Vernachlässigung sachgerechter Venenpunktion bei der Ausbildung und im medizinischen Alltag (Spitäler, Arztpraxen, Spitex)

ShortId
24.3906
Id
20243906
Updated
19.09.2024 14:54
Language
de
Title
Vernachlässigung sachgerechter Venenpunktion bei der Ausbildung und im medizinischen Alltag (Spitäler, Arztpraxen, Spitex)
AdditionalIndexing
32;2841;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Venenpunktionen gehören zu den häufigsten Vorgängen in der Medizin. Sie stellen gleichzeitig eine bedeutende Schwachstelle im schweizerischen Gesundheitswesen dar, weil verschiedene damit verbundenen Herausforderungen und Komplikationen die Patientensicherheit gefährden und in Extremfällen zum Tode der Patienten führen können.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu bezahlen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Existieren Richtlinien hinsichtlich der sorgfältigen Handhabung von Venenpunktionen auch insbesondere hinsichtlich Sorgfalts- und Haftungsfragen? Falls ja, welche&nbsp;und wie werden die Qualitätsindikatoren gemessen?</li><li>Wurde die EQK oder eine andere Bundesbehörde hinsichtlich Venenpunktion bereits aktiv? Falls ja, wann und in welcher Form und mit welchen Mitteln?</li><li>Gibt es nationale Institutionen, die sich spezifisch mit Infektionen und Hygiene im Gesundheitswesen befassen? Falls ja, wie können diese speziell im Hinblick auf alle Arten venöser Zugänge einen Beitrag zur Behandlungsqualität und Patientensicherheit leisten?</li><li>Wie verlief die Entwicklung der medizinischen Haftpflichtfälle qualitativ und quantitativ in der Schweiz in den letzten 20 Jahren, a) generell, b) spezifisch hinsichtlich Venenpunktionen?</li><li>Wie viele medizinal-haftpflichtrechtliche Urteile sind dem Bundesrat auf Stufe Bund und Kanton in den letzten 20 Jahren bekannt? Wie viele davon führten zu einer Bejahung der Haftung a) generell, b) spezifisch hinsichtlich Venenpunktionen?</li><li>Wie viele Regressfälle im medizinischen Haftpflichtbereich wurden von den Regressdiensten der schweizerischen Sozialversicherungen in den letzten 20 Jahren, a) generell, b) spezifisch hinsichtlich Venenpunktionen geführt, dies mit welchem Resultat?</li><li>Die haftpflichtrechtlichen Bedingungen sind in der Schweiz unterschiedlich je nachdem, ob es sich um einen Haftpflichtfall in einem privaten oder in einem staatlichen Spital handelt (gerichtliche Zuständigkeit, Verjährung der Haftpflichtansprüche etc.). Könnte sich der Bundesrat vorstellen, dass bei der Durchsetzung haftpflichtrechtlicher Garantieansprüche bei den öffentlichen Spitälern privates Verjährungsrecht (OR 127) und prozessual die eidg. ZPO - und nicht mehr die kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetze anwendbar - sind, damit zumindest in diesem sensitiven Bereich gleich lange Spiesse Staat / Privat hergestellt werden?</li></ol>
  • Vernachlässigung sachgerechter Venenpunktion bei der Ausbildung und im medizinischen Alltag (Spitäler, Arztpraxen, Spitex)
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Venenpunktionen gehören zu den häufigsten Vorgängen in der Medizin. Sie stellen gleichzeitig eine bedeutende Schwachstelle im schweizerischen Gesundheitswesen dar, weil verschiedene damit verbundenen Herausforderungen und Komplikationen die Patientensicherheit gefährden und in Extremfällen zum Tode der Patienten führen können.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu bezahlen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Existieren Richtlinien hinsichtlich der sorgfältigen Handhabung von Venenpunktionen auch insbesondere hinsichtlich Sorgfalts- und Haftungsfragen? Falls ja, welche&nbsp;und wie werden die Qualitätsindikatoren gemessen?</li><li>Wurde die EQK oder eine andere Bundesbehörde hinsichtlich Venenpunktion bereits aktiv? Falls ja, wann und in welcher Form und mit welchen Mitteln?</li><li>Gibt es nationale Institutionen, die sich spezifisch mit Infektionen und Hygiene im Gesundheitswesen befassen? Falls ja, wie können diese speziell im Hinblick auf alle Arten venöser Zugänge einen Beitrag zur Behandlungsqualität und Patientensicherheit leisten?</li><li>Wie verlief die Entwicklung der medizinischen Haftpflichtfälle qualitativ und quantitativ in der Schweiz in den letzten 20 Jahren, a) generell, b) spezifisch hinsichtlich Venenpunktionen?</li><li>Wie viele medizinal-haftpflichtrechtliche Urteile sind dem Bundesrat auf Stufe Bund und Kanton in den letzten 20 Jahren bekannt? Wie viele davon führten zu einer Bejahung der Haftung a) generell, b) spezifisch hinsichtlich Venenpunktionen?</li><li>Wie viele Regressfälle im medizinischen Haftpflichtbereich wurden von den Regressdiensten der schweizerischen Sozialversicherungen in den letzten 20 Jahren, a) generell, b) spezifisch hinsichtlich Venenpunktionen geführt, dies mit welchem Resultat?</li><li>Die haftpflichtrechtlichen Bedingungen sind in der Schweiz unterschiedlich je nachdem, ob es sich um einen Haftpflichtfall in einem privaten oder in einem staatlichen Spital handelt (gerichtliche Zuständigkeit, Verjährung der Haftpflichtansprüche etc.). Könnte sich der Bundesrat vorstellen, dass bei der Durchsetzung haftpflichtrechtlicher Garantieansprüche bei den öffentlichen Spitälern privates Verjährungsrecht (OR 127) und prozessual die eidg. ZPO - und nicht mehr die kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetze anwendbar - sind, damit zumindest in diesem sensitiven Bereich gleich lange Spiesse Staat / Privat hergestellt werden?</li></ol>
    • Vernachlässigung sachgerechter Venenpunktion bei der Ausbildung und im medizinischen Alltag (Spitäler, Arztpraxen, Spitex)

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