Betreuungs- und Pflegeleistungen zu Hause ganzheitlich regeln

ShortId
24.4031
Id
20244031
Updated
26.09.2024 15:47
Language
de
Title
Betreuungs- und Pflegeleistungen zu Hause ganzheitlich regeln
AdditionalIndexing
2841;28;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die demografische Entwicklung und der sich daraus ergebende Bedarf an Betreuungs- und Pflegeleistungen wirkt sich auf alle Sozialversicherungen aus. Die Generation der Babyboomer besteht aus 19 Jahrgängen. &nbsp;Die ersten werden im Jahr 2026 80 Jahre alt. Die Bedürfnisse der Babyboomer wurden bisher politisch kaum beachtet, obwohl ein erheblicher Bedarf an Betreuung zu leisten ist.</p><p>Die Einsatzformen von Pflege- und Betreuungsleistungen nähern sich gerade bei hochbetagten Personen an. Damit erweist sich die Klassifikation und Regulierung von Betreuungsleistungen als Personalverleih gemäss dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung nicht mehr als sach-gerecht. Diese Position wird in einem Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 29. März 2023 gestützt.<br><br>Die geltende Praxis schwächt die Stellung der Klienten von Betreuungsleistungen im Vergleich zur Spitex. Bei dieser gilt ein einfacher Vertrag gemäss dem OR. Personalverleiher von Betreuungsleistungen müssen demgegenüber einzig für die Auswahl des Personals Gewähr bieten. Die Auftragnehmer müssen die Instruktion, Überwachung und Qualität selbst sicherstellen.&nbsp;</p><p>Die Regulierung des Personalverleihs ist nicht mehr zeitgemäss. So gelten die Haushalte der betreuten Personen als „Einsatzbetrieb“, in den die Arbeitnehmenden in persönlicher, organisatorischer und zeitlicher Hinsicht einzubinden seien.</p><p>Die Bestimmungen zum Erhalt von Betriebsbewilligungen sind derart umständlich, dass der Markteintritt durch innovative neue Firmen faktisch verunmöglicht wird.</p><p>Die geltende Praxis führt zu einer schwachen Stellung der Arbeitnehmenden. Vielfach werden sie ausgenützt, indem Arbeitseinsätze auf Abruf erfolgen. Dadurch wird das unternehmerische Risiko der Nichtauslastung auf die ohnehin schlecht bezahlten Arbeitnehmenden überwälzt.&nbsp;</p><p>All diese Mängel erhöhen das Risiko, dass der wachsende Bedarf an Betreuungsleistungen nicht gedeckt werden kann.<br><br>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hält der Bundesrat die unterschiedliche rechtliche Stellung von Betreuung und Pflege noch als gerechtfertigt?</p><p>2. Welche Massnahmen plant er, um die bestehenden Missstände zu beheben?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, eine Vereinheitlichung der Regulierung von Pflege- sowie Betreuungsleistungen sicherzustellen?</p>
  • Betreuungs- und Pflegeleistungen zu Hause ganzheitlich regeln
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die demografische Entwicklung und der sich daraus ergebende Bedarf an Betreuungs- und Pflegeleistungen wirkt sich auf alle Sozialversicherungen aus. Die Generation der Babyboomer besteht aus 19 Jahrgängen. &nbsp;Die ersten werden im Jahr 2026 80 Jahre alt. Die Bedürfnisse der Babyboomer wurden bisher politisch kaum beachtet, obwohl ein erheblicher Bedarf an Betreuung zu leisten ist.</p><p>Die Einsatzformen von Pflege- und Betreuungsleistungen nähern sich gerade bei hochbetagten Personen an. Damit erweist sich die Klassifikation und Regulierung von Betreuungsleistungen als Personalverleih gemäss dem Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung nicht mehr als sach-gerecht. Diese Position wird in einem Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom 29. März 2023 gestützt.<br><br>Die geltende Praxis schwächt die Stellung der Klienten von Betreuungsleistungen im Vergleich zur Spitex. Bei dieser gilt ein einfacher Vertrag gemäss dem OR. Personalverleiher von Betreuungsleistungen müssen demgegenüber einzig für die Auswahl des Personals Gewähr bieten. Die Auftragnehmer müssen die Instruktion, Überwachung und Qualität selbst sicherstellen.&nbsp;</p><p>Die Regulierung des Personalverleihs ist nicht mehr zeitgemäss. So gelten die Haushalte der betreuten Personen als „Einsatzbetrieb“, in den die Arbeitnehmenden in persönlicher, organisatorischer und zeitlicher Hinsicht einzubinden seien.</p><p>Die Bestimmungen zum Erhalt von Betriebsbewilligungen sind derart umständlich, dass der Markteintritt durch innovative neue Firmen faktisch verunmöglicht wird.</p><p>Die geltende Praxis führt zu einer schwachen Stellung der Arbeitnehmenden. Vielfach werden sie ausgenützt, indem Arbeitseinsätze auf Abruf erfolgen. Dadurch wird das unternehmerische Risiko der Nichtauslastung auf die ohnehin schlecht bezahlten Arbeitnehmenden überwälzt.&nbsp;</p><p>All diese Mängel erhöhen das Risiko, dass der wachsende Bedarf an Betreuungsleistungen nicht gedeckt werden kann.<br><br>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hält der Bundesrat die unterschiedliche rechtliche Stellung von Betreuung und Pflege noch als gerechtfertigt?</p><p>2. Welche Massnahmen plant er, um die bestehenden Missstände zu beheben?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, eine Vereinheitlichung der Regulierung von Pflege- sowie Betreuungsleistungen sicherzustellen?</p>
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