Administrativaufwendungen im Auftrag des Bundes sind nicht gratis

ShortId
24.3799
Id
20243799
Updated
25.09.2024 08:26
Language
de
Title
Administrativaufwendungen im Auftrag des Bundes sind nicht gratis
AdditionalIndexing
15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Jahrzehnten wird versucht, die administrativen Belastungen vor allem bei KMU und Gewerbe zu reduzieren, passiert ist jedoch das Gegenteil. Die Regulierungsdichte und die damit zusammenhängenden unentschädigten Arbeiten nehmen laufend zu. Es scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass diese Aufwendungen zu Gunsten des Staates unentgeltlich zu erfolgen haben. Beispiele finden sich im Bereich der Mehrwertsteuer, der LSVA, den Lohnkontrollen gemäss Gleichstellungsgesetz uam.&nbsp;</p><p>Unsere Unternehmen brauchen endlich wirksame Entlastung und eine Vereinfachung der administrativen Prozesse. So sollen vor allem KMU und Gewerbe für die seitens des Bundes auferlegten Administrativaufgaben angemessen entschädigt werden. Als mögliche Lösung könnte ein Ansatz analog den Quellensteuerabrechnungen dienen. Immerhin sind die Gewerbebetriebe wichtige Steuereintreiber für den Bund, die je nach Situation auch noch vorübergehend das Inkassorisiko tragen müssen. Nachdem sich staatliche Stellen konsequent auf das Verursacherprinzip berufen und für alle möglichen Tätigkeiten Gebühren und Abgaben verlangen, muss dieses Prinzip auch umgekehrt gelten.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat teilt die Absicht des Motionärs, die administrative Belastung der Unternehmen möglichst tief zu halten und mit einer effizienten Regulierung gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Er erachtet den mit der Motion vorgeschlagenen Weg aus den nachfolgenden Gründen jedoch als ungeeignet: Eine Entschädigung der administrativen Aufwände von hunderttausenden Unternehmen durch den Bund würde grosse neue Bürokratie mit sich bringen. Die Unternehmen müssten ihre Aufwände im Detail nachweisen und in Rechnung stellen. Auch beim Bund entstünde aus der Prüfung der Angaben und der Auszahlung der Entschädigungen ein hoher Vollzugsaufwand.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Entschädigungen müssten über Bundesmittel entrichtet werden, womit sie entweder von den Steuerzahlenden getragen oder mittels Ausgabenkürzungen finanziert würden. Die Gesamtsumme der Entschädigungen könnte sehr hohe Beträge erreichen und mit beträchtlichen Verteilungswirkungen verbunden sein. Zudem sind auch Private oder Vereine von administrativen Aufwänden betroffen, beispielsweise durch das Ausfüllen einer Steuererklärung. Eine bloss für Unternehmen vorgesehene Entschädigung würde unweigerlich Fragen zur Gleichbehandlung aufwerfen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Generell dienen die administrativen Arbeiten der Erfüllung eines vom Gesetzgeber definierten Regulierungsziels und stehen auch einem beabsichtigten Nutzen für die Wirtschaft und für die Gesellschaft gegenüber. Dazu gehören zum Beispiel die Rechtssicherheit, eine gut ausgebaute Infrastruktur, wirtschaftliche und politische Stabilität, ein gutes Bildungssystem oder die in der Motion angesprochene Lohngleichheit. Die Notwendigkeit und Effizienz einer Regelung sowie der damit verbundene administrative Aufwand muss jeweils im Einzelfall abgewogen werden. Das bestehende Instrument der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ermöglicht es bereits heute mögliche Alternativen sowie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von neuen Regulierungen zu prüfen und aufzuzeigen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gesamtwirtschaftlich betrachtet ist es sinnvoller, direkte Massnahmen zur Senkung des administrativen Aufwands zu treffen, als ein neues komplexes System zur blossen Entschädigung und Kostenumverteilung von Aufwänden aufzubauen. Mit dem vom Parlament im Herbst 2023 verabschiedeten Unternehmensentlastungsgesetz (SR 930.31) sollen Regulierungskosten gesenkt und die Digitalisierung von Behördenleistungen ausgebaut werden. Das Entlastungspotenzial für Unternehmen soll sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Regulierungen noch konsequenter identifiziert und ausgeschöpft werden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen, dass alle Unternehmen für Administrativaufwendungen, welche im Auftrag des Bundes getätigt werden, von diesem auch angemessen entschädigt werden.&nbsp;</p>
