Überarbeitung der Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen in Bezug auf die ADHS und vergleichbare Krankheiten

ShortId
24.3931
Id
20243931
Updated
30.06.2025 15:37
Language
de
Title
Überarbeitung der Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen in Bezug auf die ADHS und vergleichbare Krankheiten
AdditionalIndexing
09;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Richtlinien (Nosologia Militaris) der Diensttauglichkeit sind von 2008 und somit nicht auf den aktuellsten Stand der medizinischen Forschung.</p><p>Die Armee wäre gut beraten, sich mit dem Thema ADHS, den Menschen dahinter und der aktuellen Medizin und Resultate frisch auseinanderzusetzen.</p><p>Aussagen von milititärdienstwilligen Personen wie: "Ich fahre regelmässig Auto und absolviere demnächst die LKW Fahrschule für die Feuerwehr und Sanität. Im Zivilen kann ich trotz ADHS und Ritalin fahren, warum sollte das dann im Militär nicht gehen?" machen stutzig.&nbsp;</p><p>In dieser Thematik herrscht dringenden Handlungsbedarf, insbesondere weil Menschen, welche gerne Dienst leisten würden, so aussen vor gelassen werden.</p>
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Reglement für die Medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit der Stellungspflichtigen und Angehörigen der Armee (MBDD, in Kraft seit 01.10.2011) sowie die Nosologia Militaris (NM, aktuellste Version in Kraft seit 01.04.2022) ermöglichen den beurteilenden Ärztinnen und Ärzten eine einheitliche und transparente Beurteilung der Stellungspflichtigen und sind nicht als absolute Vorgabe zu verstehen: Die MBDD dient als Handlungsanleitung für die medizinische Untersuchung, die NM als einheitliche Entscheidungshilfe für den medizinischen Tauglichkeitsentscheid im Rahmen von militärdienst- und schutzdienstrelevanten Diagnosen. Letztere ergänzt das Aktenstudium und die Interaktion mit der betroffenen Person.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span><br /><span style="font-family:Arial">Die Gruppe Verteidigung hat in ihrer Vision für die Schweizer Armee im Jahr 2030 (</span><a href="https://vision-armee.ch/" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">https://vision-armee.ch/</span></a><span style="font-family:Arial">) unter anderem festgehalten, dass sie eine Armee für alle ist und die Fähigkeiten aller gezielt nutzt. Dies ist ein wichtiger Eckpfeiler, dennoch gilt bei allen Zulassungsentscheiden, dass die Person den Anforderungen des Militärdienstes genügt und bei der Erfüllung dieser Anforderungen weder die eigene Gesundheit noch diejenige Dritter gefährdet (Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit (VMBM); SR 511.12).</span></p><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:14.2pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Besteht bei den medizinischen Reglementen Anpassungsbedarf, werden diese von Mitarbeitenden des Militärärztlichen Dienstes in enger Zusammenarbeit mit externen Fachärztinnen und Fachärzten überprüft. Dabei werden auch die physischen und psychischen Anforderungen im Militärdienst berücksichtigt, die sich vom zivilen Alltag (inkl. Berufsleben) deutlich unterscheiden können: Beispielsweise kann im Militärdienst der Tagesablauf nicht selbständig bestimmt und somit der gewohnte Lebensrhythmus nicht eingehalten werden. Dies kann zur Verstärkung der unterschiedlich ausgeprägten ADHS-Symptome (Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität und Impulsivität) führen, was im Umgang mit Waffen, Fahrzeugen und anderen Systemen im militärischen Umfeld ein Gefährdungspotenzial darstellt.</span></li></ol><p style="margin-top:0pt; margin-left:14.2pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><ol start="2" type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:14.2pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Für die Beurteilung hat dieser Abschnitt in der MBDD aufgrund von Art. 2 Abs. 1 VMBM keine Relevanz und wird in der nächsten Revision angepasst. Für Rekrutierungsärztinnen und Rekrutierungsärzte relevant sind Symptome, Diagnose, Behandlung (z.