Revision Witwen- und Witwerrente: Schliessen von Lücken für Hinterbliebene mit Kindern

ShortId
24.4021
Id
20244021
Updated
30.09.2024 13:18
Language
de
Title
Revision Witwen- und Witwerrente: Schliessen von Lücken für Hinterbliebene mit Kindern
AdditionalIndexing
2836;28;2841;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei der Revision der Witwen-/Witwerrente wird davon ausgegangen, dass die Sicherung über das BVG der Regelfall ist und die Hinterlassenenrente der AHV ein «Zusatzbatzen» darstellt. Das führt zu Lücken und Benachteiligungen:&nbsp;</p><ol><li>Angehörige von Suizid-Opfern<br>Die SUVA bezahlt nur dann Leistungen, wenn der Beweis vorliegt, dass der Suizid im Affekt geschah. Im Regelfall erhalten sie keine Rente. Weil die meisten BVG-Renten an die SUVA-Leistungen gekoppelt sind, gibt es für die Angehörigen häufig auch keine Rente aus der 2. Säule.</li><li>Selbständigerwerbende / Einzelfirmen&nbsp;<br>Diese fallen nicht unter das BVG-Obligatorium. Mit der Revision kommt es zu einer Versicherungslücke im Todesfall, welche vielen nicht bewusst ist. &nbsp;</li><li>Im Erwachsenenalter eingewanderte Personen<br>Diese haben oft unverschuldet Beitragslücken, die nicht geschlossen werden können. Häufig erhalten Hinterbliebene, unabhängig der einbezahlten Beiträge und der Nationalität des/der Verstorbenen, keine oder nur sehr tiefe Renten aus dem Herkunftsland und in der Schweiz infolge Beitragslücken gekürzte Renten. Wer zudem im Tieflohnsegment arbeitet, hat ein stark erhöhtes Armutsrisiko. Da weniger familiäre Betreuungsoption bestehen als für Ansässige und externe Kinderbetreuung teuer ist, wird zudem die Erwerbstätigkeit erschwert.</li><li>Wegfall von Familienzulagen bei Krankheit des hinterbliebenen Elternteils<br>Zahlreiche Mütter und Väter sind nach dem Tod des Partners/der Partnerin für längere Zeit ganz oder teilweise krankgeschrieben. Auf Krankentaggelder gibt es keine AHV-Abzüge. Ohne Erwerbseinkommen gibt es keine Familienzulagen. Verwitwete Väter und Mütter werden dadurch gegenüber Eltern mit anderem Zivilstatus diskriminiert (nach Art. 14 EMRK), weil kein zweiter Elternteil für die Auszahlung der Familienzulagen mehr da ist.</li></ol><p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie stellt er sicher, dass Hinterbliebene von Personen, die Suizid begangen haben, genügend abgesichert sind?</li><li>Wie sorgt er dafür, dass selbstständig Erwerbende ohne BVG über die Versicherungslücke im Todesfall informiert werden?</li><li>Wie stellt er sicher, dass Hinterbliebene von spät eingewanderten Personen trotz Beitragslücken die gesetzlich definierte Minimalrente erhalten?</li><li>Wie sorgt er dafür, dass Familienzulagen an Hinterbliebene ausbezahlt werden, auch wenn der hinterbliebene Elternteil kein Einkommen erzielt?</li></ol>
  • Revision Witwen- und Witwerrente: Schliessen von Lücken für Hinterbliebene mit Kindern
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei der Revision der Witwen-/Witwerrente wird davon ausgegangen, dass die Sicherung über das BVG der Regelfall ist und die Hinterlassenenrente der AHV ein «Zusatzbatzen» darstellt. Das führt zu Lücken und Benachteiligungen:&nbsp;</p><ol><li>Angehörige von Suizid-Opfern<br>Die SUVA bezahlt nur dann Leistungen, wenn der Beweis vorliegt, dass der Suizid im Affekt geschah. Im Regelfall erhalten sie keine Rente. Weil die meisten BVG-Renten an die SUVA-Leistungen gekoppelt sind, gibt es für die Angehörigen häufig auch keine Rente aus der 2. Säule.</li><li>Selbständigerwerbende / Einzelfirmen&nbsp;<br>Diese fallen nicht unter das BVG-Obligatorium. Mit der Revision kommt es zu einer Versicherungslücke im Todesfall, welche vielen nicht bewusst ist. &nbsp;</li><li>Im Erwachsenenalter eingewanderte Personen<br>Diese haben oft unverschuldet Beitragslücken, die nicht geschlossen werden können. Häufig erhalten Hinterbliebene, unabhängig der einbezahlten Beiträge und der Nationalität des/der Verstorbenen, keine oder nur sehr tiefe Renten aus dem Herkunftsland und in der Schweiz infolge Beitragslücken gekürzte Renten. Wer zudem im Tieflohnsegment arbeitet, hat ein stark erhöhtes Armutsrisiko. Da weniger familiäre Betreuungsoption bestehen als für Ansässige und externe Kinderbetreuung teuer ist, wird zudem die Erwerbstätigkeit erschwert.</li><li>Wegfall von Familienzulagen bei Krankheit des hinterbliebenen Elternteils<br>Zahlreiche Mütter und Väter sind nach dem Tod des Partners/der Partnerin für längere Zeit ganz oder teilweise krankgeschrieben. Auf Krankentaggelder gibt es keine AHV-Abzüge. Ohne Erwerbseinkommen gibt es keine Familienzulagen. Verwitwete Väter und Mütter werden dadurch gegenüber Eltern mit anderem Zivilstatus diskriminiert (nach Art. 14 EMRK), weil kein zweiter Elternteil für die Auszahlung der Familienzulagen mehr da ist.</li></ol><p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie stellt er sicher, dass Hinterbliebene von Personen, die Suizid begangen haben, genügend abgesichert sind?</li><li>Wie sorgt er dafür, dass selbstständig Erwerbende ohne BVG über die Versicherungslücke im Todesfall informiert werden?</li><li>Wie stellt er sicher, dass Hinterbliebene von spät eingewanderten Personen trotz Beitragslücken die gesetzlich definierte Minimalrente erhalten?</li><li>Wie sorgt er dafür, dass Familienzulagen an Hinterbliebene ausbezahlt werden, auch wenn der hinterbliebene Elternteil kein Einkommen erzielt?</li></ol>
    • Revision Witwen- und Witwerrente: Schliessen von Lücken für Hinterbliebene mit Kindern

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