  • Administrativaufwendungen im Auftrag des Bundes sind nicht gratis
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Jahrzehnten wird versucht, die administrativen Belastungen vor allem bei KMU und Gewerbe zu reduzieren, passiert ist jedoch das Gegenteil. Die Regulierungsdichte und die damit zusammenhängenden unentschädigten Arbeiten nehmen laufend zu. Es scheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass diese Aufwendungen zu Gunsten des Staates unentgeltlich zu erfolgen haben. Beispiele finden sich im Bereich der Mehrwertsteuer, der LSVA, den Lohnkontrollen gemäss Gleichstellungsgesetz uam.&nbsp;</p><p>Unsere Unternehmen brauchen endlich wirksame Entlastung und eine Vereinfachung der administrativen Prozesse. So sollen vor allem KMU und Gewerbe für die seitens des Bundes auferlegten Administrativaufgaben angemessen entschädigt werden. Als mögliche Lösung könnte ein Ansatz analog den Quellensteuerabrechnungen dienen. Immerhin sind die Gewerbebetriebe wichtige Steuereintreiber für den Bund, die je nach Situation auch noch vorübergehend das Inkassorisiko tragen müssen. Nachdem sich staatliche Stellen konsequent auf das Verursacherprinzip berufen und für alle möglichen Tätigkeiten Gebühren und Abgaben verlangen, muss dieses Prinzip auch umgekehrt gelten.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Der Bundesrat teilt die Absicht des Motionärs, die administrative Belastung der Unternehmen möglichst tief zu halten und mit einer effizienten Regulierung gute Rahmenbedingungen zu schaffen. Er erachtet den mit der Motion vorgeschlagenen Weg aus den nachfolgenden Gründen jedoch als ungeeignet: Eine Entschädigung der administrativen Aufwände von hunderttausenden Unternehmen durch den Bund würde grosse neue Bürokratie mit sich bringen. Die Unternehmen müssten ihre Aufwände im Detail nachweisen und in Rechnung stellen. Auch beim Bund entstünde aus der Prüfung der Angaben und der Auszahlung der Entschädigungen ein hoher Vollzugsaufwand.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Die Entschädigungen müssten über Bundesmittel entrichtet werden, womit sie entweder von den Steuerzahlenden getragen oder mittels Ausgabenkürzungen finanziert würden. Die Gesamtsumme der Entschädigungen könnte sehr hohe Beträge erreichen und mit beträchtlichen Verteilungswirkungen verbunden sein. Zudem sind auch Private oder Vereine von administrativen Aufwänden betroffen, beispielsweise durch das Ausfüllen einer Steuererklärung. Eine bloss für Unternehmen vorgesehene Entschädigung würde unweigerlich Fragen zur Gleichbehandlung aufwerfen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:3pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Generell dienen die administrativen Arbeiten der Erfüllung eines vom Gesetzgeber definierten Regulierungsziels und stehen auch einem beabsichtigten Nutzen für die Wirtschaft und für die Gesellschaft gegenüber. Dazu gehören zum Beispiel die Rechtssicherheit, eine gut ausgebaute Infrastruktur, wirtschaftliche und politische Stabilität, ein gutes Bildungssystem oder die in der Motion angesprochene Lohngleichheit. Die Notwendigkeit und Effizienz einer Regelung sowie der damit verbundene administrative Aufwand muss jeweils im Einzelfall abgewogen werden. Das bestehende Instrument der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ermöglicht es bereits heute mögliche Alternativen sowie die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von neuen Regulierungen zu prüfen und aufzuzeigen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Gesamtwirtschaftlich betrachtet ist es sinnvoller, direkte Massnahmen zur Senkung des administrativen Aufwands zu treffen, als ein neues komplexes System zur blossen Entschädigung und Kostenumverteilung von Aufwänden aufzubauen. Mit dem vom Parlament im Herbst 2023 verabschiedeten Unternehmensentlastungsgesetz (SR 930.31) sollen Regulierungskosten gesenkt und die Digitalisierung von Behördenleistungen ausgebaut werden. Das Entlastungspotenzial für Unternehmen soll sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Regulierungen noch konsequenter identifiziert und ausgeschöpft werden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesgrundlage dafür zu schaffen, dass alle Unternehmen für Administrativaufwendungen, welche im Auftrag des Bundes getätigt werden, von diesem auch angemessen entschädigt werden.&nbsp;</p>
    • Administrativaufwendungen im Auftrag des Bundes sind nicht gratis

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