</span><span>&#xa0;</span><span>B. medikamentös) sowie weitere Gesundheitsfaktoren bzw. Nebendiagnosen.</span><br /><span>Allfällige offengelegte Spezialkenntnisse oder -interessen decken das gesamte Spektrum der Armeeaufgaben ab und können dem Rekrutierungsoffizier helfen, für sämtliche rekrutierte Personen die möglichst ideale Funktion in der Armee zu finden. Die Rekrutierungsärztinnen und -ärzte sind in diesen Prozess nicht involviert, sie entscheiden einzig über die medizinische Diensttauglichkeit.</span></li><li style="margin-left:14.2pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>/4. /5. Die NM wird fortlaufend und in Bezug auf alle Krankheiten bzw. Gesundheitsbeeinträchtigungen gemäss neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst. Die aktuelle NM wurde am 1. April 2022 in Kraft gesetzt. Eine erneute Revision der NM ist für 2025 vorgesehen. Hierfür werden neben internen Ärztinnen und Ärzten auch externe Fachärztinnen und Fachärzte konsultiert. Die mentalen und physischen Anforderungen in der Armee können dabei aber nicht mit den Anforderungen im Zivilleben gleichgesetzt werden (z.</span><span>&#xa0;</span><span>B. Nachtübungen, Betätigung von Waffen, Übernachtung im Mehrbettzimmer usw.). Daher kann es zu abweichenden Beurteilungen im Vergleich zum Zivilleben kommen. </span></li></ol><ol start="6" type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:14.2pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Bereits heute können Personen mit ADHS unter gewissen Voraussetzungen ohne Einschränkungen Militärdienst leisten. Ob für die medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit relevante neue Erkenntnisse vorliegen, wird laufend überprüft. Liegen solche vor, kann dies unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen im Militärdienst zu einer neuen Gesamtbeurteilung führen. Dadurch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass zusätzliche Personen Militärdienst leisten könnten. Über den Umfang lässt sich jedoch keine Aussage machen.</span></li></ol></div>
  • <p>Die Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen (Richtlinien) in Bezug auf die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) wurden am 1. Juni 2008 in Kraft gesetzt und entsprechen gemäss der Schweizerischen Fachgesellschaft ADHS aufgrund medizinischen Fortschritts nicht mehr dem aktuellen Wissensstand. Seit 2008 haben sich nicht nur medizinische Erkenntnisse verändert, sondern es ist davon auszugehen, dass sich die Bedürfnisse der Armee ebenfalls gewandelt haben. Gemäss VBS befinden sich die Richtlinien, die in der «Nosologia Militaris» festgehalten sind, in Überarbeitung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie sind die Vorgehensweise und aktueller Stand der Überarbeitung der Richtlinien in Bezug auf die ADHS?</li><li>In der MBDD steht über eine ADHS-betroffene Person: «Zivil ausbildungsmässig oder beruflich integriert, weist eventuell sogar Spezialkenntnisse, resp. -interessen auf, die für die Armee wertvoll sind.» Welche Spezialkenntnisse, resp. -interessen sind hier gemeint und wo überall können diese eingesetzt werden?</li><li>Werden momentan die Richtlinien betreffend anderen, mit Blick auf die Militärdiensttauglichkeit vergleichbaren Krankheiten überarbeitet?</li><li>Falls ja, welche weiteren Krankheiten werden bei der Überarbeitung berücksichtigt?</li><li>Wie ist generell der Prozess definiert, mit dem die Armee sicherstellt, dass ihre Richtlinien betreffend Tauglichkeit dem aktuellen medizinischen Stand entsprechen?&nbsp;</li><li>Sieht die Armee in den neusten medizinischen Erkenntnissen zur ADHS und vergleichbaren Krankheiten eine Chance, dass mehr Leute Militärdienst leisten können?</li></ol>
