Wohnraumbereitstellung für sozial schwache Mieterinnen und Mieter: Mittel aus dem Fonds de Roulement fliessen nur, wenn auch gezielte Subjekthilfe ausgerichtet wird

ShortId
24.4019
Id
20244019
Updated
03.10.2024 12:10
Language
de
Title
Wohnraumbereitstellung für sozial schwache Mieterinnen und Mieter: Mittel aus dem Fonds de Roulement fliessen nur, wenn auch gezielte Subjekthilfe ausgerichtet wird
AdditionalIndexing
2846;24;28;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Da die heute geleistete Objektförderung die wirklich Bedürftigen nur ungenügend erreicht (Streuverlust) und deshalb ineffizient ist, kann verstärkte Subjektförderung eine Ausgleichsmassnahme darstellen. Die Zielgenauigkeit der Transferleistungen soll somit verbessert werden. Im Bereich der Objektförderung unterstützt der Bund heute das selbstgenutzte Wohneigentum wie auch den gemeinnützigen Wohnungsbau. Aus dem «Fonds de Roulement» richtet der Bund verzinsliche und rückzahlbare Darlehen für preisgünstige Neubau- und Erneuerungsvorhaben aus. Diese fliessen an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Damit engagiert sich der Bund stark dafür, Objekte gemeinnützigen Wohneigentums langfristig preisgünstig zu halten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund selbst betreibt hingegen keine Subjekthilfe und überlässt dies bis heute den Kantonen und Gemeinden, welche dies teilweise und wahlweise über Ergänzungsleistungen und/oder Sozialhilfe machen (z.B. Basel-Stadt). Eine im Auftrag des Verband Immobilien Schweiz (VIS) erstellte Studie von Swisseconomics «Volkswirtschaftliche Studie zur Subjektförderung» zeigt, «dass die Zielgenauigkeit der schweizerischen Wohnungspolitik durch die Einführung einer gesamtschweizerischen Subjektförderung substanziell verbessert werden könnte», da Subjekthilfe ein deutlich besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.&nbsp;Es ist deshalb sachdienlich und nötig, dass der Bund das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) so ausgestaltet, dass es sein Ziel – welches heute ausschliesslich über Objektförderung verfolgt wird - auch über das Ausrichten von Subjekthilfe erreichen kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat gestaltet die Vorgaben zur Erlangung von Mitteln aus dem Fonds de Roulement so, dass Objektförderungsmittel nur an Kantone und Gemeinden ausbezahlt werden, in denen in vergleichbarem Masse auch Subjektförderung geleistet wird.</p>
  • Wohnraumbereitstellung für sozial schwache Mieterinnen und Mieter: Mittel aus dem Fonds de Roulement fliessen nur, wenn auch gezielte Subjekthilfe ausgerichtet wird
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Da die heute geleistete Objektförderung die wirklich Bedürftigen nur ungenügend erreicht (Streuverlust) und deshalb ineffizient ist, kann verstärkte Subjektförderung eine Ausgleichsmassnahme darstellen. Die Zielgenauigkeit der Transferleistungen soll somit verbessert werden. Im Bereich der Objektförderung unterstützt der Bund heute das selbstgenutzte Wohneigentum wie auch den gemeinnützigen Wohnungsbau. Aus dem «Fonds de Roulement» richtet der Bund verzinsliche und rückzahlbare Darlehen für preisgünstige Neubau- und Erneuerungsvorhaben aus. Diese fliessen an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Damit engagiert sich der Bund stark dafür, Objekte gemeinnützigen Wohneigentums langfristig preisgünstig zu halten.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund selbst betreibt hingegen keine Subjekthilfe und überlässt dies bis heute den Kantonen und Gemeinden, welche dies teilweise und wahlweise über Ergänzungsleistungen und/oder Sozialhilfe machen (z.B. Basel-Stadt). Eine im Auftrag des Verband Immobilien Schweiz (VIS) erstellte Studie von Swisseconomics «Volkswirtschaftliche Studie zur Subjektförderung» zeigt, «dass die Zielgenauigkeit der schweizerischen Wohnungspolitik durch die Einführung einer gesamtschweizerischen Subjektförderung substanziell verbessert werden könnte», da Subjekthilfe ein deutlich besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist.&nbsp;Es ist deshalb sachdienlich und nötig, dass der Bund das Wohnraumförderungsgesetz (WFG) so ausgestaltet, dass es sein Ziel – welches heute ausschliesslich über Objektförderung verfolgt wird - auch über das Ausrichten von Subjekthilfe erreichen kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat gestaltet die Vorgaben zur Erlangung von Mitteln aus dem Fonds de Roulement so, dass Objektförderungsmittel nur an Kantone und Gemeinden ausbezahlt werden, in denen in vergleichbarem Masse auch Subjektförderung geleistet wird.</p>
    • Wohnraumbereitstellung für sozial schwache Mieterinnen und Mieter: Mittel aus dem Fonds de Roulement fliessen nur, wenn auch gezielte Subjekthilfe ausgerichtet wird

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