Ausbildungsdarlehen und Stipendien für Erwachsene im sekundären Bildungsbereich

ShortId
24.4026
Id
20244026
Updated
04.10.2024 12:04
Language
de
Title
Ausbildungsdarlehen und Stipendien für Erwachsene im sekundären Bildungsbereich
AdditionalIndexing
32;24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist wichtig, dass Wiedereinsteiger/-innen oder tiefer qualifizierte Arbeitnehmende, die sich weiterbilden oder umschulen wollen, möglichst viel Unterstützung erhalten. Gerade finanziell sind Weiterbildungen oder Umschulungen sehr herausfordernd. In einigen Kantonen können Erwachsene ab einem bestimmten Alter keine Stipendien oder Ausbildungsdarlehen mehr beantragen. Dies ist diskriminierend und nicht förderlich in Zeiten, wo der Arbeitsmarkt auf möglichst viele gut qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen ist. Hier sind die Kantone gefordert.</p><p>Zudem beteiligt sich der Bund gemäss BV Art. 66 vorallem im tertitären Bildungsbereich an Ausbildungsdarlehen und Stipendien. Gemäss BV Art. 66 Abs. 2 wäre aber auch eine Beteiligung im sekundären Bildungsbereich möglich.</p><p>Art. 66 Abs. 2: «Er kann zudem in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen und unter Wahrung der kantonalen Schulhoheit eigene Massnahmen zur Förderung der Ausbildung ergreifen.»</p><p>Deswegen soll der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anpassen, dass Stipendien und Ausbildungsdarlehen auch für Erwachsene gewährt und vom Bund mitfinanziert werden, welche eine Sek-II-Ausbildung starten. So werden Erwachsene besser finanziell &nbsp;über Stipendien oder Ausbildungsdarlehen unterstützt, die eine Aus- und Weiterbildungen im sekundären Bildungsbereich besuchen - beispielsweise um den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu schaffen.</p><p>Dies deckt sich auch mit den Zielen des Bundesrates in der BFI-Botschaft, wo explizit auf die Unterstützung bei der Berufsbildung durch Stipendien und Darlehen hingewiesen wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, analog dem&nbsp;Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich ein Gesetz zu erarbeiten, welches Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Ausbildungsdarlehen im sekundären Bildungsbereich für Erwachsene regelt.</p>
  • Ausbildungsdarlehen und Stipendien für Erwachsene im sekundären Bildungsbereich
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist wichtig, dass Wiedereinsteiger/-innen oder tiefer qualifizierte Arbeitnehmende, die sich weiterbilden oder umschulen wollen, möglichst viel Unterstützung erhalten. Gerade finanziell sind Weiterbildungen oder Umschulungen sehr herausfordernd. In einigen Kantonen können Erwachsene ab einem bestimmten Alter keine Stipendien oder Ausbildungsdarlehen mehr beantragen. Dies ist diskriminierend und nicht förderlich in Zeiten, wo der Arbeitsmarkt auf möglichst viele gut qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen ist. Hier sind die Kantone gefordert.</p><p>Zudem beteiligt sich der Bund gemäss BV Art. 66 vorallem im tertitären Bildungsbereich an Ausbildungsdarlehen und Stipendien. Gemäss BV Art. 66 Abs. 2 wäre aber auch eine Beteiligung im sekundären Bildungsbereich möglich.</p><p>Art. 66 Abs. 2: «Er kann zudem in Ergänzung zu den kantonalen Massnahmen und unter Wahrung der kantonalen Schulhoheit eigene Massnahmen zur Förderung der Ausbildung ergreifen.»</p><p>Deswegen soll der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anpassen, dass Stipendien und Ausbildungsdarlehen auch für Erwachsene gewährt und vom Bund mitfinanziert werden, welche eine Sek-II-Ausbildung starten. So werden Erwachsene besser finanziell &nbsp;über Stipendien oder Ausbildungsdarlehen unterstützt, die eine Aus- und Weiterbildungen im sekundären Bildungsbereich besuchen - beispielsweise um den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt zu schaffen.</p><p>Dies deckt sich auch mit den Zielen des Bundesrates in der BFI-Botschaft, wo explizit auf die Unterstützung bei der Berufsbildung durch Stipendien und Darlehen hingewiesen wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, analog dem&nbsp;Bundesgesetz über Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich ein Gesetz zu erarbeiten, welches Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Ausbildungsdarlehen im sekundären Bildungsbereich für Erwachsene regelt.</p>
    • Ausbildungsdarlehen und Stipendien für Erwachsene im sekundären Bildungsbereich

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