untersuchungen geplant. Der Bundesrat wird aber gestützt auf die Ergebnisse der verschiedenen Studien zum Bürgerrecht zu gegebener Zeit bei Bedarf Massnahmen vorschlagen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die Einbürgerungen widerspiegeln insbesondere das veränderte sozio-ökonomische Profil der über das Freizügigkeitsabkommen zugewanderten Personen, welche mehrheitlich eine höhere berufliche Qualifikation besitzen und oft über einen Tertiärabschluss verfügen. Die gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können grundsätzlich von allen Ausländerinnen und Ausländern mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in der Schweiz erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die wirtschaftliche Selbständigkeit und Kenntnisse der am Wohnort gesprochenen Sprache. Persönliche Eigenschaften wie die Herkunft, die berufliche Ausbildung oder die soziale Stellung sind nicht massgebend. Allfällige Diskriminierungen im Einbürgerungsverfahren können zudem vor Gericht angefochten werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Das ordentliche Einbürgerungsverfahren berücksichtigt die kantonalen und kommunalen Zuständigkeiten. Doppelspurigkeiten und Leerläufe werden mit dem geltenden Bürgerrechtsgesetz vermieden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Die Zuständigkeiten der Kantone bei der Einbürgerung ergeben sich aus der Bundesverfassung. Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption, zudem erleichtert er die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration sowie von staatenlosen Kindern. Darüber hinaus erlässt der Bund Mindestvorschriften für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone und erteilt die Einbürgerungsbewilligung. Diese Regelung entspricht dem föderalistischen Aufbau der Schweiz, der den Kantonen und Gemeinden bei der Einbürgerung einen eigenständigen Handlungsspielraum einräumt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">7. Der Zusammenhalt der Gesellschaft kann nicht an der Zahl der jährlich eingebürgerten oder nicht eingebürgerten Personen gemessen werden. Entscheidend ist vielmehr, dass die Einbürgerung eine erfolgreiche Integration der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers in die Gesellschaft darstellt sowie die Art und Weise, wie die Gesellschaft die Einbürgerungspolitik wahrnimmt.</span></p></div>
  • <p>Im Mai 2024 veröffentlichte die Eidgenössische Migrationskommission eine Studie über die Auswirkungen des 2018 eingeführten neuen Bürgerrechtsgesetzes des Bundes und Wege zu einem inklusiveren System der Einbürgerung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Resultate der vorliegenden Studie zeigen, dass die ordentliche Einbürgerung mit Einführung des neuen Bürgerrechts noch restriktiver und selektiver geworden ist, als sie es vor der Revision schon war. Sie machen auch deutlich, dass sich die Gesetzesänderung nicht auf alle in gleichem Masse auswirkt. Die statistische Analyse der Daten zeigt eine tiefgreifende Veränderung der sozioökonomischen Struktur der Eingebürgerten.</p><p>&nbsp;</p><p>Laut der Studie liegen die Gründe dafür, dass das geänderte Bürgerrecht noch restriktiver geworden ist, einerseits in den neuen rechtlichen Strukturen, andererseits in der Auslegung dieser Strukturen in der politischen und behördlichen Praxis.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat darum, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind weitere Untersuchungen vorgesehen?</p><p>2. Die Studie der EKM zeigt, dass die erhöhte Selektivität, wie sie durch das neue Gesetz geschaffen wurde, zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der Einbürgerungskandidierenden führt. Widerspricht diese Diskriminierung nicht den Entscheiden des Bundesgerichtes?</p><p>3. Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass das ursprüngliche Ziel der Bürgerrechtsrevision, das komplizierte, mehrstufige Schweizer Bürgerrecht zu vereinfachen, verfehlt wurde?</p><p>4. Geben die Resultate dieser Studie dem Bundesrat Anlass, das Bürgerrecht und dessen Umsetzung zu überprüfen?</p><p>5. Unternimmt er Massnahmen, um die Ungerechtigkeiten im Einbürgerungssystem aufzuheben?</p><p>6. Erachtet der Bundesrat die Regelungsspielräume, die es den Kantonen erlauben, Anforderungen zu stellen, die über jene des Bundes hinausgehen, als sinnvoll?</p><p>7. Gefährdet die Schweizer Einbürgerungspraxis den Zusammenhalt der Gesellschaft?</p><p>8. Wie positioniert sich der Bundesrat zu den von der EKM vorgeschlagenen Schritten zu einem inklusiveren Einbürgerungssystem?&nbsp;</p>
  • Die ordentliche Einbürgerung sei mit Einführung des neuen Bürgerrechts restriktiver und selektiver geworden
