Überarbeitung der Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen in Bezug auf die ADHS und vergleichbare Krankheiten

ShortId
24.3931
Id
20243931
Updated
20.09.2024 08:39
Language
de
Title
Überarbeitung der Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen in Bezug auf die ADHS und vergleichbare Krankheiten
AdditionalIndexing
09;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Richtlinien (Nosologia Militaris) der Diensttauglichkeit sind von 2008 und somit nicht auf den aktuellsten Stand der medizinischen Forschung.</p><p>Die Armee wäre gut beraten, sich mit dem Thema ADHS, den Menschen dahinter und der aktuellen Medizin und Resultate frisch auseinanderzusetzen.</p><p>Aussagen von milititärdienstwilligen Personen wie: "Ich fahre regelmässig Auto und absolviere demnächst die LKW Fahrschule für die Feuerwehr und Sanität. Im Zivilen kann ich trotz ADHS und Ritalin fahren, warum sollte das dann im Militär nicht gehen?" machen stutzig.&nbsp;</p><p>In dieser Thematik herrscht dringenden Handlungsbedarf, insbesondere weil Menschen, welche gerne Dienst leisten würden, so aussen vor gelassen werden.</p>
  • <p>Die Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen (Richtlinien) in Bezug auf die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) wurden am 1. Juni 2008 in Kraft gesetzt und entsprechen gemäss der Schweizerischen Fachgesellschaft ADHS aufgrund medizinischen Fortschritts nicht mehr dem aktuellen Wissensstand. Seit 2008 haben sich nicht nur medizinische Erkenntnisse verändert, sondern es ist davon auszugehen, dass sich die Bedürfnisse der Armee ebenfalls gewandelt haben. Gemäss VBS befinden sich die Richtlinien, die in der «Nosologia Militaris» festgehalten sind, in Überarbeitung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie sind die Vorgehensweise und aktueller Stand der Überarbeitung der Richtlinien in Bezug auf die ADHS?</li><li>In der MBDD steht über eine ADHS-betroffene Person: «Zivil ausbildungsmässig oder beruflich integriert, weist eventuell sogar Spezialkenntnisse, resp. -interessen auf, die für die Armee wertvoll sind.» Welche Spezialkenntnisse, resp. -interessen sind hier gemeint und wo überall können diese eingesetzt werden?</li><li>Werden momentan die Richtlinien betreffend anderen, mit Blick auf die Militärdiensttauglichkeit vergleichbaren Krankheiten überarbeitet?</li><li>Falls ja, welche weiteren Krankheiten werden bei der Überarbeitung berücksichtigt?</li><li>Wie ist generell der Prozess definiert, mit dem die Armee sicherstellt, dass ihre Richtlinien betreffend Tauglichkeit dem aktuellen medizinischen Stand entsprechen?&nbsp;</li><li>Sieht die Armee in den neusten medizinischen Erkenntnissen zur ADHS und vergleichbaren Krankheiten eine Chance, dass mehr Leute Militärdienst leisten können?</li></ol>
  • Überarbeitung der Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen in Bezug auf die ADHS und vergleichbare Krankheiten
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Richtlinien (Nosologia Militaris) der Diensttauglichkeit sind von 2008 und somit nicht auf den aktuellsten Stand der medizinischen Forschung.</p><p>Die Armee wäre gut beraten, sich mit dem Thema ADHS, den Menschen dahinter und der aktuellen Medizin und Resultate frisch auseinanderzusetzen.</p><p>Aussagen von milititärdienstwilligen Personen wie: "Ich fahre regelmässig Auto und absolviere demnächst die LKW Fahrschule für die Feuerwehr und Sanität. Im Zivilen kann ich trotz ADHS und Ritalin fahren, warum sollte das dann im Militär nicht gehen?" machen stutzig.&nbsp;</p><p>In dieser Thematik herrscht dringenden Handlungsbedarf, insbesondere weil Menschen, welche gerne Dienst leisten würden, so aussen vor gelassen werden.</p>
    • <p>Die Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen (Richtlinien) in Bezug auf die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) wurden am 1. Juni 2008 in Kraft gesetzt und entsprechen gemäss der Schweizerischen Fachgesellschaft ADHS aufgrund medizinischen Fortschritts nicht mehr dem aktuellen Wissensstand. Seit 2008 haben sich nicht nur medizinische Erkenntnisse verändert, sondern es ist davon auszugehen, dass sich die Bedürfnisse der Armee ebenfalls gewandelt haben. Gemäss VBS befinden sich die Richtlinien, die in der «Nosologia Militaris» festgehalten sind, in Überarbeitung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie sind die Vorgehensweise und aktueller Stand der Überarbeitung der Richtlinien in Bezug auf die ADHS?</li><li>In der MBDD steht über eine ADHS-betroffene Person: «Zivil ausbildungsmässig oder beruflich integriert, weist eventuell sogar Spezialkenntnisse, resp. -interessen auf, die für die Armee wertvoll sind.» Welche Spezialkenntnisse, resp. -interessen sind hier gemeint und wo überall können diese eingesetzt werden?</li><li>Werden momentan die Richtlinien betreffend anderen, mit Blick auf die Militärdiensttauglichkeit vergleichbaren Krankheiten überarbeitet?</li><li>Falls ja, welche weiteren Krankheiten werden bei der Überarbeitung berücksichtigt?</li><li>Wie ist generell der Prozess definiert, mit dem die Armee sicherstellt, dass ihre Richtlinien betreffend Tauglichkeit dem aktuellen medizinischen Stand entsprechen?&nbsp;</li><li>Sieht die Armee in den neusten medizinischen Erkenntnissen zur ADHS und vergleichbaren Krankheiten eine Chance, dass mehr Leute Militärdienst leisten können?</li></ol>
    • Überarbeitung der Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen in Bezug auf die ADHS und vergleichbare Krankheiten

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