Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen

ShortId
24.4020
Id
20244020
Updated
26.09.2024 14:13
Language
de
Title
Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen
AdditionalIndexing
10;34;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2023 zeigte die Internet Watch Foundation auf, dass die Schweiz bezüglich des Hostings von Kinderpornografie weltweit auf dem unehrenhaften 4. Rang lag<a href="#_ftn1">[1]</a>. Nur die Niederlande, die USA und Hongkong hosteten noch mehr verbotene Pornografie und Missbrauchsabbildungen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In der EU sind Hosting Dienste verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu sperren oder zu entfernen, sobald sie davon Kenntnis haben und Hinweise auf Straftaten den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Zudem müssen Hosting Dienste ein Verfahren einrichten, welches es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, ihnen rechtswidrige Inhalte anzuzeigen<a href="#_ftn2">[2]</a>. Zwar hat die betroffene Branche in der Schweiz in einem „Code of Conduct Hosting“ technologiegerechte Verhaltensgrundsätze für Schweizer Hosting-Provider im Umgang mit unzulässigen Inhalten definiert, die sich teilweise an Regulierungen in den USA und der EU orientieren. Die Schweiz muss aber mit den gesetzgeberischen Massnahmen im europäischen Umfeld schritthalten, damit Kinder und Jugendliche hier vergleichbar gut vor digitaler sexualisierter Gewalt geschützt werden und die Täterschaft konsequent zur Rechenschaft gezogen wird. Im Sinne der Rechtssicherheit und der länderübergreifenden Kohärenz im Kampf gegen Pädokriminalität im Netz wird der Bundesrat aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche Hosting- und Cloud-Anbieter verpflichtet, den Kunden Meldemöglichkeiten aufzuzeigen, Hinweise auf illegale Inhalte den Strafverfolgungsbehörden zu melden und illegale Inhalte zu sperren.<br>&nbsp;</p><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> <a href="https://www.iwf.org.uk/annual-report-2023/trends-and-data/geographical-hosting-urls/">https://www.iwf.org.uk/annual-report-2023/trends-and-data/geographical-hosting-urls/</a></p><p>&nbsp;</p><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act)</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit auch Hosting- und Cloud-Anbieter in der Schweiz verpflichtet sind, ihre Kunden über Meldemöglichkeiten von Kinderpornografie zu informieren, sowie Meldungen von pädokriminellen Inhalten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzureichen und diese Inhalte zu sperren&nbsp;(analog zu den Fernmeldeanbietern in Art. 46a, Abs.3 FMG).</p>
  • Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2023 zeigte die Internet Watch Foundation auf, dass die Schweiz bezüglich des Hostings von Kinderpornografie weltweit auf dem unehrenhaften 4. Rang lag<a href="#_ftn1">[1]</a>. Nur die Niederlande, die USA und Hongkong hosteten noch mehr verbotene Pornografie und Missbrauchsabbildungen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>In der EU sind Hosting Dienste verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu sperren oder zu entfernen, sobald sie davon Kenntnis haben und Hinweise auf Straftaten den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Zudem müssen Hosting Dienste ein Verfahren einrichten, welches es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, ihnen rechtswidrige Inhalte anzuzeigen<a href="#_ftn2">[2]</a>. Zwar hat die betroffene Branche in der Schweiz in einem „Code of Conduct Hosting“ technologiegerechte Verhaltensgrundsätze für Schweizer Hosting-Provider im Umgang mit unzulässigen Inhalten definiert, die sich teilweise an Regulierungen in den USA und der EU orientieren. Die Schweiz muss aber mit den gesetzgeberischen Massnahmen im europäischen Umfeld schritthalten, damit Kinder und Jugendliche hier vergleichbar gut vor digitaler sexualisierter Gewalt geschützt werden und die Täterschaft konsequent zur Rechenschaft gezogen wird. Im Sinne der Rechtssicherheit und der länderübergreifenden Kohärenz im Kampf gegen Pädokriminalität im Netz wird der Bundesrat aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, welche Hosting- und Cloud-Anbieter verpflichtet, den Kunden Meldemöglichkeiten aufzuzeigen, Hinweise auf illegale Inhalte den Strafverfolgungsbehörden zu melden und illegale Inhalte zu sperren.<br>&nbsp;</p><p><a href="#_ftnref1">[1]</a> <a href="https://www.iwf.org.uk/annual-report-2023/trends-and-data/geographical-hosting-urls/">https://www.iwf.org.uk/annual-report-2023/trends-and-data/geographical-hosting-urls/</a></p><p>&nbsp;</p><p><a href="#_ftnref2">[2]</a> Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act)</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit auch Hosting- und Cloud-Anbieter in der Schweiz verpflichtet sind, ihre Kunden über Meldemöglichkeiten von Kinderpornografie zu informieren, sowie Meldungen von pädokriminellen Inhalten an die Strafverfolgungsbehörden weiterzureichen und diese Inhalte zu sperren&nbsp;(analog zu den Fernmeldeanbietern in Art. 46a, Abs.3 FMG).</p>
    • Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen

Back to List