Blauzungenkrankheit: Handeln, bevor es zu spät ist

ShortId
24.3962
Id
20243962
Updated
30.09.2024 13:21
Language
de
Title
Blauzungenkrankheit: Handeln, bevor es zu spät ist
AdditionalIndexing
2841;55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Blauzungenkrankheit hat Ende August die Schweiz erreicht. Unterdessen ist der grösste Teil der Schweiz davon betroffen, insbesondere vom Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3). Für den Menschen ist dieses Virus nicht gefährlich. Beim Vieh, insbesondere bei Schafen und Rindern, richtet es aber grosse Schäden an. In Deutschland kam es auf einzelnen Betrieben zu Sterblichkeitsraten von über 70%. Auch in der Schweiz sind bereits viele Tiere erkrankt und einige davon gestorben. In Deutschland, Frankreich, Holland, Belgien und Dänemark können die Tiere mittels Impfung geschützt werden. Der Impfstoff verhindert zwar die Ansteckung mit dem Virus nicht, führt aber zu milderen Krankheitsverläufen und reduziert die Sterblichkeit. Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Frage 24.7502 sind die Impfstoffe aktuell in den EU-Mitgliedsstaaten und in Schweiz nicht zugelassen. In gewissen EU-Mitgliedsstaaten dürfen auf Grund der Notsituation die Impfstoffe aber trotzdem angewendet werden. Denn gemäss Tierarzneimittelgesetzgebund der EU (EU 2019/6, Art.110, Abs. 2) dürfen die Behörden in EU-Mitgliedstaaten in Notsituationen die Anwendung von nicht zugelassenen Impfstoffen befristet genehmigen.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Schweiz gibt es im Tierseuchengesetz den Grundsatzartikel 9, welcher besagt, dass Bund und Kantone alle Massnahmen treffen, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Erfahrung angezeigt erscheinen, um das Auftreten und die Ausdehnung einer Tierseuche zu verhindern. Sowohl die Erfahrung in Europa wie auch erste wissenschaftliche Auswertungen zeigen auf, dass die Impfung die einzige Massnahme ist, welche gegen BTV-3 wirklich hilft. Deshalb wird die Anwendung der Impfung in den betroffenen Europäischen Ländern auch genehmigt und empfohlen. Der Artikel 9 des Tierseuchengesetzes wurde seinerzeit genau für solche Notsituationen geschaffen.</p><p>&nbsp;</p><p>Warum reicht Artike 9 des Tierseuchengesetztes nicht aus, damit die Schweizer Behörden darauf basierend in der vorherrschenden Notsituation den Import und die Anwendung eines BTV-3 Impfstoffs genehmigen können?</p>
  • <p>Warum reicht Art. 9 des Tierseuchengesetztes nicht aus, damit die Schweizer Behörden darauf basierend in der vorherrschenden Notsituation den Import und die Anwendung eines BTV-3 Impfstoffs genehmigen können?</p>
  • Blauzungenkrankheit: Handeln, bevor es zu spät ist
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Blauzungenkrankheit hat Ende August die Schweiz erreicht. Unterdessen ist der grösste Teil der Schweiz davon betroffen, insbesondere vom Blauzungenvirus des Serotyps 3 (BTV-3). Für den Menschen ist dieses Virus nicht gefährlich. Beim Vieh, insbesondere bei Schafen und Rindern, richtet es aber grosse Schäden an. In Deutschland kam es auf einzelnen Betrieben zu Sterblichkeitsraten von über 70%. Auch in der Schweiz sind bereits viele Tiere erkrankt und einige davon gestorben. In Deutschland, Frankreich, Holland, Belgien und Dänemark können die Tiere mittels Impfung geschützt werden. Der Impfstoff verhindert zwar die Ansteckung mit dem Virus nicht, führt aber zu milderen Krankheitsverläufen und reduziert die Sterblichkeit. Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Frage 24.7502 sind die Impfstoffe aktuell in den EU-Mitgliedsstaaten und in Schweiz nicht zugelassen. In gewissen EU-Mitgliedsstaaten dürfen auf Grund der Notsituation die Impfstoffe aber trotzdem angewendet werden. Denn gemäss Tierarzneimittelgesetzgebund der EU (EU 2019/6, Art.110, Abs. 2) dürfen die Behörden in EU-Mitgliedstaaten in Notsituationen die Anwendung von nicht zugelassenen Impfstoffen befristet genehmigen.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Schweiz gibt es im Tierseuchengesetz den Grundsatzartikel 9, welcher besagt, dass Bund und Kantone alle Massnahmen treffen, die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und der Erfahrung angezeigt erscheinen, um das Auftreten und die Ausdehnung einer Tierseuche zu verhindern. Sowohl die Erfahrung in Europa wie auch erste wissenschaftliche Auswertungen zeigen auf, dass die Impfung die einzige Massnahme ist, welche gegen BTV-3 wirklich hilft. Deshalb wird die Anwendung der Impfung in den betroffenen Europäischen Ländern auch genehmigt und empfohlen. Der Artikel 9 des Tierseuchengesetzes wurde seinerzeit genau für solche Notsituationen geschaffen.</p><p>&nbsp;</p><p>Warum reicht Artike 9 des Tierseuchengesetztes nicht aus, damit die Schweizer Behörden darauf basierend in der vorherrschenden Notsituation den Import und die Anwendung eines BTV-3 Impfstoffs genehmigen können?</p>
    • <p>Warum reicht Art. 9 des Tierseuchengesetztes nicht aus, damit die Schweizer Behörden darauf basierend in der vorherrschenden Notsituation den Import und die Anwendung eines BTV-3 Impfstoffs genehmigen können?</p>
    • Blauzungenkrankheit: Handeln, bevor es zu spät ist

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