Keine falsche Toleranz für kriminelle Personen des Asylbereichs

ShortId
24.3885
Id
20243885
Updated
30.09.2024 09:43
Language
de
Title
Keine falsche Toleranz für kriminelle Personen des Asylbereichs
AdditionalIndexing
2811;1216;10;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2023 der Schweiz zeigt, dass immer mehr Straftäter Personen des Asylbereichs sind. Ihre Zahl stieg von 3651 Fällen im Jahr 2022 auf 5945 Fälle letztes Jahr, was einer Zunahme von 39 % entspricht. &nbsp;Insbesondere Personen aus Nordafrika fallen durch eine hohe Kriminalitätsrate auf. Gemäss der PKS waren 2023 unter den polizeilich registrierten Straftätern insgesamt 1205 Staatsangehörige aus Algerien und 727 aus Marokko. Die aktuell geltenden Voraussetzungen für einen Landesverweis sind nicht ausreichend, da sie für die kriminell gewordenen Personen offensichtlich nicht abschreckend wirken. Eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen im Sinne einer systematischen Ausweisung trägt zur Prävention von Straftaten bei und zeigt der Bevölkerung, dass ihre Sicherheit und ihr Schutz höher gewichtet werden als das Aufenthaltsrecht der Straftäter, die zudem das Gastrecht unseres Land arglistig missbrauchen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Personen des Asylbereichs, die rechtskräftig wegen Vergehen oder Verbrechen verurteilt worden sind, automatisch ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren und das Land verlassen müssen, sei es freiwillig oder durch behördliche Ausschaffung.</p>
  • Keine falsche Toleranz für kriminelle Personen des Asylbereichs
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2023 der Schweiz zeigt, dass immer mehr Straftäter Personen des Asylbereichs sind. Ihre Zahl stieg von 3651 Fällen im Jahr 2022 auf 5945 Fälle letztes Jahr, was einer Zunahme von 39 % entspricht. &nbsp;Insbesondere Personen aus Nordafrika fallen durch eine hohe Kriminalitätsrate auf. Gemäss der PKS waren 2023 unter den polizeilich registrierten Straftätern insgesamt 1205 Staatsangehörige aus Algerien und 727 aus Marokko. Die aktuell geltenden Voraussetzungen für einen Landesverweis sind nicht ausreichend, da sie für die kriminell gewordenen Personen offensichtlich nicht abschreckend wirken. Eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen im Sinne einer systematischen Ausweisung trägt zur Prävention von Straftaten bei und zeigt der Bevölkerung, dass ihre Sicherheit und ihr Schutz höher gewichtet werden als das Aufenthaltsrecht der Straftäter, die zudem das Gastrecht unseres Land arglistig missbrauchen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderliche gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit Personen des Asylbereichs, die rechtskräftig wegen Vergehen oder Verbrechen verurteilt worden sind, automatisch ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren und das Land verlassen müssen, sei es freiwillig oder durch behördliche Ausschaffung.</p>
    • Keine falsche Toleranz für kriminelle Personen des Asylbereichs

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