Blauzunge

ShortId
24.3984
Id
20243984
Updated
30.09.2024 13:20
Language
de
Title
Blauzunge
AdditionalIndexing
2841;55;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Blauzungenkrankheit hat die Schweiz erreicht. insbesondere vom &nbsp;BTV-3. Für den Menschen ist dieses Virus nicht gefährlich. Bei Schafen und Rindern, richtet es aber grosse Schäden an. In Deutschland kam es zu Sterblichkeitsraten von über 70%. Auch in der Schweiz sind bereits viele Tiere erkrankt. &nbsp;In Deutschland können die Tiere mittels Impfung geschützt werden. Der Impfstoff &nbsp;führt zu milderen Krankheitsverläufen und reduziert die Sterblichkeit. Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Frage 24.7502 sind die Impfstoffe aktuell in den EU-Mitgliedsstaaten und in Schweiz nicht zugelassen. In gewissen EU-Mitgliedsstaaten dürfen auf Grund der Notsituation die Impfstoffe aber trotzdem angewendet werden. Denn gemäss Tierarzneimittelgesetz der EU (EU 2019/6, Art.110, Abs. 2) dürfen die Behörden in EU-Mitgliedstaaten in Notsituationen die Anwendung von nicht zugelassenen Impfstoffen befristet genehmigen. Sowohl die Erfahrung in Europa wie auch erste wissenschaftliche Auswertungen zeigen auf, dass die Impfung die einzige Massnahme ist, welche gegen BTV-3 wirklich hilft. Deshalb wird die Anwendung der Impfung von den Behörden in den betroffenen Europäischen Ländern auch genehmigt und empfohlen.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Frage 24.7502 setzen sich das BLV, Swissmedic und die Branche mit Hochdruck für die Verfügbarkeit eines BTV-3 Impfstoffes in der Schweiz ein. Dabei werden zwei Wege skizziert. Einerseits die Einreichung eines Gesuchs um Zulassung durch einen Impfstoffhersteller, welches durch Swissmedic prioritär und beschleunigt behandelt würde. Andererseits könnte das BLV eine Importbewilligung ausstellen, falls ein BTV-3 Impfstoff in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen würde. Beide Wege hängen davon ab, dass Impfstoffhersteller Zulassungsdossiers einreichen, was bisher weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat der Fall ist. Aufgrund der aktuellen Seuchenlage kann man aber nicht einfach zuwarten und darauf hoffen, dass eine solche Zulassung dann schon noch rechtzeitig erfolgt. Spätestens im Frühjahr 2025 muss in der Schweiz ein Impfstoff zur Verfügung stehen.</p>
  • <p>Der Bundesrat schafft auf dem schnellsten Weg die rechtlichen Grundlagen, damit die Schweizer Behörden in Notsituationen wie der vorliegenden Blauzungenkrankeitsepidemie den Import und die Anwendung von wirksamen aber nicht formal zugelassenen Medikamenten und Impfstoffen genehmigen können.</p>
  • Blauzunge
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Blauzungenkrankheit hat die Schweiz erreicht. insbesondere vom &nbsp;BTV-3. Für den Menschen ist dieses Virus nicht gefährlich. Bei Schafen und Rindern, richtet es aber grosse Schäden an. In Deutschland kam es zu Sterblichkeitsraten von über 70%. Auch in der Schweiz sind bereits viele Tiere erkrankt. &nbsp;In Deutschland können die Tiere mittels Impfung geschützt werden. Der Impfstoff &nbsp;führt zu milderen Krankheitsverläufen und reduziert die Sterblichkeit. Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Frage 24.7502 sind die Impfstoffe aktuell in den EU-Mitgliedsstaaten und in Schweiz nicht zugelassen. In gewissen EU-Mitgliedsstaaten dürfen auf Grund der Notsituation die Impfstoffe aber trotzdem angewendet werden. Denn gemäss Tierarzneimittelgesetz der EU (EU 2019/6, Art.110, Abs. 2) dürfen die Behörden in EU-Mitgliedstaaten in Notsituationen die Anwendung von nicht zugelassenen Impfstoffen befristet genehmigen. Sowohl die Erfahrung in Europa wie auch erste wissenschaftliche Auswertungen zeigen auf, dass die Impfung die einzige Massnahme ist, welche gegen BTV-3 wirklich hilft. Deshalb wird die Anwendung der Impfung von den Behörden in den betroffenen Europäischen Ländern auch genehmigt und empfohlen.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss Antwort des Bundesrats auf die Frage 24.7502 setzen sich das BLV, Swissmedic und die Branche mit Hochdruck für die Verfügbarkeit eines BTV-3 Impfstoffes in der Schweiz ein. Dabei werden zwei Wege skizziert. Einerseits die Einreichung eines Gesuchs um Zulassung durch einen Impfstoffhersteller, welches durch Swissmedic prioritär und beschleunigt behandelt würde. Andererseits könnte das BLV eine Importbewilligung ausstellen, falls ein BTV-3 Impfstoff in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen würde. Beide Wege hängen davon ab, dass Impfstoffhersteller Zulassungsdossiers einreichen, was bisher weder in der Schweiz noch in einem EU-Mitgliedstaat der Fall ist. Aufgrund der aktuellen Seuchenlage kann man aber nicht einfach zuwarten und darauf hoffen, dass eine solche Zulassung dann schon noch rechtzeitig erfolgt. Spätestens im Frühjahr 2025 muss in der Schweiz ein Impfstoff zur Verfügung stehen.</p>
    • <p>Der Bundesrat schafft auf dem schnellsten Weg die rechtlichen Grundlagen, damit die Schweizer Behörden in Notsituationen wie der vorliegenden Blauzungenkrankeitsepidemie den Import und die Anwendung von wirksamen aber nicht formal zugelassenen Medikamenten und Impfstoffen genehmigen können.</p>
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