Solidarische Finanzierung von Carbon Capture auf KVA

ShortId
24.3958
Id
20243958
Updated
26.09.2024 16:11
Language
de
Title
Solidarische Finanzierung von Carbon Capture auf KVA
AdditionalIndexing
52;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die 29 Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) der Schweiz sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Sie finanzieren sich aus einer Entsorgungsgebühr, die denjenigen, die ihnen Abfälle zur Entsorgung übergeben, in Rechnung gestellt wird. Diese Gebühr ist proportional zur Abfallmenge und nach dem Verursacherprinzip festgelegt, sodass sie die Entsorgungskosten deckt.</p><p>Gemäss der Klimastrategie des Bundesrates müssen alle Schweizer KVA bis 2050 mit CO2-Abscheidungsanlagen ausgestattet sein. Die Installation einer CO2-Abscheidungsanlage stellt einen tiefgreifenden Eingriff dar und muss gleichzeitig mit größeren Bauvorhaben erfolgen. Der Zeitpunkt der Ausrüstung ist daher nicht frei wählbar und wird sich zwischen 2030 und 2050 erstrecken.</p><p>Um von der CO2-Abscheidung zu profitieren und den Klimaschutz kosteneffizienter zu gestalten, sind Entwicklung und Bau von Demonstrationsanlage sowie technologischer Fortschritt notwendig. Die CO2-Abscheidung verursacht langfristig geringere Kosten als andere Klimaschutzmaßnahmen. Um diese Vorteile zu realisieren, müssen jedoch jetzt Investitionen gesichert werden.</p><p>Der Bau und Betrieb einer CO2-Abscheidungsanlage bedarf hoher Investitionen. Obwohl diese mit der Weiterentwicklung der Technologie sinken, besteht aktuell eine Förderlücke, die Demonstrationsanlage betrifft. Diese Förderlücke verhindert, dass eine einzelne KVA die Pionier-Investition sicherstellen kann. Eine solidarische Finanzierung ist deshalb nötig, um diese Technologie flächendeckend einzuführen und die Klimaziele zu erreichen.</p><p>Negative Emissionen leisten zudem einen zusätzlichen Beitrag, der über die Verantwortung der KVA hinausgeht. Deshalb ist auch eine finanzielle Unterstützung des Bundes angezeigt um die Technologie zu realisieren.</p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1.<strong>&nbsp;</strong>Lässt sich mit der aktuellen Rechtsgrundlage (USG Art. 32 ff.) eine einheitliche Erhöhung der Entsorgungsgebühr von allen Schweizer KVA rechtfertigen, um die solidarische Finanzierung der ersten Demonstrationsanlage oder auch die Nachrüstung aller Schweizer KVA mit CO2-Abscheidungsanlagen zu gewährleisten?</p><p>2. Wie kann der Bund konkret zur Finanzierung dieser Technologie beitragen, da negative Emissionen einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, der über die Verantwortung der KVA hinausgeht?</p>
  • Solidarische Finanzierung von Carbon Capture auf KVA
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die 29 Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) der Schweiz sind öffentlich-rechtliche Anstalten. Sie finanzieren sich aus einer Entsorgungsgebühr, die denjenigen, die ihnen Abfälle zur Entsorgung übergeben, in Rechnung gestellt wird. Diese Gebühr ist proportional zur Abfallmenge und nach dem Verursacherprinzip festgelegt, sodass sie die Entsorgungskosten deckt.</p><p>Gemäss der Klimastrategie des Bundesrates müssen alle Schweizer KVA bis 2050 mit CO2-Abscheidungsanlagen ausgestattet sein. Die Installation einer CO2-Abscheidungsanlage stellt einen tiefgreifenden Eingriff dar und muss gleichzeitig mit größeren Bauvorhaben erfolgen. Der Zeitpunkt der Ausrüstung ist daher nicht frei wählbar und wird sich zwischen 2030 und 2050 erstrecken.</p><p>Um von der CO2-Abscheidung zu profitieren und den Klimaschutz kosteneffizienter zu gestalten, sind Entwicklung und Bau von Demonstrationsanlage sowie technologischer Fortschritt notwendig. Die CO2-Abscheidung verursacht langfristig geringere Kosten als andere Klimaschutzmaßnahmen. Um diese Vorteile zu realisieren, müssen jedoch jetzt Investitionen gesichert werden.</p><p>Der Bau und Betrieb einer CO2-Abscheidungsanlage bedarf hoher Investitionen. Obwohl diese mit der Weiterentwicklung der Technologie sinken, besteht aktuell eine Förderlücke, die Demonstrationsanlage betrifft. Diese Förderlücke verhindert, dass eine einzelne KVA die Pionier-Investition sicherstellen kann. Eine solidarische Finanzierung ist deshalb nötig, um diese Technologie flächendeckend einzuführen und die Klimaziele zu erreichen.</p><p>Negative Emissionen leisten zudem einen zusätzlichen Beitrag, der über die Verantwortung der KVA hinausgeht. Deshalb ist auch eine finanzielle Unterstützung des Bundes angezeigt um die Technologie zu realisieren.</p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1.<strong>&nbsp;</strong>Lässt sich mit der aktuellen Rechtsgrundlage (USG Art. 32 ff.) eine einheitliche Erhöhung der Entsorgungsgebühr von allen Schweizer KVA rechtfertigen, um die solidarische Finanzierung der ersten Demonstrationsanlage oder auch die Nachrüstung aller Schweizer KVA mit CO2-Abscheidungsanlagen zu gewährleisten?</p><p>2. Wie kann der Bund konkret zur Finanzierung dieser Technologie beitragen, da negative Emissionen einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, der über die Verantwortung der KVA hinausgeht?</p>
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