  • Überarbeitung der Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen in Bezug auf die ADHS und vergleichbare Krankheiten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Richtlinien (Nosologia Militaris) der Diensttauglichkeit sind von 2008 und somit nicht auf den aktuellsten Stand der medizinischen Forschung.</p><p>Die Armee wäre gut beraten, sich mit dem Thema ADHS, den Menschen dahinter und der aktuellen Medizin und Resultate frisch auseinanderzusetzen.</p><p>Aussagen von milititärdienstwilligen Personen wie: "Ich fahre regelmässig Auto und absolviere demnächst die LKW Fahrschule für die Feuerwehr und Sanität. Im Zivilen kann ich trotz ADHS und Ritalin fahren, warum sollte das dann im Militär nicht gehen?" machen stutzig.&nbsp;</p><p>In dieser Thematik herrscht dringenden Handlungsbedarf, insbesondere weil Menschen, welche gerne Dienst leisten würden, so aussen vor gelassen werden.</p>
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial">Das Reglement für die Medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und Dienstfähigkeit der Stellungspflichtigen und Angehörigen der Armee (MBDD, in Kraft seit 01.10.2011) sowie die Nosologia Militaris (NM, aktuellste Version in Kraft seit 01.04.2022) ermöglichen den beurteilenden Ärztinnen und Ärzten eine einheitliche und transparente Beurteilung der Stellungspflichtigen und sind nicht als absolute Vorgabe zu verstehen: Die MBDD dient als Handlungsanleitung für die medizinische Untersuchung, die NM als einheitliche Entscheidungshilfe für den medizinischen Tauglichkeitsentscheid im Rahmen von militärdienst- und schutzdienstrelevanten Diagnosen. Letztere ergänzt das Aktenstudium und die Interaktion mit der betroffenen Person.</span><span style="font-family:Arial; -aw-import:spaces">&#xa0; </span><br /><span style="font-family:Arial">Die Gruppe Verteidigung hat in ihrer Vision für die Schweizer Armee im Jahr 2030 (</span><a href="https://vision-armee.ch/" style="text-decoration:none"><span style="font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff">https://vision-armee.ch/</span></a><span style="font-family:Arial">) unter anderem festgehalten, dass sie eine Armee für alle ist und die Fähigkeiten aller gezielt nutzt. Dies ist ein wichtiger Eckpfeiler, dennoch gilt bei allen Zulassungsentscheiden, dass die Person den Anforderungen des Militärdienstes genügt und bei der Erfüllung dieser Anforderungen weder die eigene Gesundheit noch diejenige Dritter gefährdet (Art. 2 Abs. 1 der Verordnung über die medizinische Beurteilung der Militärdiensttauglichkeit und der Militärdienstfähigkeit (VMBM); SR 511.12).</span></p><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:14.2pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Besteht bei den medizinischen Reglementen Anpassungsbedarf, werden diese von Mitarbeitenden des Militärärztlichen Dienstes in enger Zusammenarbeit mit externen Fachärztinnen und Fachärzten überprüft. Dabei werden auch die physischen und psychischen Anforderungen im Militärdienst berücksichtigt, die sich vom zivilen Alltag (inkl. Berufsleben) deutlich unterscheiden können: Beispielsweise kann im Militärdienst der Tagesablauf nicht selbständig bestimmt und somit der gewohnte Lebensrhythmus nicht eingehalten werden. Dies kann zur Verstärkung der unterschiedlich ausgeprägten ADHS-Symptome (Unaufmerksamkeit, Hyperaktivität und Impulsivität) führen, was im Umgang mit Waffen, Fahrzeugen und anderen Systemen im militärischen Umfeld ein Gefährdungspotenzial darstellt.</span></li></ol><p style="margin-top:0pt; margin-left:14.2pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt"><span style="font-family:Arial; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><ol start="2" type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:14.2pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Für die Beurteilung hat dieser Abschnitt in der MBDD aufgrund von Art. 2 Abs. 1 VMBM keine Relevanz und wird in der nächsten Revision angepasst. Für Rekrutierungsärztinnen und Rekrutierungsärzte relevant sind Symptome, Diagnose, Behandlung (z.