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">1., 4., 5. und 8. Der Bundesrat führt zurzeit in Erfüllung des Postulates 22.3397 «Der tiefen Einbürgerungszahl von Ausländerinnen und Ausländern der zweiten Generation auf den Grund gehen» zwei Studien durch. Ziel dieser Studien ist es einerseits, ein umfassendes Bild über die Einbürgerungssituation von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz zu erhalten und sich andererseits einen Überblick über den Erwerb der Staatsangehörigkeit in ausgewählten europäischen Staaten zu verschaffen. Bis zum Abschluss dieser Studien und der Verabschiedung des Postulatsberichts durch den Bundesrat sind derzeit keine weiteren Untersuchungen geplant. Der Bundesrat wird aber gestützt auf die Ergebnisse der verschiedenen Studien zum Bürgerrecht zu gegebener Zeit bei Bedarf Massnahmen vorschlagen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">2. Die Einbürgerungen widerspiegeln insbesondere das veränderte sozio-ökonomische Profil der über das Freizügigkeitsabkommen zugewanderten Personen, welche mehrheitlich eine höhere berufliche Qualifikation besitzen und oft über einen Tertiärabschluss verfügen. Die gesetzlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können grundsätzlich von allen Ausländerinnen und Ausländern mit einem dauerhaften Aufenthaltsrecht in der Schweiz erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die wirtschaftliche Selbständigkeit und Kenntnisse der am Wohnort gesprochenen Sprache. Persönliche Eigenschaften wie die Herkunft, die berufliche Ausbildung oder die soziale Stellung sind nicht massgebend. Allfällige Diskriminierungen im Einbürgerungsverfahren können zudem vor Gericht angefochten werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">3. Das ordentliche Einbürgerungsverfahren berücksichtigt die kantonalen und kommunalen Zuständigkeiten. Doppelspurigkeiten und Leerläufe werden mit dem geltenden Bürgerrechtsgesetz vermieden. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">6. Die Zuständigkeiten der Kantone bei der Einbürgerung ergeben sich aus der Bundesverfassung. Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption, zudem erleichtert er die Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration sowie von staatenlosen Kindern. Darüber hinaus erlässt der Bund Mindestvorschriften für die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone und erteilt die Einbürgerungsbewilligung. Diese Regelung entspricht dem föderalistischen Aufbau der Schweiz, der den Kantonen und Gemeinden bei der Einbürgerung einen eigenständigen Handlungsspielraum einräumt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">7. Der Zusammenhalt der Gesellschaft kann nicht an der Zahl der jährlich eingebürgerten oder nicht eingebürgerten Personen gemessen werden. Entscheidend ist vielmehr, dass die Einbürgerung eine erfolgreiche Integration der Gesuchstellerin oder des Gesuchstellers in die Gesellschaft darstellt sowie die Art und Weise, wie die Gesellschaft die Einbürgerungspolitik wahrnimmt.</span></p></div>
    • <p>Im Mai 2024 veröffentlichte die Eidgenössische Migrationskommission eine Studie über die Auswirkungen des 2018 eingeführten neuen Bürgerrechtsgesetzes des Bundes und Wege zu einem inklusiveren System der Einbürgerung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Resultate der vorliegenden Studie zeigen, dass die ordentliche Einbürgerung mit Einführung des neuen Bürgerrechts noch restriktiver und selektiver geworden ist, als sie es vor der Revision schon war. Sie machen auch deutlich, dass sich die Gesetzesänderung nicht auf alle in gleichem Masse auswirkt. Die statistische Analyse der Daten zeigt eine tiefgreifende Veränderung der sozioökonomischen Struktur der Eingebürgerten.</p><p>&nbsp;</p><p>Laut der Studie liegen die Gründe dafür, dass das geänderte Bürgerrecht noch restriktiver geworden ist, einerseits in den neuen rechtlichen Strukturen, andererseits in der Auslegung dieser Strukturen in der politischen und behördlichen Praxis.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat darum, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sind weitere Untersuchungen vorgesehen?</p><p>2. Die Studie der EKM zeigt, dass die erhöhte Selektivität, wie sie durch das neue Gesetz geschaffen wurde, zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung der Einbürgerungskandidierenden führt. Widerspricht diese Diskriminierung nicht den Entscheiden des Bundesgerichtes?</p><p>3. Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass das ursprüngliche Ziel der Bürgerrechtsrevision, das komplizierte, mehrstufige Schweizer Bürgerrecht zu vereinfachen, verfehlt wurde?</p><p>4. Geben die Resultate dieser Studie dem Bundesrat Anlass, das Bürgerrecht und dessen Umsetzung zu überprüfen?</p><p>5. Unternimmt er Massnahmen, um die Ungerechtigkeiten im Einbürgerungssystem aufzuheben?</p><p>6. Erachtet der Bundesrat die Regelungsspielräume, die es den Kantonen erlauben, Anforderungen zu stellen, die über jene des Bundes hinausgehen, als sinnvoll?</p><p>7. Gefährdet die Schweizer Einbürgerungspraxis den Zusammenhalt der Gesellschaft?</p><p>8. Wie positioniert sich der Bundesrat zu den von der EKM vorgeschlagenen Schritten zu einem inklusiveren Einbürgerungssystem?&nbsp;</p>
    • Die ordentliche Einbürgerung sei mit Einführung des neuen Bürgerrechts restriktiver und selektiver geworden

Back to List