Inklusion von LGBTIQ+-Personen in das Beratungsangebot für Opfer von Gewalt gemäss der Istanbul-Konvention

ShortId
24.4048
Id
20244048
Updated
27.09.2024 15:36
Language
de
Title
Inklusion von LGBTIQ+-Personen in das Beratungsangebot für Opfer von Gewalt gemäss der Istanbul-Konvention
AdditionalIndexing
28;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>LGBTIQ+-Personen sind häufig mit spezifischer Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität konfrontiert. In der Schweiz hat sich die Zahl der Meldungen von Hassverbrechen gegen diese Bevölkerungsgruppe im letzten Jahr verdoppelt, mit 305 gemeldeten Fällen (Zahlen der LGBTIQ-Helpline). Ein Drittel der Opfer suchte Unterstützung bei der LGBTIQ-Helpline, was auf das Fehlen von geeigneten kantonalen oder bundesweiten Beratungsangeboten hinweist.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen des Postulats 20.3820 die Notwendigkeit des Schutzes von LGBTIQ+-Personen anerkannt. Das neue, im Rahmen der Istanbul-Konvention vorgesehenen Beratungsangebot muss diese Gruppe explizit einbeziehen und auf deren spezifische Bedürfnisse eingehen. Ohne spezialisierte Unterstützung riskieren die Opfer, keine angemessene Hilfe zu finden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wurde beauftragt, auf nationaler Ebene ein professionelles Beratungsangebot einzurichten oder zu koordinieren, die gemäss Art. 24 der Istanbul-Konvention&nbsp;rund um die Uhr telefonische oder Online-Beratung für Opfer von Gewalt anbietet (20.4451, 20.4452, 20.4463). Das Ziel dabei ist, ein zugängliches und in der Bevölkerung breit bekanntes Angebot für alle Gewaltbetroffenen zu gewährleisten.</p><p>Dabei muss sichergestellt werden, dass dieses Angebot tatsächlich allen von Gewalt betroffenen Personen offensteht und auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner Gruppen sensibilisiert ist – speziell von besonders gefährdeten Gruppen wie lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und nicht binäre Personen (LGBTIQ+), die häufig spezifischen und vorurteilsbedingten Gewalttaten ausgesetzt sind.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Richtet sich dieses Beratungsangebot auch explizit an LGBTIQ+-Personen, die Opfer von Gewalt wurden?&nbsp;</li><li>Welche Massnahmen sind geplant, um sicherzustellen, dass dieses Beratungsangebot auch für LGBTIQ+-Personen zugänglich und ihnen bekannt ist?</li><li>Werden Massnahmen ergriffen, um die Mitarbeitenden der Beratungsstellen für die spezifischen Bedürfnisse von gewaltbetroffenenLGBTIQ+-Personen zu sensibilisieren und auszubilden?</li><li>An welche spezialisierten Organisationen werden Opfer von LGBTIQ+-feindlicher Gewalt weiterverwiesen?</li><li>Wurden LGBTIQ+-Organisationen in die Entwicklung des Beratungsangebots im Rahmen der Istanbul-Konvention einbezogen?</li></ol>
  • Inklusion von LGBTIQ+-Personen in das Beratungsangebot für Opfer von Gewalt gemäss der Istanbul-Konvention
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>LGBTIQ+-Personen sind häufig mit spezifischer Gewalt aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität konfrontiert. In der Schweiz hat sich die Zahl der Meldungen von Hassverbrechen gegen diese Bevölkerungsgruppe im letzten Jahr verdoppelt, mit 305 gemeldeten Fällen (Zahlen der LGBTIQ-Helpline). Ein Drittel der Opfer suchte Unterstützung bei der LGBTIQ-Helpline, was auf das Fehlen von geeigneten kantonalen oder bundesweiten Beratungsangeboten hinweist.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen des Postulats 20.3820 die Notwendigkeit des Schutzes von LGBTIQ+-Personen anerkannt. Das neue, im Rahmen der Istanbul-Konvention vorgesehenen Beratungsangebot muss diese Gruppe explizit einbeziehen und auf deren spezifische Bedürfnisse eingehen. Ohne spezialisierte Unterstützung riskieren die Opfer, keine angemessene Hilfe zu finden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wurde beauftragt, auf nationaler Ebene ein professionelles Beratungsangebot einzurichten oder zu koordinieren, die gemäss Art. 24 der Istanbul-Konvention&nbsp;rund um die Uhr telefonische oder Online-Beratung für Opfer von Gewalt anbietet (20.4451, 20.4452, 20.4463). Das Ziel dabei ist, ein zugängliches und in der Bevölkerung breit bekanntes Angebot für alle Gewaltbetroffenen zu gewährleisten.</p><p>Dabei muss sichergestellt werden, dass dieses Angebot tatsächlich allen von Gewalt betroffenen Personen offensteht und auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner Gruppen sensibilisiert ist – speziell von besonders gefährdeten Gruppen wie lesbische, schwule, bisexuelle, trans, intergeschlechtliche und nicht binäre Personen (LGBTIQ+), die häufig spezifischen und vorurteilsbedingten Gewalttaten ausgesetzt sind.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Richtet sich dieses Beratungsangebot auch explizit an LGBTIQ+-Personen, die Opfer von Gewalt wurden?&nbsp;</li><li>Welche Massnahmen sind geplant, um sicherzustellen, dass dieses Beratungsangebot auch für LGBTIQ+-Personen zugänglich und ihnen bekannt ist?</li><li>Werden Massnahmen ergriffen, um die Mitarbeitenden der Beratungsstellen für die spezifischen Bedürfnisse von gewaltbetroffenenLGBTIQ+-Personen zu sensibilisieren und auszubilden?</li><li>An welche spezialisierten Organisationen werden Opfer von LGBTIQ+-feindlicher Gewalt weiterverwiesen?</li><li>Wurden LGBTIQ+-Organisationen in die Entwicklung des Beratungsangebots im Rahmen der Istanbul-Konvention einbezogen?</li></ol>
    • Inklusion von LGBTIQ+-Personen in das Beratungsangebot für Opfer von Gewalt gemäss der Istanbul-Konvention

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