Vorbildfunktion des Bundes bei Umsetzung des Klimaschutzgesetzes als Hebel für die Wirtschaft

ShortId
24.4041
Id
20244041
Updated
27.09.2024 14:33
Language
de
Title
Vorbildfunktion des Bundes bei Umsetzung des Klimaschutzgesetzes als Hebel für die Wirtschaft
AdditionalIndexing
52;15;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 18. Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das&nbsp;Klimaschutzgesetz (KlG) mit 59 Prozent deutlich angenommen. Im Februar 2024 hat der Bundesrat die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt und per Januar 2025 soll das Gesetz in Kraft treten. Für Bund und Kantone gelten gemäss Artikel 10 des KlG ambitionierte Ziele in Bezug auf die Erreichung von Netto-Null. Es wird darin klar festgehalten: Die zentrale Bundesverwaltung muss bis zum Jahr 2040 mindestens Netto-Null-Emissionen aufweisen und damit eine Vorbildfunktion erfüllen.&nbsp;</p><p>Um das Netto-Null-Ziel bis 2040 zu erreichen, soll der Bund u. a. bei der Vergabe von Aufträgen jene Unternehmen stärker berücksichtigen, die selbst einen möglichst geringen Treibhausgasausstoss verursachen. Davon profitieren jene Unternehmen, die bereits viel unternommen haben, um ihren Betrieb zu dekarbonisieren. Ausserdem erreichen klimafreundliche Technologien durch die verstärkte Nachfrage schneller Marktreife, was in Anbetracht des grossen Volumens von öffentlichen Ausschreibungen eine grosse Hebelwirkung erzeugen würde. Davon profitieren wiederum alle Unternehmen bei der Transition in Richtung Netto-Null. Trotzdem verzögert der Bundesrat die Umsetzung von Artikel 10 und will erst Mitte 2025 die Vernehmlassung eröffnen. Die Ausarbeitung des Konzepts zur Reduktion der vor- und nachgelagerten Emissionen wird zu einem noch späteren Zeitpunkt angegangen.</p><ol><li>Ist sich der Bundesrat bewusst, wie gross die Bedeutung von Artikel 10 des KIG für die Schweizer Wirtschaft ist?&nbsp;</li><li>Wie gross schätzt der Bundesrat die Hebelwirkung unter anderem für klimafreundliche Technologien ein, die dank einer stärkeren Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien in der öffentlichen Beschaffung durch die Umsetzung von Art. 10 resultieren würde?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass trotz der verzögerten Umsetzung von Art. 10 die entsprechenden Marktanreize rechtzeitig greifen, sodass die Schweizer Wirtschaft möglichst rasch von dieser Hebelwirkung profitieren kann?</li></ol>
  • Vorbildfunktion des Bundes bei Umsetzung des Klimaschutzgesetzes als Hebel für die Wirtschaft
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 18. Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das&nbsp;Klimaschutzgesetz (KlG) mit 59 Prozent deutlich angenommen. Im Februar 2024 hat der Bundesrat die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung geschickt und per Januar 2025 soll das Gesetz in Kraft treten. Für Bund und Kantone gelten gemäss Artikel 10 des KlG ambitionierte Ziele in Bezug auf die Erreichung von Netto-Null. Es wird darin klar festgehalten: Die zentrale Bundesverwaltung muss bis zum Jahr 2040 mindestens Netto-Null-Emissionen aufweisen und damit eine Vorbildfunktion erfüllen.&nbsp;</p><p>Um das Netto-Null-Ziel bis 2040 zu erreichen, soll der Bund u. a. bei der Vergabe von Aufträgen jene Unternehmen stärker berücksichtigen, die selbst einen möglichst geringen Treibhausgasausstoss verursachen. Davon profitieren jene Unternehmen, die bereits viel unternommen haben, um ihren Betrieb zu dekarbonisieren. Ausserdem erreichen klimafreundliche Technologien durch die verstärkte Nachfrage schneller Marktreife, was in Anbetracht des grossen Volumens von öffentlichen Ausschreibungen eine grosse Hebelwirkung erzeugen würde. Davon profitieren wiederum alle Unternehmen bei der Transition in Richtung Netto-Null. Trotzdem verzögert der Bundesrat die Umsetzung von Artikel 10 und will erst Mitte 2025 die Vernehmlassung eröffnen. Die Ausarbeitung des Konzepts zur Reduktion der vor- und nachgelagerten Emissionen wird zu einem noch späteren Zeitpunkt angegangen.</p><ol><li>Ist sich der Bundesrat bewusst, wie gross die Bedeutung von Artikel 10 des KIG für die Schweizer Wirtschaft ist?&nbsp;</li><li>Wie gross schätzt der Bundesrat die Hebelwirkung unter anderem für klimafreundliche Technologien ein, die dank einer stärkeren Berücksichtigung von nachhaltigen Kriterien in der öffentlichen Beschaffung durch die Umsetzung von Art. 10 resultieren würde?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass trotz der verzögerten Umsetzung von Art. 10 die entsprechenden Marktanreize rechtzeitig greifen, sodass die Schweizer Wirtschaft möglichst rasch von dieser Hebelwirkung profitieren kann?</li></ol>
    • Vorbildfunktion des Bundes bei Umsetzung des Klimaschutzgesetzes als Hebel für die Wirtschaft

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