</span><span>&#xa0;</span><span>B. medikamentös) sowie weitere Gesundheitsfaktoren bzw. Nebendiagnosen.</span><br /><span>Allfällige offengelegte Spezialkenntnisse oder -interessen decken das gesamte Spektrum der Armeeaufgaben ab und können dem Rekrutierungsoffizier helfen, für sämtliche rekrutierte Personen die möglichst ideale Funktion in der Armee zu finden. Die Rekrutierungsärztinnen und -ärzte sind in diesen Prozess nicht involviert, sie entscheiden einzig über die medizinische Diensttauglichkeit.</span></li><li style="margin-left:14.2pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>/4. /5. Die NM wird fortlaufend und in Bezug auf alle Krankheiten bzw. Gesundheitsbeeinträchtigungen gemäss neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst. Die aktuelle NM wurde am 1. April 2022 in Kraft gesetzt. Eine erneute Revision der NM ist für 2025 vorgesehen. Hierfür werden neben internen Ärztinnen und Ärzten auch externe Fachärztinnen und Fachärzte konsultiert. Die mentalen und physischen Anforderungen in der Armee können dabei aber nicht mit den Anforderungen im Zivilleben gleichgesetzt werden (z.</span><span>&#xa0;</span><span>B. Nachtübungen, Betätigung von Waffen, Übernachtung im Mehrbettzimmer usw.). Daher kann es zu abweichenden Beurteilungen im Vergleich zum Zivilleben kommen. </span></li></ol><ol start="6" type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:14.2pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-family:Arial; font-size:11pt"><span>Bereits heute können Personen mit ADHS unter gewissen Voraussetzungen ohne Einschränkungen Militärdienst leisten. Ob für die medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit relevante neue Erkenntnisse vorliegen, wird laufend überprüft. Liegen solche vor, kann dies unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen im Militärdienst zu einer neuen Gesamtbeurteilung führen. Dadurch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass zusätzliche Personen Militärdienst leisten könnten. Über den Umfang lässt sich jedoch keine Aussage machen.</span></li></ol></div>
    • <p>Die Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen (Richtlinien) in Bezug auf die Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) wurden am 1. Juni 2008 in Kraft gesetzt und entsprechen gemäss der Schweizerischen Fachgesellschaft ADHS aufgrund medizinischen Fortschritts nicht mehr dem aktuellen Wissensstand. Seit 2008 haben sich nicht nur medizinische Erkenntnisse verändert, sondern es ist davon auszugehen, dass sich die Bedürfnisse der Armee ebenfalls gewandelt haben. Gemäss VBS befinden sich die Richtlinien, die in der «Nosologia Militaris» festgehalten sind, in Überarbeitung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie sind die Vorgehensweise und aktueller Stand der Überarbeitung der Richtlinien in Bezug auf die ADHS?</li><li>In der MBDD steht über eine ADHS-betroffene Person: «Zivil ausbildungsmässig oder beruflich integriert, weist eventuell sogar Spezialkenntnisse, resp. -interessen auf, die für die Armee wertvoll sind.» Welche Spezialkenntnisse, resp. -interessen sind hier gemeint und wo überall können diese eingesetzt werden?</li><li>Werden momentan die Richtlinien betreffend anderen, mit Blick auf die Militärdiensttauglichkeit vergleichbaren Krankheiten überarbeitet?</li><li>Falls ja, welche weiteren Krankheiten werden bei der Überarbeitung berücksichtigt?</li><li>Wie ist generell der Prozess definiert, mit dem die Armee sicherstellt, dass ihre Richtlinien betreffend Tauglichkeit dem aktuellen medizinischen Stand entsprechen?&nbsp;</li><li>Sieht die Armee in den neusten medizinischen Erkenntnissen zur ADHS und vergleichbaren Krankheiten eine Chance, dass mehr Leute Militärdienst leisten können?</li></ol>
    • Überarbeitung der Richtlinien für die Beurteilung der Diensttauglichkeit von Stellungspflichtigen und Armeeangehörigen in Bezug auf die ADHS und vergleichbare Krankheiten

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