Rechtskräftig abgelehnte IV-Entscheide mit PMEDA-Gutachten: Welche Kriterien sprechen gegen eine Überprüfung?

ShortId
24.4030
Id
20244030
Updated
26.09.2024 15:44
Language
de
Title
Rechtskräftig abgelehnte IV-Entscheide mit PMEDA-Gutachten: Welche Kriterien sprechen gegen eine Überprüfung?
AdditionalIndexing
44;2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In einem SRF DOK vom 19.09.24 zum Fall PMEDA erklärt Michael Meier, Experte für Sozialversicherungsrecht der Universität Zürich, man müsse im Zusammenhang mit dem EKQMB-Bericht alle Fälle, die massgeblich auf einem PMEDA-Gutachten basierten, einer erneuten Überprüfung unterziehen. Das BSV verneint dies mit der Begründung, das Bundesgericht komme zu einer anderen Beurteilung.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Kassensturz vom 10.10.23 erklärte das BSV, dass man im Zusammenhang mit der Beendigung der Auftragsvergabe an die PMEDA lediglich ca. 70 noch hängige Fälle (d.h. ca. 2% von knapp 4‘000 PMEDA-Gutachten!) überprüfen wolle und dass es nicht möglich sei, auf rechtskräftig abgeschlossene Fälle zurückzukommen.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Tat hat zwischenzeitlich das Bundesgericht zahlreiche Revisionsbegehren von Betroffenen, die sich auf die Beendigung der Auftragsvergabe respektive den Bericht der EKQMB stützten, abgewiesen, u.a. mit Urteil 8C_719/2023 (recte: 8F_8/2023). Das Bundesgericht hat dies jedoch durchgängig nicht mit der Rechtskraft der Entscheide begründet, sondern damit, dass die EKQMB nur Fälle ab 2022 geprüft habe. Es ergäbe sich also kein Grund, an der Beweiskraft älterer Gutachten zu zweifeln.</p><p>&nbsp;</p><p>In einem hängigen Verfahren hat das Bundesgericht am 26.02.24 im Urteil 8C_122/2023 bezüglich eines anfangs 2022 erstellten Gutachtens der PMEDA allerdings festgehalten, dass an Gutachten der PMEDA aufgrund des EKQMB-Berichts und der Einstellung der Auftragsvergabe an die PMEDA strengere Anforderungen bei der Beweiswürdigung zu stellen seien und dass im konkreten Fall ein Gerichtsgutachten notwendig sei. Ebenso auch im Urteil 8C_719/2023 betreffend einem PMEDA-Gutachten von Anfang 2022.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Was ist aus Sicht des Bundesrats das Kriterium, aufgrund dessen ca. 98% der PMEDA-Fälle von einer Überprüfung ausgeschlossen werden? Die Rechtskraft der betreffenden Entscheide oder der Zeitpunkt, in denen die jeweiligen Gutachten erstellt wurden?</li><li>Sofern aus Sicht des Bundesrats der Zeitpunkt eines Gutachtens das Kriterium ist: Mit welcher sachlichen Begründung?</li><li>Sofern aus Sicht des Bundesrats die Rechtskraft eines Entscheids das Kriterium ist: Wäre es angesichts der neusten Erkenntnisse um PMEDA nicht angezeigt, rechtskräftig abgelehnte Entscheide mit PMEDA-Gutachten neu zu prüfen und gegebenenfalls in Wiedererwägung zu ziehen?</li></ol>
  • Rechtskräftig abgelehnte IV-Entscheide mit PMEDA-Gutachten: Welche Kriterien sprechen gegen eine Überprüfung?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In einem SRF DOK vom 19.09.24 zum Fall PMEDA erklärt Michael Meier, Experte für Sozialversicherungsrecht der Universität Zürich, man müsse im Zusammenhang mit dem EKQMB-Bericht alle Fälle, die massgeblich auf einem PMEDA-Gutachten basierten, einer erneuten Überprüfung unterziehen. Das BSV verneint dies mit der Begründung, das Bundesgericht komme zu einer anderen Beurteilung.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Kassensturz vom 10.10.23 erklärte das BSV, dass man im Zusammenhang mit der Beendigung der Auftragsvergabe an die PMEDA lediglich ca. 70 noch hängige Fälle (d.h. ca. 2% von knapp 4‘000 PMEDA-Gutachten!) überprüfen wolle und dass es nicht möglich sei, auf rechtskräftig abgeschlossene Fälle zurückzukommen.</p><p>&nbsp;</p><p>In der Tat hat zwischenzeitlich das Bundesgericht zahlreiche Revisionsbegehren von Betroffenen, die sich auf die Beendigung der Auftragsvergabe respektive den Bericht der EKQMB stützten, abgewiesen, u.a. mit Urteil 8C_719/2023 (recte: 8F_8/2023). Das Bundesgericht hat dies jedoch durchgängig nicht mit der Rechtskraft der Entscheide begründet, sondern damit, dass die EKQMB nur Fälle ab 2022 geprüft habe. Es ergäbe sich also kein Grund, an der Beweiskraft älterer Gutachten zu zweifeln.</p><p>&nbsp;</p><p>In einem hängigen Verfahren hat das Bundesgericht am 26.02.24 im Urteil 8C_122/2023 bezüglich eines anfangs 2022 erstellten Gutachtens der PMEDA allerdings festgehalten, dass an Gutachten der PMEDA aufgrund des EKQMB-Berichts und der Einstellung der Auftragsvergabe an die PMEDA strengere Anforderungen bei der Beweiswürdigung zu stellen seien und dass im konkreten Fall ein Gerichtsgutachten notwendig sei. Ebenso auch im Urteil 8C_719/2023 betreffend einem PMEDA-Gutachten von Anfang 2022.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Was ist aus Sicht des Bundesrats das Kriterium, aufgrund dessen ca. 98% der PMEDA-Fälle von einer Überprüfung ausgeschlossen werden? Die Rechtskraft der betreffenden Entscheide oder der Zeitpunkt, in denen die jeweiligen Gutachten erstellt wurden?</li><li>Sofern aus Sicht des Bundesrats der Zeitpunkt eines Gutachtens das Kriterium ist: Mit welcher sachlichen Begründung?</li><li>Sofern aus Sicht des Bundesrats die Rechtskraft eines Entscheids das Kriterium ist: Wäre es angesichts der neusten Erkenntnisse um PMEDA nicht angezeigt, rechtskräftig abgelehnte Entscheide mit PMEDA-Gutachten neu zu prüfen und gegebenenfalls in Wiedererwägung zu ziehen?</li></ol>
    • Rechtskräftig abgelehnte IV-Entscheide mit PMEDA-Gutachten: Welche Kriterien sprechen gegen eine Überprüfung?

Back to List